In Deutschland ist man zur Zeit der Rechtsauffassung, es reicht den
Nutzer zu informieren. Eine aktive Einwilligung (Zustimmung) ist zur
Zeit nicht nötig. Entsprechend informieren diese "Cookie Banner" oder
Hinweise lediglich, ohne dass der Nutzer durch einen Klick beeinflussen
kann, ob Cookies gesetzt werden oder nicht. Der Knopf "OK" dient
lediglich dazu, die Einblendung wieder auszublenden. Dafür wird im
übrigen ein eigener Cookie gesetzt.
Diese direkten Einblendungen sind wohl noch nicht gesetzlich
vorgeschrieben - zumindest streiten sich darüber die Rechtsexperten
noch. Viele andere Auffassungen gehen in die Richtung, dass es
ausreichend ist in der gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzerklärung
über die Verwendung von Cookies hinzuweisen.
Aber - wer, wie z.B. diese Seite, an dem Werbeprogramm Google-Adsense
teilnimmt, ist seit letztem Jahr von Google vertraglich verpflichtet
diese Cookie Einblendungen zu setzten. Kommt ein Webseitenbetreiber der
Adsense auf seiner Seite verwendet dieser vertraglichen Pflicht nicht
nach, kann Google den Vertrag kündigen und/oder die Zahlungen
einbehalten.
Allerdings ist wohl auch Vorgabe von Google, dass der Nutzer sofort
darüber informiert wird, dass Cookies verwendet werden. Deswegen die
direkte Einblendung und nicht einfach unten beim Impressum oder
ähnliches.