Ebay-Rückabwicklung: Was geschieht mit der Ware?

OP #4458739
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Eine elektronische Komponente (ca. 26 Euro) , die ich auf Ebay erwarb, 
stellte sich als nicht funktionierend heraus. Eingestellt als NEU, 
erwieß sich als ziemlich alt und gebraucht. Es gingen die üblichen 
E-Mails hin und her, bevor Ebay entschied, dass ich das Geld aus Gründen 
der Kulanz zurückbekomme (PayPal hat inzwischen das Geld überwiesen).

Der Händler hat nach dieser Entscheidung die Kommunikation eingestellt.

Hat Ebay die Rückzahlung aus eigener Tasche geleistet oder wird der 
Verkäufer herangezogen? Muss ich die Komponente aufheben (wie lange?) 
oder kann sie getrost entsorgt werden?
#4459003
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@ Rufus Τ. Firefly (rufus) (Moderator) Benutzerseite
>Markus S. schrieb:
>> Von Ware behalten steht in meinem Beitrag nichts drin.

>Natürlich steht das da:

>> Muss ich die Komponente aufheben (wie lange?) oder kann sie getrost
>> entsorgt werden?

>Das ist implizit das gleiche wie "Ware behalten".


Nein - da steht implizit, daß er die Ware wegschmeissen würde, und nicht 
behalten ...
#4459080
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Markus S. schrieb:
> Sehe ich auch so. Jedoch hat der Verkäufer die Kommunikation (keine
> Antwort auf meine E-Mail) eingestellt.
>
> Was mich bei der Rückzahlung gewundert hat, ist, dass Ebay ausdrücklich
> Kulanz schrieb. Deshalb auch meine obige Fragestellung.

Die Kulanz wird der Verkäufer geleistet haben und das gegenüber Ebay so 
geäußert haben. Der wird ja zu dem Vorfall auch befragt.
Wenn er gesehen hat, daß es keinen Sinn hat, mit dem TO per Mail zu 
einer Einigung zu kommen, dann antwortete er doch zumindest auf die 
Mails von Ebay.

Wie man auf die Idee kommen kann, die Ware nicht zurückzusenden und 
wegwerfen zu wollen, ist mir völlig unklar.

MfG Paul
Moderator (Firma: Titel) Persönliche Seite #4459083
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Rufus Τ. F. schrieb:
> Und das ist eine sehr fragwürdige Vorgehensweise.
Das aber auch, was Markus S. schrieb:
>>> Eingestellt als NEU, erwieß sich als ziemlich alt und gebraucht.
Wie man in den Wald hineinruft...

Michael K. schrieb:
> Rückabwicklung bedeutet das die Ware wieder dem Verkäufer gehört und Dir
> Dein Geld.
Ich finde es aber irgendwie interessant, dass hier 
"zwangsrückabgewickelt" wird. Denn diese Rückabwicklung eines falsch 
beschriebenen Artikels geht ja offenbar von EBAY und nicht vom Verkäufer 
aus.
Deshalb hat eigentlich jetzt auch EBAY das Sagen, was mit der Ware zu 
tun ist. Denn die hatten ja offenbar auch das Sagen, als es ums Geld 
ging.

Paul B. schrieb:
> Wie man auf die Idee kommen kann, die Ware nicht zurückzusenden und
> wegwerfen zu wollen, ist mir völlig unklar.
Wenn der Verkäufer die Ware wieder wollte, könnte, sollte und müsste er 
sich ja melden. Nicht bei EBAY, sondern beim Käufer.
Und wie das dann mit den Versandkosten abläuft steht auf einem dritten 
Blatt. In einem wie oben beschriebenen Fall würde ich als Käufer auch 
keinen Cent für eine Rückabwicklung bezahlen wollen. Denn "NEU" ist als 
Beschreibung einwandfrei definiert: originalverpackt und unbenutzt. So 
wie man es im Laden auch bekommen würde.
Gast #4459725
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Markus S. schrieb:

> Was mich bei der Rückzahlung gewundert hat, ist, dass Ebay ausdrücklich
> Kulanz schrieb. Deshalb auch meine obige Fragestellung.

Die "Kulanz" hat der Verkäufer geleistet, wenn auch ohne sein explizites 
Einverständnis. D.h. Paypal hat das Geld von ihm eingezogen und Dir 
zurückerstattet. Hierzu wird gerne mal das Paypal-Konto für eine Weile 
eingefroren, so dass der Verkäufer auch den Erlös anderer Transaktionen 
(temporär) nicht ausbezahlt bekommt (und jetzt entsprechend angepisst 
ist).

Durch die Rückabwicklung geht die Ware wieder ins Eigentum des 
Verkäufers über. Zumindest in DE, Paypal USA reicht auch der Nachweis, 
dass die Ware permanent aus dem Verkehr gezogen (zerstört) wurde.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/verdacht-auf-faelschung-ebay-kaeufer-zerstoert-violine-a-807129.html
#4459751
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naja, jetzt mal pragmatisch argumentiert: Da ist also ein gebrauchter, 
defekter Artikel, der FUNKTIONIEREND und NEU 26 EUR gekostet hätte.

Losgelöst vom tatsächlichen Strassenwert, den Wertgrenzen von 
Rücksendungen bei Widerruf, der Frage ob hier eine Widerrufs-Situation 
vorliegt, den AGB des Händlers etc:

Das generiert doch für den Verkäufer eigentlich nur noch Zusatz-Aufwand, 
den Artikel zurückzufordern, gegebenenfalls zu reparieren oder selbst zu 
entsorgen. Da würde ich gegebenenfalls als Händler auch auf den Artikel 
verzichten.

Es wäre jedoch sicherlich sinnvoll, wenn der Händler seinen verzicht an 
derm Artikel schriftlich äußert. Der Käufer kann jedoch den Verkäufer 
noch mal anschreiben (per Post mit Einwurf-Einschreiben, wenn er selber 
Kosten verursachen mag) und auf folgendes hinweisen: "Der Artikel wird 
(beim Käufer) eingelagert und kann innerhalb einer definierten Frist 
beim Käufer abgeholt werden, oder durch portofreie Rücksendung 
zurückgesendet werden. Gelangt der Artikel nicht innerhalb der gesetzten 
Frist zurück zum Verkäufer, wird er durch den Käufer ohne Berechnung von 
Entsorgungskosten entsorgt.
#4460413
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Im Grunde ist es so, dass ich als Käufer einer defekten Ware und bei 
Kostenerstattung seitens E-Bucht doch auch auf ein Minimum an 
Kommunikation angewiesen bin um wenigsten einen Rücksende Schein für die 
defekte Ware zu bekommen. Auf eigene Rechnung würde ich das nicht 
machen. Hier stellt sich juristisch die Frage, wie lange ich den Schrott 
aufheben muss, wenn es trotz bitte keinen Rücksende Schein gibt.
#4460789
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Genau genommen wenn der Verkäufer keinen Rückversand übernimmt,  muss 
der Käufer selber zahlen,  so ist es nun mal geregelt. Vor 2014 gab es 
noch die Grenze ab 40€ MUSS der Verkäufer zahlen. Aber dank unsere tolle 
Regierung wurde diese Klausel abgeschafft.
PS: In dem Fall,  wenn der Verkäufer sich gar nicht meldet,  dann ist er 
selber schuld. Ich würde da  paar Wochen abwarten und dann ab in die 
Tonne.
Moderator Persönliche Seite #4460983
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Black J. schrieb:
> Genau genommen wenn der Verkäufer keinen Rückversand übernimmt,  muss
> der Käufer selber zahlen,  so ist es nun mal geregelt.

Nur, wenn er sie wegen „gefällt nicht“ zurücksendet, also das Bestellte
bekommen hat, es in Ordnung ist, er es aber trotzdem nicht möchte.

Ich bin hier auch Lothars Meinung, und da es ja offenbar keine
Kommunikation mehr gibt, ist es schon die Frage, wie lange man
den Kram dann noch bei sich bunkern muss.

Sinnvoll ist es sicher, eine Frist zu setzen, bis zu der sich jemand
um die Abholung kümmern soll, und ansonsten die Vernichtung anzudrohen.
Die am besten sowohl dem Verkäufer als auch ebay mitteilen.

Ansonsten wäre die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB stolze
drei Jahre (und beginnt erst am Ende des Kalenderjahres).

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