Nach bestandener Amateurfunk-Prüfung und Rufzeichenzuweisung steht
Handfunkgerätkauf (bspw. Kennwood TH-F7E) an.
Bei einigen wird die Freischaltung aller Bauart-möglichen TX-Bänder
neben den AF-Bändern (ich plane 2m und 70 cm) angeboten. Im ersten
Überschwank klang das nach einer guten Idee, allerdings frage ich mich
jetzt ob das wirklich was nützt.
Selber senden darf man neben Afu-Band wohl nur auf 27 MHz (CB).
Flugfunk-Lizenz für den Selberflug ist nicht geplant. Man könnte aber
einen verirrten Segel/Ballon-flieger/fahrer weiterhelfen oder
Bodenfunkstationen seine Gerätschaft überlassen.
Testsender für SDR-Experimente scheint auch verlockend aber letzlich
bleibt die Frage:
Lohnen sich Sendebänder neben den AF? Hat einer von Euch Amateurfunkern
auf anderen als den Amateurfunkbändern gesendet? Verbessert sich der
Wiederkauf (an nicht (nur) Amateurfunker)?
MfG,
Was meinst du mit Lohnen?
Ist doch nur ne Tastenkombination bei den meisten Geräten oder
allenfalls ne Drahrbrücke. Ist doch schnell gemacht:
http://www.g1ivg.com/ken_thf7e.htm
Es kann meist nicht schaden, auch außerhalb der Amateurbänder bisschen
Treiberleistung zur Verfügung zu haben.
Dass du da nicht senden darfst weißt du ja, weil du die Prüfung
gemacht hast. Aber an ner Dummy-Load und Richtkoppler kann man so auch
ohne Netzwerk-Analyzer einen Diplexer oder so "durchpfeifen"
Ein breitbandiger Empfänger kann auch nützlich sein, beim Orten von
Störungen oder Wettersonden.
Übrigens: Flugfunk ist AM, das kann der F7E eh nicht senden.
73!
Freshman goes on air schrieb:> Lohnen sich Sendebänder neben den AF?
Du kannst die Dinger zumindest auch als PMR- oder Freenet-Funke
nehmen, wenn du das willst. ;-) Du bist natürlich selbst für die
Einhaltung der dort geforderten Betriebsparameter verantwortlich
(also insbesondere Frequenz, Bandbreite, maximal abgestrahlte Leistung),
aber rein von der Fertigung ist so eine Afu-Handfunke nach den gleichen
Richtlinien (ETSI ENs usw.) gebaut worden, die das FTEG auch für die
entsprechend speziell gebauten Walkie-Talkies vorschreibt. Ich weiß,
die BNetzA verneint das gern, wenn man sie direkt darauf anspricht …
Wenn du das nicht brauchst, dann lohnt das bei so einer VHF/UHF-Funke
eher nicht.
Bei einer Kurzwellenfunke wirst du die Frequenzerweiterung spätestens
dann haben wollen, wenn die auf der letzten WRC beschlossene Zuweisung
für 60 m hier in die Tat umgesetzt wird (so du Klasse A gemacht hast).
Freshman goes on air schrieb:> Man könnte aber> einen verirrten Segel/Ballon-flieger/fahrer weiterhelfen oder> Bodenfunkstationen seine Gerätschaft überlassen.
Wie hoch steht da die Wahrscheinlichkeit, dass das passiert? Selbst nach
zig Jahren, ist mir sowas zumindest nie untergekommen.
Freshman goes on air schrieb:> Lohnen sich Sendebänder neben den AF?
Ich finde, nein.
Freshman goes on air schrieb:> Hat einer von Euch Amateurfunkern> auf anderen als den Amateurfunkbändern gesendet?
Nope.
Freshman goes on air schrieb:> Verbessert sich der> Wiederkauf (an nicht (nur) Amateurfunker)?
Nein, ganz abgesehen davon, darfst Du das Gerät einem nicht Funkamateuer
nicht verkaufen (theoretisch).
Mein Rat: lass es! Als Anfänger kann es einem schnell mal passieren,
dass man eine nicht AFu Frequenz erwischt, dass kann dann sehr
unangenehme Folgen haben (bis zum Verlust der Lizens).
Abgesehen davon, kann man das später auch noch selber "Freischalten". In
der der Regel ist das nur ein 0 Ohm Widerstand den man auslöten muss.
vy 73 de René
Rene H. schrieb:> Nein, ganz abgesehen davon, darfst Du das Gerät einem nicht Funkamateuer> nicht verkaufen (theoretisch).
Ist das in HB9 wirklich so?
In DL darf man mittlerweile x-beliebig Funksendetechnik besitzen (*),
nur betreiben darf man sie halt ausschließlich im Rahmen einer
Frequenzzuteilung.
(*) Die einzige Ausnahme, die das TKG macht, sind „Wanzen“, also
Dinge, die einen Gegenstand des täglichen Bedarfs vortäuschen und
in der Lage sind, das gesprochene Wort anderer abzuhören. Diese darf
man nicht einmal besitzen.
> Mein Rat: lass es! Als Anfänger kann es einem schnell mal passieren,> dass man eine nicht AFu Frequenz erwischt, dass kann dann sehr> unangenehme Folgen haben (bis zum Verlust der Lizens).
Naja, bei versehentlich falscher Frequenzwahl dürfte in der Regel
erstmal eine Ordnungsstrafe fällig werden (wenn überhaupt). Verlust
der Genehmigung dürfte nur drohen, wenn man mit sowas wiederholt
auffällig wird.
Jörg W. schrieb:> Ist das in HB9 wirklich so?
Soweit mir das bewusst ist, ja. Das war zumindest mein letzter Stand.
Wenn ich ein Funkgerät erwerben will muss ich hier immer erst mal meine
Lizenz zeigen. Ohne geht nichts über den Ladentisch.
Jörg W. schrieb:> Naja, bei versehentlich falscher Frequenzwahl dürfte in der Regel> erstmal eine Ordnungsstrafe fällig werden (wenn überhaupt).
:-) Da habe ich (noch) keine Erfahrungen gemacht, aber so wie das Bakom
hier drauf ist, werde ich das auch nicht versuchen. Ich weiss aber
sicher, dass die Bussen dafür hier drakonisch sind (das nennt sich
soviel ich weiss, Missbrauch einer Fernmeldeanlage, dürfte ein Gesetz
aus dem letzten Jahrhundert sein).
M.N. schrieb:> In der Schweiz werden ja auch Geschwindigkeitsübertretungen nach dem> Jahreseinkommen berechnet.
Nur wenn es keine Ordnungsbusse mehr ist, dann wird es aber richtig
teuer.
Freshman goes on air schrieb:> Selber senden darf man neben Afu-Band wohl nur auf 27 MHz (CB).
Nein! Auch als Funkamateur must du auf dem CB-Band ( auch auf dem
Flugfunkband, sofern Sprechfunkzeugnis vorhanden ) die dafür extra
zugelassene Geräte benutzen.
Wohl darfst du ein Cb-Funkgerät als Funkamateur auf den
Amateurfunkfrequenzen benutzen.
Freshman goes on air schrieb:> Man könnte aber> einen verirrten Segel/Ballon-flieger/fahrer weiterhelfen oder> Bodenfunkstationen seine Gerätschaft überlassen.
Auch wieder nein, da das Afunkgerät keine Zulassung fürs Flugfunkband
hat. Mal davon abgesehen das das Flugfunkband AM moduliert ist.
Ralph Berres
Rene H. schrieb:>> Man könnte aber>> einen verirrten Segel/Ballon-flieger/fahrer weiterhelfen oder>> Bodenfunkstationen seine Gerätschaft überlassen.>> Wie hoch steht da die Wahrscheinlichkeit, dass das passiert?
Das ein Ballonfahrer in Not durch die Wipfel pflügt, erleb ich hier in
JN68 einmal im Jahr. Die haben halt Probleme mit der Grundhöhe von 500+
und spontanen Auftriebsverlust dank Alpenföhn.
Das der Familien Wochendausflug an einem Segelflugplatz vorbeiführt
kommt noch häufiger vor.
Jetzt stell ich grad die Frage wie die Bergrettung/DAV kommuniziert??
Die kreuzen auch allenthalben unsere Wege.
Jörg W. schrieb:> Du kannst die Dinger zumindest auch als PMR- oder Freenet-Funke> nehmen, wenn du das willst. ;-)
Ok, hatte ich noch nicht auf dem Schirm,
> Bei einer Kurzwellenfunke wirst du die Frequenzerweiterung spätestens
KW-Antenne ist in nächster Zukunft nicht geplant, ich konzentrier mich
auf mobilen Gipfel/Wanderfunk.
> dann haben wollen, wenn die auf der letzten WRC beschlossene Zuweisung> für 60 m hier in die Tat umgesetzt wird (so du Klasse A gemacht hast).
Ja, lizenztechnisch kein Problem.
M.N. schrieb:> Was meinst du mit Lohnen?
Halt mehr persönlichen Anwendungsmöglichkeiten (falls man auf dem
Boot/Segelflieger unterwegs), technische "Nachbarschaftshilfe" für
Feuerwehr/Bergwacht etc., Messender fürs persönliche Bastelhobby.
> Ist doch nur ne Tastenkombination bei den meisten Geräten oder> allenfalls ne Drahrbrücke. Ist doch schnell gemacht:> http://www.g1ivg.com/ken_thf7e.htm
Wenns bei Neugeräten als Option angeboten wird dann ist mir das lieber
als selber fummeln.
> Übrigens: Flugfunk ist AM, das kann der F7E eh nicht senden
Danke, hab ich glatt übersehen auf dem Datenblatt.
Freshman goes on air schrieb:> technische "Nachbarschaftshilfe" für Feuerwehr/Bergwacht etc.,
Die brauchen keine Funkgeräte, an denen man zu viel einstellen kann. ;-)
Bergwacht weiß ich nicht, aber Feuerwehr &co. dürften mittlerweile
doch alle langsam bei TETRA angekommen sein.
> Messender> fürs persönliche Bastelhobby.
Dafür allemal.
Freshman goes on air schrieb:> Das ein Ballonfahrer in Not durch die Wipfel pflügt, erleb ich hier in> JN68 einmal im Jahr. Die haben halt Probleme mit der Grundhöhe von 500+> und spontanen Auftriebsverlust dank Alpenföhn.
Hmm... Ich wohne praktisch in den Alpen, trotzdem kam mir das noch nie
unter.
Dennoch, würde ich das sehen, würde ich nicht Funkamateurmännisch die
Feuerwehr mit dem Handy anrufen :)
Vy 73
Edit: Erfahrunsgemäss macht man(n) sich auf Familienausflügen mit
Handfunke weder bei Frau noch Kindern sonderlich beliebt. Ein genervtes
Augenrollen ist da noch die harmlose Variante :)
Freshman goes on air schrieb:> Das ein Ballonfahrer in Not durch die Wipfel pflügt, erleb ich hier in> JN68 einmal im Jahr. Die haben halt Probleme mit der Grundhöhe von 500+> und spontanen Auftriebsverlust dank Alpenföhn.
An was für eine Hilfe hattest du dabei mit der aufgebohrten Funke
gedacht? Dem den den guten Rat "steigen" geben?
Oliver
Rene H. schrieb:> Edit: Erfahrunsgemäss macht man(n) sich auf Familienausflügen mit> Handfunke weder bei Frau noch Kindern sonderlich beliebt.
Musst halt eine YL als Frau und einen OM als Kind haben. ;-)
soul e. schrieb:> Vielleicht sollte Yaesu mal was mit Wischdisplay rausbringen, um> die> jüngere Generation anzusprechen...
Ich hab bei Schrauben an alten Röhrenmonitoren gelegentlich eins
"gewischt" bekommen, aber das ist sicher nicht das was Du mit
Wischdisplay meinst ...
Freshman goes on air schrieb:> Selber senden darf man neben Afu-Band wohl nur auf 27 MHz (CB).> Flugfunk-Lizenz für den Selberflug ist nicht geplant. Man könnte aber> einen verirrten Segel/Ballon-flieger/fahrer weiterhelfen oder> Bodenfunkstationen seine Gerätschaft überlassen.
Nach bestandener Pruefung solltest Du eigentlich wissen, dass Du im 11m
Band mit AFu Geraeten sendend nichts zu suchen hast. Mit Klasse A darfst
Du (u.a.) auf 10 und 12m...
Maurice schrieb:> dass Du im 11m Band mit AFu Geraeten sendend nichts zu suchen hast
Genau. Was brauchst du dafür? Ein Gerät, welches die entsprechenden
Bedingungen einhält, also 4 W HF bei FM, 12 W PEP bei SSB, und welches
nach den Richtlinien des FTEG hergestellt worden ist. Nach welchen
Richtlinien müssen doch gleich kommerzielle Afu-Geräte hergestellt
werden? Nach denen des FTEG etwa?
Merkst du den Widerspruch? Eine kommerziell hergestellte Afu-Kiste
wird in der Tat nach völlig gleichen Richtlinien hergestellt wie
eine CB-Funke. Nein, irgendwas wie „Typzulassung“ oder dergleichen
gibt es nicht. Nicht mehr. Das sind alles Selbsterklärungen, die
die Einhaltung der entsprechenden ETSI-Normen bescheinigen. (Im
Amateurfunk sind dann lediglich bei höheren Leistungen mehr
Nebenaussendungen zulässig, da man diese dort dann relativ zur
Ausgangsleistung anwenden darf, das dürfen die anderen Geräte nicht.)
Allerdings musst du bei CB-Funk-Betrieb natürlich immer beachten,
dass man bei mehr als 10 W EIRP standortbescheinigungspflichtig ist.
Eine Möglichkeit der Selbsterklärung wie im Amateurfunk gibt es nicht.
(Inwiefern es sich überhaupt lohnt, als Funkamateur auf dem CB-Band
was zu machen, bleibt natürlich mal völlig dahingestellt.)
Jörg W. schrieb:> Nein, irgendwas wie „Typzulassung“ oder dergleichen> gibt es nicht. Nicht mehr.
Bist du dir da sicher?
Wie will denn der Polizeibeamte, der dich anhält, kontrollieren, ob es
ein CB-Funk oder Amateur-Funkgerät ist?
Das CE Zeichen klebt ja mittlerweile auch auf gekauften
Amateurfunkgeräte auch drauf.
Meines Wissens gibt es nach wie vor eine Typenprüfung.
Oder darf ein CB-Funker neuerdings mit Amateurfunkgeräten welche auf die
entsprechende Leistung eingestellt ist innerhalb der CB-Frequenzen
senden?
Ich meine nein.
Ralph Berres
Vielen Dank für die Hinweise und Tipps, ich werd wohl das Gerät nicht
vom Händler modifizieren lassen, sondern ggf. die Modifikation später
selbst vornehmen.
Maurice schrieb:> Nach bestandener Pruefung solltest Du eigentlich wissen, dass Du im 11m> Band mit AFu Geraeten sendend nichts zu suchen hast. Mit Klasse A darfst> Du (u.a.) auf 10 und 12m...
Nein, in Schulung und Prüfung wird nicht vermittelt, das für den
Amateurfunker und seinen Geräten das 11m Band explizit verboten ist.
Bin extra die Schulungsunterlagen durchgegangen, da findet sich:
a)Amateurfunkstationen als Experimentalfunkstationen dürfen mit
Selbstbaugeräten betrieben werden, für diese ist auch keine gesonderte
Prüfung wie für Serienreife Geräte nachzuweisen.
b)Senden auf Frequenz ohne Zuteiligung für diese ist eine
Ordnungswidrigkeit.
c)Beim senden auf zugeteilten Frequenzen sind Beschränkungen bezüglich
Sende-Leistung zu beachten.
Ob man für das CB-Band eine f-Zuteilung benötigt und wie man ggf.
diese erwirbt ist nicht Gegenstand der Amateurfunkprüfung.
--
PS: Es ist auch gestattet auf einen Flugzeug mit migebrachten Gerät als
Amateurfunker zu funken, wenn des der Pilot gestattet. Nix mit extra
Flugzulassung. Jedefalls wird das so durch die Fragen im Prüfungskatalog
vermittelt und Schulungstext vermittelt.
Ralph B. schrieb:> Oder darf ein CB-Funker neuerdings mit Amateurfunkgeräten welche auf die> entsprechende Leistung eingestellt ist innerhalb der CB-Frequenzen> senden?>> Ich meine nein.
Die Amateurfunkprüfung enthält etra einen umfänglichen Technik-teil die
sicherstellen soll das der Amateurfunker befähigt ist verantwortlich
beim Selbstbau und betrieb der Sender umzugehen.
Ein CB-Funker hat diese Befähigung nicht nachgewiesen und darf daher
nicht mit Selbstbaufunken oder ähnlichen umgehen. Der hält ja Dezibel
für eine ausgestorbene Hunderasse. };-)
Ralph B. schrieb:>> Nein, irgendwas wie „Typzulassung“ oder dergleichen>> gibt es nicht. Nicht mehr.>> Bist du dir da sicher?
Ja.
Das ganze CE-Prinzip funktioniert mit Selbsterklärungen (genannt
„Konformitätserklärung“), und die ist auch erst auf Verlangen einer
anfragenden Behörde auszuhändigen. Viele Hersteller legen sie
natürlich trotzdem bei.
OK, ich nehme meine Aussage dahingehend zurück: es gibt in der Tat
eine eigene Norm dafür, die ETSI EN 300433. Die grundlegenden
Messvorschriften sind aber nicht anders als das, was der Afu-Kram
ja auch einhalten muss. Zwar enthält die 300433 noch ein paar
nicht-technische Dinge, die verhindern sollen, dass Otto
Normal-CBler da irgendwas verstellen kann, was das Gerät nicht
mehr konform werden lässt, aber da die Norm laut Allgemeinzuteilung
ja nur im Störungsfall zu Rate gezogen wird: solange du keinen
störst (also auch bspw. nicht auf einem Kanl sendest, der nicht
dem CB-Funk zugeteilt ist – zwischen den CB-Kanälen gibt's noch die
Babyphone-Frequenzen) und die sonstigen Paramter einhälst, kann dir
keiner ans Bein pullern.
Am ehesten könnte einem daher jemand an die Karre fahren, wenn du
die 10 W EIRP überschreitest, ab der die Standortbescheinigung
gefordert ist.
> Wie will denn der Polizeibeamte, der dich anhält, kontrollieren, ob es> ein CB-Funk oder Amateur-Funkgerät ist?
Die Polizei kann bestenfalls nach CE gucken. Den Rest muss sie der
BNetzA überlassen, und diese wiederum wird nur im Störungsfall aktiv
(oder als Marktaufsicht, wenn du so ein Gerät verkaufen willst).
> Meines Wissens gibt es nach wie vor eine Typenprüfung.
Der Hersteller wird sicher immer Messungen durchführen, aber das
macht auch der Hersteller von Afu-Ausrüstung, dazu ist er verpflichtet.
Das FTEG wird ja nur ausdrücklich für solche Afu-Geräte außer Kraft
gesetzt, die nicht serienmäßig hergestellt werden.
> Oder darf ein CB-Funker neuerdings mit Amateurfunkgeräten welche auf die> entsprechende Leistung eingestellt ist innerhalb der CB-Frequenzen> senden?
Im Prinzip schon, aber was hätte er davon? Ein höheres Risiko, sich
dabei zu vertun (und dann eine Regelverletzung nachgewiesen zu
bekommen, die eine Ordnungswidrigkeit ist), zusammen mit einem
höheren Preis. Klingt nicht sehr attraktiv. :-)
Freshman goes on air schrieb:> Nein, in Schulung und Prüfung wird nicht vermittelt, das für den> Amateurfunker und seinen Geräten das 11m Band explizit verboten ist.
Es gibt irgendeine Prüfungsfrage dahingehend, aber sonst nichts weiter.
> Ob man für das CB-Band eine f-Zuteilung benötigt
Ja, generell gibt es keinen zulässigen Funkbetrieb ohne Zuteilung.
CB-Funk ist allerdings allgemein zugeteilt.
Freshman goes on air schrieb:> PS: Es ist auch gestattet auf einen Flugzeug mit migebrachten Gerät als> Amateurfunker zu funken, wenn des der Pilot gestattet. Nix mit extra> Flugzulassung. Jedefalls wird das so durch die Fragen im Prüfungskatalog> vermittelt und Schulungstext vermittelt.
Wohlgemerkt auf Afu-Frequenzen, nicht auf Flugfunkbändern. Die darf nur
der Pilot benutzen, der dafür den passenden Schein hat.
Das gleiche gilt für See und Eisenbahn.
soul e. schrieb:> Freshman goes on air schrieb:>>> PS: Es ist auch gestattet auf einen Flugzeug mit migebrachten Gerät als>> Amateurfunker zu funken, wenn des der Pilot gestattet. Nix mit extra>> Flugzulassung. Jedefalls wird das so durch die Fragen im Prüfungskatalog>> vermittelt und Schulungstext vermittelt.>> Wohlgemerkt auf Afu-Frequenzen, nicht auf Flugfunkbändern. Die darf nur> der Pilot benutzen, der dafür den passenden Schein hat.
Nicht nur Pilot auch die Bodenstation darf die f verwenden.
Wobei der Flugfunk auch in der Abwicklung extrem reglementiert ist,
nicht wie beim Amateurfunk wo man auch soziale Kontakte pflegen kann.
Hab mich aber schon mal umgeschaut wo ich hier den Flugfunkschein machen
kann. Damit darf man aber nur Hören/senden um Flugbetrieb abzuwickeln,
selbst einfach so reinhören von daheim bleibt mit Flugfunkschein
strafrechtlich verboten.
Freshman goes on air schrieb:> Nein, in Schulung und Prüfung wird nicht vermittelt, das für den> Amateurfunker und seinen Geräten das 11m Band explizit verboten ist.
Ok, ich formuliere es etwas anders: Du hast gelernt, auf welchen
Baendern du aktiv sein darfst, was andere Baender dann dementsprechend
ausschliesst :-)
Ich kenne die Bandplaene auch nicht auswendig und schaue nach, aber wenn
bei Dir die Pruefung frisch ist, dann sollte das eigtl. noch sitzen ;-)
Nichts fuer ungut.
Maurice schrieb:> was andere Baender dann dementsprechend ausschliesst :-)
Ach, mit Amateurfunkzeugnis darfst du dann dein Mobiltelefon nicht
mehr benutzen? ;-)
Maurice schrieb:> Freshman goes on air schrieb:>> Nein, in Schulung und Prüfung wird nicht vermittelt, das für den>> Amateurfunker und seinen Geräten das 11m Band explizit verboten ist.>> Ok, ich formuliere es etwas anders: Du hast gelernt, auf welchen> Baendern du aktiv sein darfst, was andere Baender dann dementsprechend> ausschliesst :-)
Nun man lernt man in der Prüfung das Frequenzen zugewiesen werden. Und
wie oben hingewiesen ist das 11m der Allgemeinheit zugewiesen. Ergo darf
man darauf senden! Ferner lernt man das man als Funkamateur teilweise
von der FTEG ausgenommen ist, insbesonders das man als Funkamateur
Geräte einsetzen kann die nicht im Handel verfügbar sind (Eigenbau).
> Nichts fuer ungut.
Ich hab kein Problem damit auch nach der Prüfung mein Wissen mit dem von
Fachkollegen abzugleichen. Viele Grüße,
Hallo
"Damit darf man aber nur Hören/senden um Flugbetrieb abzuwickeln,
selbst einfach so reinhören von daheim bleibt mit Flugfunkschein
strafrechtlich verboten."
Es ist auch verboten mitten in der Nacht die frei Dorfstraße bei roter
Fußgängerampel zu überqueren...
Aber die "harte" Verschlüsselung des analogen AM Flugfunks ist ja für
einen Laien sowieso nicht zu knacken... ;-)
Böser Bub
Böser Bub schrieb:> Es ist auch verboten mitten in der Nacht die frei Dorfstraße bei roter> Fußgängerampel zu überqueren...> Aber die "harte" Verschlüsselung des analogen AM Flugfunks ist ja für> einen Laien sowieso nicht zu knacken... ;-)
Willst du damit andeuten das es nicht nachweisbar wäre welche Sender man
abhört? Ich wäre mir da nicht so sicher, im dritten Reich war man gut
darin diejenigen anzupeilen die "Feindsender" hören - die parasitär
abgestrahlte ZF verrät einiges.
Freshman goes on air schrieb:> Und wie oben hingewiesen ist das 11m der Allgemeinheit zugewiesen. Ergo> darf man darauf senden!
Ich kann dich aber beruhigen: ist eine ziemlich theoretische
Diskussion. Ich hatte noch nie groß das Bedürfnis verspürt,
tatsächlich auf 11 m zu senden. Mit das Interessanteste, was ich
bislang beim Reinhören mal hören konnte war eine Station von der
Wolga, extrem starkes QSB (typisch für Es-Ausbreitung), in den
Spitzen deutlich über S9. Sein QSO-Partner war aber schon deutlich
schwächer zu hören.
Was hätte ich ihnen in einem QSO sagen sollen? ;-)
Ich hab' dann daher lieber 1 MHz höher gedreht und die Es-Bedingungen
nach Marokko genutzt …
Freshman goes on air schrieb:> im dritten Reich war man gut darin diejenigen anzupeilen die> "Feindsender" hören
Da hatte die Masse der Leute auch noch ein Audion herumstehen.
Jörg W. schrieb:> Die brauchen keine Funkgeräte, an denen man zu viel einstellen kann. ;-)
Hast du schon mal ein BOS-Digitalfunkgerät in Aktion gesehen? Die hier
in Sachsen verwendeten Geräte von sepura (noch nie vorher von denen
gehört) sind ähnlich komplex wie ein gutes Handy Anfang des
Jahrtausends. Im Gegensatz zum Handy kann man sich aber selbst ins Knie
schießen, wenn man die falsche Gruppe und Betriebsart auswählt. Dann
geht gar nix mehr.
> Bergwacht weiß ich nicht, aber Feuerwehr &co. dürften mittlerweile> doch alle langsam bei TETRA angekommen sein.
Das ist soweit korrekt. Allerdings haben einige Einheiten bei Feuerwehr
/ KatSchutz zusätzlich noch analoge Geräte an Bord. Denen nützt aber ein
aufgebohrtes Afu-Gerät nichts. Der normale Feuerwehrmann kennt keine
Frequenzen, für den gibt es nur z.B. Kanal 50WU oder 27bGU. Selbst ich
als Funkgerätewart und (ehemaliger) Funkamateur habe nicht alle
Frequenzen im Kopf. Außerdem dürfen in den analogen BOS-Bändern nur
Geräte verwendet werden, die der TR-BOS entsprechen. Bei TETRA reicht
komischerweise die CE-Kennzeichnung...