Tag zusammen, hat jemand Erfahrungen mit folgender Situation bezüglich der Steuererklärung: - Ich vin arbeitstätig in Stadt A und auch dort gemeldet - Meine Frau ebenfalls in Stadt A gemeldet hat aber in Stadt B eine WG weil sie zur Zeit noch studiert. Ich hätte jetzt in Anlage N für meine Frau eine "Doppelte Haushaltsführung" mit der Uni als "Arbeitgeber" angegeben. Wie seht ihr das? Gruß
Neugierig schrieb: > Ich hätte jetzt in Anlage N für meine Frau eine "Doppelte > Haushaltsführung" mit der Uni als "Arbeitgeber" angegeben. Wie seht ihr > das? Pass auf deine Frau auf.
Cha-woma M. schrieb: > Pass auf deine Frau auf. Mein Fehler: Meinungen zur Steuererklärungen sind gefragt.
Moin, Angeben kannst du in der Steuererklaerung viel. Kannst du's nachweisen, z.b. mit Mietvertraegen fuer WG-Zimmer B und Wohnung A, Nebenkostenabrechnungen A+B, Fahrten zwischen A und B, etc? Gruss WK
Dergute W. schrieb: > Moin, > > Angeben kannst du in der Steuererklaerung viel. Kannst du's nachweisen, > z.b. mit Mietvertraegen fuer WG-Zimmer B und Wohnung A, > Nebenkostenabrechnungen A+B, Fahrten zwischen A und B, etc? > > Gruss > WK Ja selbstverständlich! Die Frage ist eher formaler Art, ob die Angaben dort im Anhang N bei meiner Frau richtig platziert sind oder ob es noch andere Formulare für solche Situationen gibt die ich übersehen habe.
Moin, Anlage N klingt schon OK. Dann vielleicht noch auf 'nem Extrablatt aufschluesseln, was die Kosten verursacht hat. Gruss WK
Bei einem Studium bin ich mir nicht sicher. Projektwohnungen gelten ab einem bestimmten Zeit als doppelte Haushaltsführung und dies auch dann, wenn sie zu Ausbildungs- und Schulungszwecken genutzt werden. Davor ist es einfach Reise. Eine permanente WG würde ich pauschal abrechnen. Ob Studies das können, wage ich zu bezweifeln.
Danke schonmal für den Input. Dann habe ich ein paar neue Stichworte zum Recherchieren.
Neugierig schrieb: > - Ich vin arbeitstätig in Stadt A und auch dort gemeldet > - Meine Frau ebenfalls in Stadt A gemeldet hat aber in Stadt B eine WG > weil sie zur Zeit noch studiert. > > Ich hätte jetzt in Anlage N für meine Frau eine "Doppelte > Haushaltsführung" mit der Uni als "Arbeitgeber" angegeben. Wie seht ihr > das? Wie wir das sehen ist irrelevant, der BFH sieht es in einem nicht unähnlichen Fall so: http://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten-fahrten-doppelte-haushaltsfuehrung/doppelte-haushaltsfuehrung-bei-studenten-auch-im-kinderzimmer-moeglich
Bit Wurschtler schrieb: > Wie wir das sehen ist irrelevant, der BFH sieht es in einem nicht > unähnlichen Fall so: > http://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten-fahrten-doppelte-haushaltsfuehrung/doppelte-haushaltsfuehrung-bei-studenten-auch-im-kinderzimmer-moeglich Das Urteil ist so nicht mehr gültig, da sich ab 2014 die Gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert haben. Für den Fall des Studenten währe jetzt auf jeden Fall eine Kostenbeteiligung nötig. Im vorliegenden Fall, wo ein Ehepaar eine gemeinsame Wohnung hat und die Frau auswärtig studiert, dürfte es aber keine Probleme mit der steuerlichen Anerkennung eben. Es ist aber damit zu rechnen, dass das Finanzamt entsprechende Belege sehen möchte (Mietkosten, Fahrtkosten).
Man könnte ja einfach mal in seinem Finanzamt freundlich nachfragen. Aber das wäre wohl zu einfach SCNR
> Man könnte ja einfach mal in seinem Finanzamt freundlich nachfragen. und du meinst, für dich machen die eine gratis kostenlose Steuerberatung? > Aber das wäre wohl zu einfach hast du selbst ja noch nicht versucht!
Niemand schrieb: >> Man könnte ja einfach mal in seinem Finanzamt freundlich nachfragen. > und du meinst, für dich machen die eine gratis kostenlose > Steuerberatung? Ja, dazu sind sie nach §89 der Abgabenordnung verpflichtet: http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__89.html http://www.helpster.de/beratungspflicht-durch-das-finanzamt-im-allgemeinen-und-besonderen_222133 Hat natürlich alles seine Grenzen, aber deiner Frage nach der doppelten Haushaltsführung bist du beim Finanzamt genau richtig.
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