Steuer, doppelte Haushaltsführung

Gast #4487102
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Tag zusammen,

hat jemand Erfahrungen mit folgender Situation bezüglich der 
Steuererklärung:

- Ich vin arbeitstätig in Stadt A und auch dort gemeldet
- Meine Frau ebenfalls in Stadt A gemeldet hat aber in Stadt B eine WG 
weil sie zur Zeit noch studiert.

Ich hätte jetzt in Anlage N für meine Frau eine "Doppelte 
Haushaltsführung" mit der Uni als "Arbeitgeber" angegeben. Wie seht ihr 
das?

Gruß
Gast #4487204
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Dergute W. schrieb:
> Moin,
>
> Angeben kannst du in der Steuererklaerung viel. Kannst du's nachweisen,
> z.b. mit Mietvertraegen fuer WG-Zimmer B und Wohnung A,
> Nebenkostenabrechnungen A+B, Fahrten zwischen A und B, etc?
>
> Gruss
> WK

Ja selbstverständlich! Die Frage ist eher formaler Art, ob die Angaben 
dort im Anhang N bei meiner Frau richtig platziert sind oder ob es noch 
andere Formulare für solche Situationen gibt die ich übersehen habe.
Gast #4487346
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Bei einem Studium bin ich mir nicht sicher. Projektwohnungen gelten ab 
einem bestimmten Zeit als doppelte Haushaltsführung und dies auch dann, 
wenn sie zu Ausbildungs- und Schulungszwecken genutzt werden. Davor ist 
es einfach Reise.

Eine permanente WG würde ich pauschal abrechnen. Ob Studies das können, 
wage ich zu bezweifeln.
Gast #4487487
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Neugierig schrieb:

> - Ich vin arbeitstätig in Stadt A und auch dort gemeldet
> - Meine Frau ebenfalls in Stadt A gemeldet hat aber in Stadt B eine WG
> weil sie zur Zeit noch studiert.
>
> Ich hätte jetzt in Anlage N für meine Frau eine "Doppelte
> Haushaltsführung" mit der Uni als "Arbeitgeber" angegeben. Wie seht ihr
> das?

Wie wir das sehen ist irrelevant, der BFH sieht es in einem nicht 
unähnlichen Fall so:
http://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten-fahrten-doppelte-haushaltsfuehrung/doppelte-haushaltsfuehrung-bei-studenten-auch-im-kinderzimmer-moeglich
Gast #4487513
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Bit Wurschtler schrieb:
> Wie wir das sehen ist irrelevant, der BFH sieht es in einem nicht
> unähnlichen Fall so:
> 
http://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten-fahrten-doppelte-haushaltsfuehrung/doppelte-haushaltsfuehrung-bei-studenten-auch-im-kinderzimmer-moeglich

Das Urteil ist so nicht mehr gültig, da sich ab 2014 die Gesetzlichen 
Rahmenbedingungen geändert haben. Für den Fall des Studenten währe jetzt 
auf jeden Fall eine Kostenbeteiligung nötig.

Im vorliegenden Fall, wo ein Ehepaar eine gemeinsame Wohnung hat und die 
Frau auswärtig studiert, dürfte es aber keine Probleme mit der 
steuerlichen Anerkennung eben. Es ist aber damit zu rechnen, dass das 
Finanzamt entsprechende Belege sehen möchte (Mietkosten, Fahrtkosten).
Gast #4488774
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> Man könnte ja einfach mal in seinem Finanzamt freundlich nachfragen.
und du meinst, für dich machen die eine gratis kostenlose 
Steuerberatung?
> Aber das wäre wohl zu einfach
hast du selbst ja noch nicht versucht!
Gast #4489038
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Niemand schrieb:
>> Man könnte ja einfach mal in seinem Finanzamt freundlich nachfragen.
> und du meinst, für dich machen die eine gratis kostenlose
> Steuerberatung?

Ja, dazu sind sie nach §89 der Abgabenordnung verpflichtet:
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__89.html
http://www.helpster.de/beratungspflicht-durch-das-finanzamt-im-allgemeinen-und-besonderen_222133

Hat natürlich alles seine Grenzen, aber deiner Frage nach der doppelten 
Haushaltsführung bist du beim Finanzamt genau richtig.

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