Hallo Forum,
ich habe mal eine grundlegende Frage zu BLE-Modulen und
Zertifizierungen.
Um ein BLE-Modul nutzen zu dürfen etc. muss man dieses ja Zertifizieren
lassen. Nun stellt sich mir die Frage: Wenn man ein Bluetooth Modul wie
z.B. DA14583 von Dialog Semiconductor nimmt, muss man ja die Antenne
noch anbringen. Ist durch das reine anbringen der Antenne eine neue
Zertifizierung nötig? Bzw. wird nur das Modul zertifiziert ohne Antenne
und es ist einfach so möglich eine Antenne anzubringen?
Immerhin sind bei Funkgeräten und Radios o.ä. die Geräte selbst
zertifiziert und man darf eine beliebige Antenne anbringen ohne eine
neue, teure Zertifizierung durchzuführen.
Vielen Dank im Vorraus schonmal.
Mit freundlichen Grüßen
Ian
Jan F. schrieb:> Immerhin sind bei Funkgeräten und Radios o.ä. die Geräte selbst> zertifiziert und man darf eine beliebige Antenne anbringen ohne eine> neue, teure Zertifizierung durchzuführen.
Nein.
Manche Geräte sind genau so zugelassen, wie sie geliefert werden, also
mit einer fest verbauten Antenne, und bei anderen, bei denen der
Anschluss einer externen Antenne vorgesehen ist, müssen die Bedingungen
der Genehmigung ebenfalls eingehalten werden.
Das geschieht i.d.R. dadurch, dass man vom Gerätehersteller freigegebene
Antennen verwendet.
So ist z.B. die Verwendung von Richtantennen oft nicht zulässig, weil
dadurch die genehmigten Feldstärkewerte überschritten würden, und einige
Geräte bei denen die Verwendung einer externen Antenne nicht
vorgesehen/erlaubt ist, könnten damit Störstrahlungsgrenzwerte
überschreiten.
Jan F. schrieb:> Wenn man ein Bluetooth Modul wie z.B. DA14583
Unter dieser Nummer sehe ich nur ein SoC, also den reinen Chip.
Den kann man als solches gar nicht zertifizieren. Man kann höchstens
einen konkreten Aufbau, der darauf basiert, vermessen und seine
Konformität bestätigen.
Davon abgesehen, in Europa wird sowieso nichts zertifiziert, sondern
es wird die Konformität erklärt. Das macht der „Inverkehrbringer“
eines Geräts, und als Zeichen für die Konformität mit allen relevanten
Regelungen muss er ein CE-Symbol anbringen. Der etwas umständlich
anmutende Begriff des „Inverkehrbringers“ ist dabei vorsätzlich so
gewählt, dass eben nicht nur ein Verkauf diesen Akt auslöst, sondern
auch eine kostenlose Weitergabe oder gar eine Nutzung eines nur für
dich selbst gebauten Geräts.
Zum Glück für den Inverkehrbringer fordern die Regelungen aber nun
keine explizite Zertifizierung und auch nicht zwanghaft eine konkrete
Messung; wenn du also einen Modul verbaust, für den die Konformität
unter konkreten Umständen bestätigt worden ist (und zu diesen Umständen
dürfte auch gehören, welche Antenne da dran soll), und du dir sicher
bist, dass dein Aufbau diese Konformität des Moduls eben nicht
beeinträchtigt haben kann, dann kannst du deine Erklärung eben genau
auf diesen Tatsachen erstellen.
Allerdings: man sollte auf jeden Fall wissen, was man tut. Es kann
natürlich auch nie schaden, wenn man nochmal selbst misst. ;)
> Davon abgesehen, in Europa wird sowieso nichts zertifiziert, sondern> es wird die Konformität erklärt.
Das ist so nicht ganz korrekt.
Für die Funk-Geschichten (R&TTE) z.B. kann im Rahmen von CE die
Konformität selbst erklärt werden.
Man kann aber auch bei einer "Benannten Stelle" ein Zertifikat für eine
in einem akkreditiertem Labor durchgeführte Konformitätsbewertung
erhalten (kaufen). Das machen viele Modul-Hersteller für ihre CE / R&TTE
Erklärungen.
Wie oben jedoch schon erwähnt, gilt dieses Zertifikat / Konformität nur
für einen speziellen Messaufbau. Jede Abweichung führt erst einmal zum
Erlöschen, sofern nicht speziell vom Hersteller im Rahmen der
Konformitätsbewertung dokumentiert. (z.B. Alternative Antennen-Typen
etc.)
Das zweite ist die Bluetooth-Zertifizierung durch die SIG. Dort spielen
die Funkparameter auch hinein. Das kann bei der Listung zu bösen
Überraschungen führen.
Der schwarze Peter liegt immer beim Inverkehrbringer...
Jörg W. schrieb:> Den kann man als solches gar nicht zertifizieren. Man kann höchstens> einen konkreten Aufbau, der darauf basiert, vermessen und seine> Konformität bestätigen.
Diese falsche Einschätzung wiederholst du stereotyp immer wieder. Warum
gibst du solche Ratschläge wenn du von der Zulassungsmaterie offenbar
nicht wirklich Ahnung hast? Überlass das doch den Leuten vom Fach, die
so etwas täglich machen.
Für Funkanlagen und Medizingeräte ist die Einschaltung einer benannten
Stelle verbindlich. Es gilt die EU Richtlinie 1999/5/EG bzw. ab Juni
2016 die Funkanlagen-Richtlinie 2014/53/EU
http://www.ce-zeichen.de/klassifizierung/rtte-richtlinie.html
Elektrolurch schrieb:> Für Funkanlagen und Medizingeräte ist die Einschaltung einer benannten> Stelle verbindlich.
Ist sie (für Funkanlagen) nicht, siehe Konformitätsbewertungsmodul A
in Anhang II des von dir verlinkten Dokuments.
Ja, es gibt Bedingungen, an die das gebunden ist, siehe Artikel 17
Absatz 3.
Edit: dieses Dokument hier meine ich (war nicht ganz eindeutig):
http://www.ce-zeichen.de/templates/ce-zei/richtlinien/funk-2014-53.pdf
Elektrolurch schrieb:> Im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)> regelt §7, dass für Funkanlagen ein Konformitätsnachweisverfahren nach> Anhang 3, 4 oder 5 der EU Richtlinie durchzuführen ist.
Ah, OK.
Anhang 3 gestattet die Baumusterprüfung nach Testreihen, die
in den zutreffenden Normen enthalten sind (als Alternative zu
Testreihen, die von einer benannten Stelle aufgestellt werden).
Für die neue Verordnung muss das FTEG dann wohl ohnehin angepasst
werden, denn da ist ja einiges anders strukturiert.
Um die Artikel und Paragraphen noch mal etwas zu entwirren:
Die Zauberworte auf das sich die Selbsterklärer verlassen sind: "Geräte
für die harmonisierten Normen vorhanden sind".
Das ist bei BLE z.B. der Fall, jedoch sind die dort normierten Tests
selten selbst komplett durchführbar. Die Zertifizierung / Benannte
Stelle kann man so sparen, den überwiegenden Teil der Labormessungen
vermutlich nicht.
Michael F. schrieb:> Das ist bei BLE z.B. der Fall, jedoch sind die dort normierten Tests> selten selbst komplett durchführbar. Die Zertifizierung / Benannte> Stelle kann man so sparen, den überwiegenden Teil der Labormessungen> vermutlich nicht.
So ist es.
Für die erforderlichen Messungen zum Nachweis der Konformität nimmt man
daher in aller Regel ein zertifiziertes Labor in Anspruch.
Pre Compliance Tests kann man zur Kostenersparnis im eigenen Laden
durchführen, wenn man dazu in der Lage ist. Die umfangreichen
vorgeschriebenen Tests für den Konformitätsnachweis erfordern Know-How
und Einrichtungen, die wohl die wenigsten Firmen selbst vorhalten
können.
Das unterscheidet Funkanalagen von anderen Produkten, wo oft eine simple
Erklärung der Konformität des Herstellers ausreicht
Elektrolurch schrieb:> Für die erforderlichen Messungen zum Nachweis der Konformität nimmt man> daher in aller Regel ein zertifiziertes Labor in Anspruch.
Das habe ich übrigens nie bestritten, dass das normalerweise der
beste Weg ist.
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Ich werde mich dann mal in diese ganzen Geschichten einlesen.
Ich habe jetzt noch etwas gefunden über die CE/ETSI Sache. Was ist denn
nun das wichtigere? Sprich wenn das DA14583 ETSI EN XXXXX entspricht,
ist das noch nicht ausreichend oder? Wenn da die Antenne angebracht
werden würde, müsste man quasi im Anschluss daran die CE-Prüfungen
absolvieren. Aber die Konformität mit den ETSI Normen hilft dabei, da es
dann nur noch an der Antenne hängen kann, wenn ich das richtig
verstanden habe..?
Viele Grüße
Jan
Jan F. schrieb:> Sprich wenn das DA14583 ETSI EN XXXXX entspricht, ist das noch nicht> ausreichend oder?
Es besagt nur, dass du mit diesem IC (mehr ist es ja erstmal nicht)
überhaupt in der Lage bist, diese Norm am Ende einzuhalten.
Das wird sicher auch mal jemand gemessen haben, bevor er diese Aussage
so hingeschrieben hat, aber allein davon ist noch lange nicht
garantiert, dass auch dein Aufbau am Ende die Norm einhält.
Bei einem fertigen Modul mit kompletter Firmware könnte die Situation
besser aussehen.