Bachelor of Engineering - Welche Berufsangabe

Gast #4543914
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Hallo,

jedes Mal wenn ich irgendwo ein Formular ausfüllen muss (z.B. bei 
Versicherungen, Banken) stelle ich mir die Frage, was ich als Berufs 
angeben soll.
Ich habe einen Bachelor of Engineering - Abschluss und bin bei einem 
Automobilzulieferer Software-Projektleiter (mit Entwicklertätigkeit).

Was soll ich in dem Feld "Beruf" denn angeben?
- "Bachelor of Engineering" -> Das ist ja der Abschluss aber sagt nichts 
über meinen Beruf/Tätigkeit aus
- Software-Projektleiter -> Das sagt nichts über die Ausbildung aus.

--> Als "Diplom-Ingenieur" hat man es da (finde ich) leichter, denn das 
war ein Begriff, der als Beruf immer verwendet wird.

Wie geht es euch bei so etwas?
Gast #4543929
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Moin,

Das kommt darauf an was du studiert hast ;) .... Da es ein B.Eng. ist 
würde ich mal auf Ingenieurswissenschaften tippen, also ist die 
Berufsbezeichnung auch Ingenieur. Dipl-Ing. war/ist auch nur der 
akademische Grad, aber nicht die Berufsbezeichnung. Es war dadurch 
eindeutiger was man ist, jetzt leider nicht mehr so direkt.
Da ich eine B.Eng. in Elektrotechnik habe, darf ich mich auch 
Elektroingenieur nennen :)

http://www.ingbw.de/fileadmin/pdf/Merblatt-Gesetze/M002_Ingenieurgesetz.pdf
#4543935
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Tobi schrieb:
> Moin,
>
> Das kommt darauf an was du studiert hast ;) .... Da es ein B.Eng. ist
> würde ich mal auf Ingenieurswissenschaften tippen, also ist die
> Berufsbezeichnung auch Ingenieur. Dipl-Ing. war/ist auch nur der
> akademische Grad, aber nicht die Berufsbezeichnung. Es war dadurch
> eindeutiger was man ist, jetzt leider nicht mehr so direkt.
> Da ich eine B.Eng. in Elektrotechnik habe, darf ich mich auch
> Elektroingenieur nennen :)
>
> http://www.ingbw.de/fileadmin/pdf/Merblatt-Gesetze/M002_Ingenieurgesetz.pdf

tobi, das stimmt so leider nicht ganz. Du darfst den Ingenierustitel nur 
verwenden, wenn das so in deinem Abschluss auch vermerkt ist. Nicht 
jeder B.Eng., B.sc oder was auch immer der Elektrotechnik oder andere 
Ing. Fächer studiert hat darf dies mit erlangen seines Abschluss.
Gast #4543955
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Michael S. schrieb:
> Du darfst den Ingenierustitel nur
> verwenden, wenn das so in deinem Abschluss auch vermerkt ist. Nicht
> jeder B.Eng., B.sc oder was auch immer der Elektrotechnik oder andere
> Ing. Fächer studiert hat darf dies mit erlangen seines Abschluss.

Was ist mit Ingenieurstitel gemeint? "Dipl.-Ing", "Ingenieur" oder noch 
was anderes?
(Firma: --------------) #4544133
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Bachelor schrieb:
> --> Als "Diplom-Ingenieur" hat man es da (finde ich) leichter, denn das
> war ein Begriff, der als Beruf immer verwendet wird.
>
> Wie geht es euch bei so etwas?

Schau in deinen Arbeitsvertrag, das was da steht ist dein Beruf!


Alles was du von der Hochschule an Titeln bekommst, ist dein 
Akademischer Grad.

Also eine Doktor rer.pol. hat den akadeischen des Doktor  in 
Staatswissenschaften.
Der kann aber jetzt als  Steuerberater sein oder Kalligraph  tätig sein.
Das ist seine berufliche Tätigkeit!

Ein Ing. der Instandhaltung macht ist Instandhaltungsingenieur.
Ein Ing. im Service ist Serviceing.!

Aber das beste ist immer in den Arbeitsvertrag gucken!
Gast #4544145
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Cha-woma M. schrieb:
>> Wie geht es euch bei so etwas?
>
> Schau in deinen Arbeitsvertrag, das was da steht ist dein Beruf!
> Alles was du von der Hochschule an Titeln bekommst, ist dein
> Akademischer Grad.
>
> Also eine Doktor rer.pol. hat den akadeischen des Doktor  in
> Staatswissenschaften.
> Der kann aber jetzt als  Steuerberater sein oder Kalligraph  tätig sein.
> Das ist seine berufliche Tätigkeit!
>
> Ein Ing. der Instandhaltung macht ist Instandhaltungsingenieur.
> Ein Ing. im Service ist Serviceing.!


Quatch, im Arbeitsvertrag steht die Tätigkeit! Der Beruf ist was man 
gelehrnt hat und die Berufsbezeichnung die man auf Grund seiner 
Ausbildung führen darf, d. h. entsprechend des Ingenieurgesetztes darf 
man sich dann Ingenieur nennen oder aber auch nicht. Für Architekten, 
Rechtsanwälte, zugelassene Ärzte gibt's mut unter etwas komplizierte 
Regelwerk insb. da hier die Anerkennungen/ZUlassungen durch 
entsprechende Kammern beachtet werden müssen.
Gast #4546472
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Michael S. schrieb:
> Du darfst den Ingenierustitel nur verwenden, wenn das so in deinem
> Abschluss auch vermerkt ist. Nicht jeder B.Eng., B.sc oder was auch
> immer der Elektrotechnik oder andere Ing. Fächer studiert hat darf dies
> mit erlangen seines Abschluss.

Steht wo?
Als Ingenieur darf sich selbstverständlich jeder bezeichnen, der eine 
Ing.-Wissenschaft studiert hat mit Abschluss. Der B.Eng. ist ein 
akademischer Grad, der nach einem Ing.-Wissenschaftlichen Studium 
verliehen wird.
Gast #4546570
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Peter Frankenfeld, die Älteren werden ihn evtl. noch kennen, soll als 
Berufsangabe immer Zitronenfalter angegeben haben.

Soweit ich weiß wurde er deswegen niemals angeklagt oder gar verurteilt.

Ich frage mich immer mehr, gibt es eigentlich irgendeine Situation, bei 
der Ings nicht vor Angst einnässen?
Gast #4546591
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> Autor: Ing (Gast)
> Datum: 16.04.2016 04:14

> Als Ingenieur darf sich selbstverständlich jeder bezeichnen, der eine
> Ing.-Wissenschaft studiert hat mit Abschluss.

Quatsch.

Ingenieur darf sich jeder Trottel nennen. Er darf nur keinen 
akademischen Abschluß anhängen den er nicht hatt.
Gast #4547348
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> Autor: Hannes Jaeger (pnuebergang)
> Datum: 16.04.2016 11:27

> Troll woanders. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass ich mir die Mühe
> mache Zitate anzuführen, nur damit du dir dann einen Abrubbeln kannst
> weil ich meine Zeit verschwende?

Was bist du denn für ein seltsamer Heiliger ?

Warst du heute schon auf der Toilette ?

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