BGV A3, Prüfplakette richtig kennzeichnen

Gast #4546279
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Hallo,
ich hatte heute eine Auseinandersetzung mit meinem Kollegen, es ging um 
das Thema Prüfplakette richtig kennzeichnen.

Wir haben im Unternähmen folgende Aufkleber in Nutzung:
https://www.pruefplaketten-versand.de/bilder/kategorie/detail/pruefplaketten-geprueft-nach-dguv-vorschrift-3-2016-11397.png

Seine Meinung zu richtigen Kennzeichnung wahr es muss der Nächste 
Prüftermin gekennzeichnet werden.

Meiner Meinung nach stimmt das nicht, man kennzeichnet die Prüfplakette 
mit dem Jahr und Monat wo dieses geprüft wurde.

Im Internet habe ich leider nichts zu dem Thema gefunden.

Was wisst oder meint ihr ist hier das richtige Vorgehen.
#4546304
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Nico.B schrieb:
> Im Internet habe ich leider nichts zu dem Thema gefunden.

Nicht?
Guck einfach mal dort, wo du auch die Prüfplakette gefunden hast.
Und da gibt es dann auch diese Plakette hier:

https://www.pruefplaketten-versand.de/bilder/kategorie/detail/pruefplaketten-auf-rolle-naechster-prueftermin-dguv-vorschrift-3-2016-15277.png

Fällt der Unterschied auf?

Eure Plakette zeigt das Datum an, an dem geprüft wurde.

Siehe auch:
http://www.industrieplaketten.de/pruefkennzeichen/Pruefplaketten-nach-DGUV/Pruefplaketten-DGUV-Vorschrift-3/
#4546313
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Jonas L. schrieb:
> Finde ich persönlich schlecht, da der Nutze ja nicht die vorgeschriebene
> prüfintervalle kennt und so gar nicht beurteilen kann ob er die Anlage
> noch nutzen darf.

Genau. Und wenn das "Unternähmen" dann die (falsch bestellte) Plakette 
auch noch zweckentfremdet, wird es besonders gut.
Im Zweifel guck jemand nach Ablauf des angegebenen Termins auf die 
Plakette, und denkt, oh, schön, ist ja gerade erst gerpüft worden.
Gast #4546314
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Genau das meine ich, bei dieser Prüfplakette wird immer das aktuelle 
Prüfdatum gekennzeichnet.

Mit der Aussage von mir "Im Internet habe ich leider nichts zu dem Thema 
gefunden."
wollte ich nur darauf hinweisen das ich keine Vorschrift gefunden habe 
wie man diese Prüfplakette richtig kennzeichnet.

Natürlich hast du recht mit:
https://www.pruefplaketten-versand.de/bilder/kategorie/detail/pruefplaketten-auf-rolle-naechster-prueftermin-dguv-vorschrift-3-2016-15277.png

Aber wir haben eben für die nächsten Jahre die anderen in Nutzung.
#4546331
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Bei dem Aufkleber, den Du referenzierst trägst Du (afaik) den Termin der 
letzten Prüfung ein.
Der (evt. externe) Prüfer, der das Label ja auch anbringt, muss ja auch 
garnicht wissen wann der nächste Prüfungstermin wäre.
Das ergibt sich ja (in gewissen Grenzen) aus der Gefahrenabschätzung der 
Firma.

Andererseits gibt es auch Aufkleber, die explizit "nachster Prüftermin" 
aufgedruckt haben. Da hätte dann Dein Kollege recht.

Hth
Andreas

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