Zulassung 868Mhz Modul

Gast #4549999
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Ich suche eine Funklösung (Sender und Empfänger) für den Einsatz in 
Gebäuden. Von einem Sender sollen dabei mehrere Endstellen mit je 8 
Relais (für LED Stripes) geschaltet werden.
Da das Produkt in Zukunft als Teil eines Gesamtpacketes verkauft werden 
soll, ist mir eine gültige (also keine "chinesische") Zulassung sehr 
wichtig.
Sind die erhältlichen Funkmodule bereits zertifiziert oder muss man das 
selbst erledigen nachdem sie eingebaut und mit einer Antenne versehen 
sind?
Ab welcher Stückzahl würde sich dann der Selbstbau bzw. Nachbau einer 
Application Note z.B. von Microchip lohnen? Im Bereich <1GHz sind 
Erfahrungen und entsprechendes Equipment vorhanden.
Gast #4550060
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Hallo, also wenn du bei kleiner Leistung 1mW oder 10mW bleibst bekommst 
du gut und schnell alles Konform hin. Eine Zulassung in diesem Sinne 
brauchst du nicht. Das geht via Selbsterklärung CE.
Wichtig in diesem Band ist das Dutycycle steht aber alles in der Norm.

EN 301489-3
EN 300220-2

oberhalb von 1G
EN 300440-2

ETSI EN 301 489-3
ETSI TR 102 313

Zur Beschreibung deines Senders oder Empfängers musst du die Gruppierung 
nach einstufen.

Equipment Type
Receiver Category (Receiver Class)
Frequenzband (g3 oder g4)

Ein kleiner Tip von mir: Mach deinen Sender etwas breitbandiger, dadurch 
brauchst du keine ganz genaue Quarzfrequenz (wird etwas toleranter) und 
du bekommst auch keine Probleme mit den meisten Chips.
Ich habe eine Entwicklung bei 868MHz mit 4KHz narrow FM gemacht, da 
gings dann ran. Also 100KHz und etwas höhere Datenrate, dafür kürzere 
Aussendung ist für eine Fernbedienung O.K. das schont die Batterien.
Als Antenne würde ich auf eine Chipantenne gehen klein und meist besser 
als die PCB Layout Antennen, die meist eh nur sehr schwer abzustimmen 
sind in diesem Frequenzbereich. (vor allem bei FR4)

Also als Voraussetzung sollte HF-Erfahrung und ein Spektrumanalyzer 
vorhanden sein.

Semtech,Silabs und Ti machen klasse Lösungen in dem Bereich.
Microchip hat sehr sparsame Empfänger, habe ich allerdings noch nicht 
getestet.
Am besten ist es, wenn der Herstelle für einen Musteraufbau eine EN 
300220-2 konforme Untersuchung schon gemacht hat.

Gruß Sascha
Gast #4550201
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Sascha schrieb:
> Eine Zulassung in diesem Sinne
> brauchst du nicht. Das geht via Selbsterklärung CE.

Das stimmt so nicht!

a) eine Zulassung für die Nutzung einer Frequenz durch eine Funkanlage 
(und um eine solche handelt es sich nach dem Buchstaben des Gesetztes) 
braucht man immer - und sei es eine Allgemeinzulassung.

b) Eine Selbsterklärung für Funkanlagen setzt voraus, dass das Gerät 
nach den Vorschriften der Funkanlagen-Richtlinie 2014/53/EU und den dort 
aufgeführten anwendbaren harmonisierten Normen vorschriftsmäßig geprüft 
wurde. Das vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren muss 
erfolgreich durchlaufen sein und und mit den technischen Unterlagen dazu 
dokumentiert sein.

http://www.ce-zeichen.de/templates/ce-zei/richtlinien/bnetza-vorgaben-rtte-richtlinie.pdf

Ab Juni 2016:
http://www.ce-zeichen.de/templates/ce-zei/richtlinien/funk-2014-53.pdf
Gast #4552713
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Laboruntersuchungen zum Thema EMV: ca. 1000 € / Tag. Einige Labore sind 
etwas kostengünstiger als andere. Ob die Verwendung eines bereits 
zertifizierten Moduls das Verfahren vereinfacht, ist mir leider nicht 
bekannt.
#4552759
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Eigentlich nicht, bei denen darfst du ja wenigstens auf denen 
freigegebenen Frequenzen abstrahlen.
Da halt zusätzlich die zugelassene ED beachten.
Bei der Verwendung eines bereits zugelassenen Modules weis man 
wenigstens das es Grundsätzlich mit diesem Modul geht.
Was selbstgebautes oder ohne Zulassung aus China kann so rumsauen das es 
unmöglich ist das hinzubekommen.
Gast #4552799
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Thomas schrieb:
> Ist die Zulassung bei absichtlichen Strahlern (Funk) nicht wesentlich
> komplizierter als bei normalen Geräten, die nur unabsichtlich das
> Spektrum versauen?

Ja klar.
Weil neben den für alle Geräte obligatorischen EMV-Prüfungen, die in 
jedem Falle anfallen auch nocht die umfangreichen Prüfungen nach den 
harmonisierten Normen der jeweiligen Funkschnittstelle hinzukommen.

Richtig aufwändig, wird es, wenn keine harmonisierten Normen existieren. 
Dann ist die Einschaltung einer benannten Stelle und eines 
zertifizierten Labors unumgänglich.
Gast #4552806
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Da du aber MOdule der italienischen Firma Aurel verwenden willst, die in 
der EU schon zugelassen sind. Kannst du dir vom Lieferanten ja die 
Konformitätsdokumente und Zertifikate zusenden lassen.

Das ist schon die halbe Miete.
Gast #4552819
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Da hast du völlig recht, ohne Zertifizierung wird das nichts, bei einem 
Serienprodukt heißt das. Zum Basteln kann man ruhig etwas schleissiger 
drangehen ;-)
Die Zertifizierung selber machen geht zwar, ist aber teuer. Uns wurde da 
ein 4-stelliger Betrag genant.

Die Alternative:
Man kauft fertige Module, welche die nötigen Zertifizierung mitbringen. 
Suche einen seriösen Hersteller, damit hast du die wenigsten Probleme.

Geben tuts da aber für fast alle ISM-Bänder fertige Lösungen. 
Tendenziell sind sub-GHz Lösungen seltener, und ich kann dir leider 
keines nennen. Ich habe mich eher im Bereich 2,4GHz bewegen müssen.

Ein guter Lackmustest ist die Dokumentation. Ist die im Web, inklusive 
aller Zertifikate ist das schon mal gut. So in etwa sollte das aussehen:
http://www.microchip.com/wwwproducts/en/MRF24J40MA

Muss man sich registrieren, ist das immer etwas fishy. Ich hatte da 
schon diverse Probleme mit "innovativen IOT Powerhouses" (die mir von 
Projektleitern aufgezwungen wurden), wodurch wir schlussendlich wieder 
bei den klassischen Herstellern gelandet sind (einmal z.B. bei Murata).

Kannst mal anfangen bei:
- Cypress
- Atmel, Microchip
- Nordic Semi
- TI
- Murata
Wenn du da nichts findest Schau bei Digikey nach weiteren Herstellern.
Gast #4553745
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Wenn ich das recht verstehe, widerspricht die Aussage:
> Die Alternative:
> Man kauft fertige Module, welche die nötigen Zertifizierung mitbringen.
> Suche einen seriösen Hersteller, damit hast du die wenigsten Probleme.

dieser Aussage:
> b) Eine Selbsterklärung für Funkanlagen setzt voraus, dass das Gerät
> nach den Vorschriften der Funkanlagen-Richtlinie 2014/53/EU und den dort
> aufgeführten anwendbaren harmonisierten Normen vorschriftsmäßig geprüft
> wurde. Das vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren muss
> erfolgreich durchlaufen sein und und mit den technischen Unterlagen dazu
> dokumentiert sein.

Die juristisch interessante Frage bleibt also: Kann ein Gesamtgerät, das 
ein vollständig zertifiziertes Modul enthält, per Selbsterklärung 
CE-konform werden, oder nur durch nachgewiesene Laboruntersuchung des 
Gesamtgerätes? Ist das Gesamtgerät eine Funkanlage, oder nur das 
verwendete Modul?
Moderator Persönliche Seite #4553840
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Schwarzbeck schrieb:
>> Eine Zulassung in diesem Sinne
>> brauchst du nicht. Das geht via Selbsterklärung CE.
>
> Das stimmt so nicht!
>
> a) eine Zulassung für die Nutzung einer Frequenz durch eine Funkanlage
> (und um eine solche handelt es sich nach dem Buchstaben des Gesetztes)
> braucht man immer - und sei es eine Allgemeinzulassung.

Du verwechselst „Zulassung“ mit (Frequenz-)„Zuteilung“.

Um eine Frequenzzuteilung ging es dem TE ganz gewiss nicht hier, denn
seine Absicht ist es, sein Gerät auf der Basis der Allgemeinzuteilung
für das 868-MHz-SRD-Band zu realisieren.
Gast #4553866
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Sebastian schrieb:
> Die juristisch interessante Frage bleibt also: Kann ein Gesamtgerät, das
> ein vollständig zertifiziertes Modul enthält, per Selbsterklärung
> CE-konform werden, oder nur durch nachgewiesene Laboruntersuchung des
> Gesamtgerätes? Ist das Gesamtgerät eine Funkanlage, oder nur das
> verwendete Modul?

Maßgeblich ist immer das Gesamtgerät. Die Funkschnittstelle ist nämlich 
nur eine von diversen harmonisieren Richtlinien, die zu berücksichtigen 
sind. Daneben z.B. die EMV Richtlinie. Bei der EMV können Veränderungen 
im Emissions- und/oder im Störfestigkeitsverhalten entstehen

Bei der Produktsicherheit muss z.B. sichergestellt werden, dass 
zugekaufte Komponenten wie Netzteile nicht in einzelnen 
Ausgangsspannungen überlastet werden.

Werden im Gerät Einzelkomponenten verwendet, für die bereits Zertifikate 
und eine ausreichende Dokumentation einer Konformitätsbewertung 
vorliegen, kann man sich für diesen Teil des Gerätes die 
Konformitätsbewertung ersparen.

Es ist also eine Gesamtbetrachtung des Systems erforderlich, bei der 
allerdings nicht in jedem Fall eine komplette technische Messung mit 
ausführlicher Dokumentation durchgeführt werden muss.

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