Hallo zusammen,
wie überall im Internet zu lesen gibt es folgende wichtige Zusätze vor
der Unterschrift:
1. ohne Zusatz = Geschäftsführer o.ä.
2. ppa. oder pp.
3. i. V.
4. i. A.
Es könnte ja so einfach sein: Idealerweise bekommt jeder Mitarbeiter ein
Dokument das genau angibt welche dieser Zusätze er oder sie verwenden
darf, also eine jeweils maßgeschneiderte Vollmacht.
Bei uns bekommen die meisten Mitarbeiter nichts dergleichen. Es gibt
auch keine Unterschriftenregelung. Trotzdem müssen gewöhnliche MA
regelmäßig für alles mögliche unterschreiben, z.B. für Anlieferungen.
Die MA unterschreiben dann immer ohne Zusatz, nach der Liste oben also
wie ein Geschäftsführer. Das nennt man dann entweder Anscheins- oder
Duldungsvollmacht, soweit so (un)klar.
Was mir das Internet nicht beantworten kann ist, ob sich die MA durch
das beschriebene Handeln gegenüber dem eigenen Unternehmen rechtlich
angreifbar machen. Aus meiner Sicht nicht, da für die Verwendung eines
Zusatzes jeder MA im Zweifel eine entsprechende Vollmacht vorlegen muss.
Kann er das nicht, dann unterschreibt er halt ohne Zusatz oder gar
nicht. Letzteres würde wohl zeitnah zur Insolvenz führen und ist daher
ausgeschlossen.
Wer kennt sich aus?
Mitarbeiter dürfen diese Kürzel nicht benutzen.
Wenn sie nicht von der Geschäftsführung mit einer Prokura (pp. oder ppa.
per Prokura) (umfassende Vollmacht, der Mitarbeiter hat sämtliche
Rechte) ausgestattet sind.
Kleinere Vollmachten werden mit i.V. (in Vollmacht) abgekürzt. Der
Mitarbeiter kann hier so ziemlich alles unterschreiben bis auf Bilanzen
und Geschäfte die Immobilien und Grundstücke des Unternehmens betreffen.
Im Auftrag wird mit i.A. abgekürzt, d.h. dieser Mitarbeiter kann kleine
Aufgaben des Chefs erledigen oder Aufgaben, die der Chef delegiert.
Also Handlanger des Chefs eben.
Personaler und auch Abteilungsleiter unterschreiben häufig so, d.h. sie
sind nicht wirklich selbständig, sondern doch immer noch Büttel der
Chefs mit übertragenen Aufgaben, die sie selbst verantworten, aber
irgendwie unterschreiben sie doch im Auftrag des Chefs. Komische
Konstellation.
In allen Fällen haftet der Mitarbeiter bei diesen Unterschriften, weil
nach außen mit Geschäftspartnern und -kunden hin diese Unterschriften
verbindlich sind.
Für kleine Mitarbeiter heißt es dann, lieber nichts unterschreiben, was
einen in viel zu großer Haftung nehmen kann und auf keinen Fall diese
Kürzel verwenden.
Für angenommene Post und kleinere Warenlieferung kann man
unterschreiben.
Aufklärer schrieb:> Für angenommene Post und kleinere Warenlieferung kann man> unterschreiben.
Und wie? Ohne Zusatz = wie Geschäftsführer?
Und was bitte ist eine "kleinere" Warenlieferung? <30.000 Euro
Warenwert?
Edeus schrieb:> Aufklärer schrieb:>> Für angenommene Post und kleinere Warenlieferung kann man>> unterschreiben.>> Und wie? Ohne Zusatz = wie Geschäftsführer?> Und was bitte ist eine "kleinere" Warenlieferung? <30.000 Euro> Warenwert?
Nun ja, wie es scheint, gibt es in Eurem Unternehmen wohl gravierende
strukturelle Probleme, die ich nicht auch sonst hier niemand lösen kann.
Es gibt keine ordentliche Verteilung von Aufgaben und Vollmachten, keine
richtige Organisation und keine Verantwortungsbereiche.
Ohne Zusatz unterschreiben darf eigentlich tatsächlich nur der
Geschäftsführer, mit Zusätzen Unterschreiben Angestellte, die bestimmte
Aufgaben und Verantwortungsbereiche haben, die sie auch tatsächlich
verantworten können durch ihre Ausbildung, Erfahrung und Expertise. Wie
die Annahme von Waren, da muss schon jemand wissen wofür er
unterschreibt und in wessen Auftrag er das tut.
Also muss du mal mit der allen Beteiligten darüber reden, dass dieses
Durcheinander aufhört und endlich mal ordentliche und funktionale
Strukturen bei Euch einziehen.
Aufklärer schrieb:> Ohne Zusatz unterschreiben darf eigentlich tatsächlich nur der> Geschäftsführer, mit Zusätzen Unterschreiben Angestellte, die bestimmte> Aufgaben und Verantwortungsbereiche haben, die sie auch tatsächlich> verantworten können durch ihre Ausbildung, Erfahrung und Expertise. Wie> die Annahme von Waren, da muss schon jemand wissen wofür er> unterschreibt und in wessen Auftrag er das tut.
Moment mal. Es ist doch wohl auch wichtig, WAS ich unterschreibe! Für
"die Firma" irgendetwas größeres vertragliches zu unterschreiben ist
natürlich eine Sache, von der man ohne direkte Anweisung Abstand nehmen
sollte.
Für "[eigener Vorname] [eigener Nachname] (Mitarbeiter) von [Firma] hat
Paket angenommen" zu unterschreiben wieder was anderes. Das wird
persönlich unterschrieben und nicht als Firma.
Als ich um kurz vor 8 als letztes nach Hause gegangen bin und mir noch
eine (verzweifelte) Kurierfahrerin (einmal quer durch Deutschland
gefahren!) entgegen gekommen ist, hab ich das Paket angenommen. Wollte
meinen Namen wissen, hat ihn eingetippt und ich durfte unterschreiben.
War total froh, dass sie noch wen angetroffen hat. Bekam auch ein Danke
von der Abteilung, an die die Lieferung gerichtet war (war auch anhand
der Absenders ersichtlich, dass die Lieferung sehr wichtig/dringend
ist).
Edeus schrieb:> Es gibt> auch keine Unterschriftenregelung.
...Das ist genau das Problem, warum Du hier fragst. Eine Frage in Deinem
Unternehmen wäre aber zielführender. Unterscheiden musst Du (...bin kein
Jurist...):
1. Außenverhältnis
2. Innenverhältnis
Wenn Du also beispielsweise die Annahme eines Paketes beim Boten mit
deiner Unterschrift quittierst ist das im Außenverhältnis, also
gegenüber dem Boten, gültig. Der Bote, also ein Dritter, hat keine
Kenntnis darüber, was Du für die Firma unterschreiben darfst und was
nicht.
Ob Du das im Innenverhältnis darfst (also, die "Genehmigung der Firma
hast"), dass Du die Annahme von Paketen quittieren darfst...kann Dir
niemand außerhalb des Unternehmens sagen.
Von daher sollte im Innenverhältnis also klar geregelt sein, was Du für
die Firma unterschreiben darfst. Wenn Du beispielsweise eine Bestellung
über einen neuen Dienstwagen für die Firma unterschreibst, obwohl Du das
vielleicht gar nicht darfst ;-).... muss die Firma dies ggf. gegen sich
gelten lassen und die Bestellung ist gegenüber dem Autohändler
rechtsgültig... Im Innenverhältnis wirst Du dann aber wohl Ärger
bekommen ;-)
Edeus schrieb:> Wer kennt sich aus
Dein Chef / Deine Chefin (sollte es zumindest ...)
Übrigens eine typische Frage zu Mikrocontrollern :-) Da muss es auch
einen Chef (Chefin) geben ...
Das Ganze ist viel einfacher. Man unterschreibt wofuer man die
Berechtigung hat. Der Externe muss annehmen koennen, dass man die
Berechtigung auch hat. Wobei das i.V, = in Vertretung, bedeutet man
vertritt den Berechtigten, auch wenn man selbst die Berechtigung haette.
Daraus erkennt der Externe, dass das dossier fuer diesen Fall zwar noch
beim Urspruenglichen liegt, aber fuer diesen Brief, Unterschrift
uebergeben wurde. i.A = Im Auftrag, bedeutet der Brief wurde im Auftrag
geschrieben.
Edeus schrieb:> Und wie? Ohne Zusatz = wie Geschäftsführer?
Wieso unterschreibe ich mit meinem Namen ohne Zusatz wie ein
Geschäftsführer? Mit meinem Namen unterschreibe ich immer nur in eigener
Sache und zwar dafür, dass ich für das, was ich da unterschreibe, die
Verantwortung übernehme. Wenn ich beim Paketboten unterschreibe
bestätige ich damit lediglich, dass ich das Paket in Empfang genommen
habe und es dorthin weiter leiten werde, wo es hin soll, nicht mehr und
nicht weniger. (Im Zweifel lässt Du Dir Empfang vom nächsten Mitarbeiter
erneut quittieren.) Du kannst getrost für alles unterschreiben, was im
Rahmen Deiner Tätigkeit zu Deinen normalen Aufgaben gehört, denn dafür
hast Du die Verantwortung sowieso. Bei allem, was ich nicht verantworten
kann würde ich dagegen einen Teufel tun, das zu unterschreiben. Und wenn
Dir einer sagt, Du sollst für ihn unterschreiben, dann sollte er Dir
auch sagen, wie Du für ihn unterschreiben sollst. Lass Dir das im
Zweifel ebenfalls schriftlich bestätigen.
Ich sehe die Sache etwas anders:
1. Wenn man als Mitarbeiter etwas mit seinen Namen unterschreibt, dann
nie wie ein Geschäftsführer. Der Geschäftsführer unterschreibt mit
seinen eigenem Namen. Und damit der Geschäftspartner weis, wer
Geschäftsführer ist, gibt es das Handelsregister bzw. die
Namensregelungen bei Einzelunternehmungen.
2. Wenn ein Geschäftspartner sich etwas von irgendjemanden von der Firma
abzeichnen lässt, ohne zu wissen, ob der berechtigt ist, dann ist als
erstes mal dieser in der Predulie. Denn wen der MA dazu nicht berechtigt
war, wird auch kein gültiger Vertrag zustande kommen.
3. Die Haftung eines Mitarbeiters gegenüber seinem Unternehmen ist stark
begrenzt. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist ein durchgriff
auf den Mitarbeiter möglich.
Niemand schrieb:> Aufklärer riet>> .... i. V. (in Vollmacht) abgekürzt>> ich würde mal sagen in Vertretung passt da schon eher!
Das gilt nur bei Behörden. In der Privatwirtschaft bedeutet es immer "in
Vollmacht".
A. H. schrieb:> Wieso unterschreibe ich mit meinem Namen ohne Zusatz wie ein> Geschäftsführer?
Ich erkläre mir das so: Der Empfänger eines Dokuments ist ja nicht dazu
verpflichtet zu prüfen, ob der Unterzeichnende die erforderlichen
Vollmachten hierfür tatsächlich inne hat. Er darf einfach davon
ausgehen, dass dies so ist. Allerdings gilt dies nicht, wenn z.B. durch
einen verwendeten Zusatz eindeutig etwas anderes belegt ist. Beispiel:
Wenn eine Kündigung nur mit Zusatz "i. A." unterzeichnet wird, ist sie
automatisch nichtig, da dies der erforderlichen Schriftform nicht genügt
(es müsste mindestens "i. V." sein).
Wenn jemand OHNE jeden Zusatz unterzeichnet, dann ist der Empfänger
maximal im Unklaren. Er kann dem Dokument nichts entnehmen, das einer
bestimmten Annahme über die Stellung des Unterzeichnenden zumindest
eindeutig widersprechen würde. Also trifft er eine Annahme zu seinen
Gunsten, im worst-case also "Geschäftsführer".
Karl schrieb:> 3. Die Haftung eines Mitarbeiters gegenüber seinem Unternehmen ist stark> begrenzt. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist ein durchgriff> auf den Mitarbeiter möglich.
Ein MA haftet schon ab mittlerer Fahrlässigkeit. Und die ist schnell
unterstellt! Die Haftung erfolgt dann anteilig, also z.B. 50/50, je
nachdem wie man sich einigt bzw. was der Richter entscheidet.
Aufklärer schrieb:> In allen Fällen haftet der Mitarbeiter bei diesen Unterschriften, weil> nach außen mit Geschäftspartnern und -kunden hin diese Unterschriften> verbindlich sind.
Nein!
Eine Firma ist eine Juristige Person.
Also alles geht erst mal gegen die Fa.
Was die dann innerlich macht, ist zweitens.
Aufklärer schrieb:> In allen Fällen haftet der Mitarbeiter bei diesen Unterschriften, weil> nach außen mit Geschäftspartnern und -kunden hin diese Unterschriften> verbindlich sind.
Sehe ich nicht so.
Wenn ich im Namen meiner Firma unterschreibe würde ich, ohne Jurist zu
sein, behaupten das in erster Instanz die Firma haftet.
Erst in zweiter Instanz, falls ich etwas unterschrieben hätte was nicht
zulässig ist müsste mich meine Firma dafür zu Verantwortung ziehen.
Karl schrieb:> 2. Wenn ein Geschäftspartner sich etwas von irgendjemanden von der Firma> abzeichnen lässt, ohne zu wissen, ob der berechtigt ist, dann ist als> erstes mal dieser in der Predulie. Denn wen der MA dazu nicht berechtigt> war, wird auch kein gültiger Vertrag zustande kommen.
Das glaube ich nicht.
Sicher gibt es hier einen breiten Ermessungsspielraum aber wo fängt der
an wo hört dieser auf.
- Bsp. die Annahme eines Anschreibens an der Tür.
Soll der Briefträger entscheiden das die Person die die öffnete garkeine
Posit annehmen durfte und sie deswegen nie angekommen ist?
- Ich bestelle ein Hotel/Flug/Taxi auf die Firma usw..
Ich glaube das die Person welche unterschreibt schon selbst wissen muss
was im Rahmen der eigenen Möglichkeiten zulässig ist.
Ich würde sogar soweit gehen das jeder Mitarbeiter die Firma in, erster
Instanz, nach aussen vertritt.