Ich hatte vor kurzem ein Vorstellungsgespräch. Das Unternehmen hat die
Übernahme der Anreisekosten in der Einladung nicht ausgeschlossen. Also
müsste die Regelung zur Übernahme der Kosten entsprechend §670 BGB
gelten.
Das Unternehmen weigert sich jedoch mit dem Hinweis, man würde generell
kein Anreisekosten erststatten.
Wie gehe ich da jezt am Besten weiter vor? Einen Anwalt einzuschalten
ist absolut übertrieben, aber ich würde, wenn es sonst Möglichkeiten
gibt, diese gerne nutzen.
Tungsten schrieb:> Wie gehe ich da jezt am Besten weiter vor?
Hast Du die Stelle bekommen?
Um welchen Betrag handelt es sich?
Flug 1.Klasse, Bahn 2.Klasse, Taxianreise 200km, Übernachtung
5-Sterne-Hotel, ....?
Ich schrieb:> Hast Du die Stelle bekommen?
100%-ig nicht, ansonsten würde er die Frage nicht stellen.
Tungsten schrieb:> Wie gehe ich da jezt am Besten weiter vor?
Abhaken und unter Erfahrung verbuchen
Tungsten schrieb:> Wie gehe ich da jezt am Besten weiter vor? Einen Anwalt einzuschalten> ist absolut übertrieben, aber ich würde, wenn es sonst Möglichkeiten> gibt, diese gerne nutzen.
Wenn du mit dem Unternehmen nie wieder was zu tun haben willst:
Fristsetzung per Einschreiben. Zusätzlicher Hinweis auf die
Rechtssituation.
Für solche Fratzen hat man eine Rechtsschutzversicherung.. die kostet
heutzutage - mit großem Versicherungsumfang - auch nicht mehr viel.
Käme hier ein Mahnverfahren in betracht? Das kann man ja selbst einfach
beantragen.
Ich schrieb:> Hast Du die Stelle bekommen?
Natürlich nicht. Sonst würde ich mich wegen den paar Euro nicht
anscheißen. Aber als noch Student, der kurz vor seinem Abschluss steht
habe ich es nicht so dicke.
> Um welchen Betrag handelt es sich?
Zwischen 20€ und 30€. Den genauen Betrag will ich nicht nennen,
schließlich können die auch googlen.
>Flug 1.Klasse, Bahn 2.Klasse, Taxianreise 200km, Übernachtung
5-Sterne-Hotel, ....?
Mit der Bahn 2. Klasse. Ich habe die billigste Ticket-Option gewählt.
abc schrieb:> Für solche Fratzen hat man eine Rechtsschutzversicherung.. die kostet> heutzutage - mit großem Versicherungsumfang - auch nicht mehr viel.
Habe ich sogar. Nur beträgt die Selbstbeteiligung erstmal 150€.
Tungsten schrieb:> Einen Anwalt einzuschalten> ist absolut übertrieben, aber ich würde, wenn es sonst Möglichkeiten> gibt, diese gerne nutzen.
Nutzt die Möglichkeit eines Anwaltrabatts bei Doppelklage und pack eine
Rechtsstreit wegen Altersdiskriminierung oder anderen vorgeschobenen
Nichteinstellungsgründen dazu.
https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz
abc schrieb:> Da man im Recht ist, sollte man darauf bestehen.
Generell gebe ich dir da Recht aber für so einen Betrag die Firma mahnen
und dann ggf ein Mahnverfahren einleiten...
Tut mir leid, aber das ist lächerlich hoch 10.
Ich habe selbst schon mal so einen Fall gehabt.
Ein einfaches Schreiben (kein Einschreiben oder Mahnung etc.) mit
Hinweis auf den BGB-Paragraphen (und natürlich Kopien aller Belege wie
Fahrscheine etc.) hat gereicht.
Mike schrieb:> Generell gebe ich dir da Recht aber für so einen Betrag die Firma mahnen> und dann ggf ein Mahnverfahren einleiten...
Wieso? Mahnkosten darf man doch glaub ich auf die Forderung aufschlagen
:-)
Wenn man Brücken abbrennt, dann sollen sie gefälligst auch hell
leuchten.
ich hatte auch mal so einen Fall. Die Fh Reutlingen wollte auch nicht
zahlen :-)
dann höfflich auf die Gesetzeslage verwiesen und nach oben eskaliert,
und oh Wunder es ging dann auf einmal doch
Nomad schrieb:> Die Fh Reutlingen wollte auch nicht> zahlen :-)> dann höfflich auf die Gesetzeslage verwiesen und nach oben eskaliert,> und oh Wunder es ging dann auf einmal doch
Aehm für einen Hilfsassi-Job an der Hochschule an der man inmatrikuliert
ist?! Werd ich mir merken, den Tipp.
Mike schrieb:> abc schrieb:>> Da man im Recht ist, sollte man darauf bestehen.>> Generell gebe ich dir da Recht aber für so einen Betrag die Firma mahnen> und dann ggf ein Mahnverfahren einleiten...> Tut mir leid, aber das ist lächerlich hoch 10.
Du gehörst offenbar zu den Leuten mit denen man es 'machen' kann.
Aber Kinder! Hetzt doch die Leute nicht unnötig auf.
Da Ihr die Folgen nicht zu tragen braucht, ist es für Euch nur ein Spaß,
die Leute in aufwendige und anstrengende Unternehmungen zu treiben.
Bei Brücken die man abbrennt, weiss man nie ob man sie nicht nochmal
braucht. Ein höfliches sachliches Schreiben hinterlässt einen besseren
Eindruck als unnötige Eskalation. Man weiß nie, ob, wie und wann das
wieder zum Vorschein kommt.
Wie gesagt: Ein einfaches Schreiben kann schon reichen. Das
Schlüsselwort "auffordern" nicht vergessen. Eine Bitte ist nicht
relevant. Und eine Frist setzen. Höflich aber bestimmt.
Und auch: Auf das Wesentliche beschränken und keine Erklärungen über die
eigene Ungehaltenheit oder die Irrtümer oder gar Unvernunft des
Gegenüber abgeben. Die wissen haargenau, was Sache (die Gesetzeslage)
ist. Das sie sich erst einmal quer stellen ist nichts als Taktik. Ist
alles "Geschäft" - nichts "persönliches". :-) Ich frage mich sogar
manchmal, ob das in einigen Fällen nicht schlicht ein Test ist, wie sie
mit einem umspringen können.
Sultan schrieb:> Du gehörst offenbar zu den Leuten mit denen man es 'machen' kann.
Mit Sicherheit nicht, aber man lernt mit der Zeit, ob es sich lohnt für
Dinge wirklich einzusetzen oder nicht.
Ein Schreiben, wie es Lurchi gerade geschrieben hat, kann ich noch
nachvollziehen, aber wie gesagt, direkt mahnen oder gar einen Anwalt
einschalten für lächerliche 20 - 30 € ist doch etwas daneben.
Mike schrieb:> Sultan schrieb:>> Du gehörst offenbar zu den Leuten mit denen man es 'machen' kann.>> Mit Sicherheit nicht, aber man lernt mit der Zeit, ob es sich lohnt für> Dinge wirklich einzusetzen oder nicht.
Es lohnt sich für sein Recht zu kämpfen. Immer.
> Ein Schreiben, wie es Lurchi gerade geschrieben hat, kann ich noch> nachvollziehen, aber wie gesagt, direkt mahnen oder gar einen Anwalt> einschalten für lächerliche 20 - 30 € ist doch etwas daneben.
Das ist reine Schonrederei.
Der erste Ansatz ist ein freundliches nachdrückliches Schreiben in der
Art von Lurchi mit Fristsetzung.
So geht ist bei Zahlungsverzug weiter:
Mahnbescheid, bei Widerspruch Anwalt
Vollstreckungsbescheid, bei Widerspruch Anwalt
Gerichtsvollzieher
...
...
Da hat wahrscheinlich wieder ein Mitarbeiter von dem Sauladen vergessen,
bei der Einladung die Ausschlussklausel darunter zusetzen.
Die stehen damit rechtlich auf verlorenem Posten und müssen die Kohle
rausrücken.
Bezeichnend aber, dass sie selbst wegen der knapp 30 Euro so einen
Aufriss machen und ihren Fehler nicht eingestehen wollen.
Zeigt aber schön die ungeschminkte Firmenkultur der hier ansässigen
Firmen und den ach so schlimmen Fachkräftemangel. Die Firmen haben
einzig alleine chronischen Geldmangel, dann noch Geiz bis zum Fatalismus
hin und ab und zu noch ne Portz-SUV-Geschäftsführung, die vor lauter
Gier den Hals nicht voll genug bekommt.
Mach ein Beitrag bei Kununu auf , sonst lass es sein, der Aufwand lohnt
sich nicht. Das ganze rumgeeier mit dem Anwalt etc.. wird dich mehr als
3 Stunden deiner Lebenszeit kosten, geh lieber für 3 Stunden kellnern,
eine Hecke schneiden oder heute konntest sogar Schnee schippen und schon
hast dein Geld wieder drinnen.
1st-Class-Traveller schrieb:> Bezeichnend aber, dass sie selbst wegen der knapp 30 Euro so einen> Aufriss machen und ihren Fehler nicht eingestehen wollen.
Vielleicht haben die die Sorge, dass alle Dämme brechen, wenn sie mir
meine Auslagen erstatten.
> Zeigt aber schön die ungeschminkte Firmenkultur
Ja. Darum habe ich eigentlich auch kein Bedürfnis mehr dort zu arbeiten.
Die Erstattung der Anreisekosten ist nicht nur eine Frage der
finanziellen Entlastung des Bewerbers, sondern auch eine Frage von
menschlicher Anerkennung.
ich schrieb:> Wegen eines Streitwertes um 30€ macht kein Anwalt einen Finger krumm.
Bist du ein Duckmäuser, der sich Sachen einredet, damit er nicht
aufrecht gehen muss?
Der Fachkräftemangel ist auch in der Personalabteilung sichtbar
Die haben zwar genug Personal aber halt zu wenig Fachkräfte.
Eine vernünftige Firma vermeidet Mahnungen bei berechtigten Forderungen.
Und für eine gute Personalabteilung sind diese Kosten und der Umgang
damit Alltag.
Zunächst einmal ist den Unternehmen in vielen Dingen die Rechtslage gar
nicht klar. Das trifft besonders auf Bewerbungen und auch auf das
Arbeitsrecht im Allgemeinen zu. Das hat damit zu tun, das solche
Anfragen in der Regel von der Sekretärin bearbeitet werden und die ist
in Punkto Arbeitsrecht selten geschult.
Alleine die zahllosen Stellenausschreibungen der Regionalzeitungen
verraten, dass es hier gewaltigen Aufklärungsbedarf gibt.
Ein freundlicher Brief mit dem Verweis auf die geltende Rechtslage,
(Kopie beifügen und Kosten für Port mit anmelden) zu Händen der
Geschäftsleitung sollte da ausreichend sein.
Ein Unternehmen dass die Rechte der Arbeitnehmer nicht kennt oder
willentlich ignoriert ist generell aber keine gute Adresse und man
sollte hier nicht zu devot ans Werk gehen, denn vermutlich sucht man die
Nähe solcher Unternehmen nicht bewusst.
Ob ein Anwalt angemessen ist, muss man selber entscheiden. Immerhin
wirft man erst einmal dem schlechten Geld gutes hinterher. Die Idee der
Doppelklage wird Anwälten vom Format eines Herrn Ch.....tt aus
Hamburg/Kiel sicherlich gefallen, aber da eine solche Klage wenig
Aussicht auf Erfolg hat, sollte man das besser lassen.
Normalerweise schicken dir die Firmen a priori schon vor dem
Vorstellungsgespräch ein Formular, um die Reisekosten abzurechnen.
Wenn sie es nicht tun, dann ist das schon mal ein erster Hinweis darauf,
dass man es mit einer Provinzklitsche zu tun hat und betreten auf eigene
Gefahr.
Das geht ja noch!
Wenn die Firmen mal so dreist werden und den Bewerber über einen
Dienstleister anschreiben lassen und zum VG einzuladen, dann kann der
Bewerber zwar Reisekostenerstattung verlangen, aber die Firma behaupten
das die Einladung vom Dienstleister abgerechnet wird. Dumm nur wenn der
DL eine Googlemail-Adresse hat und nicht mehr kontaktierbar ist...
Berater schrieb:> Normalerweise schicken dir die Firmen a priori schon vor dem> Vorstellungsgespräch ein Formular, um die Reisekosten abzurechnen.
Ich hatte mal ein Vorstellungsgespräch in einem großen Konzern, dort
sagte mir der Abteilungsleiter folgendes:
Wenn ein Unternehmen die Fahrtkosten nicht übernimmt, sollte man erst
gar nicht hingehen. Das gehöre zum guten Ton.
Manche Unternehmen (R&S) zahlen neben den reinen Fahrtkosten auch von
sich aus noch etwas Verpflegung.
Tungsten schrieb:>> Um welchen Betrag handelt es sich?>> Zwischen 20€ und 30€. Den genauen Betrag will ich nicht nennen,> schließlich können die auch googlen.
OK, 20€-30€.
Schreib es ab!
Setze die Firma auf deine schwarze Liste und bewerbe dich in Zukunft
nicht mehr bei denen.
Sei froh, das die Geizkragen dich nicht genommen haben, sonst dürftest
Du wohl dein Büromaterial von zuhause mitbringen.
Wünsche Dir trotzdem einen schönen Abend!
Don schrieb:> Mir ist schon klar, warum du den Job nicht bekommen hast.
Weil er gewissenhaft mit Geld umgeht und seine Rechte und Pflichten
kennt, und die Firma beides wohl eher nicht?
Lurchi schrieb:> Bei Brücken die man abbrennt, weiss man nie ob man sie nicht nochmal> braucht.
Es gibt aber Fälle, bei denen kann das Feuer nicht groß genug sein.
Dementsprechend viel verbrannte Erde...
Meist ist es so, dass man bei solchen Unternehmen nie mehr arbeiten
möchte. Dann "lieber stehend sterben als kniend leben". Ok, das Zitat
stammt von den Onkelz, trifft es aber perfekt.
Mike schrieb:> Ein Schreiben, wie es Lurchi gerade geschrieben hat, kann ich noch> nachvollziehen, aber wie gesagt, direkt mahnen […] für lächerliche> 20 - 30 € ist doch etwas daneben.
Was meinst du, wie Mahnen funktioniert? Das ist nur ein Schreiben.
Daneben ist nur das Verhalten der Firma, sonst nichts.
Wo wohnst du denn? Je nachdem komme ich mir mal 20-30€ abholen. Es wäre
doch lächerlich, mir die nicht zu geben…
Mann jetzt macht euch doch nicht in die Hose wegen 20-30€. Hake es ab -
auch wenn du vermutlich im Recht bist - und setze es bei deiner ersten
Steuererklärung als Werbekosten an.
Lurchi schrieb:> Wie gesagt: Ein einfaches Schreiben kann schon reichen. Das> Schlüsselwort "auffordern" nicht vergessen. Eine Bitte ist nicht> relevant. Und eine Frist setzen. Höflich aber bestimmt.>> Und auch: Auf das Wesentliche beschränken und keine Erklärungen über die> eigene Ungehaltenheit oder die Irrtümer oder gar Unvernunft des> Gegenüber abgeben. Die wissen haargenau, was Sache (die Gesetzeslage)> ist. Das sie sich erst einmal quer stellen ist nichts als Taktik. Ist> alles "Geschäft" - nichts "persönliches". :-) Ich frage mich sogar> manchmal, ob das in einigen Fällen nicht schlicht ein Test ist, wie sie> mit einem umspringen können.
Schreib doch einfach so einen mehr oder weniger formlosen Brief. Den ~1€
kannst du ja noch investieren.
Wenn das nichts hilft kannst du es dann ja immernoch auf sich beruhen
lassen.
Dussel schrieb:> Mike schrieb:>> Ein Schreiben, wie es Lurchi gerade geschrieben hat, kann ich noch>> nachvollziehen, aber wie gesagt, direkt mahnen […] für lächerliche>> 20 - 30 € ist doch etwas daneben.> Was meinst du, wie Mahnen funktioniert? Das ist nur ein Schreiben.> Daneben ist nur das Verhalten der Firma, sonst nichts.> Wo wohnst du denn? Je nachdem komme ich mir mal 20-30€ abholen. Es wäre> doch lächerlich, mir die nicht zu geben…
Wenn es über ein Mahngericht geht, wird das dem Unternehmen gerichtlich
als niedergelegtes amtliches Schriftstück zugestellt. Diesem kann
innerhalb von 14-Tagen widersprochen werden, womit dann das gerichtliche
Verfahren bzw. eine Verhandlung eingeleitet wird. Wenn die Forderung
durch schriftliche Einladung unbestreitbar ist, hat die Firma keine
Chance, nicht mal wenn es ein Mega-Konzern wäre.
Wird dem Mahnschreiben nicht widersprochen, wird die Forderung
rechtskräftig betitelt und kann vom Gerichtsvollzieher
sofort vollstreckt werden inkl. aller Gebühren und Verzugszinsen.
Man braucht also dann die Firma gar nicht mehr anschreiben, sondern
der zuständige Gerichtsvollzieher zieht die Sache durch. Die haben
sogar schon bei Behörden gepfändet.
Egon schrieb:> Schreib mir deine Bankverbindung, ich überweise dir die 20,-- EUR
Das wäre hochanständig und überaus großzügig von Dir -wenn es denn
ernstgemeint wäre. Dazu müsstest Du angemeldet sein, denn wie sollte der
TO
die Bankverbindung sonst mitteilen.
Ich vermute aber, wie so oft, einen makabren "Scherz" auf Kosten von
Jemanden, der ohnehin auf jeden Pfennig angewiesen ist. Hoffentlich tue
ich Dir Unrecht mit dieser Vermutung.
Simulanten-Simulator schrieb:> Ich vermute aber, wie so oft, einen makabren "Scherz" auf Kosten von> Jemanden, der ohnehin auf jeden Pfennig angewiesen ist.
Ich bin davon ausgegangen, dass er mich meint. Ich bin nicht darauf
angewiesen, aber 20€ sind zwei gute Mittagessen. Wenn das für jemanden
lächerlich wenig ist, so dass er darauf verzichten kann, nehme ich es.
nemesis... schrieb:> Wenn es über ein Mahngericht geht, wird das dem Unternehmen gerichtlich> als niedergelegtes amtliches Schriftstück zugestellt.
Dazu muss der Schuldner meines Wissens aber erst nachweisbar im Verzug
sein. Das passiert erst mit der Mahnung. Nach Verstreichen der Frist
kann man dann den Mahnantrag stellen.
Einige von Euch faseln, vermutlich einfach nur gedankenlos,
irgendwelchen Stuß von verbrannten Brücken und "stehend sterben". Ich
weiß nicht, was Euch sonst treiben könnte, als schlicht die Lust an der
Zerstörung. Einfach mal jemanden aufhetzen und anschliessend dreckig
kichern. Die Folgen muss man ja nicht tragen. Was soll das? Das wäre
einfach bösartig. Sonst nichts.
Es geht darum, einen Betrag zu erhalten, der dem TO, nach allem was wir
wissen, ohne Zweifel zusteht. Nicht darum, etwa die Ehre oder ein
Prinzip zu verteidigen oder es vorzuschieben oder es tatsächlich als
Motivation her zu nehmen. Das ist doch absurd; ein Wahnsinn.
Das solche Sachen immer noch so passieren, ist unangenehm. Man kann sich
mal darüber ärgern, wenn nichts im Fernsehen kommt. Aber sinnvoll ist
das wegen der Gesundheit nicht. Und auch nicht nötig.
Schreib den Brief und sei dir sicher, dass die dich bei allen
befreundeten HR-Abteilung zur Vormerkung einmelden werden.
Also nicht wundern, wenn deine Aussichten am Arbeitsmarkt drastisch
sinken.
Heiner schrieb im Beitrag #4558285:
> PS: Hol dir die 20€ leg was drauf und geh in den Puff.
Es ist dort nicht Sinn der Sache, etwas draufzulegen, sondern sich
selbst.
HR-Abteilung schrieb:> Schreib den Brief und sei dir sicher, dass die dich bei allen> befreundeten HR-Abteilung zur Vormerkung einmelden werden.> Also nicht wundern, wenn deine Aussichten am Arbeitsmarkt drastisch> sinken.
Was soll das nun schon wieder? Wirklich eine miese Art den Leuten Angst
zu machen. Schon die Wahl des Nicknames.
Es ist sicher richtig, dass manche Firmen sich solche Vorgänge
gegenseitig mitteilen. Ein Kartell aber von Firmen die Fahrtkosten
verweigern (für andere ist das ja nicht interessant) gibt es sicher
nicht. Auch keins von Firmen die "aufmüpfige" Arbeitnehmer auf Listen
setzen.
Also, falls das im Einzelfall so zutrifft, haben dann vielleicht so
zwischen 1 und 5 Firmen den Namen. Das sind die aus denen sich die
"Human Resource"-Leute persönlich kennen.
In dem Fall, den ich selbst kenne, hat die Firma augenscheinlich dennoch
ernsthaft die Bewerbung erwogen, denn die Absage kam erst Wochen nach
dem schon das Geld eingegangen war.
Mag also sein, dass sich jemand auf den Schlips getreten fühlt, aber das
sind dann eher diejenigen die Brücken abbrennen oder stehend sterben und
sich in Gemeinschaft mit solchen sehen. Die sollen dann mal ruhig
alleine sterben.
Tungsten, bitte auf der bekannten info@ einmal kurz melden. Der besagte
GF ist nicht mehr im Unternehmen tätig. Wir regeln das
selbstverständlich wie zugesagt.
Tungsten schrieb:> Die Erstattung der Anreisekosten ist nicht nur eine Frage der> finanziellen Entlastung des Bewerbers, sondern auch eine Frage von> menschlicher Anerkennung.
Nene das hat nichts mit Anerkennung als Mensch zu tun sondern nur mit
geschäftlicher Professionalität.
Wem ich Kosten verursache den stell ich glatt, egal welcher
Fussballmanschaft er hinter her rennt.
MfG,
Thomas Roll schrieb:> Hake es ab -> auch wenn du vermutlich im Recht bist - und setze es bei deiner ersten> Steuererklärung als Werbekosten an.
Du hast irgendwie nicht verstanden, wo der Unterschied zwischen
Kostenerstattung und steuerlich anerkannten Werbungskosten liegt.
Tungsten schrieb:> Zwischen 20€ und 30€. Den genauen Betrag will ich nicht nennen,> schließlich können die auch googlen.
Wer wegen 20,- eine Pfennigfuchserei betreibt, der kann nicht rechnen
und den den würde ich auch nicht einstellen. Statt hier umzumaulen,
solltest Du lieber was arbeiten gehen, ist effektiver
Das nächte mal suchst Du Dir die Firma eben besser aus.
Einen Aufwand würde ich erst ab 100,- treiben.
Ansonsten jeden Monat eine email oder einen offenen Brief an die
Geschäftsleitung. Das nervt die dann - ein wenig.
Richtig ärgern kannst Du Die, wenn Du hier den Namen der Firma nennst.
Dann stehen die als Knauserer dar. Wird aber die, die es nötig haben,
einen Job zu suchen, nicht davon abhalten, sich zu bewerben.
Wahrscheinlich will die Firma genau so einen habn.
Den Namen hier zu nennen, kann aber auch Dir Ärger machen, weil die
Firma dann auch Deinen Namen nennen wird, indem sie Dir hier anworten
und damit dann Du als Kleingeist darstehst.
Suchs Dir aus.
Wenn Du Dich wirklich an denen rächen willst, dann warte ein paar Jahre,
frage unter falschem Namen nach deren Produkte und lass mal einen
Vertreter antanzen. Wenn der dann angereist ist, fragst Du, wie es mit
der Erstattung der Bewerbungskosten ist.
Oder finde raus, wo der Boss wohnt und klingle mal bei ihm privat und
frage seine Frau, ob sie Dir die Kosten erstattet. Wenn Du genug
aussiehst, kannst Du mit der Alten ein bischen Spass haben und dem Typen
dann ein Foto schicken.
Wolfgang schrieb:> Thomas Roll schrieb:>> Hake es ab ->> auch wenn du vermutlich im Recht bist - und setze es bei deiner ersten>> Steuererklärung als Werbekosten an.>> Du hast irgendwie nicht verstanden, wo der Unterschied zwischen> Kostenerstattung und steuerlich anerkannten Werbungskosten liegt.
Dann schiess mal los. Du hast 2 Möglichkeiten: entweder die Firma
erstattet dem Bewerber die Reisekosten, insofern sie es nicht
ausschliessen. Wenn sie nicht erstattet werden, kannst du es als
Werbungskosten ansetzen. Was soll daran jetzt nicht verstanden sein?
@ Kritiker
Wer will denn jemanden ärgern, nerven oder sich rächen? Niemand - ausser
Dir.
Und wo geht es hier um "Pfennigfuchserei" - also die übertriebene
Sparsamkeit oder Kleinlichkeit? Und nach wessen Maßstäben wird das
entschieden?
Wozu und mit welchem Recht diese Herabsetzungen des TO?
Meine Güte. Das wird in den letzten Monaten hier immer ärger und ärger
mit dem Herumgefasel. Seitenlange Threads mit völlig sinnlosen
Vorschlägen, Bewertungen, nach denen niemand gefragt hat und Hetzerei,
Diversifikation und Dummheiten.
kannst Dues beweisen, das es Dir erst zugesagt wurde??
nein?
Thema durch..
Haben sie gesagt sie übernehmen es? nein? Thema durch?
haben sie gesagt das sie es evtl übernehmen? Ja? thema durch
so oder so, sind die im recht..fertig..gibt nichts
"Richtig ärgern kannst Du Die, wenn Du hier den Namen der Firma nennst."
freie Meinungsäusserung?!
Solange er die firma nicht schlecht macht oder unwahrheiten
verbreitet...arschlecken!
wir sind hier nicht in der türkei und kein schwuler erdogan ist bei uns
an der macht
Wir wissen ja nicht, aus welchen Grunde er sich bewirbt.
Als fertiger Absolvent ist das sicher viel Geld, aber soviel auch nicht.
Wenn man das nicht vorher schriftlich hat, ist es immer unsicher.
Das nächste mal sich das vorher schriftlich bestätigen lassen. Wenn
nicht, zuhause bleiben.
Hängt man am Arbeitsamt, dann beantragt man das da vorher und alles ist
gut.
HR-Abteilung schrieb:> Schreib den Brief und sei dir sicher, dass die dich bei allen> befreundeten HR-Abteilung zur Vormerkung einmelden werden.> Also nicht wundern, wenn deine Aussichten am Arbeitsmarkt drastisch> sinken.
1. Klingt ziemlich paranoid.
2. Viel zu aufwendig die alle zu informieren.
3. Datenschutzrechtlich sehr bedenklich, wenn nicht sogar strafbar.
4. Wir reden hier von einer 40-Mann Klitsche. Deren "befreundete" Frimen
sind auch nur Klitschen und bei den ein, zwei Großkunden, würden die
sich auf die Knochen blamieren, wenn die denen erzählen, dass sie zu
geizig oder zu pleite sind, einem Bewerber irgendwas unter 30€ zu
erstatten.
5. Es gibt durchaus auch Firmen die Leute schätzen, die für ihre
persönlichen Belange eintreten.
Maik schrieb:> "Richtig ärgern kannst Du Die, wenn Du hier den Namen der Firma nennst."> freie Meinungsäusserung?!> Solange er die firma nicht schlecht macht oder unwahrheiten> verbreitet...arschlecken!
Öffentliches anprangern ist immer problematisch. Ich finde es zwar
schäbig, wie die sich verhalten, aber es ist ja jetzt auch nicht so, als
ob die Giftmüll auf dem Kinderspielplatz verbuddeln würden. Außerdem,
wer würde die dann daran hindern meinen Namen plus Adresse hier zu
posten?
Tungsten schrieb:> Maik schrieb:>>> "Richtig ärgern kannst Du Die, wenn Du hier den Namen der Firma nennst.">> freie Meinungsäusserung?!>> Solange er die firma nicht schlecht macht oder unwahrheiten>> verbreitet...arschlecken!>> Öffentliches anprangern ist immer problematisch. Ich finde es zwar> schäbig, wie die sich verhalten, aber es ist ja jetzt auch nicht so, als> ob die Giftmüll auf dem Kinderspielplatz verbuddeln würden. Außerdem,> wer würde die dann daran hindern meinen Namen plus Adresse hier zu> posten?
M. W. haben natürliche Personen haben ganz andere Persönlichkeitsrechte
als jurisitische Personen.
Tungsten schrieb:> Außerdem,> wer würde die dann daran hindern meinen Namen plus Adresse hier zu> posten?
Kommt drauf an, was sie damit in Zusammenhang bringen.
Nur der Name allein bringt nix. Es muss ja auch ein belastendes Fakt
her.
Ich z.B. habe heute bei einer Firma den Herrn Stegmüller getroffen. So,
was ist jetzt daran schlecht?
Wenn ich behaupte, ich hätte ihn mit einer Ziege erwischt, wäre es
erfunden.
Wenn ich aber behaupte, er hat sich bei mir beschwert, daß ich mein
Mittagessen nicht selber gezahlt habe, sondern geschnorrt habe, dann
wäre das ziemlich blöde oder?
Also raus mit dem Namen der Firma.
"Also raus mit dem Namen der Firma."
die eigentliche Frage ist doch, wozu ist das wichtig!!
Ich wollte nur dazu stellung nehmen, als einer meinte das er das nicht
dürfe..
Für den Sachverhalt hier ist es doch völlig wurscht um welche Firma es
sich handelt...
Was ändert es wenn es Siemens oder Aldi wäre?!
Tungsten schrieb:> Ich hatte vor kurzem ein Vorstellungsgespräch. Das Unternehmen hat die> Übernahme der Anreisekosten in der Einladung nicht ausgeschlossen. Also> müsste die Regelung zur Übernahme der Kosten entsprechend §670 BGB> gelten.
Da gibt es einige im Netz dazu:
http://arbeitgeber.monster.de/hr/personal-tipps/personalmanagement/arbeitsrecht/regelungen-zur-kostenuebernahme-67090.aspxhttp://karrierebibel.de/vorstellungsgesprach-fahrtkostenerstattung/
1)Das ein Unternehmen die Kosten nicht übernimmt ist völlig legitim, es
muss das nur ausdrücklich kundtun - aber das muss nicht in der Einladung
formuliert sein. Vielleicht steht es ja irgendwo im Tiefgescrollten bei
der Stellenanzeige.
2)Es muss der AG sein der die Einladung ausspricht. Beim GF trifft das
sicher zu, bei einem "normalen" Mitarbeiter ohne Personalverantwortung
wohl eher nicht.
3)Es muss eine Einladung zum persönlichen Kennenlernen sein. Auch wenn
es in den Links nicht so steht interpretiere ich mal das um eine konkret
zu besetzende Stelle/Auftrag geht. Eine reine Präsentation was die Firma
so treibt, zählt wohl eher nich darunter.
4)Absolventenstatus könnte auch ein Streitpunkt werden. Da es wohl erst
mit Abschluß zu einer Einstellung gekommen wäre kann man das Ganze als
Firmenvorstellung für Studenten abtun, da ein Einstellungstermin seitens
des Berwerber nich verbindlich genannt werden kann.
Diese Punkte sollen Dich nicht davon abhalten nachzufragen. Bevor man
aber mehr Zeit/Geld in die Forderung investiert sollte man schauen wie
"wasserdicht" die eigene Argumentation ist. 100 Prozent wasserdicht wäre
nur wenn die Kostenübernahme vor den Gespräch schriftlich erklärt worden
wäre. Aber eine solche Erklärung kannst Du nicht vorweisen. Also bleiben
bestenfalls "99,99% Dichtheit".
MfG,
Es gibt bei kununu die Möglichkeit unter Bewerber seine Meinung kund zu
tun.
Da könnte man dann reinschreiben, das man es klasse finde würde, wenn
das Thema Fahrtkostenerstattunng eindeutiger kommuniziert würde.
> Re: Unternehmen weigert sich Anreisekosten zum Vorstellungsgespräch zu> übernehmen.
Das Problem sind nicht die Reisekosten sondern der Umstand das man
Kosten jeglicher Art scheut. Am besten arbeitet man umsonst, noch besser
man bringt Geld mit.
Eine Firma die nicht mal die Anreisekosten zum Vorstellungsgespräch
bezahlt kannst du in der Pfeiffe rauchen.
ich mal wieder schrieb:> Es gibt bei kununu die Möglichkeit unter Bewerber seine Meinung kund zu> tun.> Da könnte man dann reinschreiben, das man es klasse finde würde, wenn> das Thema Fahrtkostenerstattunng eindeutiger kommuniziert würde.
Auch Firmen lesen da, was so über die geschrieben steht und wenn denen
das nicht passt, sorgen die schon dafür, dass Negativposts wieder
verschwinden. Alles schon da gewesen.
Zocker_50 schrieb:
> Das Problem sind nicht die Reisekosten sondern der Umstand das man> Kosten jeglicher Art scheut. Am besten arbeitet man umsonst, noch besser> man bringt Geld mit.
Gespartes Geld ist wie verdientes Geld. Man kann sich mehr dafür kaufen.
Warum sollte eine Firma Geld verschwenden? Wenn ein Anspruch berechtigt
ist, dann ist der Anspruch auch zu befriedigen. Kann ja auch nicht jeder
kommen und eine Bestellung nicht zu bezahlen, bloß weil er glaubt, es
sich sparen zu können. Da wird derjenige schnell Probleme bekommen.
Zocker, was dich angeht, muss du dir doch wohl keine Gedanken machen.
Nach deinen Geschichten bist du doch in IBN hoch geschätzt und sehr
gut bezahlt, oder bist du schon in Rente?.
> Eine Firma die nicht mal die Anreisekosten zum Vorstellungsgespräch> bezahlt kannst du in der Pfeiffe rauchen.
Da gibts noch ganz andere Kriterien, die viel schwerer wiegen.
Z.B. wenn auf eine Bewerbung gar nicht reagiert wird. Auf Angebote
von Waren oder Dienstleistungen braucht man nicht zu antworten, weil
solche Angebote keine Seele haben. Beim Bewerber sieht das ganz
anders aus und wenn die Bemühung nicht mal durch eine angemessene
Reaktion gewürdigt wird, dann wundert die Fachkräftemangellüge auch
nicht wirklich. Dann ist die Sozialkompetenz der Firmen noch niedriger
als der aktuelle Zinssatz.
Lu R. schrieb:> Weil er gewissenhaft mit Geld umgeht und seine Rechte und Pflichten> kennt, und die Firma beides wohl eher nicht?
Ganz genau. Jemanden, der schon im Vorstellungsgespräch gleich auf
Kosternerstattung zu sprechen kommt und nur seine Rechte kennt werde ich
natürlich nicht einstellen.
Don schrieb:> Jemanden, der schon im Vorstellungsgespräch gleich auf> Kosternerstattung zu sprechen kommt und nur seine Rechte kennt werde ich> natürlich nicht einstellen.
Klar, aber nur wenn deutlich wird, das "Verlust der Stütze" einziger
Grund ist den Vorstellungstermin wahrzunehmen ist - das trifft aber bei
Studenten nie zu.
Zocker_50 schrieb:> Eine Firma die nicht mal die Anreisekosten zum Vorstellungsgespräch> bezahlt kannst du in der Pfeiffe rauchen.
Besonders, wenn es sich nur um paar Euro handelt.
nemesis... schrieb:> ich mal wieder schrieb:>> Es gibt bei kununu die Möglichkeit unter Bewerber seine Meinung kund zu>> tun.>> Da könnte man dann reinschreiben, das man es klasse finde würde, wenn>> das Thema Fahrtkostenerstattunng eindeutiger kommuniziert würde.>> Auch Firmen lesen da, was so über die geschrieben steht und wenn denen> das nicht passt, sorgen die schon dafür, dass Negativposts wieder> verschwinden. Alles schon da gewesen.
Och, mein Negativpost über eine Firma steht schon seit Jahren drin.
Einfach sachlich schreiben, nicht beleidigend werden.
Zocker_50 schrieb:> Eine Firma die nicht mal die Anreisekosten zum Vorstellungsgespräch> bezahlt kannst du in der Pfeiffe rauchen.
Kann ich nur bestätigen.
Beispiel:
Bewarb mich als Student und baldiger Absolvent damals um eine Stelle in
der CH und bekam die Chance auf ein Vorstellungsgespräch.
Jung und dumm fuhr ich dorthin mit dem Zug über Nacht und der Chef
sagte, er holt mich vom Bhf ab. Das machte er auch, sagte aber dann
Fahrtkosten können sie nicht zahlen, aber ich werde auf ein Mittagessen
eingeladen. Hatte dann das Gespräch usw. und fuhr am selben Tag wieder
heim..
Hatte die Zusage dann. Im Endeffekt war es tatsächlich eine SW Klitsche,
ohne richtige Lohnerhöhungen. Arbeitete insges. 2 J. dort, kündigte
dann, weil ich was besseres fand.
Fazit: das hat sich bestätigt.
Nur: gibt es auch gute Firmen, die keine Anreisekosten zahlen?
Don schrieb:> Ganz genau. Jemanden, der schon im Vorstellungsgespräch gleich auf> Kosternerstattung zu sprechen kommt und nur seine Rechte kennt werde ich> natürlich nicht einstellen.
Ach das ist also der Fachkräftemangel... zu wenige Absolventen die sich
bereitwillig ausnutzen lassen. Jetzt macht alles einen Sinn.
klausi schrieb:> Nur: gibt es auch gute Firmen, die keine Anreisekosten zahlen?
Ja und Nein.
Praktisches Beispiel: Ich habe mich für mehrere Praktikumsstellen bei
ein und dem selben Automobilzuliefererkonzern (Was für ein Wort :D)
beworben.
Beim ersten bekam ich vorab ein Formular (30ct pro km, obwohl meine
tatsächlichen Kosten darunter lagen), beim zweiten nichts.
Ich muss dazu sagen, ich habe aber auch nicht nachgefragt.
Ja, ich gönne mir den Luxus mal 20€ an anderer Stelle zu sparen, denn
Bildung ist und bleibt die beste Investition.
Wenn es eine "Klitsche" war, warum wolltest du dann genau dort arbeiten?
Für mich hört sich das ja eher so an, als wurdest du abgelehnt und
möchtest sie jetzt im Zorn bluten sehen.
Das ist aber völlig unangebracht. Manchmal passt es eben nicht, so ist
das Leben. Ich könnte meine Ex auch abschlachten, weil sie mich
verlassen wollte, aber im Keller einsperren war dann doch besser, das
ist nicht ganz unangebracht :D
Mal ehrlich, egal wie deine Lebenssituation ist:
Hättest du hier eine E-Tech Frage gestellt, würden dir schon die Leute
mit ihren Stundenlöhnen loslegen. Tatsächlich ist alles, jeder Gedanke
daran, eigentlich nur verschwendete Zeit. Der verbrauchte Traffic, die
Stromkosten. Rechnest du ihnen auch die Stromkosten an, die du zum
Erstellen der Mahnung hattest?
Jemandem etwas zu "beweisen" zeigt eigentlich nur Geltungsdrang. Wenn
die 20€ Überlebensnotwendig wären, hättest du keinen PC.
Generell schadet es nie, die Emotionen aus dem Spiel zu halten,
besonders beim Beruf.
Fakt ist nämlich: Alles was du tust um die 20€ zu bekommen kostet dich
nur wertvolle Zeit bzw. Geld (Porto), die unnütz verschwendet werden.
Fakt ist auch: Du weißt nie, ob das nicht zurück kommt. Stell dir vor,
der Chef feuert den Personaler wegen deiner Mahnung (Ja, mit
großkotziger Mahngebühr und Gerichtsvollzieher), der wechselt dann aber
zum Großkonzern wo du anfangen möchtest. Natürlich merkt der sich deinen
Namen und deine Fratze.
Zack, hast du dir "aus Prinzip" unnötig Probleme geschaffen.
Auch was den Sultan angeht. MMn sind das "Aus Prinzip" alles bloß
unkontrollierte Emotionen, denn die Formulierung legt schon nahe, dass
es eigentlich unangebracht ist, da es um nichts geht.
Hatte auch mal eine Einladung bei einer Leihbude zum
Vorstellunsggespräch.
"Aufgrund der Vielzahl der Bewerbungen übernehmen wir keine Fahrtkosten
zum Vorstellungstermin."
Ich habe dann nett geantwortet:
"Aufgrund der Vielzahl meiner Vorstellunsggespräche, nehme ich nur
ernstgemeinte Termine wahr.
MfG
Ich mal wieder
Ich mal wieder schrieb:> Ich habe dann nett geantwortet:> "Aufgrund der Vielzahl meiner Vorstellunsggespräche, nehme ich nur> ernstgemeinte Termine wahr.
Das ist auch die einzige Antwort, die in dem Fall aungemessen ist.
Und man sollte den Firmen, die keine Fahrtkosten übernehmen dankbar,
wenn sie es im Vornerein ausschließen. Daran erkennt man nämlich recht
zuverlässig, woran man ist.
Ich mal wieder schrieb:> Ich habe dann nett geantwortet:> "Aufgrund der Vielzahl meiner Vorstellunsggespräche, nehme ich nur> ernstgemeinte Termine wahr.
Du passt in die Welt! Richtige Antwort zu richtiger Zeit.
MfG Paul
Hat eigentlich schonmal jemand ein Unternehmen zu sich eingeladen?
"Aufgrund Ihrer interessanten Stellenausschreibung würde ich Sie gerne
kennenlernen und lade sie zu eine Kennenlerngespräch [oder wie man es
nennen möchte] ein. Aufgrund der Vielzahl an Stellenangeboten können
Fahrt- und Arbeitskosten leider nicht übernommen werden."
Entsprechend könnte man auch eine Antwort bei Ablehnung der
Kostenübernahme formulieren.
:-)
genervt schrieb:>> Das ist auch die einzige Antwort, die in dem Fall aungemessen ist.>> Und man sollte den Firmen, die keine Fahrtkosten übernehmen dankbar,> wenn sie es im Vornerein ausschließen. Daran erkennt man nämlich recht> zuverlässig, woran man ist.
Jo, chronisch pleite, was gefühlt auf die Hälfte der KMUs zutrifft,
soviele verweigern nämlich geschätzt die Übernahme schon im Vorfeld,
jedenfalls bei Berufsanfängern. Die öffentliche Hand als AG macht ja
auch fleißig mit.
Dussel schrieb:> Hat eigentlich schonmal jemand ein Unternehmen zu sich eingeladen?> "Aufgrund Ihrer interessanten Stellenausschreibung würde ich Sie gerne> kennenlernen und lade sie zu eine Kennenlerngespräch [oder wie man es> nennen möchte] ein. Aufgrund der Vielzahl an Stellenangeboten können> Fahrt- und Arbeitskosten leider nicht übernommen werden.">> Entsprechend könnte man auch eine Antwort bei Ablehnung der> Kostenübernahme formulieren.> :-)
Also ich finde die Idee gut: gleichzeitig könnte man das gesamte
Gespräch mit ein bisschen Kuchen oder Kecksen auflockern, Musik im
Hintergrund laufen lassen und der Wautzi liegt neben dem Sofa...aus
Personaler-Sicht eigentlich perfekt. ;-) Also ich werde es bei nächsten
mal versuchen... :D Oder hätte einer Zeit und Interesse dass schon mal
bei Ferchau, Brunel etc. zumindest vorzuschlagen und zu schauen wie sie
reagieren! :D
Tungsten schrieb:> Ich hatte vor kurzem ein Vorstellungsgespräch. Das Unternehmen hat die> Übernahme der Anreisekosten in der Einladung nicht ausgeschlossen. Also> müsste die Regelung zur Übernahme der Kosten entsprechend §670 BGB> gelten.>> Das Unternehmen weigert sich jedoch mit dem Hinweis, man würde generell> kein Anreisekosten erststatten.>> Wie gehe ich da jezt am Besten weiter vor? Einen Anwalt einzuschalten> ist absolut übertrieben, aber ich würde, wenn es sonst Möglichkeiten> gibt, diese gerne nutzen.
Kosten Nutzen Abwägung!
Eigentlich wurde alles gesagt von den Vorpostern gesagt!
Mephisto schrieb:> Wenn es eine "Klitsche" war, warum wolltest du dann genau dort arbeiten?> Für mich hört sich das ja eher so an, als wurdest du abgelehnt und> möchtest sie jetzt im Zorn bluten sehen.
Blödsinn. Nochmal: im Endeffekt war es eine ziemliche Klitsche, die
wenig Lohn zahlt.
Als eifriger und naiver Student freute ich mich schon über die Stelle
mal was neues.
Die Firma machte äußerlich damals noch einen recht guten Eindruck.
Nur es wurde immer schlimmer von Monat zu Monat mit Chaos und
Inbetriebnahme der SW.
Hätte ich damals schon eben auf so kleine Anzeichen geachtet, dass keine
Anfahrtskosten (aus dem Ausland! ) gezahlt werden, und gewusst hätte,
dass das schon etwas über die Firma aussagt, hätte ich die Stelle
wahrscheinlich nicht angenommen sondern mich weiter beworben!
Grüße
klausi
Fpga K. schrieb:> 2)Es muss der AG sein der die Einladung ausspricht. Beim GF trifft das> sicher zu, bei einem "normalen" Mitarbeiter ohne Personalverantwortung> wohl eher nicht.
Wie bitte? Mal was von Erfüllungsehilfen gehört?
> 4)Absolventenstatus könnte auch ein Streitpunkt werden. Da es wohl erst> mit Abschluß zu einer Einstellung gekommen wäre kann man das Ganze als> Firmenvorstellung für Studenten abtun, da ein Einstellungstermin seitens> des Berwerber nich verbindlich genannt werden kann.
Was ist das denn für ein absurder Quatsch?
Mephisto schrieb:> Ja, ich gönne mir den Luxus mal 20€ an anderer Stelle zu sparen, denn> Bildung ist und bleibt die beste Investition.
Was hat ein Vorstellungsgespräch mit Bildung zu tun?
> Wenn es eine "Klitsche" war, warum wolltest du dann genau dort arbeiten?
Warum sollte ich nicht bei einer Klitsche arbeiten wollen? Solange,
Kollegen, Aufgaben und Bezahlung in Ordnung sind ist mir doch egal, wie
groß das Unternehmen ist.
> Für mich hört sich das ja eher so an, als wurdest du abgelehnt und> möchtest sie jetzt im Zorn bluten sehen.
Weil ich das Geld für zwei Fahrten mit dem Regionalexpress 2. Klasse
wiederhaben will, was mir gesetzlich auch zusteht?
Ich sehe das so: Ich habe in diese Gespräche Zeit und Geld investiert
und am Ende ist außer Spesen nicht gewesen. Da kann ich mir zumindest
die Spesen erstatten lassen, wenn ich Anspruch darauf habe.
Tungsten schrieb:> Ich sehe das so: Ich habe in diese Gespräche Zeit und Geld investiert> und am Ende ist außer Spesen nicht gewesen. Da kann ich mir zumindest> die Spesen erstatten lassen, wenn ich Anspruch darauf habe.
Wieviel Zeit, Arbeit und Geld (Porto, Einschreiben+Rückschein, Anwalt,
...) musst Du investieren, um die 20-30 Euro zu bekommen, die Dir
"zustehen"?
klausi schrieb:> Blödsinn. Nochmal: im Endeffekt war es eine ziemliche Klitsche, die> wenig Lohn zahlt.>> Nur es wurde immer schlimmer von Monat zu Monat mit Chaos und> Inbetriebnahme der SW.>> Hätte ich damals schon eben auf so kleine Anzeichen geachtet, dass keine> Anfahrtskosten (aus dem Ausland! ) gezahlt werden, und gewusst hätte,> dass das schon etwas über die Firma aussagt, hätte ich die Stelle> wahrscheinlich nicht angenommen sondern mich weiter beworben!>
Einerseits meinte ich den OP und nicht dich und andererseits hast du
natürlich recht. Das dumme ist nur, dass man nie wirklich sieht wie es
"innen" läuft.
So muss ein geiziger Chef nicht unbedingt zum Untergang der Firma führen
(so hört es sich ja an).
Hinterher ist man immer schlauer, aber das vorher zu erkennen halte ich
für unmöglich bzw. kann man natürlich machen, führt aber auch zu einer
höheren Fehlerquelle.
Tungsten schrieb:> Was hat ein Vorstellungsgespräch mit Bildung zu tun?
Bildung, Ausbildung, Zukunft, das meint doch alles das gleiche. Und ja:
Ohne Berufserfahrung kann man den ersten Job durchaus als eine Weiter-,
Fort- oder Ausbildung sehen. Zumal das Sprichwort sinnbildlich für
Zukunft steht, aber das ist dir wohl klar.
Tungsten schrieb:> Warum sollte ich nicht bei einer Klitsche arbeiten wollen? Solange,> Kollegen, Aufgaben und Bezahlung in Ordnung sind ist mir doch egal, wie> groß das Unternehmen ist.
Dann ist es aber eher ein kleines Unternehmen bzw. ein familiärer
Betrieb aber eine Klitsche ist mMn. einfach abwertend. Zumal man da
nicht erwarten kann dass eine HR und Buchhaltung mit Kostenstelle hängt
der man dann Formular 52 B in die Hand drückt und die die Auszahlung
veranlassen.
Tungsten schrieb:> Weil ich das Geld für zwei Fahrten mit dem Regionalexpress 2. Klasse> wiederhaben will, was mir gesetzlich auch zusteht?
Dir steht es auch zu ein gedrucktes Exemplar der GPL zu bekommen und
dennoch benutzt du die Programme ohne dass du die Lizenz daheim
rumfliegen hast. Außerdem hätte es noch den Interregio gegeben :D
Tungsten schrieb:> Ich sehe das so: Ich habe in diese Gespräche Zeit und Geld investiert> und am Ende ist außer Spesen nicht gewesen. Da kann ich mir zumindest> die Spesen erstatten lassen, wenn ich Anspruch darauf habe.
Hat das Unternehmen auch mit dem gleichen Resultat.
Wie oft investiert man in etwas das nichts ist ohne direkt 150€ zu
Löhnen nur weil man im Recht ist und jemand abgestraft gehört.
Bei dir möchte ich nicht der Kellner sein, der dir dein Steak rare statt
medium-rare bringt. Der landet wohl auf den Elektrischen Stuhl zwecks
versuchten Mordes durch Keime.
> Bei dir möchte ich nicht der Kellner sein, der dir dein Steak rare statt> medium-rare bringt. Der landet wohl auf den Elektrischen Stuhl zwecks> versuchten Mordes durch Keime.
Ein Kellner, der dieses Verbrechens überführt wurde, verdient die Milde
nicht, die du vorschlägst.
Rick M. schrieb:> Wieviel Zeit, Arbeit und Geld (Porto, Einschreiben+Rückschein, Anwalt,> ...) musst Du investieren, um die 20-30 Euro zu bekommen, die Dir> "zustehen"?
Die Auslagen braucht der TO nur vorzustrecken. Wer im Rechtsstreit
unterliegt hat die Auslagen zu tragen. Im Mahnverfahren geht das
ganz easy. Einen Anwalt braucht man vor dem Mahn-/Amtsgericht nicht.
Erst vor dem Landgericht gilt Anwaltszwang, aber auch ein
Mindeststreitwert, damit eine Klage zugelassen wird.
nemesis... schrieb:> Rick M. schrieb:>>> Wieviel Zeit, Arbeit und Geld (Porto, Einschreiben+Rückschein, Anwalt,>> ...) musst Du investieren, um die 20-30 Euro zu bekommen, die Dir>> "zustehen"?> Die Auslagen braucht der TO nur vorzustrecken. Wer im Rechtsstreit> unterliegt hat die Auslagen zu tragen. Im Mahnverfahren geht das> ganz easy. Einen Anwalt braucht man vor dem Mahn-/Amtsgericht nicht.
Dann sind wird nur noch beim Punkt Zeit+Arbeit investieren, für 20-30€.
Ja, der TO ist im Recht!
Aber, wie schon erwähnt wurde, man sieht sich immer zweimal im Leben.
Dann bekommt der TO eventuell eine Abmahnung, weil er sein Smartphone am
Arbeitsplatz aufgeladen hat (Diebstahl von Energie), .... da hat der
Arbeitgeber (Chef) auch ein Recht zu.
Rick M. schrieb:> Dann sind wird nur noch beim Punkt Zeit+Arbeit investieren, für 20-30€.
Das muss jeder für sich entscheiden. Wenn man im Onlinehandel um
diesen Betrag geprellt wurde, werden auch die wenigsten den Rechtsweg
beschreiten. Ist wohl eher die Frage, ob man sich den Luxus auf
zustehende Leistung zu verzichten, leisten kann und will.
> Ja, der TO ist im Recht!
Und er kann es beweisen.
> Aber, wie schon erwähnt wurde, man sieht sich immer zweimal im Leben.
Ein Arbeitgeber der auf solche Nebensächlichkeiten achtet, ist es
sowieso nicht wert an meiner Arbeitsleistung zu partizipieren.
Ein Bewerber wird sich dagegen ein Leben lang an den Geiz eines
Unternehmens erinnern. Der Arbeitgeber dagegen wird da kaum Wellen
schlagen.
> Dann bekommt der TO eventuell eine Abmahnung, weil er sein Smartphone am> Arbeitsplatz aufgeladen hat (Diebstahl von Energie), .... da hat der> Arbeitgeber (Chef) auch ein Recht zu.
Dann soll er nicht vergessen, dass die Kaffeemaschine auch seinen
Strom und Wasser kostet. Wenn der Arbeitgeber solche Zicken macht
braucht er sich über nachlassende Produktivität oder Schwund aller
Art nicht wundern, mal vom hohen Krankenstand ganz abgesehen.
Tungsten schrieb:>> 2)Es muss der AG sein der die Einladung ausspricht. Beim GF trifft das>> sicher zu, bei einem "normalen" Mitarbeiter ohne Personalverantwortung>> wohl eher nicht.>> Wie bitte? Mal was von Erfüllungsehilfen gehört?>>> 4)Absolventenstatus könnte auch ein Streitpunkt werden. Da es wohl erst>> mit Abschluß zu einer Einstellung gekommen wäre kann man das Ganze als>> Firmenvorstellung für Studenten abtun, da ein Einstellungstermin seitens>> des Berwerber nich verbindlich genannt werden kann.>> Was ist das denn für ein absurder Quatsch?
Schau, Du beziehst Dich auf §670 BGB. Da steht Auftrag und Auftraggeber:
https://dejure.org/gesetze/BGB/670.html
Also musst du nachweisen das es einen solchen Auftrag gegeben hat und
vom Auftraggeber die Rückerstattung der Auslagen verlangen und nicht von
seinem Gehilfen.
Wenn der Richter den Sachverhalt prüfen muss und die Firma behauptet es
war eine unverbindliche Vorstellung und das damit begründet das der
Kandidat die zwingende Einstellungsbedingung "Abschluss" zum Zeitpunkt
des Gesprächs nicht erfüllt dann hast Du die schlechteren Karten bis du
dem Richter schlüssig das Gegenteil nachweisen kannst.
Und wie verlinkt:
"Zudem scheidet ein Erstattungsanspruch aus, wenn der Bewerber aus ihm
erkennbaren Gründen für die fragliche Stelle nicht in Betracht kommt"
Ein nicht vorhandener Abschluss kann für den Richter ein solcher
"erkennbarer Grund" sein. Das Du den Abschluss rechtzeitig schaffst ist
für den Richter eine Milchmädchenrechnung.
Anscheinend hat mein Hinweis auf die Rechtslage doch etwas bewrikt. Das
Unternehmen ist nun bereit die Reisekosten zu erstatten. Allerdings
wollen die die Belege (Fahrkarten) im Original. Ich habe so ein bischen
die Sorge, dass die "verloren" gehen könnten. Was mache ich da am
Besten?
Tungsten schrieb:> Anscheinend hat mein Hinweis auf die Rechtslage doch etwas bewrikt. Das> Unternehmen ist nun bereit die Reisekosten zu erstatten. Allerdings> wollen die die Belege (Fahrkarten) im Original. Ich habe so ein bischen> die Sorge, dass die "verloren" gehen könnten. Was mache ich da am> Besten?
Zuhause einscannen kopieren abfotografieren / unter Zeugen
verschicken.
Tungsten schrieb:> Was mache ich da am Besten?D. I. schrieb:> Zuhause einscannen kopieren abfotografieren / unter Zeugen> verschicken.
Aber bitte mit Einschreiben mit Rückschein!
Die Portokosten werden dann wohl NICHT ersetzt.
Heiner schrieb im Beitrag #4561647:
> jetzt kriegste die Quittung und darfst für das Verschicken per> Einschreiben auch blechen :)
Einschreiben für 2,50€ vs. 30€...
D. I. schrieb:> Heiner schrieb:>> jetzt kriegste die Quittung und darfst für das Verschicken per>> Einschreiben auch blechen :)>> Einschreiben für 2,50€ vs. 30€..
Das Einschreiben mit Rückschein ist teurer.
Einschreiben Rückschein: 5,50€
Besser Einschreiben eigenhändig Rückschein: 8,05€
Quelle:
https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/G_g/Gesamtpreisliste/leistungen-und-preise-01-2016.pdf
vs. max. 30€
Hey - das lohnt sich, dann noch mit dem Auto zur Post, Parkgebühren,
Knöllchen.
Wenn man das 1x pro Woche macht, reicht es für ne Currywurst - ohne
Pommes.
Rick M. schrieb:> vs. max. 30€>> Hey - das lohnt sich, dann noch mit dem Auto zur Post, Parkgebühren,> Knöllchen.> Wenn man das 1x pro Woche macht, reicht es für ne Currywurst - ohne> Pommes.
Hier liegt die Post aufm Heimweg ohne Parkgebühr :P
Rick McGlenn meinte
> Das Einschreiben mit Rückschein ist teurer.> Einschreiben Rückschein: 5,50€> Besser Einschreiben eigenhändig Rückschein: 8,05€> Quelle:> https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/image...> Vs. max. 30€
dich in der Buchhaltung oder in der Kakulation wäre der Untergang jeder
Firma!
Ein Brief einfach kostet 0,70 Euro plus zusätzlich Einschreiben Einwurf,
das reicht nämlich völlig aus, also noch mal + 2,15 €, macht in Summe
2,85 € und lässt sich Online verfolgen und damit ausreichend nachweisen.
Dann aber rummosern ... es würde sich nicht lohnen!
Wenn ihr eure Arbeit genauso ausführt, wie Ihr Euch hier anstellt ... na
dann gute Nacht! ;-)
An den TO , schick denen das Ganze per EMail, oder lass dir die
Zusendekosten auch noch bestätigen!
Wenn erst im Nachgang so reagiert wird, ist abzusehen, dass dort das
Chaos regiert, aber noch nicht alles verloren ist.
Eben ein Saftladen ohne Rückgrad und Moral.
D. I. (groteske) verschätzte
> Einschreiben für 2,50€ vs. 30€...
Wieder mal nach unten abgerundet? Klappt das auch real auf deiner
Poststelle so?