Ich habe ein Thame erstellt, weil ich bei einer Sache hilfe benötigte
und nach ein paar Minuten wurde der Thread gesperrt, ohne eine
Begründung zu hinterlassen. Allerdings kann ich ein WENIG verstehen
warum, aber wie gesagt nur ein WENIG.
Da das mein erster Eindruck von diesem Forum war, kann ich es nicht
weiterempfehlen, da die Admins einfach irgendetwas machen, ohne auch nur
irgendeine Nachricht zu hinterlassen und da man bei "gefährlichen"
Projekten fast nur so Antworten wie
"Manche Sachen ändern sich offensichtlich nie. Alle kleinen Jungs wollen
Bomben bauen.
Erwarte nicht, daß dir hier jemand hilft deine eigenen Körperteile zu
amputieren bzw Lust hat, sich strafbar zu machen."
bekommt, obwohl der Autor einfach mal keinen Plan über mein Alter (ich
bin 16!) hatt und ich eigentlich nur eine Zündung für eine Rakete (bei
genauerer Beschreibung wird wahrscheinlich dieser Thread gelöscht) bauen
wollte, mit der ich einen sicheren Abstand zur Rakete halten kann.
Es handelt sich hierbei nicht um eine "Sache".
Es handelt sich um Waffen, die Teilweise nur unter das Waffengesetz aber
auch Teilweise unter das Kriegswaffengesetz fallen.
Nicht nur das abschießen, schon der Bau und Besitz ist strafbar.
Wenn es hier darum ginge, Meth zu kochen, das würdest du ja auch
zulassen, wenn der Koch schon 16 ist, und daher nicht mehr ein Kleinkind
(Also < 16).
Dazu kommt, dass deine Schlussfolgerungen so falsch waren, dass Hilfe
wirklich nur gefährlich ist. Nimm 'nen Feuerzeug und nen Deo und spiele
Flammenwerfer, gut, aber alles andere ist Wahnsinn.
z.B. dass die Spannung verschwindet und daher alles gefährlicher wird.
Je mehr Zündenergie, desto schneller die Verbrennung, desto höher die
Leistung und der Druck im Rohr. Also genau verkehrt.
Das mit dem Korken und den Nägeln ist noch kaputter, Hochspannung ist
ebenfalls Lebensgefahr.
Es gibt btw. ganz einfache nicht elektronische Zündungsmethoden.
Dazu kommt, dass ein Taser ebenfalls unter das Waffengesetz fällt und
nichtmal verkäuflich ist in Deutschland, auch nicht zum Selbstschutz wie
z.B. Elektroschocker.
Wenn die Rakete dann noch auch nur eine Drohne trifft ist es
gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr
Und ja, es hat mit deinem Alter zu tun. Fülle mal eine leere PET Flasche
mit 10 ml Benzin, schüttle sie und leere das Benzin wieder aus.
Wenn du dann eine Flamme in die Flasche führst gibt es ein Jaulen, die
Flasche wird heiß und es geht mächtig ab.
Das spannende ist: Es ist nichtmal Benzin drin, es war nur zeitweise da.
Schlimmer noch: Du kannst ggf. noch mehrfach zünden und es wird
zumindest brennen.
Du unterschätzt die Kraft von Sprengungen. Dazu kommt noch dass eine
PET-Flasche bei der Temperatur schmilzt.
Oder was wenn der Korken feststeckt? Fehlzündung oder steht das Ding
unter Druck?
Was wenn noch Restgase drin sind, du stellst das Ding in dein Zimmer,
dein Kumpel raucht eine?
Scheiße Bauen schön und gut, aber wenn man keinerlei Ahnung hat, kann
man genauso einer Kreissäge ein High-Five geben. Man könnte ja die
Funken sehen, wenn sie den Knochen erreicht.
Lennard W. schrieb:> Ich habe ein Thame erstellt, weil ich bei einer Sache hilfe benötigte> und nach ein paar Minuten wurde der Thread gesperrt, ohne eine> Begründung zu hinterlassen.
Nun, schon das Reizwort "Taser" ist ein Grund zur Löschung.
Selbst bei der Verwendung von geprüften Fertigtasern ist es
Schon zu Todesfällen gekommen. Wieviel mehr gilt das dann
für Selbstbaugeräte.
> "Manche Sachen ändern sich offensichtlich nie. Alle kleinen Jungs wollen> Bomben bauen.
Ja, danach sieht Dein erstes Posting aus.
> (ich bin 16!)
Nun, das heisst wohl, das Dir wirklich jede Menge Grundkenntnisse
für den Bau solcher Geräte fehlen. Solche Grundkenntnisse kann man
auch nicht durch ein paar Fragen im Forum erwerben, sondern höchs-
tens durch Mitarbeit in einer AG oder einem einschlägigen Verein.
> ich eigentlich nur eine Zündung für eine Rakete (bei genauerer> Beschreibung wird wahrscheinlich dieser Thread gelöscht) bauen> wollte, mit der ich einen sicheren Abstand zur Rakete halten kann.
Auch da gibt es gewisse Vorschriften, die beachtet werden müssen.
Dazu gehört u.a. der Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Die von mir vorgeschlagene Zündung per Glühdraht ist m.W. für
Modellraketen üblich. Der Verlust des Drahtes wird in Kauf genommen,
da er nur wenige Cent kostet. Aber unabhängig davon, eine Pet-
Flasche ist recht dünn. Ob die dieZündung eine Gasgemisches
überstehen würde, halte ich zumindest für fraglich. Modellraketen
werden anders gebaut. Aber da tut man sich am besten mit Menschen
zusammen, die so etwas schon man erfolgreich gestartet haben.
Also wenn das Ding eine Drohne trifft ist auf jedenfall meine
Privatsphäre verletzt und ich meinte das nicht so, dass die Spannung
verschwindet und daher alles gefährlicher wird, sondern das ich den
Stromschocker nicht an ein 10 Meter langes Kabel anschließen kann und am
ende dann doch noch einen Funken habe. Das das gefährlicher wird wenn
die Spannung verschwindet habe ich nie gesagt.
Klar könnte der Korken stecken bleiben, aber WENN das passieren sollte
bin ich in Deckung und es macht mächtig bummm.
Als ob ich die Flasche in mein Zimmer stelle während da noch Deo drinnen
ist?????? Ich bin nicht blöd, nur in dem Bereich der Elektronik
unwissend!!!
Und außerdem bin ich nicht so einer der Raucht oder Kifft und
dementsprechend ist auch mein Freundeskreis.
Was ist am dem Korken und den Nägeln so falsch? Ich will erstens nur
genug Spannung, damit zwischen den beiden Nägeln ein Funke entsteht und
zweitens werde ich wohl kaum mein Finder an die Nägel halten (abgesehen
davon, dass diese IN der Flasche sind.
Ich weiß das ein Taser verboten ist, aber ich will ja auch keinen
direkten Taser bauen sondern nur einen Funken zwischein zwei Nägeln
haben, und ich denke das das erzeugen eines Funken zwischen zwei Nägeln
auf ca. 10 Meter Entfernung nicht verboten ist oder?
Zu der Kreissäge sag ich jetzt mal nix.
Ps: konstruktive Kritik ist die beste:
Man hätte auch einfach sagen können, dass ein Taser illegal ist und
einen anderen Vorschlag machen können (wie der mit dem Glühdraht) und
schon hätte man eine Gefahr weniger.
Edit: Wie hoch dachtet ihr denn soll das Ding fliegen? Also ich habe
jetzt an so etwas höher als ein Haus max. gedacht und ich würde das ja
auch auf einer freien Fläche machen.
Lennard W. schrieb:> Ich weiß das ein Taser verboten ist, aber ich will ja auch keinen> direkten Taser bauen sondern nur einen Funken zwischein zwei Nägeln> haben,
Wenn Du Dich vorher etwas mit der Materie beschäftigt hättest,
wüsstest Du, das es sowas schon fertig gibt. Z.B. im Automotor
oder in der Ölheizung.
> und ich denke das das erzeugen eines Funken zwischen zwei Nägeln> auf ca. 10 Meter Entfernung nicht verboten ist oder?
Wenn Du damit ein explosives Gemisch zündest, dann schon.
Und das Verbot besteht nicht ohne Grund: Teile Deiner
Versuchsrakete könnten auch noch in grösserer Entfernung
unbeteiligte Menschen treffen.
Also ich denke es wäre am einfachsten wenn du einfach Wasser nimmst, die
kriegst du auch locker höher als ein Haus und du kannst immer feilen um
noch mehr Höhe rauszuholen.
Damit kann man allerdings keine Löcher in Bretter bekommen, das ist
klar. Wobei da der Korken eh zu elastisch wäre.
Das mit dem Deo ist so gemeint, dass du dir nie sicher sein kannst, wie
viel noch da ist. Daher muss Gas für's Haus zum Kochen z.B. riechen und
in der Schule beim Bunsenbrenner kommt zuerst das Feuer, dann das Gas.
Aus zwei Mal Unrecht wird nicht Recht. Wenn du einem Spanner die Drohne
in die Luft jagst, hast du die größeren Probleme.
Auch denke ich nicht an die Nägel sondern an die Elektronik die sie
befeuert. Kommst du da ungünstig ran, hast es schlecht isoliert oder so,
hast du da ein Problem. Ebenfalls bei gewissen Bauteilen die gerne
Funken erzeugen.
Das beste für eine Zündung wäre wohl das, was in Elektrofeuerzeugen
Anwendung findet. Denn das ist genau dein Anwendungsfall, lange Leitung
hin oder her.
Wenn du andererseits selbst 10 Meter in Deckung gehen musst vor deiner
Erfindung....
Wie gesagt, nimm Wasser oder Druckluft, das ist viel einfacher und geht
mitunter besser (Der Flaschenhals ist sogar eine Strahldüse, es wird
auch nach dem Start in der Luft noch beschleunigt)
Ich könnte mir auch eine fertige Rakete bei Manufactum bestellen, aber
was bringt einem denn das? Gerade ihr müsstet das "selber bauen"
eigentlich verstehen.
Ich wollte das Teil ja auch in der Fußgängerzone starten (IRONIE)
Ich habe doch schon gesagt das ich die Rakete auf einer Freien fläche
starten wollte.
Gut, das das mit dem Explosionsgemisch nicht ganz erlaubt ist ist mir
klar, aber ich wette, dass einige von euch auch schon etwas nicht
erlaubtes getan haben und es geht ja garnicht darum, etwas legales oder
illegales zu machen sondern darum, etwas cooles zu Bauen.
Lennard W. schrieb:> aber ich wette, dass einige von euch auch schon etwas nicht> erlaubtes getan haben und es geht ja garnicht darum, etwas legales oder> illegales zu machen sondern darum, etwas cooles zu Bauen.
Ja, aber ich zumindest konnte immer die Risiken abschätzen und wusste
was zu tun ist. Das ist nicht nur aus Gesundheitlicher Sicht gut sondern
damit alles funktioniert.
Zum Beispiel: Wenn du nicht weißt, wie du ein optimales Benzingemisch
berechnen kannst, dann lass es.
Unabhängig der Sicherheit kann es dann passieren, dass es gar nicht
zündet.
Wenn man sich nur mal das Theater im Haus anschaut (Nicht jeder darf am
Sicherungskasten ein Kabel einziehen, FI-Schutzschalter, Isolierte
Gehäuse) oder an Platinen (Die Abstände, möglichst noch Anfass-Sicher),
dann hat das schon seine Berechtigung.
Wie gesagt, Wasser und Druckluft, dann kannst du an Leitwerken und
Verkleidung bzw. am optimalen Verhältnis von Wasser und Druckluft und
ähnlichem arbeiten.
Das hatten wir nach dem Abi als Physik LK gemacht. Wasser, kein Benzin.
@ Marc S:
"Das beste für eine Zündung wäre wohl das, was in Elektrofeuerzeugen
Anwendung findet. Denn das ist genau dein Anwendungsfall, lange Leitung
hin oder her."
Das halte ich für eine ganz schlechte Idee weil ich dann erstens direkt
neben der Flasche bin und zweitens kann ich ja nicht die exakte Gasmenge
bestimmen. Das Ding kann von mir aus in die Luft fliegen, normal Starten
oder sonst was machen weil ich ja extra für den Fall der Fälle weit
genug weg bin. Außerdem war das ja der Sinn des ganzen, dass ich einen
gewissen Abstand halten kann und nur weil gerne einen Abstand von 10
Metern halten würde heißt es noch lange nicht, dass dieser nötig ist.
Aber wie irgendwer schon sagte kann ich so etwas nicht einschätzen
weshalb ich lieber etwas weiter weg bin.
Edit: Nennt mir eine Sache die schief gehen kann weshalb ich mich stark
verletzen könnte und wenn mir kein Gegenargument einfällt sehe ich es
ein.
Betonung liegt auf: "weshalb ich mich stark verletzen könnte" weil das
etwas schief geht bzw nicht so läuft wie es soll ist sehr wahrscheinlich
:D
Lennard W. schrieb:> Alle kleinen Jungs wollen Bomben bauen.
Richtig! Ich habe damals mit mit NaCl (Natriumchlorat "Unkraut-Ex")
herumexperimentiert. Dabei gab es einmal eine mächtige Verpuffung
beim Zusammenmischen von NaCl mit Zucker.
Die 300 Gramm der Mischung brannten ein richtiges Loch in die Küchen-
arbeitsplatte. Wäre das Ganze bereits verdämmt gewesen, so hätte es
sicherlich die Küchentüre samt Fenster herausgesprengt...
Danach ging ich etwas umsichtiger zu Werke und stellte meine Versuche
schliesslich nach zwei Jahren ganz ein. Die Anleitung zur Herstellung
der obengenannten Mischung entnahm ich übrigens einer Zeitschrift für
Modellbauer (Raketentreibsatz). Der Autor des Artikels wies damals
explizit darauf hin, dass man damit keine Sprengsätze bauen solle. :-)
Lennard W. schrieb:> (...) da die Admins einfach irgendetwas machen
Hier im Forum gibt es nur einen Admin. (So ähnlich wie "Highlander –
Es kann nur einen geben"). In der Regel ist es aber einer der Mods, der
für die Sperrung von Threads (und schlimmers) verantwortlich ist.
(Diese pösen, pösen Jungs)
Lennard W. schrieb:> Ich könnte mir auch eine fertige Rakete bei Manufactum bestellen
Nein, kannst du nicht, die gibt es wie Feuerwerksraketen erst ab 18.
> Ich habe doch schon gesagt das ich die Rakete auf einer Freien fläche> starten wollte.
Nein, du hast gesagt, du wolltest einen Korken aus einer PET-Flasche mit
Butan/Propan sprengen.
> Gut, das das mit dem Explosionsgemisch nicht ganz erlaubt ist ist mir> klar, aber ich wette, dass einige von euch auch schon etwas nicht> erlaubtes getan haben und es geht ja garnicht darum, etwas legales oder> illegales zu machen sondern darum, etwas cooles zu Bauen.
Man merkt an deinen ganzen Beiträgen, wie unreif du mit 16 noch bist.
Das können die meisten hier nachvollziehen, denn sie waren damals genau
so unreif und fanden Knall und Bumm genau so geil. Es macht den
Schwächling stärker, glaubte man. Stimmt aber natürlich nicht, ohne
Finger und Augenlicht ist man schwächer. Man kann eine Menge Unsinn
treiben, aber man sollte dabei nicht schon bei den Grundlagen so
gnadenlos falsch liegen wie du.
http://www.hornoxe.com/faesser-in-die-luft-jagen/
der_kleine_sprengmeister schrieb:> Richtig! Ich habe damals mit mit NaCl (Natriumchlorat "Unkraut-Ex")> herumexperimentiert. Dabei gab es einmal eine mächtige Verpuffung> beim Zusammenmischen von NaCl mit Zucker.
Falsch, du hast (angeblich!) damals mit NaClO3 (Natriumchlorat)
herumexperimentiert, NaCl ist einfaches Kochsalz und egal wieviel Mühe
ich mir beim zusammenmischen von NaCl mit Zucker in der Kücker gebe, da
Verpufft garnix.
Lennard W. schrieb:> Das halte ich für eine ganz schlechte Idee weil ich dann erstens direkt> neben der Flasche bin und zweitens kann ich ja nicht die exakte Gasmenge> bestimmen. Das Ding kann von mir aus in die Luft fliegen, normal Starten> oder sonst was machen weil ich ja extra für den Fall der Fälle weit> genug weg bin.
Lennard, oder wie Du auch immer real heißen mögest:
Es haben schon mehrfach Leute in Foren um Rat gefragt und dann am Ende
irgend einen Scheiß zusammengebaut, der Leute gefährdet hat. Wann immer
es sich nachweisen ließ, dass ein Ingenieur oder eine in der
Elektrotechnik unterwiesene Person mit Verantwortung da beratschlagt
hat, kamen Juristen und beluden denjenigen mit einer Mitverantwortung.
Die Folge sind Prozesse - auch rund um die Verpflichtung der Herausgabe
von USER-Daten durch den Betreiber.
Schließlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich irgendein
Islamis bei Fachleuten Hilfe im Bombenbau lohnt. Ich erinnere an den
angeblichen Ahmed al Ashraoui, der unter diesem Namen hier im Forum eine
Zeitschaltung mit Microcontrollern angefragt hat, fleißig Unterstützung
erhielt, und am Ende das Ergebnis seiner Bastelei - eine offenkundige
Zeitbombe präsentiert. Dummer Spaß oder nicht - so etwas kann viel Ärger
machen!
Daher sind Forenbetreiber gut beraten, solche Sachen zu unterbinden und
bombastische oder explosive Beiträge zu löschen.
Ich habe nicht im meinem ersten Text geschrieben, dass ich das nur auf
einer freien Fläche mache aber etwas später schon.
Das mit dem NaCl/Zucker gmisch ist eine Sache für sich.
Will ich die Raktet in der Wohnung befüllen? Nein
Ok, ich hätte jetzt nicht gedacht, dass so eine Rakete so kritisch
gesehen wird aber man hätte dann auch einfach einen freundlichen Text
schreiben können in dem steht, dass das aus juristischer Sicht nicht
vertretbar ist, mir hier zu helfen und blablabla und dann hätte ich auch
nix dagegen gehabt weil das Forum ja nicht damit wirbt, bei illegalen
Sachen zu helfen aber dann würde das Thema ohne Grund gesperrt und ich
musste mir die ganze Zeit anhören wie gefhrlich das ist, aber ich kann
die Gefahr gut genug einschätzen, um das weder im Haus vorzubereiten,
noch die Ratete an einer stelle starten zu lassen wo Passanten gefährdet
sind oder das Teil so zu starten, dass ein Schaden entsteht.
Du wirst dich hier leider dran gewöhnen müssen das alles(!) von den
Bedenkenträgern wegen Gefährlichkeit oder rechtlichen Bedenken oder
Komplexität zerredet wird, ist traurig, ist aber so.
Was das Thema Raketenmotoren angeht, lässt dieser Staat den geneigten
Bastler zwar nach einer entsprechenden Prüfung Raketenmotoren kaufen
aber selber bauen auf keinen Fall. Ist recht ähnlich zur
Wiederladeerlaubnis bei Schützen, man darf mit der Pappe zwar Pulver
kaufen und in Hülsen füllen aber weder Pulver selber mischen noch aus
irgendwelcher gekauften Munition entfernen...
Kann ich ja auch verstehen, aber die Art wie das Thema "zerredet" wird
finde ich, mal davon ausgegangen, dass das Erwachsene Personen sind, ein
wenig unangebracht.
Lennard W. schrieb:> Elektrofeuerzeugen> Das halte ich für eine ganz schlechte Idee weil ich dann erstens direkt> neben der Flasche bin
Nun, Du solltest wenigstens mal ein paar kreative Ideen entwickeln,
wie man einen solchen Piezozünder auch aus der Ferne betätigen
kann.Mir fallen da mehrere Lösungen ein...
> und zweitens kann ich ja nicht die exakte Gasmenge bestimmen.
Von Feuerzeuggas hat ja noch keiner was gesagt. Aber dessen
Eigenschaften sind wesentlich besser definiert, wie das
Verhalten eines Gasgemisches in eine Deodose.
> Das Ding kann von mir aus in die Luft fliegen, normal Starten> oder sonst was machen weil ich ja extra für den Fall der Fälle weit> genug weg bin.
Da halte ich 10 m eindeutig für zu wenig. Ich würde da eher 50m
einkalkulieren und zusätzlich einen Splitterschutz in Form einer
GHolzplatte o.ä.
> Edit: Nennt mir eine Sache die schief gehen kann weshalb ich mich stark> verletzen könnte und wenn mir kein Gegenargument einfällt sehe ich es> ein.> Betonung liegt auf: "weshalb ich mich stark verletzen könnte" weil das> etwas schief geht bzw nicht so läuft wie es soll ist sehr wahrscheinlich
Explosion Deiner Flasche (Zerlegung in Einzelteile) und ein
Stück davon fliegt Dir ins Auge. Falls Du Deine Versuche auf
öffentlichem Gelände machst, könnte auch ein zufällig vorbei
kommender Spaziergänger getroffen werden. Wie bereits gesagt:
Mach Deine Versuche im Rahmen einer Gruppe, die sich schon
länger mit diesem Thema beschäftigt. Die haben meist auch
Erfahrung über die Risikoabschätzung. Zu Deinem Alter:
Gerade in diesem Alter (bis etwa 25 Jahre) hat man grosse
Probleme mit Risikoeinschätzungen, was man u.a auch an
alterstypischen Verkehrsunfällen sieht.
Lennard W. schrieb:> Gut, das das mit dem Explosionsgemisch nicht ganz erlaubt ist ist mir> klar, aber ich wette, dass einige von euch auch schon etwas nicht> erlaubtes getan haben und es geht ja garnicht darum, etwas legales oder> illegales zu machen sondern darum, etwas cooles zu Bauen.
Natürlich. Scheisse gebaut haben wir alle. Aber man ist ein schlechter
Ratgeber nichts daraus gelernt zu haben. Viele hier haben Kinder und
versuchen die Erfahrungen den Kindern zu lehren, damit sie nicht die
selbe scheisse bauen (und die Konsequenz daraus nicht spüren müssen).
So oder so, cool sind hier fast alle, aber auch Erwachsen! Und das bist
Du nun mal (noch) nicht. Punkt!
> Falsch, du hast (angeblich!) damals mit NaClO3 (Natriumchlorat)> herumexperimentiert, NaCl ist einfaches Kochsalz
Nein, ich laborierte tatsächlich mit Natriumchlorat herum. Schlampiger-
weise habe ich aber in der geposteten Summenfomel doch glatt die drei
Sauerstoffatome unterschlagen. :-(
Herbizide mit dem Hauptbestandteil NaClO3 sind übrigens innerhalb der
EU legal nicht mehr erhältlich, ausserhalb dagegen schon:
https://en.wikipedia.org/wiki/Sodium_chlorate#Trade_names
Aber damit mir etwas ins Auge fliegt muss erstmal die Flasche
explodieren und ein Stück muss dabei in meine Richtung fliegen. Dafür
ist der Korgen da und ich habe schon mit Luftdruck geprüft, ob der
korken stecken bleibt oder raus flieft und wann er rausfliegt und der
ist recht locker obwohl ich ihn komplett in die Flasche gesteckt habe.
Jetzt sagt wahrscheinlich der ein oder andere wieder, dass das mit
Luftdruck etwas komplett anderes ist und dem will ich auch nicht
wiedersprechen, aber es ist wenigstens etwas um zu vermeiden, dass der
Korken zu fest steckt und die Flasche explodiert, kann natürlich bei
zuviel Gas immernoch explodieren aber ich will es ja auch net ans
maximum treiben. Ich würde mich da eh "langsam" rantasten und nicht
gleich die Menge an Gas nehmen, die ich für richtig halte bzw. wo ich
denke, das die Flasche das noch schaffen müsste.
Rene H. schrieb:> Natürlich. Scheisse gebaut haben wir alle. Aber man ist ein schlechter> Ratgeber nichts daraus gelernt zu haben. Viele hier haben Kinder und> versuchen die Erfahrungen den Kindern zu lehren, damit sie nicht die> selbe scheisse bauen (und die Konsequenz daraus nicht spüren müssen).>> So oder so, cool sind hier fast alle, aber auch Erwachsen! Und das bist> Du nun mal (noch) nicht. Punkt!
Oder Anders:
Früher war noch nicht alles so überreguliert und kontrolliert, es gab
einfach mehr Freiräume die man nutzen konnte. Falls man doch mal
erwischt wurde, bekam man auch nicht gleich ne Anzeige aber durchaus mal
was drüber von Eltern, Nachbarn oder Sonstwem. Passiert ist aber in der
Regel nie etwas, man lernte einfach eine gewisse Verantwortung im Umgang
mit solchen Sachen. Leider sind heute viele Jugendliche komplett
verblödet und stellen selbst mit einfachen Sachen enormes
Gefährdungspotential für sich und Andere dar. Darauf hin hat dieser
Staat in seiner unendlichen Weisheit nicht gegen die Blödheit der Jugend
gearbeitet sondern daran die Umwelt zu entschärfen und jeden Versuch
dagegen zu verstoßen mit lächerlich überzogenen Strafen zu
sanktionieren. Du bist als nicht Verblöderter halt Kollateralschaden
dieses Systems...
Tim Taylor schrieb:> Rene H. schrieb:>> Natürlich. Scheisse gebaut haben wir alle. Aber man ist ein schlechter>> Ratgeber nichts daraus gelernt zu haben. Viele hier haben Kinder und>> versuchen die Erfahrungen den Kindern zu lehren, damit sie nicht die>> selbe scheisse bauen (und die Konsequenz daraus nicht spüren müssen).>>>> So oder so, cool sind hier fast alle, aber auch Erwachsen! Und das bist>> Du nun mal (noch) nicht. Punkt!>> Oder Anders:>> Früher war noch nicht alles so überreguliert und kontrolliert, es gab> einfach mehr Freiräume die man nutzen konnte. Falls man doch mal> erwischt wurde, bekam man auch nicht gleich ne Anzeige aber durchaus mal> was drüber von Eltern, Nachbarn oder Sonstwem. Passiert ist aber in der> Regel nie etwas, man lernte einfach eine gewisse Verantwortung im Umgang> mit solchen Sachen. Leider sind heute viele Jugendliche komplett> verblödet und stellen selbst mit einfachen Sachen enormes> Gefährdungspotential für sich und Andere dar. Darauf hin hat dieser> Staat in seiner unendlichen Weisheit nicht gegen die Blödheit der Jugend> gearbeitet sondern daran die Umwelt zu entschärfen und jeden Versuch> dagegen zu verstoßen mit lächerlich überzogenen Strafen zu> sanktionieren. Du bist als nicht Verblöderter halt Kollateralschaden> dieses Systems...
Du bist falsch. Früher war bloss anders. Die Welt hat sich aber
verändert und die Gesetzgebung wurde angepasst. Und das ist auch gut so.
Du hast keine Kinder, nicht?
Rene H. schrieb:> Nein, aber eine Rakete zu zünden ist mit 16 verboten
und mit 12 erlaubt?
so habe ich meine Pfennigschwärmerraketen doch legal in die Luft
geschickt,
3 Stück in eine leere Tintenpatrone und mit 12V aus dem Eisenbahntrafo
und etwas aus einer Ader aus Litze bis zur Rotglut gezündet.
Ich denke aber die flogen keine 100m hoch, aber sie flogen.
Harald W. schrieb:> Wenn Du Dich vorher etwas mit der Materie beschäftigt hättest,> wüsstest Du, das es sowas schon fertig gibt. Z.B. im Automotor
ist eine Zündspule bei Benzinern...
> oder in der Ölheizung.
ist eine Zündspule, die sehr wahrscheinlich einen tödlichen
Stromschlag bewirkt, so wie ein Mikrowellentrafo...
Lennard W. schrieb:> Edit: Nennt mir eine Sache die schief gehen kann weshalb ich mich stark> verletzen könnte und wenn mir kein Gegenargument einfällt sehe ich es> ein.> Betonung liegt auf: "weshalb ich mich stark verletzen könnte" weil das> etwas schief geht bzw nicht so läuft wie es soll ist sehr wahrscheinlich> :D
Hast du schonmal einen 12V Bleiakku versucht anzuschließen?
Ein Bekannter hat versucht den Pluspol zuerst wegzuschrauben und da der
Akku unter dem Sitzgestell war, kam er gelegentlich an Masse.
Das gab mehrere Funken und Herzmassagen. Ein Glück hatte er keinen
Herzschrittmacher.
Hast du gewusst, dass man immer zuerst Masse trennt bzw. Plus zuerst
anschließt? Wenn nicht, fängt es da schon an.
Nimm mal ein Steckbrett mit einem 20-100 Ohm Widerstand und halte die
Strippen dann an die Batterie. Das funkt und schockiert durchaus.
Wenn du jetzt eine Fernzündung hast, hast du diese Funken,
vorrausgesetzt du hast nicht die elektrischen Kenntnisse für elektrische
Schalter (Transistoren) oder eigentlich besser: Pufferkodensatoren und
ähnliche Sanftanlauf-Schaltungen.
Andererseits ist das mit der "Beihilfe zum Bau einer
Massenvernichtungswaffe" wohl für keinen von uns richtig prickelnd.
Wie gesagt, halte dich an Wasser. Mit genügend Druckfestigkeit kann das
auch richtig abgehen und ist noch nahezu legal.
Und interessanter: Düsendesign vs. Deo kaufen fahren
Marc S. schrieb:> Ein Bekannter hat versucht den Pluspol zuerst wegzuschrauben und da der> Akku unter dem Sitzgestell war, kam er gelegentlich an Masse.> Das gab mehrere Funken und Herzmassagen. Ein Glück hatte er keinen> Herzschrittmacher.>> Hast du gewusst, dass man immer zuerst Masse trennt bzw. Plus zuerst> anschließt? Wenn nicht, fängt es da schon an.
Und von welchem Stern kommst Du?
Marc S. schrieb:> Ein Bekannter hat versucht den Pluspol zuerst wegzuschrauben und da der> Akku unter dem Sitzgestell war, kam er gelegentlich an Masse.
Gebe Dir hier und jetzt recht, denn ein Plus-Pol braucht so seine
1,5 cm Distanz - wenn so ein geringer Abstand unter einem Sitz
herrscht, dann ist es sicher auch besser, zuerst den Minuspol
abzuklemmen...
In allen anderen Fällen ist es belanglos...
Aber das mit dem Herzschrittmacher ist ein Blabla bei 12 Volt!
Marc S. schrieb:> Nimm mal ein Steckbrett mit einem 20-100 Ohm Widerstand und halte die> Strippen dann an die Batterie. Das funkt und schockiert durchaus.
Wie viel tausend Volt hat denn Deine Batterie???
Du schreibst dem TE nur ziemlich viel Blödsinn, von URI keine
Ahnung - aber wichtig machen ist Dein Ziel!
Das funkt und schockiert durchaus.
Mich schockiert Dein Blödsinn, den Du hier schreibst und dem TE
falsche Darstellungen unterbreitest!!!
Ich unterbreche die Diskussion nur ungerne, aber ich wollte jetzt
nochmal sagen, dass ihr meine Idee mit der Rakete zu Grunde geredet habt
und ich das entweder mit Wasser mache oder mich eher an meine neue Idee
halte.
Nächstes mal nicht 100 mal das gleiche sagen, es reicht wenn einer eine
Erklärung macht (die auch richtig ist) und erklärt warum das gefährlich
ist und warum mir keiner helfen will.
Lennard W. schrieb:> Nächstes mal nicht 100 mal das gleiche sagen, es reicht wenn einer eine> Erklärung macht (die auch richtig ist) und erklärt warum das gefährlich> ist und warum mir keiner helfen will.
Nun, ein Forum ist genauso vielschichtig, wie unsere Gesellschaft.
Deshalb wirst Du hier auch die unterschiedlichsten Atworten bekommen.
Richtige und Falsche. Das zu sortieren, bleibt Dir überlassen.
Mein Tip an Dich ist: Raketenbau ist durchaus ein interessantes Hobby.
Das solltest Du aber nicht allein betreiben, sondern in einer Gruppe,
die so etwas schon länger betreibt. Mit etwas Suche gibt es sowas
ja vielleicht auch in Deiner Wohngegend.
Lennard W. schrieb:> Erwarte nicht, daß dir hier jemand hilft deine eigenen Körperteile zu> amputieren bzw Lust hat, sich strafbar zu machen.">> bekommt, obwohl der Autor einfach mal keinen Plan über mein Alter (ich> bin 16!) hatt und ich eigentlich nur eine Zündung für eine Rakete (bei> genauerer Beschreibung wird wahrscheinlich dieser Thread gelöscht) bauen> wollte, mit der ich einen sicheren Abstand zur Rakete halten kann.
Dass Du und Dein erster Eindruck negativ wirkt, braucht Dich nicht
zu wundern, auch wenn Du angibst, erst 16 Jahre zu sein...
Wer hier sollte Dir glauben, dass Du nur eine Spassrakete bauen
möchtest, ob Du 16 bist oder auch nicht, ob Du Anschläge planst
oder nicht?
Ich will Dir nicht unterstellen, ein Terrorist zu sein - aber
wer hier "gute" Ratschläge für solche Vorhaben gibt, macht sich
höchstwahrscheinlich vor dem Gesetz mitschuldig - und wenn Deine
Finger weg sind oder die ganze Bude dann abgefackelt wurde oder
des Nachbarn Haus abgebrannt ist durch Deine Experimente, dann
gibt es mehr als ein Problem...
Darum solltest Du auch verstehen, warum Dein Beitrag gelöscht wurde
und nicht darüber schreiben, dass das Forum schlecht ist und Du
keine Hilfe bekommst - und weiterempfehlen kannst Du, dass hier
NIEMANDEM geholfen wird, der solche Dinge entwickeln will!!!
Mani
PS: Ich habe keine negative Bewertung abgegeben, Du hast genug
zum Nachdenken...
Ich würde mir wünschen daß heute nicht jeder gleich Panik und
Schnappatmung bekommt wenn irgendwas auch nur ganz leicht in eine
potentiell gefährliche Richtung geht.
Als ich klein war (<16) habe ich auch schon mit schwarzen Pülverchen
gespielt und nix ist passiert und keinen hat es gestört. Auch haben mir
220V öfters mal eins gewischt. Bohrmaschine, Kreissäge usw konnte ich
jederzeit ohne Aufsicht nutzen.
Das Resultat? Ich bin vorsichtig und denke vorher drüber nach. Aber mein
Interesse an Technik und Basteln ist geblieben.
Heute wird bei Jugendlichen eine Razzia gemacht, nur weil sie für ihr
Hobby Chemikalien bestellt haben. Bei den meisten ist damit dann
Hobbyverbot.
Jetzt geht es um den Luftraum für Hobbyflieger. Damit werden für Kinder
und Jugendliche die Hürden wieder höher.
Als nächstes geht es dann an Leute wie euch. Strom ist ja gefährlich.
Kinder dürfen nur noch in Noppenfolie und mit Helm aus dem Haus, damit
ja nix passiert. und bei allem und jedem ist mittlerweise der
Terrorgedanke im Hinterkopf.
Aber die Politik will daß die kommende Generation sich für Technik und
Ingenieurwissenschaften begeistert, gleichzeitig werden die Grundlagen
erschwert oder einfach gleich verboten. Aber nur aus Erfahrungen kann
man lernen.
In was für einer kranken Gesellschaft leben wir denn?
früherwarallesbesser schrieb:> In was für einer kranken Gesellschaft leben wir denn?
in einer wo Hosenträger und Gürtel zusammen verkauft werden wollen wegen
ewiges Wirtschaftswachstum, was für ein Schwachsinn.
Lennard W. schrieb:> ich eigentlich nur eine Zündung für eine Rakete
Weil du gerade 16 Jahre alt bist, will ich dir das gern sagen.
In unserem Land gibt es ein Waffengesetz und der Bau eines Zünders für
eine Rakete kann leider auch anders eingesetzt werden.
Da der Bau von Waffen unter unerheblicher Strafe steht (also frei nach
Monopoly: "Gehe ins Gefängnis und begib dich direkt dort hin ..."),
macht sich der Betreiber schon mitschuldig, wenn er diese Beiträge
stehen lässt.
Ob das immer verfolgt wird, das ist eine andere Frage. Aber im Fall,
dass eine Straftat verübt wurde, wird so was von hinten aufgerollt und
jeder der dazu beigetragen hat, ist automatisch Mittäter.
Du magst harmlos sein und nichts Böses wollen, aber allein eine Rakete
abschießen zu wollen, das kann schon ein "gefährlicher Eingriff in den
Luftraum" bedeuten.
Mit 16 ist man sich über vieles noch nicht im Klaren und schon gar nicht
über alle möglichen (und unmöglichen) Gesetze.
früherwarallesbesser schrieb:> Ich würde mir wünschen daß heute nicht jeder gleich Panik und> Schnappatmung bekommt wenn irgendwas auch nur ganz leicht in eine> potentiell gefährliche Richtung geht.>> Als ich klein war (<16) habe ich auch schon mit schwarzen Pülverchen> gespielt und nix ist passiertfrüherwarallesbesser schrieb:> Strom ist ja gefährlich.
So lange nichts passiert, was Deinem Leben und anderen nicht
schadet, dann ist ja alles gut...
Und ich spreche auch Niemandem seine Experimente ab, denn auch
viele hier im Forum werden diverse Experimente gemacht haben in
der Jugend...
früherwarallesbesser schrieb:> Auch haben mir> 220V öfters mal eins gewischt.https://www.google.at/search?q=explosion+kapfenstein&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ved=0ahUKEwjy-6Cl4sjMAhUFAcAKHfX-BioQsAQIGwfrüherwarallesbesser schrieb:> Das Resultat? Ich bin vorsichtig und denke vorher drüber nach. Aber mein> Interesse an Technik und Basteln ist geblieben.
Eben, weil guterweise nichts passiert ist...
Und so geht es wohl allen Schreibern hier
Ich habs ja mittlerweile verstanden warum ich keine hilfe bekommen habe
(juristisch, politischer Hintergrund nicht ausgeschlossen etc.) aber
mein "negativer Eindruck" beruht nicht nur darauf, dass mir keiner
helfen wollte, sonder weil das ganze so "aggressive" behandelt wurde und
alles 100 mal gesagt wurde (ja, ich habe auch 2 mal gesagt, dass alles
100 mal gesagt wurde :D)
Von mir aus kann der Thread jetzt gesperrt werden, weil diese Diskussion
sonst nie endet und ich glaube nicht, dass noch "neue" Inhalte kommen.
Lennard W. schrieb:> Ich habs ja mittlerweile verstanden warum ich keine hilfe bekommen habe
Sag mal, was bist Du denn für ein Kasper?
Entweder Du trollst hier rum (extrem wahrscheinlich) oder Du peilst es
einfach nicht.
Viele habe in ihrer Jugendzeit irgendwelche "Versuche" gemacht - die
meisten ohne bleibende Schäden. Erwartest Du im Ernst, das Dir jemand
dabei hilft, extrem ungesunde (vorsichtig ausgedrückt) Aktivitäten zu
entfalten? Wer das macht müsste ja einen "Sockenschuss" erster Güte
haben.
Wenn Du unbedingt (aber ich tippe eher auf Troll) "zündeln" willst dann
mach das alleine mit den Informationen die Du irgendwo her hast - ich
bedaure Deine Eltern ....
Nur zur Sicherheit, falls du jetzt mit Wasser anfängst:
Druckfestigkeit der Flaschen so testen:
Flasche ganz mit Wasser füllen, dann mit Wasserpumpe und Manometer
arbeiten. Da kann beim Bersten dir nicht so viel um die Ohren fliegen,
da sich Wasser nicht zusammmendrücken lässt.
Auf keinen Fall mit Druckluft testen, wie viel eine Flasche aushält. Da
fliegen die Fetzen.
Manche Flaschen gehen schon bei 10 Bar kaputt, also aufpassen.
Falls Explosionsantrieb:
Erst lesen, dann denken, dann schauen, dann sprengen.
Da du eh auf freiem Feld zünden willst, nimm einen Weidezaun. Der hat
genug Spannung.
Bei Wasserspaltexperimenten aufpassen! Mir ist in meinen jungen Jahren
mal passiert, daß die Elektroden beim Spalten zusammengekommen sind.
SOlange der Kurze währte, war nix, aber als ich den beheben wollte, sah
ich ganz kurz einen Funken. Dann dachte ich, das Glas ist mir alles in
die Augen gekracht. Zum glück nicht, es hatte nur das ganze Wasser aus
der Schale darunter hinausgeschossen, das landete in meinen Augen. Nie
wieder H2+O im gleichen Gefäß...
Einerseits sind Aussagen der Art "hab ich früher auch gemacht und es ist
nix passiert" etwas problematisch. Weil man die Stimmen jener, die auf
der Strecke blieben, nicht hört. Sondern eben nur jene, denen (fast)
nicht passiert ist.
Andererseits ist die Vermeidung jeden Risikos riskanter, als Leute
gewisse Risiken eingehen zu lassen. Mindestens für die Gesellschaft
insgesamt. Wer mit Rollen an den Füssen beim Weg übers Geländer das
Genick oder in minder schweren Fällen bloss die Fortpflanzungsfähigkeit
gefährdet, der soll das gerne tun. Ist überwiegend sein Problem.
Die Grenze liegt ungefähr dort, wo ein Risiko besteht, nicht nur sich
selbst, sondern auch Unbeteiligte zu gefährden. Die richtige
Einschätzung davon ist jugendlichen Experimentierern oft nicht gegeben.
Wo man diese Grenze zieht ist allerdings kulturell recht verschieden.
Wer bestimmte gefährliche Gegenstände zum Kult erhebt, der riskiert
dabei eben auch, dass es sehr viel wahrscheinlicher ist, von
Kleinkindern beschossen zu werden als von Terroristen (in 2016 waren es
in den USA bisher 23 Fälle).
Ich denke der TO macht einen ganz vernünftigen Eindruck und hat das
ganze verstanden, gut jetzt.
Um ihn im Forum zu halten und den Bastelgedanken fortzuführen könnten
wir ja über eine elektronische "Zündung" der Wasserrakete diskutieren.
Ansteuerung von Druckluftventilen aus der Ferne wäre z.b schon nett
falls doch mal eine Flasche platzt oder das Teil eine ungeahnte Flugbahn
einschlägt. Oder eine Action Cam dran um den Flug aus der Sicht der
Rakete zu beobachten. Oder Beschleinigungssensoren...
Gibt viele Ideen die hier ins Forum passen würden
Hannes L. schrieb:> jetzt
Jetzt nicht, aber wenn du dir mal das Waffengesetz angesehen hast, wirst
du das sicher verstehen.
Da ich 2014 den Jagdschein gemacht habe, bin ich zwangsläufig "etwas
näher" als der Durchschnittsmensch mit diesem Gesetz in Kontakt gekommen
und da steht alle Hand Zeug drin, das glaubt man fast nicht.
Angenommen du willst mit einem Freund (oder Freundin) kochen, hast tolle
Küchenmesser und willst diese mitbringen. Du packst also Schürze,
Zutaten, vielleicht ein kleines Gastgeschenk und deine Messer in einen
Korb.
Jetzt hält dich die Polizei an und du wirst belangt wegen unerlaubten
Waffenbesitz. Du führst eine (oder mehrere) verbotene Waffe(n).
Du hättest die Messer in einem verschlossenem (also Schloss drauf)
Behältnis transportieren müssen.
Im Moment hat mal wieder ein Gericht ein saudummes Urteil gefällt und
alle Verbände aufgescheucht. Wenn ich Pech habe, sind bald zwei meiner
Büchsen (heißt so, ist also das klassische Gewehr) für mich verboten.
Die Verbände empfehlen diese Waffen weder zu kaufen, zu veräußern, nicht
zur Jagd noch auf den Schießstand mitzunehmen.
Weil das alles nach diesen ganzen Anschlägen so hoch sensibel ist,
sollte man, und gerade beim Bau von Raketen, genau wissen, was erlaubt
ist.
Ohne Sprengstoffschein (müsste ich noch machen, wenn ich Munition selbst
herstellen möchte) darf das sowieso niemand. Ein 16 jähriger schon mal
gar nicht.
Also mein Hinweis war kein Schreckgespenst (und wenn du meine Beiträge
ab und zu gelesen hättest, dann wüsstest du, dass gerade ich diese
unnötige Angstmacherei nicht mag), sondern ist pure Realität.
Solange nichts passiert, alles ok, aber wenn ...
F. F. schrieb:> Jetzt hält dich die Polizei an und du wirst belangt wegen unerlaubten> Waffenbesitz. Du führst eine (oder mehrere) verbotene Waffe(n).
Hallo F. Fo,
von der Intention her hast Du sicher Recht, die obige Aussage enthält
aber ein paar Unschärfen, die missverstanden und gerade bei so einem
Monstergesetz wie dem WaffG auch schnell problematisch werden können.
Der Besitz - hier Ausübung der tatsächlichen Gewalt - der von Dir
genannten Küchenmesser - feststehende Messer mit einer Klingenlänge über
12 cm - ist nach wie vor erlaubnisfrei für volljährige Personen. Es
handelt sich dabei auch um keine verbotenen Gegenstände. Nur das
"Führen" dieser Messer, sprich das bei sich haben außerhalb eines
befriedeten Besitzes, ist inzwischen verboten, es sei denn, man kann ein
berechtigtes Interesse nachweisen. Eine Ausnahme des Führverbotes
stellt, wie schon von Dir erwähnt, der Transport dar, wobei man die
jeweilige Waffe - hier das oder die Messer - nur dann von A nach B
transportieren darf, wenn man sie nicht zugriffbereit mit sich führt, z.
Bsp. in einem verschlossenen Behältnis. Ein Verstoß gegen dieses
Führverbot stellt übrigens (noch) eine Ordnungswidrigkeit dar, ist also
keine Straftat, kann aber mit bis zu 10 000 EUR geahndet werden. Zu den
Messern, die diesem Führverbot unterliegen, zählen übrigen auch die
beliebten Einhandmesser, die ja oft ganz explizit als Rettungswerkzeuge,
z. Bsp. als Gurttrenner, ausgelegt sind.
Hauptauslöser dieser Messergesetzgebung war übrigens eine glatte Lüge
eines Polizeibeamten vor den Deutschen Bundestag.
Ich habe das mit den Messern vor einiger Zeit mal meiner schon etwas
betagteren Mutter zu erklären versucht. Sie war den größten Teil ihres
Lebens in der Lebensmittelbranche tätig und verfügt aus der Zeit auch
über eine recht ansehnliche Sammlung von Messern. Die hat mich nur
ziemlich verständnislos angeschaut.
Dieses Waffengesetz ist übrigens ein gutes Beispiel, wie man es gerade
nicht machen sollte. Es ist nicht nur handwerklich schlecht gemacht, es
wurde zudem durch Anlassgesetzgebung durch ganz wenige, dafür aber
spektakuläre und medial bis zum Exzess ausgeschlachtete Einzellfälle
noch weiter vermurkst. Es ist auch von der Intention her nur schwer mit
der so oft beschworenen freiheitlich demokratischen Grundordnung
vereinbar, zumal es nicht wirklich auch nur eine böse Tat verhindern
kann, sondern nur den besonders gesetzestreuen und eh schon zig mal auf
seine Eignung und Zuverlässigkeit hin überprüften Bürger gängelt und
einschränkt, ihm im schlimmsten Fall sogar sein Recht auf Eigentum
beschneidet und ihm das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung
vorenthält.
Musste jetzt mal so gesagt werden.
Mit besten Grüßen
Murmelchen - Opa und Onkel waren (noch richtige) Förster
F. F. schrieb:> Jetzt nicht,
Lieber Foldi, lies bitte meinen Text nochmal und ergründe, worauf sich
meine Frage bezieht (kommentierter Text, eintsprechender Teil wurde
markiert) und wie sie gemeint war (Smiley). Und frage Dich bitte, ob das
Not tut, mich betreffs Waffen belehren zu müssen.
F. F. schrieb:> aber wenn du dir mal das Waffengesetz angesehen hast
Warum sollte ich? - Ich mag keine Waffen und will auch keine besitzen.
Mich musst Du diesbezüglich also nicht belehren. Waffen sind zum Töten
da und gehören meiner Meinung nach nicht unters Volk.
Wenn "gefährliche Gegenstände" (z. B. Werkzeuge) im Auto transportiert
werden müssen, so liegen diese grundsätzlich außerhalb meines
Handbereiches. Somit kann mir niemand (auch kein Polizeibeamter)
unterstellen, dass ich diese als Waffe benutzen wollte.
F. F. schrieb:> Büchsen (heißt so,
Keine Bange, ich weiß, was Büchsen und Flinten sind. Deshalb muss ich
aber noch lange nicht gut finden, dass jeder aggressive Arsch sowas
besitzen und benutzen darf. Das alles hat aber nix mit Raketen-Lennard
seinem Anliegen zu tun.
F. F. schrieb:> und wenn du meine Beiträge> ab und zu gelesen hättest,
Das habe ich, keine Bange. Und wenn ich dabei sehe, wie schnell man Dich
aus der Reserve locken kann, frage ich mich, ob der Jagdschein in Deinen
Händen gut aufgehoben ist. Aber lassen wir das, darum geht es hier
nicht.
Fazit: Belehre Andere, lass mich in Ruhe.
...
Hannes L. schrieb:> F. F. schrieb:>> aber wenn du dir mal das Waffengesetz angesehen hast>> Warum sollte ich?
Es ist in einem Thread durchaus üblich, eine "Antwort mit Zitat"
zu geben und damit nicht den Zitatgeber zu meinen, sondern eher
den TE. Ich denke, so ist auch die Antwort von F. F. zu sehen.
Lennard W. schrieb:> Aber damit mir etwas ins Auge fliegt muss erstmal die Flasche> explodieren und ein Stück muss dabei in meine Richtung fliegen. Dafür> ist der Korgen da und ich habe schon mit Luftdruck geprüft, ob der> korken stecken bleibt oder raus flieft und wann er rausfliegt und der> ist recht locker obwohl ich ihn komplett in die Flasche gesteckt habe.> Jetzt sagt wahrscheinlich der ein oder andere wieder, dass das mit> Luftdruck etwas komplett anderes ist und dem will ich auch nicht> wiedersprechen, aber es ist wenigstens etwas um zu vermeiden, dass der> Korken zu fest steckt und die Flasche explodiert, kann natürlich bei> zuviel Gas immernoch explodieren aber ich will es ja auch net ans> maximum treiben. Ich würde mich da eh "langsam" rantasten und nicht> gleich die Menge an Gas nehmen, die ich für richtig halte bzw. wo ich> denke, das die Flasche das noch schaffen müsste.
Mit zuviel Gas explodiert die Flasche auch, wenn kein Korken darin
steckt. DAS wenigstens muesste Dir klar sein, um einigermassen
einschaetzen zu koennen, was passiert oder passieren kann.
wendelsberg
Hannes L. schrieb:> Und wenn ich dabei sehe, wie schnell man Dich aus der Reserve locken> kann, frage ich mich, ob der Jagdschein in Deinen Händen gut aufgehoben> ist.
Wie "friedliebend" DU bist, sieht man ja an deiner Provokation.
Im Übrigen wollte ich nur drauf aufmerksam machen, dass der TO mit
unserem rigidem Waffenrecht in Konflikt kommen kann.
Also mal schön den Ball flach halten.
Ach Gottchen, der typische Gutmensch, der Herr Lux,
ist sich seiner Sache natürlich völlig sicher, auch wenn es wie der
Spruch "Waffen sind zum Töten da" blanker Unsinn ist, will sich deshalb
auch nicht belehren lassen, selbst wenn es sich um gar keine Belehrung
handelt,
ist aber sofort mit den Verboten zur Stelle und erdreistet sich zudem,
Menschen mit anderen Sichtweisen, Interessen und Bedürfnissen als
aggressive Ärsche zu bezeichnen.
Apropos und trotz der Gefahr, auch der Belehrung bezichtigt zu werden,
ich besitze seit Jahrzehnten legal erlaubnispflichtige Schusswaffen, die
garantiert nicht zum Töten bestimmt sind, weil ich damit den für mich
schönsten und friedlichsten Sport der Welt ausübe. Ich hatte auch schon
mehr oder weniger das Vergnügen, im Auftrag des Staates Waffen zu
führen, auch in aller Öffentlichkeit, ich habe aber noch nie in meinem
Leben jemanden bedroht oder gar gefährdet.
Trotzdem werde ich durch dieses Gesetz gegängelt, werfen mir bestimmte
Zeitgenossen den Waffennarren an den Kopf oder nennen mich einen
aggressiven Arsch und wollen mir den Besitz, mein Eigentum, verbieten,
nur aus einem unbestimmten Bauchgefühl der Angst und dem Bewusstsein des
Gutmenschen heraus, obwohl es faktisch dafür keinen realen Grund gibt.
Die Gefahr, die vom legalen Waffenbesitz in Deutschland ausgeht, ist so
gering, da ist die Wahrscheinlichkeit für einen Sechser im Lotto schon
um ein Vielfaches höher. Es ist zudem völlig ungewiss, ob durch ein
generelles Verbot des privaten Waffenbesitzes auch nur eine der Taten
verhindert werden könnte, denn letztlich ist das Tatmittel immer nahezu
beliebig. Wenn jetzt jemand meint, er müsse auf Erfurt und Winnenden
verweisen, so steht dem der Fall von Volkhoven im Rheinland Anfang der
Sechziger entgegen. Wenn in Deutschland gemordet oder getötet wird, dann
werden dazu alle möglichen Tatmittel verwendet, aber Schusswaffen
spielen dabei trotz der hohen Waffendichte - 5,5 Millionen legale
erlaubnispflichtige Schusswaffen und geschätzt noch mal mindestens die
doppelte Anzahl illegale Schusswaffen - nur eine untergeordnete Rolle,
und wenn doch, dann sind es zu 97 Prozent illegal besessene
Schusswaffen. Kann man jedes Jahr alles in den BKA-Statistiken
nachlesen.
Will man angesichts dieser Fakten wirklich etwas verbessern, so ist es
völlig unsinnig, sich immer wieder nur auf den einen Bereich zu
konzentrieren, von den so gut wie gar keine wirkliche Gefahr ausgeht.
Alles andere ist nur verblendete Gutmenschenideogie, die nicht wirklich
hilft. Und gerade Ingenieure und Naturwissenschaftler sollten so etwas
auch nachvollziehen und verstehen können.
Mit besten Grüßen
Murmelchen
Murmelchen schrieb:> Trotzdem werde ich durch dieses Gesetz gegängelt
eine Tüte Mitleid für dich......
Waffen gibt es wirklich zu viele und IMHO unnötig.
Sport das ich nicht lache.....
So isses!
Aber er ist ja nur der vermeintliche Gutmensch, denn er provoziert und
beschimpft.
Es ist nicht nur das polizeiliche Führungszeugnis, auch die Behörden vor
Ort werden befragt, ob man, auch ohne Eintragung, in Erscheinung
getreten ist.
Darüber hinaus musste ich nicht nur erheblich Mittel aufwenden, sondern
auch ein halbes Jahr lernen und in einer mehrteiligen Prüfung belegen,
dass ich berechtigt bin legal Waffen zu besitzen.
Darüber hinaus sind diese Waffen sehr sicher weggeschlossen.
Joachim B. schrieb:> Murmelchen schrieb:>> damit den für mich>> schönsten und friedlichsten Sport>> Sport, lachhaft!
Dein gutes Recht, das so zu sehen.
Viele Millionen Menschen auf der ganzen Welt sehen das aber ganz anders.
Und selbst wenn man die Olympische Bewegung inzwischen auch durchaus
etwas kritisch sehen kann, das Sportschießen ist seit Beginn der Spiele
der Neuzeit und ganz im Sinne von Herrn Coubertin ein wesentlicher
Bestandteil des Programms. In Deutschland ist das Sportschießen zudem
auch immer noch der Breitensport schlechthin. Es findet nur nicht in der
Öffentlichkeit statt und wird zudem auch medial ignoriert, man könnte
sogar sagen, boykottiert. Der DSB - es gibt noch weitere
Schießsportverbände - ist aber in Deutschland immerhin der viertgrößte
Sportverband.
Aber es geht hier auch nicht darum, etwas zu mögen oder gut zu finden.
Es geht darum, anderen unter dem Deckmäntelchen der Sicherheit und der
vermeintlich ach so großen Gefahr etwas verbieten zu wollen, nur weil
man es selbst nicht mag oder es nicht ins ideologische Weltbild passt.
Murmelchen
Bei den meisten herrscht doch was anderes vor: Der hat ne Knarre und ich
hab keine, also bin ich dem potentiell unterlegen und das darf nicht
sein.
Der Urmensch ist halt immer noch in den meisten Menschen tief verankert.
Ich war noch nicht einmal jagen und nachdem mein Sohn gestorben ist,
werde ich wohl auch nicht mehr jagen gehen, weil ich nur für den eigenen
Bedarf jagen würde. Der ist jetzt leider zu klein, als dass es sich
lohnt mir ein Schwein in die Truhe zu legen. Aber dennoch macht das
Tontaubenschießen sehr viel Spaß und tut niemandem weh.
Joachim B. schrieb:> Sport, lachhaft!
Wo hört denn für Dich Sport auf?
Was ist mit Bogenschießen und Speerweitwurf? Sind das Mörder?
Oder Boxen und Karate? Alles Schläger und Verbrecher?
Vielleicht beim Fußball? Dieses wüstes reintreten und umrennen! Und erst
die Geldgeschäfte und Bestechungen im Hintergrund, alles Mafiosi!
Mir ist ein Sportschütze lieber und weniger furchteinflößend als jemand
der vor Wut sabbernd über alles brabbelt und es verboten haben will.
franz schrieb:> oder macht beim Auto die Bremsen selber.
Wenn ich für mich "die Bremsen selber" mache, heisst das ja noch
längst nicht, das ich das falsch mache. Schliesslich habe ich ja
mal eine mechanische Grundausbildung gemacht und kann mit Werkzeug
umgehen. Im Gegenteil: Viele Fehler, die in einer Werkstatt aus
der Routine heraus gemacht werden, werden mir bestimmt nicht pas-
sieren, weil ich alles zweimal nachgucke. Beim TE dagegen habe
ich den Eindruck, das er sich mit einer Sache beschäftigen will,
für die er keinerlei Grundkenntnisse hat.
Anonymus_bugmenot A. schrieb:> Mir ist ein Sportschütze lieber und weniger furchteinflößend als jemand> der vor Wut sabbernd über alles brabbelt und es verboten haben will.
Geil! !!!
Harald W. schrieb:> Beim TE dagegen habe> ich den Eindruck, das er sich mit einer Sache beschäftigen will,> für die er keinerlei Grundkenntnisse hat.
... und deshalb der Hinweis auf unser Waffengesetz.
Ach komm, Karbidschießen ist lustig. Erst recht wenn es einige Leute
übertreiben und die Güllebehälter-Kanone auf der praktischen
Drehschemellafette von Schweinebauer Ernst Bumm mit ihrer Druckwelle
alle Fenster des Hofs zerbläst. Um das zu ahnden braucht's dann auch
keine Polizei, das erledigt seine Hausfrau...
(Fenster zerbombt -> WAF stark negativ)
Aber natürlich muß sowas in Deutschland wieder verboten werden, weil wir
müssen ja alle nach der Pfeife unserer Politiker tanzen und dürfen
keinen Spaß an Dingen haben, die sie nicht mögen. Hatten wir ja schon
mal, vor etwa 80 Jahren. Sowas kennt der Deutsche, damit fühlt er sich
wohl.
Silvester hatte ich mit Pohlenböllern übrigens keine Problem. Alle
zuverlässig und haben ihr Versprechen gehalten. Was mir gegen's Bein
geflogen ist und dort eine ordentliche Prellung hinterlassen hat war
eine Effektladung aus einer guten deutschen Weco Feuerwerksbatterie, die
trotz sicherem Stand mitten auf der Straße irgendwann umfiel. Soviel zum
Thema deutsche Qualität und geprüfte Sicherheit, wer's glaubt ist selber
schuld. Alles Blödsinn und Augenwischerei, auch deutsches geprüftes
Feuerwerk kann trotz sachgerechter Verwendung Probleme bereiten.
F. F. schrieb:> Angenommen du willst mit einem Freund (oder Freundin) kochen, hast tolle> Küchenmesser und willst diese mitbringen. Du packst also Schürze,> Zutaten, vielleicht ein kleines Gastgeschenk und deine Messer in einen> Korb.
Meine Ex-Frau ist gelernte Köchin, fuhr damals vor einigen Jahren
am 24. Dezember von Niederösterreich in die Steiermark und hatte
die langen scharfen Küchenmesser auf der Rücksitzbank unter einer
Decke liegen und die Straßen waren alle trocken - bis auf eine
20 Meter lange Stelle, die von Thujen abgeschattet war in einer
leichten Linkskurve - das ganze mit 40 Stundenkilometern und 2 Km
von unserem Haus entfernt...
Und genau da war die Straße glatt, der Wagen kam über die Böschung
und auf dem Dach zu liegen und einige Messer steckten dann auf der
Beifahrerseite auf dem Beifahrersitz, was bei 30 cm und mehr schon
mehr als grenzwärtig war - weiter ist nichts geschehen als
Totalschaden am PKW - aber es hätte auch anders ausgehen können...
Bei mitgeführten Messern in einer Holzkiste (versperrt) wären dann
nur die Holzkiste irgendwo gelegen, anstatt im Beifahrersitz zu
stecken und das noch dazu, obwohl der Wagen auf dem Dach lag...
Das nur zu mitgeführten Messern...
F. F. schrieb:> Jetzt hält dich die Polizei an und du wirst belangt wegen unerlaubten> Waffenbesitz. Du führst eine (oder mehrere) verbotene Waffe(n).> Du hättest die Messer in einem verschlossenem (also Schloss drauf)> Behältnis transportieren müssen.
Ach kommt schon, Du kannst solche Messer in jedem Supermarkt kaufen, in
Deinen Einkaufskorb legen und nach Hause tragen. Was erzählst Du hier
für Schauergeschichten.
Timm T. schrieb:> Ach kommt schon, Du kannst solche Messer in jedem Supermarkt kaufen, in> Deinen Einkaufskorb legen und nach Hause tragen. Was erzählst Du hier> für Schauergeschichten.
Die sind aber eingeschweißt und somit "vor direktem Zugriff geschützt"
und darum geht es.
F. F. schrieb:> Die sind aber eingeschweißt und somit "vor direktem Zugriff geschützt"> und darum geht es.
nicht überall, einige gibt es im Karton, andere lose
aber das mit dem Haushaltsmesser und nach dem Kauf strafbar weil nicht
verschlossen transportiert halte ich für weltfremd und damit Unsinn³
Mani W. schrieb:> Meine Ex-Frau ist gelernte Köchin, fuhr ...
Bei täglich ~10 Toten (in Deutschland!) braucht man sich als
Verkehrsteilnehmer eigentlich über zusätzliche Risiken durch Messer auf
dem Rücksitz, umherstreifende Waffennarren oder tief fliegende
Bastler-Raketen keine Gedanken machen.
-> https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrstod#Deutschland
Schon komisch, dass das legal ist ;-)
Joachim B. schrieb:> F. F. schrieb:> Die sind aber eingeschweißt und somit "vor direktem Zugriff geschützt"> und darum geht es.>> nicht überall, einige gibt es im Karton, andere lose> aber das mit dem Haushaltsmesser und nach dem Kauf strafbar weil nicht> verschlossen transportiert halte ich für weltfremd und damit Unsinn³
Da gebe ich dir absolut recht. Es ist Unsinn und verunsichert selbst
Polizisten, denn sie sehen am liebsten weg. Aber leider ist der
Sachverhalt so.
Ich kann das sogar auf die Spitze treiben.
Wenn ich jetzt ein 14 cm langes Messer dabei habe, dann mache ich mich
grundsätzlich strafbar, aber da ich mich natürlich auf den Weg ins
Jagdrevier mache, ist es wieder erlaubt.
Du z.B. wärst in einer Trachtengruppe und ein solch langes Messer gehört
zum Brauchtum, dann ist es auch wieder legal.
Jetzt hast du weder den Jagdschein noch das Brauchtum und willst mit
deinen Kindern im Bayrischen Wald ein Überlebenstraining üben und hast
dafür eine Machete mit; auch erlaubt.
Sagst du aber, du gehst Pilze sammeln, kann es verboten sein, außer,
gerade dort wo du Pilze sammelst, da ist das Dickicht so dicht und hoch.
Nach diesen Amokläufen wollte man zeigen, dass man was tut, aber war
sich natürlich dessen bewusst, dass es auch viele Menschen gibt, die das
beruflich oder aus anderen Zwecken völlig friedlich brauchen und
gebrauchen.
Es wird letztlich nur dann zur Wirkung kommen und strafverschärfend
wirken, wenn sie dir eh schon eine Straftat vorwerfen.
Ben B. schrieb:> Silvester hatte ich mit Pohlenböllern übrigens keine Problem. Alle> zuverlässig und haben ihr Versprechen gehalten. Was mir gegen's Bein> geflogen ist und dort eine ordentliche Prellung hinterlassen hat war> eine Effektladung aus einer guten deutschen Weco Feuerwerksbatterie, die> trotz sicherem Stand mitten auf der Straße irgendwann umfiel. Soviel zum> Thema deutsche Qualität und geprüfte Sicherheit, wer's glaubt ist selber> schuld. Alles Blödsinn und Augenwischerei, auch deutsches geprüftes> Feuerwerk kann trotz sachgerechter Verwendung Probleme bereiten.
Am Ende jedes Jahres, wenn so gut wie jeder Sender Berichte über die
lebensgefährliche Selbstverstümmelung mittels "Polenböllern" (wie
rassistisch ist das denn?) zeigt, anschaulich dokumentiert mit der
explodierenden Plastikhand und einem "Pyro-Experten" wundere ich mich,
daß in Polen die Menschen noch beide Hände haben. Also entweder sind die
Böller recht harmlos bei fachgerechter Benutzung, oder man glaubt wir
Deutsche stellen uns einfach nur zu blöd an (was mich allerdings bei dem
TV Schrott nicht wundert).
Volker S. schrieb:> Mani W. schrieb:>> Meine Ex-Frau ist gelernte Köchin, fuhr ...>> Bei täglich ~10 Toten (in Deutschland!) braucht man sich als> Verkehrsteilnehmer eigentlich über zusätzliche Risiken durch Messer auf> dem Rücksitz, umherstreifende Waffennarren oder tief fliegende> Bastler-Raketen keine Gedanken machen.>> -> https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrstod#Deutschland>> Schon komisch, dass das legal ist ;-)
Ich bin für ein Verbot!
Am besten auch gleich für Dihydrogenmonoxid, da sterben jährlich
weltweit Tausende dran. Es wird auch von Terroristen verwendet!
> "Polenböllern" (wie> rassistisch ist das denn?)
Was soll daran rassistisch sein?? Die Dinger kommen nun mal aus (bzw.
über) Polen nach Deutschland. Eine Wertung der Menschen in Polen ist in
dieser Aussage nicht zu erkennen.
Joachim B. schrieb:> aber das mit dem Haushaltsmesser und nach dem Kauf strafbar weil nicht> verschlossen transportiert halte ich für weltfremd und damit Unsinn³
Stimmt, aber Unsinn ist jetzt kein Grund, daß man nicht trotzdem ein
Gesetz drauß machen könnte, oder vielleicht gerade deswegen.
Matthias L. schrieb:>> "Polenböllern" (wie>> rassistisch ist das denn?)>> Was soll daran rassistisch sein?? Die Dinger kommen nun mal aus (bzw.> über) Polen nach Deutschland. Eine Wertung der Menschen in Polen ist in> dieser Aussage nicht zu erkennen.
Na heute ist doch alles und jeder rassistisch, auch wenn es noch so
absurd und hanebüchen ist.
"Die Bezeichnungen Negerkuss und Mohrenkopf werden in jüngerer Zeit
wegen der rassistischen Konnotation der Ausdrücke Neger und Mohr im
offiziellen Sprachgebrauch größtenteils vermieden." Quelle: Wikipedia
Und Pipi Langstrumpfs Papa ist auch kein Negerkönig mehr. Bin gespannt,
wie lange Schwarzfahren und -arbeiten noch gesagt werden dürfen...
(Und sorry, ich hätte ein Sarkasmustag einfügen sollen)
Volker S. schrieb:> Bei täglich ~10 Toten (in Deutschland!) braucht man sich als> Verkehrsteilnehmer eigentlich über zusätzliche Risiken durch Messer auf> dem Rücksitz, umherstreifende Waffennarren oder tief fliegende> Bastler-Raketen keine Gedanken machen.
Ja, da hast Du absolut Recht!
Ich kenne in der Nähe einen Golfplatz, da werden Autofahrer und
Fußgänger vor wild gewordenen Golfbällen gewarnt - werde ich mal
ein Photo senden...
Wer das mit den (Küchen)messern jetzt immer noch nicht glaubt, hier der
Gesetzestext:
Waffengesetz (WaffG)
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren
Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr.
1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder
feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder
Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein
berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere
vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der
Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem
allgemein anerkannten Zweck dient.
Hier der Verweis auf das gesamte Machwerk:
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/
Der Paragraf 42a WaffG wurde 2008 neu in das Waffengesetz aufgenommen
und er wurde ganz bestimmt nicht wegen der möglichen fliegenden Messer
in Autos in das Gesetz genommen.
Frank
Frank H. schrieb:> Der Paragraf 42a WaffG wurde 2008 neu in das Waffengesetz aufgenommen> und er wurde ganz bestimmt nicht wegen der möglichen fliegenden Messer> in Autos in das Gesetz genommen.>> Frank
Hallo Namensvetter!
So ist es. Schön, dass du das kopiert hast. Danke!
Frank H. schrieb:> Wer das mit den (Küchen)messern jetzt immer noch nicht glaubt, hier der> Gesetzestext:
Nur ist ein Küchenmesser (oder Kochmesser?) keine Waffe im Sinne des
WaffG.
Dimitri R. schrieb:> Nur ist ein Küchenmesser (oder Kochmesser?) keine Waffe im Sinne des> WaffG.
Hallo,
erkläre mir bitte, was an dem folgenden Satz missverständlich ist und wo
da etwas von Waffe und im Sinne des Gesetzes steht?
(1) Es ist verboten
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder
feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
Es hat hier niemand behauptet, dass dieses Gesetz auch nur ansatzweise
irgendwie logisch sei. Es besteht so aber und wer meint, er müsse sich
nicht daran halten oder es gelte für ihn nicht, sollte sich nicht
wundern, wenn es auch ihn irgendwann mal erwischt. Und Unwissenheit
schützt bekanntlich auch nicht vor Strafe, oder sagen wir besser, nur
selten.
Frank
Ein Küchenmesser wird in dem Augenblick zur Waffe, in dem ich es gegen
Leib und Leben einsetze oder einsetzen will. Das gilt nicht nur für's
Küchenmesser, sondern auch für Stöcke, Stricke, Steine, Flaschen,
Schraubendreher, Baseballschläger, Äxte, Vorschlaghämmer und
Kettensägen. Eben für alles was sich als Meinungsverstärker gebrauchen
läßt.
Wenn ich jemandem einfach so mit der bloßen Faust die Fresse poliere,
ist das eine Körperverletzung. Nehme ich aber noch einen Pflasterstein
dazu und drück ihm den quer durch die Schneidezähne, ist das eine
gefährliche Körperverletzung, weil ich den Stein als Waffe benutzt habe.
Es gibt ja auch viele Möglichkeiten für improvisierte Waffen. Ein
schwerer Aschenbecher in einer Tischdecke eingewickelt ist solange
einfach nur in einer Tischdecke eingewickelt, wie ihn niemand gegen die
Murmel geschleudert bekommt. Erst die Absicht bzw. der Knall macht
beides zur Waffe.
Ausnahmen sind speziell als Waffe gefertigte Objekte wie Schußwaffen
oder Schwerter. Das sind und bleiben immer Waffen.
Paul B. schrieb:> Aktuell zum Thema Messer in der Öffentlichkeit:
Wäre die Situation viel anders ausgesehen, wenn der Angreifer mit einem
Löffel zugestochen hätte? Oder um weiter Absurd zu sein, mit einem
Lötkolben?
Frank H. schrieb:> Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor,> wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung> erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein> anerkannten Zweck dient.
Das Herumtragen von Küchenmessern, um damit an einem anderen Ort der
Zubereitung von Nahrungsmitteln zu frönen, dürfte als "allgemein
anerkannter Zweck" betrachtet werden können.
Wer sich aber ein schickes Lederholster bastelt, um sein Sudoku*-Messer
immer am Gürtel mit sich herumtragen zu können, der dürfte da ein
"schlechtes Standing" haben.
Merke: Der jeweilige Einzelfall ist's, auf den es ankommt.
*) Sudoku? Santoku? Sandokan? Egal, alles wichtig.
Rufus Τ. F. schrieb:> Das Herumtragen von Küchenmessern, um damit an einem anderen Ort der> Zubereitung von Nahrungsmitteln zu frönen, dürfte als "allgemein> anerkannter Zweck" betrachtet werden können.
Um das Thema jetzt noch einmal aufzugreifen:
§ 1 Abs 2. Ziffer 2 (a) WaffG
Waffen sind... tragbare Gegenstände... die ihrem Wesen nach dazu
bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu
beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
Ein Kochmesser oder ein Küchenmesser ist im Wesen dazu bestimmt, zum
Kochen verwendet zu werden. Also fällt es nicht unter das Waffengesetz.
Dimitri R. schrieb:> Wäre die Situation viel anders ausgesehen, wenn der Angreifer mit einem> Löffel zugestochen hätte? Oder um weiter Absurd zu sein, mit einem> Lötkolben?
Ich glaube nicht, daß diese Art von verquerem Humor bei einem Todesopfer
angebracht ist!
-Paul-
Dimitri R. schrieb:> m das Thema jetzt noch einmal aufzugreifen:>> § 1 Abs 2. Ziffer 2 (a) WaffG> Waffen sind... tragbare Gegenstände... die ihrem Wesen nach dazu> bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu> beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;>> Ein Kochmesser oder ein Küchenmesser ist im Wesen dazu bestimmt, zum> Kochen verwendet zu werden. Also fällt es nicht unter das Waffengesetz.
Die Definition wird leider nicht als Zivildefinition gesehen, da somit
Jagdgewehre, Jagdarmbrüste, Jagdmesser und Jagdbeile ihrem Wesen nach
ebenfalls nicht dazu bestimmt sind die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit
von Menschen zu beseitigen. Sie folglich also auch nicht unter das WaffG
fallen würden.
Hier greift dann die Definition von Schusswaffen, Bolzenjagd, Hieb- und
Stoßwaffen. ;-) In §42a ist deswegen auch explizit die Rede von
"tragbaren Gegenständen" ;-)
Dimitri R. schrieb:> Philipp L. schrieb:>> Hier greift dann die Definition von Schusswaffen, Bolzenjagd, Hieb- und>> Stoßwaffen. ;-) In §42a ist deswegen auch explizit die Rede von>> "tragbaren Gegenständen" ;-)>> Ähm...> Nein...>> Siehe auch die Auffassung des BKA dazu:> https://www.bka.de/nn_193158/DE/ThemenABisZ/HaeufigGestellteFragenFAQ/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html
Lesen:
"Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände, die Ihrem Wesen nach dazu
bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch
Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen."
Das trifft auf Küchenmesser zu, es sei denn:
"Bei einem berechtigten Interesse greift das Verbot nicht. Das
Waffengesetz nennt hierfür beispielhaft: Berufsausübung,
Brauchtumspflege, Sport oder einen allgemein anerkannten Zweck."
Es fällt also sehr wohl unter das WaffG. Nur weil es nicht nach §1 als
Waffe deffiniert ist bedeutet es nicht, dass es nicht in anderen §§ als
solche gedeutet werden kann. Das Küchenmesser mit mehr als 12cm
stehender Klinge ist per se lauf §42a eine Waffe, die jedoch unter
Ausnahme "nicht verboten" ist. ;-)
Dimitri R. schrieb:> Um das Thema jetzt noch einmal aufzugreifen:
Das Problem hierbei ist: Wir alle wenden das an, was wir für den
"gesunden Menschenverstand" halten. Bei Gesetzen und ihrer
Interpretation aber geht es nicht um den "gesunden Menschenverstand",
sondern um juristisch vertretbare Standpunkte. Und die spezifischen
Hirnverknotungen, die man haben muss, um diese nachvollziehen zu können,
die dürfte hier kaum jemand aufweisen.
Rufus Τ. F. schrieb:> Bei Gesetzen und ihrer> Interpretation aber geht es nicht um den "gesunden Menschenverstand",> sondern um juristisch vertretbare Standpunkte
Man muss aber den Richtern zugute halten dass diese nicht nur stur an
Gesetzestexten festhalten sondern durchaus "gesunden Menschenverstand"
in ihren Urteilen beweisen.
D.h. selbst wenn ich also mein dickes Küchenmesser irgendwo auf der
Rückbank im Auto deponiert habe, am Besten noch samt Fleischhammer
daneben, muss ich mich kaum fürchten wenn ich glaubhaft versichern kann,
dass ich zu Freunden zum Kochen fahren will.
Da gibt es Ermessensspielräume und die werden angewandt.
Dass die Richter dich stur nach Regelwerk abfertigen ohne deinen genauen
Fall zu prüfen, soweit sind wir noch nicht.
Richter sind keine Sachbearbeiter.
Anonymus_bugmenot A. schrieb:> Bin gespannt,> wie lange Schwarzfahren und -arbeiten noch gesagt werden dürfen...
Wahrscheinlich darf man demnächst auf Grund ihrer Farbe auch keine
Kohlen zum Heizen mehr verwenden. Oder sie müssen alle einzeln
weiss angemalt werden.
Dimitri R. schrieb:> Ein Kochmesser oder ein Küchenmesser ist im Wesen dazu bestimmt, zum> Kochen verwendet zu werden.
...und wie schmecken gekochte Messer so?
Muss man da nicht ziemlich lange drauf herumkauen?
Le X. schrieb:> Man muss aber den Richtern zugute halten dass diese nicht nur stur an> Gesetzestexten festhalten sondern durchaus "gesunden Menschenverstand"> in ihren Urteilen beweisen.
Können schon, müssen nicht. In manchen Fällen ist das mit dem "gesunden
Menschenverstand" so eine Sache.
So hat der Versuch, im Gesetzestext auch jenen Frauen die Nutzung von
Handys am Steuer zu untersagen, die sich vom generischen Maskulinum
nicht angesprochen fühlen, dazu geführt, dass nun alle wieder am Steuer
mit dem Handy in der Hand ohne Freisprechen telefonieren dürfen.
Vorausgesetzt, eine Freisprecheinrichtung ist vorhanden und hätte
genutzt werden können.
Im Gesetz steht: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder
Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer
des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss."
Mit Freisprecheinrichtung muss man aber nicht. Man kann.
Dass diese Wortklauberei gegen Sinn und Verstand verstösst, hat den
Richter nicht gestört.
http://www.chip.de/news/Handyverbot-am-Auto-aufgeweicht-Der-Grund-ist-ein-einziges-unscheinbares-Wort_93474929.html
Lieber Dimitri,
der BKA-Text, den Du ja als vermeintliches Argument deiner
Rechtsauslegung anführst, sagt doch im letzten Teil genau das aus, was
auch im Gesetz steht. Ich zitiere:
"Die nachfolgenden Fotos zeigen exemplarisch Hieb- und Stoßwaffen, die
dem Führverbot unterliegen".
Das gezeigte feststehende Messer mit dem Hirschhorngriff gilt speziell
in Bayern weniger als Jagd- oder Fahrtenmesser, sondern als typisches
Brotzeit- oder Vespermesser und wird oder besser gesagt wurde dort auch
gerne zur Tracht auch im Kniebundstrumpf oder der Gamasche getragen.
Trotzdem wird es vom BKA als ein Beispiel der Messer, welche nach dem
aktuellen Waffengesetz unter den Paragrafen 42a und damit unter das
Führverbot fallen, aufgeführt.
Man mag vielleicht in Bayern ja noch je nach Auftritt oder Zugehörigkeit
zur Trachtengruppe glaubhaft machen können, dass man da Brauchtumpflege
betreibt. Passt man aber ins Beuteschema der Ordnungshüter und wird mit
so einem Messer erwischt, dann wird das garantiert kassiert und auch
entsprechend nach § 42a WaffG geahndet. Und das gleiche gilt auch für
das gemeine Küchenmesser, sofern dessen Klingenlänge über die 12 cm
hinausgeht. Die 12 cm sind nämlich das Kriterium, welches den
Unterschied ausmacht. Nach dem Zweck, welchem das Messer dient, wird in
dem Gesetzestext ja gerade eben nicht unterschieden. Es wird nur die
Ausnahme genannt und auch näher beschrieben. Will man z. Bsp. nicht
beruflich ein Picknick im Grünen veranstalten, kann man sich ja auch mit
Messern, die die Kriterien des Gesetzes nicht erfüllen, sprich
Klingenlänge unter 12 cm, begnügen.
Zur Systematik des Gesetzes: Beachte dazu auch mal $ 2 und § 12. Dann
wird die Sache mit dem "Führen" vermutlich auch klarer.
Frank
Frank H. schrieb:> Man kann sich ja auch mit> Messern, die die Kriterien des Gesetzes nicht erfüllen, sprich> Klingenlänge unter 12 cm, begnügen.
Nun, Messer zum Broteschmieren sollten zur Verbesserung der Hand-
habung etwas länger als die Breite des Brotes sein. Wird auf diese
Weise also auch die Größe der Brotscheiben vorgeschrieben?
Woher kommen eigentlich diese 12cm her? Ist ein Messer mit 12cm
beim zustechen weniger tödlich als ein Messer mit 13cm?
Frank H. schrieb:> Das gezeigte feststehende Messer mit dem Hirschhorngriff gilt speziell> in Bayern weniger als Jagd- oder Fahrtenmesser, sondern als typisches> Brotzeit- oder Vespermesser und wird oder besser gesagt wurde dort auch> gerne zur Tracht auch im Kniebundstrumpf oder der Gamasche getragen.
Lieber Frank,
auch ich habe ein Einhandmesser, das ich in der Regel dafür verwende,
Brötchen zu halbieren. Nur ändert es nichts daran, dass es ein
Einhandmesser und gleichzeitig ein Kampfmesser ist. Entscheidend ist die
Bauart des Messers. Und ein Kochmesser bleibt ein Kochmesser. Es wurde
vom Hersteller nicht dazu gebaut um die "Angriffs- oder Abwehrfähigkeit
von Menschen zu beseitigen".
Du magst es glauben oder nicht, aber ein Kochmesser ist keine Waffe und
unterliegt damit nicht dem WaffG.
Und was du mit $ 2 und § 12 willst, ist mir nicht klar.
A. K. schrieb:> Dass diese Wortklauberei gegen Sinn und Verstand verstösst, hat den> Richter nicht gestört.
Das seh ich aber mal als extremes Beispiel an das so sicherlich
vorkommen kann, jedoch nicht die deutsche Justizlandschaft widerspiegelt
:-)
Disclaimer: bei dieser Aussage handelt es sich um Bauchgefühl, ich kenne
keine Studie die Zahlen zu Gerichtsurteilen mit und ohne gesunden
Menschenverstand gegenüberstellt.
Le X. schrieb:> Da gibt es Ermessensspielräume und die werden angewandt.> Dass die Richter dich stur nach Regelwerk abfertigen ohne deinen genauen> Fall zu prüfen, soweit sind wir noch nicht.
wenn sie nüchtern zum Termin erscheinen und sich mit dem Fall
beschäftigen magst du vielleicht Recht haben, aber es gibt auch andere.
Nur zur groben Orientierung: Auch wenn man Links zu gerade eben
unmittelbar geschehenen Vorfällen als "nicht lesenswert" erachtet, wie
es weiter oben geschehen ist, so kann man sie durch
"Kopf-in-den-Sand-stecken" zwar ignorieren, GESCHEHEN sind sie
trotzdem.
Ich weiß nicht, was dieses Verhalten, die Realität auszublenden,
bewirken oder helfen soll.
-Paul-
Paul B. schrieb:> Ich weiß nicht, was dieses Verhalten, die Realität auszublenden,> bewirken oder helfen soll.
Was ist denn die Realität? Jemand ist in irgendeiner Stadt mit einem
Messer auf fremde Leute losgegangen, hat jemanden getötet und einige
Leute verletzt.
Was erwartest du jetzt für eine Reaktion? Soll ich jetzt alles
ignorieren und nur noch vor der Glotze hängen um immer wieder das
gleiche Geschwätz der Reporter zu hören? Oder garnicht mehr auf die
Straße gehen?
Dimitri R. schrieb:> Du magst es glauben oder nicht, aber ein Kochmesser ist keine Waffe und> unterliegt damit nicht dem WaffG.
Dimitri, sieh es doch bitte ein, nach Deiner Definition würde ein
Jagdgewehr auch nicht dem WaffG unterliegen, da es nicht zur
Herabsetzung oder Beseitigung der "Angriffs- oder Abwehrfähigkeit" von
Menschen gebaut wurde, sondern um Tiere zu erlegen/zu bejagen.
Das WaffG sieht AUSNAHMEN vom VERBOT vor für Gegenstände, welche den
beschriebenen Eigenschaften unterliegen (§42a etc.) und ein Küchenmesser
mit mehr als 12cm stehender Klinge ist nunmal auch nur ein MESSER. Ob Du
das Jagd, Koch, Küchen oder Brotmesser nennst ist sowas von vollkommen
wurschtegal.
Du kannst Dich gerne auch mal in der nächsten Innenstadt mit einem
solchen Messer vor einen Polizisten stellen und ihm erklären dass das
Führen und Tragen von "Kochmessern mit mehr als 12cm langer Klinge in
der Öffentlichkeit" egal ist, weil es ist ja weder nach §1 noch nach
$42a oder sonstigen §§ eine Waffe oder gar ein Messer nach WaffG ist:
sondern ein Kochmesser. Viel Spaß und berichte hier bitte von Deinen
Erfahrungen...
Ich bleibe dabei: Hast Du das Messer zur Ausübung Deines
Berufes/Brauchtum etc. dabei mag das Tragen/Führen erlaubt sein, ein
Messer mit mehr als 12cm Klinge einfach so am Gürtel offen tragen:
Verboten!
Dimitri R. schrieb:> Was erwartest du jetzt für eine Reaktion?
Sagt Dir das nicht Dein Verstand, oder hast Du den schon verloren?
Ich werde es NIE normal finden, wenn mit Messer bewaffnete Psychopathen
vollkommen arglose Leute erstechen.
Es wird aber hier wohl so sein, daß ich mit meiner Ansicht allein
dastehe.
Mich wundert kaum noch Etwas.
-Paul-
Philipp L. schrieb:> Dimitri, sieh es doch bitte ein, nach Deiner Definition würde ein> Jagdgewehr auch nicht dem WaffG unterliegen, da es nicht zur> Herabsetzung oder Beseitigung der "Angriffs- oder Abwehrfähigkeit" von> Menschen gebaut wurde, sondern um Tiere zu erlegen/zu bejagen.
Oh man.....
Nochmal zu §1 WaffG:
(2) Waffen sind:
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und ...
Philipp L. schrieb:> Du kannst Dich gerne auch mal in der nächsten Innenstadt mit einem> solchen Messer vor einen Polizisten stellen und ihm erklären dass das> Führen und Tragen von "Kochmessern mit mehr als 12cm langer Klinge in> der Öffentlichkeit" egal ist, weil es ist ja weder nach §1 noch nach> $42a oder sonstigen §§ eine Waffe oder gar ein Messer nach WaffG ist:> sondern ein Kochmesser. Viel Spaß und berichte hier bitte von Deinen> Erfahrungen...
In dem Bereich habe ich genug Erfahrungen gesammelt. Und was soll das
Beispiel mit dem Polizisten? Ein Polizist entscheidet nicht, was recht
und was unrecht ist.
Philipp L. schrieb:> Ich bleibe dabei: Hast Du das Messer zur Ausübung Deines> Berufes/Brauchtum etc. dabei mag das Tragen/Führen erlaubt sein, ein> Messer mit mehr als 12cm Klinge einfach so am Gürtel offen tragen:> Verboten!
Du kannst gerne dabei bleiben...
Paul B. schrieb:> Ich werde es NIE normal finden, wenn mit Messer bewaffnete Psychopathen> vollkommen arglose Leute erstechen.
Nö, normal ist es nicht. Und weiter?
Paul B. schrieb:> Ich werde es NIE normal finden, wenn mit Messer bewaffnete Psychopathen> vollkommen arglose Leute erstechen.
Das musst du auch nicht.
Aber während schon die ganze Diskussion ums Waffengesetz hier
reichlich offtopic ist (auch wenn sie von einer durchaus realen
Gefahr dessen abgeleitet war, was der TE zu tun beabsichtigt), ist
dein Zitat nur noch viel weiter von alldem entfernt. Bestenfalls
könnte es zeigen, dass die genannte Veränderung des Waffengesetzes
absolut untauglich ist, genau derartige Idioten auszubremsen – aber
ich vermute mal, das auszudrücken, war wohl nicht der Grund, warum
du den Link gepostet hast.
Jörg W. schrieb:> Bestenfalls> könnte es zeigen, dass die genannte Veränderung des Waffengesetzes> absolut untauglich ist, genau derartige Idioten auszubremsen – aber> ich vermute mal, das auszudrücken, war wohl nicht der Grund, warum> du den Link gepostet hast.
Ja, NATÜRLICH war das der Grund! Was denn sonst in diesem
Zusammenhang?!
-Paul-
Frank H. schrieb:> Waffengesetz (WaffG)> § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren> Gegenständen>> (1) Es ist verboten> : : :> zu führen.
Genau so ist es. Es ist verboten so ein Messer bei sich zu tragen, das
bedeutet "Führen".
Jedoch wenn das Messer in einem verschlossenen Behältnis ist, dann ist
es "nicht Zugriffsbereit", also es kann nicht mit wenigen Handgriffen
genutzt werden, somit ist der Transport erlaubt.
Frank H. schrieb:> (2) Absatz 1 gilt nicht> 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
Also wer so ein Messer:
- Im Handschuhfach
- In der Autotür
- unterm Sitz
- Auf der Rückbank
liegen hat, der macht sich strafbar.
Wer jedoch ein z.B. eine abschließbare Geldkassette mit dem Messer im
Kofferraum transportiert, das ist erlaubt.
Wer also unbedingt ein größeres Messer dabei haben muss, der sollte dies
genau so transportieren.
Sollte er in eine Kontrolle kommen, bei dem er "Auspacken" muss, sollte
derjenige auch gleich sagen was in dem verschlossenen Behältnis ist,
bevor er es öffnet, damit die Beamten nicht "Überrascht" werden.
Es genügt auch schon eine Tasche mit einem kleinen Zahlenschloss,
wichtig ist nur dass das Messer nicht schnell genutzt werden kann und
der Zugriff von Unbefugten ist somit auch gesichert.
Frank H. schrieb:> Das gezeigte feststehende Messer mit dem Hirschhorngriff gilt speziell> in Bayern weniger als Jagd- oder Fahrtenmesser, sondern als typisches> Brotzeit- oder Vespermesser
Ähnliche Messer waren auch bei den Pfadfindern sehr beliebt, und hier
ist schon fraglich, ob das noch unter "Brauchtum" fällt. Unsere
Pfadfinderjungs waren immer sooo stolz, wenn sie endlich ihr Messer
tragen durften. Mit waren die Dinger immer zu schwer... Und wenn
Brauchtum, dann nur wenn man in einem der größeren Pfadfindervereine
ist, oder auch, wenn man sich an den Grundsätzen orientiert, aber die
Vereinsmeierei und die Uniformen eher nicht will?
Und ist jetzt jedes Holzschwert, bei dem der junge Ritter mit Zinkspray
die Klinge verschönert hat, schon eine Anscheinswaffe? Ok, die
Darsteller beim Ritterturnier - berechtigtes Interesse ein Schwert zu
tragen. Larp-Spieler wird schon schwieriger, das ist kein Brauchtum
mehr, und grenzwertig zu Theater. Und die Jungs, die Robin Hood spielend
durch den Wald rennen, können ja mal versuchen, ihr Interesse
nachzuweisen.
Andererseits rennen hier mitunter Military-Typen durch den Wald, in
voller Kampfausrüstung, und erschrecken Wanderer.
Markus M. schrieb:> Sollte er in eine Kontrolle kommen, bei dem er "Auspacken" muss, sollte> derjenige auch gleich sagen was in dem verschlossenen Behältnis ist,> bevor er es öffnet, damit die Beamten nicht "Überrascht" werden.
Hier sind Leute im Gange, die einen Teufelskopf mit einer Feder drunter
in so eine Kiste packen würden. Hundert prozentig.
-Paul-
Nachtrag:
Mit "Führen" meint der Gesetzgeber das Führen in der Öffentlichkeit.
Hingegen auf dem eigenen befriedeten Grundstück (oder Wohnung, auch
Mietwohnung) darf man das Messer bei sich tragen, wie man mag.
Auch auf einem anderen Grundstück darf man das Messer bei sich tragen,
sofern der Eigentümer das erlaubt hat und es einem Bedürfnis umfassten
Zweck dient.
(gleiches gilt auch für erlaubnisfreie und -pflichtige Schusswaffen,
dafür macht der Gesetzgeber auch kein Unterschied.)
Markus M. schrieb:> Wer jedoch ein z.B. eine abschließbare Geldkassette mit dem Messer im> Kofferraum transportiert, das ist erlaubt.
Ich werd mich hüten hier für die Spinner den Affen zu machen.
Demnächst vor dem Messerkauf im Supermarkt noch ne Geldkasette kaufen?
Ich glaub es hackt. Man kann sich auch im vorauseilenden Gehorsam in
Windeln packen.
Das muß man sich mal geben: Das Messer auf der Rücksitzbank ist
verboten, aber gleichzeitig sitze ich in einem Gefährt, mit dem ich
problemlos in eine Menschenmenge am Busplatz rasen kann.
Das ist ähnlich wie mit dem Modellflug im Nachbarthread: Je mehr die
Gesetze gegen den "gesunden Menschenverstand" gehen, desto eher sagen
sich die Leute: Dann leckt mich doch, mach ichs halt ungesetzlich. Soll
ich erst eine Genehmigung beantragen, damit die Kinder den Flieger, den
sie zum Geburtstag bekommen haben, ausprobieren können. Und einen Haufen
Geld da reinstecken, nur damit sie nach 3 Stunden sagen, nee, ist doof.
Es war ja nicht die Rede von "gesunden Menschenverstand", sondern was
man machen darf ohne unnötig Strafen usw. zu kassieren.
Nur mal angenommen jemand möchte irgendwann mal Sportschütze in einem
Schützenverein werden, dann kann er nur dann eine eigne Sportwaffe
kaufen, wenn er eine Waffenbesitzkarte erlangt, diese bekommen nur Leute
die auch "Zuverlässig" sind - also immer schön an gesetzte halten!
Markus M. schrieb:> Es war ja nicht die Rede von "gesunden Menschenverstand", sondern was> man machen darf ohne unnötig Strafen usw. zu kassieren.
wobei Recht (& Gesetz) und gesunder Menschenverstand nicht immer in
Einklang stehen.
Markus M. schrieb:> diese bekommen nur Leute> die auch "Zuverlässig" sind - also immer schön an gesetzte halten!
Ach Quark, hier gilt, wer nicht auffällig ist, der ist einfach nur noch
nicht erwischt worden.
Es ist schlichtweg unmöglich, sich immer gesetzeskonform zu erhalten.
Beispiel, weil meine Große grad in der Schule die "Fahrradprüfung"
macht: Bis 8 Jahre mußt Du auf dem Bürgersteig fahren, bis 10 Jahre
darfst Du auf dem Bürgersteig fahren, ab dann mußt Du auf Radweg oder
Straße fahren.
Mutter fährt mit Kind, sie auf der Straße in Fahrtrichtung, das Kind auf
dem gegenüberliegenden Bürgersteig, weil auf ihrer Seite kein
Bürgersteig ist. Völlig gesetzeskonform - und bekommt eine Verletzung
der Aufsichtspflicht ans Knie genagelt.
Timm T. schrieb:> Völlig gesetzeskonform - und bekommt eine Verletzung der> Aufsichtspflicht ans Knie genagelt.
Was Humbug ist, weil „Aufsichtspflicht“ keineswegs bedeutet, dass
man ein 7- oder 8jähriges Kind dauerhaft an der Hand halten müsste.
Nochmal für Dimitri, es steht ausdrücklich Messer mit einer Klingenlänge
von über 12 cm.
Man muss das schon ganz lesen.
Einmal ist es das Gesetz, das hier sehr global sagt was eine Waffe ist
und im Anhang wird es spezifisch geregelt, was genau unter dieses Gesetz
fällt.
Tim war es, glaub ich.
Wenn du heute ein Messer kaufst, ist dieses Messer meist eingeschweißt.
Grundsätzlich gilt, ist die "Waffe" in kurzer Zeit (hier sind wenige
Sekunden gemeint) zugriffsbereit, so ist es strafbar.
Führen, auch dazu gibt es genügend Erläuterungen, ist auch der nicht
unmittelbar am Körper getragene Gegenstand. Es reicht, dass ich den
Zugriff darauf habe.
Ich schrieb es schon, im Wesentlichen greift dies Gesetz erst
strafverschärfend, wenn du eh schon vor Gericht stehst.
Aber egal wie sehr "gefühlt" sich hier jemand hier im Recht fühlt, wenn
er sich nicht an das Gesetz hält und auch keine geeignete Erklärung
parat hat, so kann er im Zweifel wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz
belangt werden.
Es reicht aber eine Sporttasche oder ähnliches, wo der Reißverschluss
mit einem kleinem Schloss gesichert ist.
So ist das auch mit den Futteralen für meine Langwaffen.
Dagegen ist die Handhabung von Munition ein Witz gegen das alles hier.
F. F. schrieb:> Nochmal für Dimitri, es steht ausdrücklich Messer mit einer Klingenlänge> von über 12 cm.
Du brauchst mir es nicht "nochmal" zu schreiben. Du bist einer anderen
Meinung. Punkt!
Dimitri R. schrieb:> Du bist einer anderen Meinung. Punkt!
Hat ja nichts mit Meinung zu tun. Es steht ausdrücklich "Messer" und ist
nicht auf irgendein Messertype festgelegt. Nur dass es eine feststehende
Klinge hat und die länger als 12cm ist. Das sind die ausschlaggebenden
Kriterien.
Ich habe dieses bescheuerte Gesetz nicht gemacht, aber ich musste mich
nun einmal mehr damit auseinander setzen, als das der normale Bürger
tut.
F. F. schrieb:> Hat ja nichts mit Meinung zu tun. Es steht ausdrücklich "Messer" und ist> nicht auf irgendein Messertype festgelegt. Nur dass es eine feststehende> Klinge hat und die länger als 12cm ist. Das sind die ausschlaggebenden> Kriterien.
Ja Messer, die unter das WaffG fallen.
F. F. schrieb:> Ich habe dieses bescheuerte Gesetz nicht gemacht, aber ich musste mich> nun einmal mehr damit auseinander setzen, als das der normale Bürger> tut.
Ich auch. Und?
Und auch bei Aus- und Fortbildungen gibt es immer wieder verschiedene
Meinungen. Und bei Gerichten ist es auch nicht anders!
Dieter F. schrieb:> Küchenmesser zählen offensichtlich nicht dazu.
Natürlich nicht, aber, und weiter unten im gelinkten Artikel steht es,
du darfst keine Messer über 12cm Klingenlänge "führen".
Darum ging es.
Ok, es ist keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit, die trotzdem
hart geahndet werden kann.
F. F. schrieb:> Natürlich nicht, aber, und weiter unten im gelinkten Artikel steht es,> du darfst keine Messer über 12cm Klingenlänge "führen".> Darum ging es.
Obwohl ich jetzt schon weiß, dass ich es bereuen werde:
Fallen deiner Meinung nach Küchenmesser unter das WaffG?
Dimitri R. schrieb:> Fallen deiner Meinung nach Küchenmesser unter das WaffG?
Wenn sie über 12cm lang sind und griffbereit z.B. im Gürtel stecken, ja.
Im Zweifel müsste ein Gericht entscheiden, ob die Ausnahmen im Waffen-
gesetz hier greifen oder nicht. Einen Koch habe ich jedenfalls noch nie
mit einem Messer im Gürtel auf der Straße herumlaufen sehen.
F. F. schrieb:> Natürlich nicht, aber, und weiter unten im gelinkten Artikel steht es,> du darfst keine Messer über 12cm Klingenlänge "führen"
Nö - das gilt nicht für Taschen- und Küchenmesser:
"Nach dem bisher gesagten sollte die Antwort nun leicht fallen:
Ein Taschenmesser oder auch ein Küchenmesser ist als Werkzeug nicht
(primär) dazu bestimmt, die „Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen
zu beseitigen“. Damit fällt es aus der Definition (1) heraus. Da es im
Waffengesetz auch sonst nicht ausdrücklich benannt ist, fällt es auch
aus der Definition (2) heraus. Es ist somit nicht verboten.
Also, da "... primär nicht dazu bestimmt ..." und auch in Definition (2)
nicht benannt ist es nicht verboten.
> F. F. schrieb:> Dieter, du zitierst 2) falsch.
Ich zitiere lediglich den Anwalt / das Anwaltsbüro ... Außerdem habe ich
(2) gar nicht zitiert, sondern nur den Verweis darauf ...
Einmal weg von den Messern:
Wenn ich jetzt einen halben Meter 5x16 mm2 Kabel auf der
Rücksitzbank liegen, dieses in meiner Jacke oder auch nur in der
Hand mitführend trage - ist das dann eine Waffe, weil ich damit
zuschlagen kann???
Oder ich drücke Jemandem einen 16 Pin Dil-IC ins Auge mit den Pins
voran - ist der
dann als Waffe zu sehen?
Oder ein Bolzenschußgerät mit Gaskartusche, welches zum Befestigen
von Lochbändern in der E-Installation auf Betonböden verwendet wird?
Oder, oder, oder - so oder so lässt sich fast jedes Ding als
Waffe benutzen...
Auch ein Eiszapfen, der außer Wasser kaum Rückstände hinterlässt,
wäre eine potentielle Waffe...
Ein Hund wäre auch als Waffe geeignet - die Liste lässt sich
somit unendlich erweitern...
Mani W. schrieb:> Einmal weg von den Messern:
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.
Der Kram, den du da genannt hast, wird im Waffengesetz nicht erwähnt
(wobei es für ein Bolzenschussgerät vermutlich auch recht strenge
Regelungen geben dürfte).
Der hier in die Diskussion geführte § 42a WaffG bezieht sich übrigens
ausdrücklich nicht auf solche Dinge, die sonst im Waffengesetz
als Waffe klassifiziert sind, sondern er benennt recht explizit
einzelne Dinge, deren „Führen“ verboten ist. Dicke Stromkabel oder
DIL-ICs gehören nicht dazu …
Nun kannst du natürlich darüber Unverständnis äußern, warum ein
Gesetz Dinge regelt (eben bezüglich Nicht-Waffen), für die es sich
zuvor gar nicht zuständig erklärt hat, aber ob das im Zweifelsfalle
hilft?
Jörg W. schrieb:> Nun kannst du natürlich darüber Unverständnis äußern
Werde ich natürlich nicht, es war meinerseits nur ein Beispiel...
Es ging ja eben um § 42a WaffG, und
Jörg W. schrieb:> Der Kram, den du da genannt hast, wird im Waffengesetz nicht erwähnt
Ja, bin eben leicht davon abgekommen...
Gruß
Mani
Mani W. schrieb:> Einmal weg von den Messern:>> Wenn ich jetzt einen halben Meter 5x16 mm2 Kabel auf der> Rücksitzbank liegen,
Kabel ist m.E. ein schlechtes Beispiel. Dagegen wurden
allerdings Fahrradketten schon als potentielle Waffe
von der Polizei beschlagnahmt,
> Oder ein Bolzenschußgerät mit Gaskartusche, welches zum Befestigen> von Lochbändern in der E-Installation auf Betonböden verwendet wird?
Unverändert wohl nicht. Passend modifiziert aber schon.
> Ein Hund wäre auch als Waffe geeignet
Ja. Da gab es auch bereits Verurteilungen.
Harald W. schrieb:> Kabel ist m.E. ein schlechtes Beispiel. Dagegen wurden> allerdings Fahrradketten schon als potentielle Waffe> von der Polizei beschlagnahmt,
In meinen Jugendzeiten gab es sehr Viele, die ein Stück Kabel
im Stiefel hatten - sicherheitshalber - und da ist es dann
auch schnell vorbei mit der Erklärung gegenüber den Kollegen von
der Sicherheit...
Jörg W. schrieb:> Was Humbug ist, weil „Aufsichtspflicht“ keineswegs bedeutet, dass> man ein 7- oder 8jähriges Kind dauerhaft an der Hand halten müsste.
Auch hier gilt: Humbug schützt nicht vor einem entsprechenden Urteil.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/radfahren-mit-kindern-wenn-die-stvo-mit-dem-schutz-instinkt-kollidiert-a-772218.html
Mein Kind dürfte theoretisch vor den 8. Lebensjahr nicht Radfahren
lernen, weil es hier keine Bürgersteige gibt.
Wohlgemerkt, wir reden hier über Radfahren, nicht über den Bau von
Kartoffelkanonen oder das Anmischen von Schwarzpulver, wie es den
Erzählungen nach noch unsere Eltern praktiziert haben.
Timm T. schrieb:> Mein Kind dürfte theoretisch vor den 8. Lebensjahr nicht Radfahren> lernen, weil es hier keine Bürgersteige gibt.
Man soll mit seinen Kindern ja auch nicht
auf der Autobahn Fahrrad fahren.
:-)
Hallo Freunde und insbesondere Dimitri,
noch ein weiterer Versuch der Klärung und seid bitte etwas nachsichtig
mit mir, ich bin kein Jurist, verfolge und beschäftige mich aber
(notgedrungen) doch schon seit Jahrzehnten mit der Entwicklung im
Waffenrecht und dürfte deshalb auch etwas vertrauter mit der Materie
sein als die meisten Mitbürger hier. Es ist übrigens auch nicht so, dass
jeder Anwalt oder Polizeibeamter wirklich Plan von der Materie hat, eher
ist das Gegenteil der Fall. Aber das auch nur vorweg.
Das Gesetz wurde 2002/2003 verabschiedet und dann über die Jahre hinweg
immer wieder geändert, sprich verschärft und dadurch leider auch immer
wieder noch etwas mehr, mit Verlaub, vermurkst.
Der Paragraf 42a wurde erst 2008 in das Gesetz aufgenommen. Bis zu
diesem Zeitpunkt fielen in der Tat nur bestimmte Messer, die in der
Anlage 1 zum WaffG aufgeführt sind, unter das Gesetz. Ein Teil dieser
Messer waren entweder nach § 40 verbotene Waffen oder aber es galt das
Verbot des Führens bei öffentlichen Veranstaltungen nach § 42 (ohne a).
Der Paragraf 42 (ohne a) gilt in der Tat (auch weiterhin) und da hast
Du, lieber Dimitri ja durchaus Recht, neben den Schusswaffen nur für die
Gegenstände und Messer, die mit Verweis auf § 1 WaffG in der Anlage 1
aufgeführt sind.
Aber das Gesetz wurde 2008 erweitert,und zwar eben auch um den
Paragrafen 42a (mit a). Durch diese Erweiterung wurde das Verbot des
Führens ausgedehnt. Und zwar auch auf Einhandmesser und feststehende
Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm. Auch wurde durch
diesen zusätzlichen Paragrafen das Führverbot für die genannten
Gegenstände, welches ja bisher nur für öffentliche Veranstaltungen galt,
in ein generelles Führverbot umgewandelt, wenn auch mit den genannten
Ausnahmen.
Wie hier jemand schon anmerkte, ein Wettkampfluftgewehr, ein sogenanntes
Match LG, ist auch keine Waffe in engeren Sinne, es ist schlicht ein
Sportgerät wie z. Bsp. ein Golfschläger ja auch, es ist nach dem Gesetz
aber eine Schusswaffe und unterliegt damit auch dem Führverbot, auch
wenn für volljährige Personen (noch) keine Erlaubnis für den Erwerb und
Besitz nötig ist.
Die Entwicklung und die jeweiligen Änderungen des Waffengesetzes kann
hier nachgelesen werden:
https://www.buzer.de/gesetz/5162/l.htm
Zudem gibt es auch noch die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz,
welche zwar mangels Außenwirkung, wie es im Amtsdeutsch so schön heißt,
keine auf den Bürger unmittelbar wirkende Rechtsnorm darstellt, aber
auch norminterpretierende Auslegungen enthält und dadurch im konkreten
Einzelfall in der Ausgestaltung eines konkreten Verwaltungsaktes oder
durch die Ablehnung eines beantragten Verwaltungsaktes auch Außenwirkung
entfalten kann.
http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/1_Waffenverwaltungsvorschrift_22_03_2012.pdf
... und hier konkret die Erläuterung zum Paragrafen 42a.
Viel Spaß bei der Lektüre, und ja, man muss solche Gesetzestexte
systematisch und wirklich auch Wort für Wort lesen und natürlich kann es
auch helfen, wenn man auch die Entstehungsgeschichte kennt und weiß, was
der Gesetzgeber nun konkret mit dem und dem Paragrafen und dessen
eventuellen Änderungen bezwecken wollte.
Frank
Frank H. schrieb:> Viel Spaß bei der Lektüre, und ja, man muss solche Gesetzestexte> systematisch und wirklich auch Wort für Wort lesen
Man kann es aber auch lassen, es bringt eh nichts.
Bei oben erwähnten Fahrtenmessern für Pfadfinder sind sich selbst
Polizei und diverse Juristen nicht einig (Polizei NRW: kein Problem, da
nicht als Hieb- oder Stichwaffe gedacht, Juristen: aber nur in der
Gruppe und in Uniform). Und da soll ich den Gesetzestext
rechtsverbindlich interpretieren? Wenn sowieso jeder Richter was anderes
reininterpretiert?
Klappbare Einhandmesser, man sollte meinen, die sind im Kfz ideal, um in
Notsituationen, wo man vielleicht nur eine Hand nutzen kann den Gurt zu
zerschneiden und ansonsten ungestört im Handschuhfach oder Türfach
rumzugammeln. Nein, sieht der Richter anders, ist kein üblicher
Verwendungszweck. Nun gut, wahrscheinlich sind Richter vor Unfällen
gefeit, weil sie unter höherem Schutz stehen.
Frank H. schrieb:> noch ein weiterer Versuch der Klärung und seid bitte etwas nachsichtig> mit mir, ich bin kein Jurist, verfolge und beschäftige mich aber> (notgedrungen) doch schon seit Jahrzehnten mit der Entwicklung im> Waffenrecht und dürfte deshalb auch etwas vertrauter mit der Materie> sein als die meisten Mitbürger hier.
Nun leider verrätst du deine abschließende Meinung zu dem Thema nicht.
Ich möchte meine Argumentation mit einem ähnlichen Fall aber mal
fortsetzen: Reizstoffsprühgeräte (RSG).
Die gibt es heute in zwei Geschmacksrichtungen. Als CS-Gas für den
Einsatz gegen den Menschen bestimmt mit Prüfzeichen oder als
Pfefferspray als Tierabwehrspray ohne irgendwelche Prüfzeichen.
Würde man der Argumentation jetzt folgen, würde schon das Wort RSG
ausreichen, damit der Besitz eines solchen Gerätes ohne Prüfzeichen
verboten wäre. Die Rechtslage ist aber dort eindeutig. Ein Pfefferspray
ohne Prüfzeichen darf ebenso verkauft werden und der Besitz ist nicht
strafbar, wenn es als Tierabwehrspray verkauft wird. Das Spray ist dem
Wesen nach nicht dazu bestimmt, gegen Menschen eingesetzt zu werden. Und
damit fällt es auch nicht gegen das WaffG.
Genauso wenig wird ein Koch- bzw. Küchenmesser dazu hergestellt und
verkauft um gegen Menschen eingesetzt zu werden, sondern in der Küche
zum kochen. Und damit ist es auch keine Waffe im Sinne des WaffG.
Dimitri R. schrieb:> Genauso wenig wird ein Koch- bzw. Küchenmesser dazu hergestellt und> verkauft um gegen Menschen eingesetzt zu werden, sondern in der Küche> zum kochen. Und damit ist es auch keine Waffe im Sinne des WaffG.
Nur dann, wenn Du es in der Jacke oder am Stiefel mitführst,
genau so, wie ein starkes Kabelstück mit 30-50 cm Länge...
Dimitri R. schrieb:> Und damit ist es auch keine Waffe im Sinne des WaffG.
Das behaupte doch keiner. Es zählt nicht zu den Waffen, ist aber ein
"verbotener Gegenstand", weil es ein " Messer mit mehr als 12cm
Klingenlänge " ist.
Nicht der Besitz, aber das Führen ist grundsätzlich verboten.
Dimitri R. schrieb:> Nun leider verrätst du deine abschließende Meinung zu dem Thema nicht.
Dimitri, Du hast nun oft genug signalisiert, dass Du den Sachverhalt
entweder nicht verstehen kannst oder verstehen willst.
Lassen wir es also dabei!
Mani W. schrieb:> Nur dann, wenn Du es in der Jacke oder am Stiefel mitführst,> genau so, wie ein starkes Kabelstück mit 30-50 cm Länge...
Da besteht aber schon noch ein Unterschied.
Wenn das Messer die Kriterien des Führverbots erfüllt, dann stellt es
eben auch einen Verstoß gegen das Waffenrecht dar und kann deshalb auch
kassiert und geahndet werden. Es besteht also eine eindeutige
Rechtsgrundlage. Genau deshalb wurde das WaffG ja um den Paragraphen 42a
erweitert.
Für das Kabel besteht diese Rechtsgrundlage hingegen nicht. Zwar kann so
ein Kabel unter bestimmten Umständen auch aufgrund der jeweiligen
Polizeigesetze sichergestellt werden, aber das war es dann auch schon.
Es fehlt halt eine eindeutige Rechtsgrundlage und deshalb kommt der
'Tipp' mit dem Kabel ja auch so oft. Betrachtet man die Anzahl der
Baseballspieler in Deutschland, dann gibt es da wohl auch ein
Überangebot an Baseballschlägern. ;-)
F. F. schrieb:> "verbotener Gegenstand"
Sorry, aber es ist kein verbotener Gegenstand. Das ist in diesem
Zusammenhang auch keine Wortklauberei, sondern schon ein wichtiger
Unterschied, denn es gibt ja auch noch Messer, die auch de jure als
verbotene Gegenstände eingestuft sind.
Die 'normalen' Messer fallen nur, wie Du schreibst, unter das Führverbot
und auch nur dann, wenn sie eben die genannten Kriterien erfüllen.
Erwerb und Besitz sind hingegen nach wie vor frei.
Frank
Frank H. schrieb:> Dimitri, Du hast nun oft genug signalisiert, dass Du den Sachverhalt> entweder nicht verstehen kannst oder verstehen willst.
Und du hast nun oft genug signalisiert, dass du meinen Standpunkt zu dem
Sachverhalt auch nicht verstehen kannst oder willst. Jedenfalls hast du
bisher nichts unternommen, um meine Argumente zu entkräften.
Du siehst im Gesetz "Messer über 12cm Klinge" und bist der Meinung, dass
nun alles was ein Messer ist mit über 12cm Klinge einem Führverbot
unterliegt. Und das ist meiner (und auch von vielen Anderen) Meinung
falsch.
Ich versuche es noch einmal auf diese Weise:
Im Feststellungsbescheid des BKA zum Thema "Rettungsmesser" führt das
BKA aus, dass es sich bei den Messern um Werkzeug handelt und damit
nicht dem WaffG unterliegen.
Angelehnt daran ist ein Küchenmesser auch Werkzeug und unterliegt damit
auch nicht dem WaffG.
Hier noch ein paar Statements dazu:
Gabriele Fograscher, SPD
Ihr Küchenmesser ist, wenn Sie es für die Zubereitung von Speisen
benutzen, ein Werkzeug und diese Nutzung ist allgemein anerkannt (sozial
adäquat).. Setzen Sie es ein, um eine Person zu verletzen, so handelt es
sich um eine Waffe.
http://www.abgeordnetenwatch.de/gabriele_fograscher-650-5957--f105642.html
Roland Braunwarth ist Sachverständiger für Waffen in der
Landespolizeidirektion Freiburg:
Ein Brotmesser, selbst mit 20 Zentimeter Klingenlänge, zählt nicht zu
den "Hieb- und Stoßwaffen", die (neben dem oben genannten Einhandmesser
und Messern mit feststehender Klinge ab 12 cm) Gegenstand des neuen
Führungsverbots sind.
http://fudder.de/artikel/2008/04/03/waffengesetz-darf-ich-mit-dem-brotmesser-zum-grillen/
Dimitri R. schrieb:> Gegenstand des neuen> Führungsverbots sind.
Aber auch in dem von dir verlinkten Artikel wird aufgeführt, dass diese
Messer in einem geschlossenem Behältnis transportiert werden müssen.
Mehr habe ich ja Eingangs gar nicht geschrieben.
Zitat:
Es dürfte also auch weiterhin möglich sein, das Brotmesser und ein
Messer zum Steakschneiden zur Grillfeier mitzunehmen – handelt es sich
hierbei doch eher um eine Ausnahme. Laut Braunwarth spielt dabei auch
eine Rolle, ob die Umstände stimmig sind: "Zum Beispiel Messerart,
Tageszeit, Örtlichkeit und so weiter."
Ende Zitat.
Und in dem er sagt, "... ob die Umstände stimmig sind ...", räumt er
doch gleich wieder ein, dass es halt nicht sooo eindeutig erlaubt ist.
Klar ist jedenfalls, der "richtige" Richter und die falsche Situation
und du hast Ärger, den du nicht willst.
F. F. schrieb:> Klar ist jedenfalls, der "richtige" Richter und die falsche Situation> und du hast Ärger, den du nicht willst.
Kannst oder willst Du nicht Lesen:
Küchenmesser und Taschenmesser sind - genau wie Autos, Busse,
Straßenbahnen, Vorschlaghämmer, Gerüstteile, Stricknadeln, Tischbeine,
Schürhaken, Scheren, Fleischgabeln, ... - nicht zum Angriff oder zur
Abwehr bestimmt und fallen daher nicht unter das Waffengesetz, obwohl
diese sehr wohl als (durchaus tödliche) Waffe eingesetzt werden können.
Jetzt ist aber gut ... :-)
Dieter F. schrieb:> Kannst oder willst Du nicht Lesen:
Wir haben wohl ein unterschiedliches Textverständnis.
Schade, dass dieser Sachverständige nicht ein großes Kochmesser als
Beispiel nahm. Brotmesser ist als Stichwaffe tatsächlich eher
ungeeignet.
@F. F.,
um die Brisanz der Küchenmesserproblematik einschätzen zu können:
Wie viele unbescholtene Bürger kommen denn pro Jahr durch den
ungesicherten Transport von Küchenmesser in juristische Schwierigkeiten?
Weiß ich nicht. Gibt es Zahlen dazu? Und wenn, ich glaube nicht, dass
sie unterscheiden, welche Messer das waren. Dort wird lediglich stehen,
"...Klinge länger als 12cm!".
F. F. schrieb:> Schade, dass dieser Sachverständige nicht ein großes Kochmesser als> Beispiel nahm. Brotmesser ist als Stichwaffe tatsächlich eher> ungeeignet.
Nochmal extra für Dich:
Ein Taschenmesser oder auch ein Küchenmesser ist als Werkzeug nicht
(primär) dazu bestimmt, die „Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen
zu beseitigen“. Damit fällt es aus der Definition (1) heraus. Da es im
Waffengesetz auch sonst nicht ausdrücklich benannt ist, fällt es auch
aus der Definition (2) heraus. Es ist somit nicht verboten.
Da steht Küchenmesser (allgemein) - nicht Brotmesser oder Kochmesser
oder Buttermesser oder Fischmesser oder Filletiermesser oder
Tranchiermesser oder Hackmesser oder Wiegemesser oder ...
Gut, dann eben: Wie viele Menschen kamen durch den ungesicherten
Transport von Messern mit 12cm Klinge in juristische Schwierigkeiten?
Wenn das wirklich so dramatisch wäre, müßte doch auf jeder
Messerverpackung ein Warnhinweis stehen: Bitte nicht in öffentlichen
Räumen auspacken. Oder so ähnlich.
>Wow, das issn Säbel!
Du darfst den Tippfehler gerne in deinen tollen eigenen Thread
übernehmen.
Schön, wenn man dir so einfach ein Freude machen kann.
F. F. schrieb:> Brotmesser ist als Stichwaffe tatsächlich eher ungeeignet.
Da kennst Du unser ca. 22 cm langes (rein die Klinge) Brotmesser nicht -
das ist nämlich auch noch leicht spitz. Ich möchte nicht davorstehen,
wenn jemand damit zusticht ...
Wenn Du ein Buttermesser (zum Brotteller auf dem Tisch) damit meinst -
O.K. durch die starke Rundung (da gibt es keine Spitze) und die relativ
kurze Länge der stumpfen Schneide (ca. 5 scm) kann man damit nur schwer
jemand mit verletzen.
Dieter F. schrieb:> Nochmal extra für Dich:
Nochmal extra für dich: § 42a WaffG handelt nicht von Waffen.
Damit ist es völlig schnuppe, in welcher Weise dieses Gesetz ansonsten
Waffen definiert.
Ja, das ist in sich widersprüchlich (da das Gesetz ansonsten den
Umgang mit Waffen regelt), aber es war nun mal ein Gesetzgeber der
Meinung, das genau so regeln zu müssen. Das kann man gut finden
oder nicht (ich finde es auch völlig unsinnig und überzogen), aber
es stellt derzeit in der BRD geltendes Recht dar.
Jörg W. schrieb:> es stellt derzeit in der BRD geltendes Recht dar.
Nur schade dass sich die Verbrecher daran nicht halten :-(
Und wenn man selbst so was für ein Notfall (z.B. Notwehr oder Nothilfe)
dabei haben möchte ist man der Depp.
In Texas ist das anders, da darf man Waffen öffentlich tragen.
Selbst die Schweiz ist das Land mit der höchsten Waffenrate je Bürger
(Weltweit!) und gleichzeitig das Land der geringsten Verbrechen.
Die Anzahl der Waffen in der Bevölkerung ist unerheblich, vielmehr ist
es wichtig wie zivilisiert die Bürger sind - entsprechend gering ist die
Verbrechensrate.
Gäbe es nur zivilisierte Menschen, dann bräuchte es weder ein
Waffengesetz noch Waffen.
Aber leider sieht die Wahrheit anders aus:
https://www.youtube.com/watch?v=zlNAgvZfdLo
Jörg W. schrieb:> Nochmal extra für dich: § 42a WaffG handelt nicht von Waffen.
Ich hatte auch nichts von §42a geschrieben .
Aber auch dazu gibt es "sachdienliche Hinweise":
"Messer, die unter §42a fallen, dürfen
geführt werden bei
* Verwendung bei Foto-, Film-, Fernsehaufnahmen
und Theateraufführungen
* Transport in verschlossenen Behältnissen
* Berechtigtem Interesse, insbesondere
bei Berufsausübung, Brauchtumspflege,
Sport, Camping, sowie mit
allgemein anerkanntem Zweck
Laut Auskunft der Ministerien werden
Jagd, Fischerei, Camping, Grillen, Wald-,
Garten- und Feldarbeit, Wandern oder
auch das bloße „Apfelschälen“, sowie
darüber hinaus jeder sozial-adäquate
Gebrauch von Messern als allgemein
anerkannter Zweck angesehen."
Wobei auch eine Tupper-Schüssel oder ein Holzkästchen oder eine
Frühstücksdose etc. ein verschlossenes Behältnis ist. Verschlossen <>
abschließbar. Wobei ich mich ernsthaft frage, wer ein 20 cm Küchenmesser
ungeschützt in der Hosentasche mit sich trägt
Dieter F. schrieb:> Wobei ich mich ernsthaft frage, wer ein 20 cm Küchenmesser> ungeschützt in der Hosentasche mit sich trägt
Das war DER, dem das Messer beim Lesen dieses Threads in der Tasche
aufging.
MfG Paul
Dieter F. schrieb im Beitrag #4576281:
> Quatsch
Könntest du deine Argumentation bitte ohne Verwendung derartiger Worte
aufbauen? Das wäre dem allgemeinen Diskussionsklima sehr zuträglich.
Jörg W. schrieb:> rüber wird aber hier die ganze Zeit schon diskutiert.
Hier wurde / wird (auch) über den Besitz von Waffen diskutiert. Ein
Küchenmesser zum "normalen" Gebrauch ist keine Waffe. Man darf es auch
kaufen und nach Hause tragen oder zur Grillparty mitnehmen oder zum
Messerschleifer bringen oder ...
Ich gebe auf - packt eure Küchenmesser in einen Waffenschrank und gut is
:-)
Dieter F. schrieb:> Wobei ich mich ernsthaft frage, wer ein 20 cm Küchenmesser> ungeschützt in der Hosentasche mit sich trägt
im Beutel mit meinem Käsekuchen habe ich das öfter gemacht, man kann es
ja auch übertreiben, ich werde doch nicht extra eine Messerkiste
anschaffen.
F. F. schrieb:> Joachim, musst du auch nicht, aber hast du die/den richtigen Polizisten> und noch den passenden Richter und schon hast du Probleme
hatte ich schon mal, aber deswegen nie mehr vor die Tür treten?
Ich habe auch schon Pferde ko*zn sehen vor der Apotheke und egal wie
viel ich weiss und wie ich auch versuche unmögliches zu verhindern, ganz
gelingt es mir nie musste ich lernen.
Freunde,
bevor es hier so eifrig weiter geht, sollte sich der eine oder andere
der Diskutanten vielleicht doch lieber erst einmal über die
waffenrechtliche Bedeutung der Begriffe Erwerb","Besitz" und "Führen"
klar werden bzw. sich schlau machen.
Um den Erwerb und Besitz geht es hier nicht, der ist nach wie vor frei.
Es geht hier ausschließlich um das Führen und da sagt das aktuelle
Gesetz ganz klar aus, das es verboten ist, Messer, die bestimmte
Kriterien erfüllen, sprich entweder feststellbare Einhandmesser oder
aber feststehende Messer mit mehr als 12 cm Klingenlänge, zu führen. Es
sind Ausnahmen von diesem Führverbot möglich, aber die beziehen sich
eben nicht auf den allgemeinen Verwendungszweck der jeweiligen Messer,
sondern immer nur auf den konkreten Anlass. Das ist ein wichtiger
Unterschied und deshalb kann man eben auch nicht sagen, für Küchenmesser
gilt das Verbot ja gar nicht. Beispiel: Habe ich das Küchenmesser zum
Picknick im Grünen mit Familie dabei, kann es gut gehen. Gehe ich mit
einem entsprechenden Messer zum Brennholz holen in den Wald, kann es
auch gut gehen. Habe ich das gleiche Messer aber nachts vor der Disko
dabei und verwahre es dann nicht entsprechend verschlossen in einem
Behältnis auf, geht es im Falle einer Kontrolle garantiert schief.
Erst einmal entscheidet immer der Kontrolleur vor Ort, ob er den Grund
für die Ausnahme anerkennt. Tut er das nicht, wird das Messer in der
Regel sichergestellt und ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Natürlich
kann man dagegen Widerspruch einlegen und sogar vor Gericht ziehen. Die
Wahrscheinlichkeit, dass man dann aber auch Recht bekommt, ist aber eher
gering. Und ob es das wert ist, muss wohl jeder für sich selbst
entscheiden. Die Erfahrung und die einschlägigen Urteile zeigen
jedenfalls, dass bei allem, was mit dem Waffenrecht zu tun hat, fast
immer äußerst restriktiv verfahren wird. Muss man auch nicht gutheißen,
ist aber so.
Und ja, das Beispiel mit dem Führverbot wurde hier ja gerade deswegen
genannt, um zu zeigen, wie weit der behördliche Regelungs- und
Verbotswahn des Gesetzgebers heutzutage schon reicht und dass auch ganz
alltägliche Dinge und eben dadurch selbst Fritzchen und Lieschen Müller
auch ganz schnell davon betroffen sein können.
In diesem Sinne auch mit bestem Schützengruß
Frank
Frank H. schrieb:> Und ja, das Beispiel mit dem Führverbot wurde hier ja gerade deswegen> genannt, um zu zeigen, wie weit der behördliche Regelungs- und> Verbotswahn des Gesetzgebers heutzutage schon reicht und dass auch ganz> alltägliche Dinge und eben dadurch selbst Fritzchen und Lieschen Müller> auch ganz schnell davon betroffen sein können.>> In diesem Sinne auch mit bestem Schützengruß>> Frank
Genau deshalb führte ich dieses Beispiel vor.
Ich kann auch Leute wie Joachim verstehen, die sich nicht dran halten
wollen.
Dass das einige Leute nicht einsehen wollen ändert nichts an der
Tatsache, dass der Gesetzestext ziemlich eindeutig ist.
Aber wir sollten wirklich zum Ende kommen.
Harald W. schrieb:> Timm T. schrieb:>>> Mein Kind dürfte theoretisch vor den 8. Lebensjahr nicht Radfahren>> lernen, weil es hier keine Bürgersteige gibt.>> Man soll mit seinen Kindern ja auch nicht> auf der Autobahn Fahrrad fahren.> :-)
Ich verstehe nicht, warum das so negativ bewertet wurde. Oder genauer,
ich verstehe das schon, kann da aber nur den Kopf schütteln. Ich
dachte, die meisten Fahrradmärchen - gern kolportierte Irrtümer, das
Radfahren betreffend - bereits zu kennen. Vor Jahren habe ich mal eine
entsprechende Sammlung angefangen, in der Mutmaßungen, was Radfahrer
alles nicht dürfen oder nicht tun sollen, einen promimenten Platz
einnehmen. Diese Wendung hier war mir aber neu.
Richtig ist, daß Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit dem
Fahrrad vorhandene Gehwege benutzen müssen. Sogar diese Regelung gilt
gemeinhin als fehlerhaft insofern, als bei gemeinsamen Fahrten von
Erwachsenen und Kindern allerseits dringend dazu geraten wird, daß alle
zusammen gemeinsam auf der Fahrbahn fahren, denn die einzige auf dem
Papier legale Variante, die Erwachsenen fahren auf der Fahrbahn, die
Kinder gut versteckt hinter parkenden Autos und anderen
Sichthindernissen auf dem Gehweg, ist lebensgefährlich und absurd.
Auf die Idee, daß bei nicht vorhandenen Gehwegen ein bedingungsloses
implizites Fahrbahnverbot gilt, muß man aber erst mal kommen.