Gast
#4571926
Ich habe einen Steuerberater gefragt, wie man gewerblich mit Paypal bezahlte Sendungen aus China papiermäßig behandelt, wenn dort (wie zumeist üblich) kein Lieferschein und keine Rechnung zum Abheften dabei ist. Dort hieß es, dass ich den Umschlag mit der Zollinhalterklärung für eventuelle Prüfungen im Original aufbewahren müsse. Da diese auf den Umschlag gedruckt sind, muss ich dessen entsprechenden (gepolsterten) Teil aufbewahren, was die Aktenordner sehr schnell füllt. Daher die Frage: Wie geht ihr mit solchen Sendungen aus China papiermäßig um. Insbesondere wie ersetzt ihr den fehlenden Lieferschein bzw. Rechnung? Bewahrt ihr die Zollinhaltserklärung im Original oder in Kopie oder überhaupt nicht auf? Wurde Eure entsprechende Buchführung schon einmal geprüft und für korrekt befunden?