Jobwechsel: zu früh angemeldet

OP #4580828
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Moin,

wer kennt sich mit den Steuern aus?
Ich hatte 2015 einen Jobwechsel, der neue Arbeitgeber hat mich einen 
Monat zu früh angemeldet. Also bin ich in diesem Monat in Steuerklasse 6 
gefallen.

Beim Finanzamt angerufen: Auskunft ist, ich soll das genauso in der 
Steuererklärung eintragen, hat keine Auswirkung, weil sowieso nur die 
Jahressummen in den Tabellen verglichen werden.

Irgendwie macht mich die Aussage stutzig - ist die Auskunft so korrekt?

Danke
OP #4580841
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Ich habe das so in Erinnerung, dass in Steuerklasse 6 keine Freibeträge 
geltend gemacht werden können. Vielleicht verstehe ich das falsch - 
heißt es nicht, dass für diesen Monat ich keine Abschreibungen etc 
anmelden kann?

Oder geht es lediglich darum, dass in 6 ab dem ersten Euro die Steuern 
gezahlt werden und man so vermutlich zu viel Steuern abgeführt hat, was 
jetzt im Jahresausgleich korrigiert wird?

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