Vor einigen Jahren gab es das EU-Förderprogramm "Innovationsassistent".
Hierbei wurden über zwei Jahre bis zu 50% des Gehalts, jedoch maximal x
Euro, bezuschusst. Die Bedingungen waren in vereinfachter Form:
- Hochschulabschluss innerhalb der letzten fünf Jahre
- kein Kundenprojekt
- erwarteter langfristig nützlicher Effekt für das Unternehmen
Ob sich dieses Förderprogramm mit einer Promotion verbinden lässt, ist
mir nicht bekannt. Ich halte es aber für sehr wahrscheinlich, wenn man
damit argumentiert, dass sich die Marktposition des Unternehmens durch
promovierte Mitarbeiter nachhaltig verbessert. Als
Tätigkeitsbeschreibung darf natürlich nicht genannt werden: "Entwicklung
einer XY-Maschine, die der Kunde schon bestellt hat und mit der wir
selbst auch nichts anfangen könnten.", sondern: "Schaffung von
Technologieplattformen zur nachhaltigen Verbesserung der Marktposition
des Unternehmens, am Beispiel einer XY-Maschine".