Hallo Zusammen,
der Titel ist etwas unglücklich, ich weiss, besser wusste ich es aber
auch nicht zu beschreiben.
Ich habe in meinem Auto ein Funkgerät installiert für 2m/70cm. Natürlich
habe ich eine Lizenz (HB9). Kürzlich kam ich in eine Verkehrskontrolle
und da wurde auch meine Lizenz geprüft (nachdem sie das Mikrofon sahen).
Jetzt stellt sich mir die Frage: was ist wenn meine Frau mit dem Auto
fährt (ohne Lizenz). Bekommt sie dann Kummer resp. wie kann man das
sicherstellen dass sie keinen Kummer bekommt? Vielleicht weiss das
jemand hier?
vy 73 de René
Ist das Mikro steckbar, bzw mit Bajonett-Verschluss? Wenn ja, jedesmal
ausbauen und mitnehmen, dann ist das Gerät für deine Frau nicht
betriebsbereit.
MfG
Florian Walder
Florian W. schrieb:> Ist das Mikro steckbar, bzw mit Bajonett-Verschluss? Wenn ja, jedesmal> ausbauen und mitnehmen, dann ist das Gerät für deine Frau nicht> betriebsbereit.
So ein Quatsch!
VielleichtDoch schrieb:> Florian W. schrieb:>> Ist das Mikro steckbar, bzw mit Bajonett-Verschluss? Wenn ja, jedesmal>> ausbauen und mitnehmen, dann ist das Gerät für deine Frau nicht>> betriebsbereit.>> So ein Quatsch!
Dann sag, wie's richtig ist!
Du als Betreiber einer Amateurfunkanlage hast sicherzustellen das diese
von Unbefugten nicht benutzt werden kann. So einfach ist das. Das
bedeutet Du musst das Funkgerät unbenutzbar machen(Stromkabel entfernen,
Bedienteil entfernen, Antenne oder der Kabel entfernen) sobald eine
Person ohne Amateurfunklizenz das Auto benutzt.
Edit: Nur das Mikrofon entfernen verhindert nicht die Benutzung der
Anlage durch Unbefugte.
Das jemand verbotenerweise mit dem Gerät rumspielen könnte ist ein
Problem und ich finde dazu einen Schlüsselschalter für die
Spannungsversorgung ganz gut.
Und bei Dir zuhause? Dein Shack, falls Du sowas hast, ist ja
wahrscheinlich auch durch die Frau zugänglich und da prüft auch niemand.
Ich vermute, die Beamten sind gerne etwas neugierig oder sie haben Dich
direkt bei der Benutzung gesehen.
Vielen Dank an alle. Ich denke um sicher zu gehen, frage ich morgen bei
der Polizei mal an. Ich werde berichten.
Matthias K. schrieb:> Und bei Dir zuhause? Dein Shack, falls Du sowas hast, ist ja> wahrscheinlich auch durch die Frau zugänglich und da prüft auch niemand.
Natürlich, sogar durch die Kinder. Da gehen die aber nicht dran, auf der
einen Seite weil es sie nicht interessiert auf der anderen ist die
Bedienung zu kompliziert. Das sind zuviele Geräte, die Mädchen sind
schon mit zwei Fernbedienungen überfordert ;)
> Ich vermute, die Beamten sind gerne etwas neugierig oder sie haben Dich> direkt bei der Benutzung gesehen.
Nein, es war nicht in Benutzung. Im Gegensatz zu Deutschland ist das
Funken während dem fahren verboten und endet mit dem
Führerscheinverlust.
Grüsse,
René
Edit: Schlüsselschalter ist zwar eine gute Idee, die vertragen sich aber
mit der Stromstärke nicht.
Rene H. schrieb:> Ich denke um sicher zu gehen, frage ich morgen bei> der Polizei mal an.
Wieso die Polizei? Sowas sollte in der VO Funk für die Schweiz stehen.
Frag lieber bei der USKA nach, falls Du die für Dich geltenden
Vorschriften nicht kennst.
Sven D. schrieb:> Rene H. schrieb:> Ich denke um sicher zu gehen, frage ich morgen bei> der Polizei mal an.>> Wieso die Polizei? Sowas sollte in der VO Funk für die Schweiz stehen.
Da steht aber nichts dazu.
> Frag lieber bei der USKA nach, falls Du die für Dich geltenden> Vorschriften nicht kennst.
Die USKA ist ein Verein, auf deren Antwort würde ich nicht Vertrauen,
wenn ich ehrlich bin.
Rene H. schrieb:> Edit: Schlüsselschalter ist zwar eine gute Idee, die vertragen sich aber> mit der Stromstärke nicht.
Kommt ganz darauf an, was Du abschaltest. Es gibt auch Kfz-Relais (die
leider auch Strom brauchen).
oszi40 schrieb:> Rene H. schrieb:> Edit: Schlüsselschalter ist zwar eine gute Idee, die vertragen sich aber> mit der Stromstärke nicht.>> Kommt ganz darauf an, was Du abschaltest. Es gibt auch Kfz-Relais (die> leider auch Strom brauchen).
Nun, es müsste das Funkgerät selbst sein. Beim senden zieht das 12-15A.
Ich mag nichts auf Kante genäht, es müsste also 30A vertragen. Dann bin
ich bei einer Schaltung mit Schalter und Relais. Diesen Aufwand möchte
ich eigentlich nicht betreiben.
Sven D. schrieb:> Du als Betreiber einer Amateurfunkanlage hast sicherzustellen das diese> von Unbefugten nicht benutzt werden kann. So einfach ist das.
In Deutschland.
In der Schweiz mag das anders aussehen.
Ich konnte in den Informationschriften der BAKOM nur finden, dass man
ohne Konzession die Anlage nicht benutzen darf.
Dass man aktiv die Benutzung verhindern muss, habe ich nicht gefunden.
Ich denke, dass es ausreicht die Fahrzeuginsassen darauf hinzuweisen,
dass sie das Gerät nicht benutzen dürfen.
http://www.bakom.admin.ch/themen/frequenzen/00689/01560/index.html?lang=de
P.S.:
Doch, da steht etwas:
Art. 11 FKV Benützung von Funkanlagen
1 Ist für die Benützung einer Funkanlage ein Fähigkeitsausweis
erforderlich, so dürfen nur
Personen die Funkanlage benützen, welche einen solchen Ausweis besitzen.
2 Die Konzessionärin darf die Funkanlage nur zu ihrem Eigengebrauch
benützen und
muss verhindern, dass Unbefugte die Funkanlage benützen.
Hp M. schrieb:> Ich konnte in den Informationschriften der BAKOM nur finden, dass man> ohne Konzession die Anlage nicht benutzen darf.
In Deutschland ist der Besitz einer Funkanlage für jedermann (oder
-frau) statthaft. Lediglich für den Betrieb ist eine Frequenzzuteilung
erforderlich.
Rene, schick doch deine Frau einfach mal zur Prüfung. :-)
Sven D. schrieb:> Edit: Nur das Mikrofon entfernen verhindert nicht die Benutzung der> Anlage durch Unbefugte.
Naja, wenn man den Sendebetrieb nur durch die PTT am Mikrofon
erreichen kann, sollte das durchaus hinreichend sein. Ein Unbefugter
müsste sich ja dann noch ein passendes Mikrofon beschaffen. Er könnte
sich dann genausogut auch gleich ein Funkgerät beschaffen. ;-)
Wenn man den Sendebetrieb aber auch durch eine Taste am Bedienfeld
erreichen kann, wäre das technisch nicht ausreichend, aber ob die
Polizisten das wissen? ;-)
Alles in allem finde ich es nett, dass die Regelungen in DL mit dem
TKG damals doch einigermaßen liberalisiert worden sind.
Peter schrieb:> Huch? Darf man so Anlagen nicht besitzen ohne lizenz?Jörg W. schrieb:> In Deutschland ist der Besitz einer Funkanlage für jedermann (oder> -frau) statthaft. Lediglich für den Betrieb ist eine Frequenzzuteilung> erforderlich.
Hp M. schrieb:> 2 Die Konzessionärin darf die Funkanlage nur zu ihrem Eigengebrauch> benützen und> muss verhindern, dass Unbefugte die Funkanlage benützen.
Danke Dir, dass habe ich nicht gesehen.
Jörg W. schrieb:> Rene, schick doch deine Frau einfach mal zur Prüfung. :-)
Ja, natürlich. Das habe ich natürlich schon versucht :-). Sie ist dafür
aber nicht zu begeistern.
Jörg W. schrieb:> Naja, wenn man den Sendebetrieb nur durch die PTT am Mikrofon> erreichen kann, sollte das durchaus hinreichend sein.
Der Sendebetrieb ist nur mit dem Mikrofon möglich. Theoretisch. APRS
sendet aber immer, auch ohne Mikrofon. Also müsste eigentlich alles
raus. Wenn man das genau nimmt.
Peter schrieb:> Huch? Darf man so Anlagen nicht besitzen ohne lizenz?
In der Schweiz darf man ohne Lizenz weder eine Anlage besitzen noch
kaufen. Die Verkäufer sind verpflichtet Deine Lizenz zu prüfen.