Hallo,
sind die Chancen auf einen Einstieg bei einem Konzern über eine
Zeitarbeitsfirma wie Ferchau oder Bertrandt aufgrund des neuen
Zeitarbeitgesetzes denn nicht gestiegen, oder gibt es noch andere
Möglichekeiten die 18 Monats beschränkung zu umgehen außer ständig die
Leiharbeiter auszutauschen.?
Ich hätte jetzt gedacht, das die Konzerne dann vielleicht doch lieber
fest anstellen, oder lieg ich da falsch.?
Joerg schrieb:> Hallo,>> sind die Chancen auf einen Einstieg bei einem Konzern über eine> Zeitarbeitsfirma wie Ferchau oder Bertrandt aufgrund des neuen> Zeitarbeitgesetzes denn nicht gestiegen, oder gibt es noch andere> Möglichekeiten die 18 Monats beschränkung zu umgehen außer ständig die> Leiharbeiter auszutauschen.?> Ich hätte jetzt gedacht, das die Konzerne dann vielleicht doch lieber> fest anstellen, oder lieg ich da falsch.?
Du liegst falsch, es werden ständig die Leiharbeiter ausgetauscht. Es
gibt doch von vornherein gar keinen Sinn, einen Leiharbeiter über 18
Monate zu beschäftigen. Denn das würde heißen, dass sich die Leitung der
Abteilung verkalkuliert hat, die Beschäftigung eines Leiharbeiters
sollte eine kurzfristige Sache sein.
Außerdem wer geht denn überhaupt zu Ferchau, Bertrandt, etc.
Joerg schrieb:> oder gibt es noch andere> Möglichekeiten die 18 Monats beschränkung zu umgehen außer ständig die> Leiharbeiter auszutauschen.?
Es wird eine Pause von drei Monaten gemacht(man wird gekündigt), danach
wird einer wieder eingestellt für die nächsten 18 Monate. So macht
aktuell Audi (Bandarbeiter)
> Bessere Übernahmechancen durch neues Zeitarbeitsgesetz?
Aber klar doch.
Die Zeitarbeit wurde doch extra für die Arbeitnehmer erfunden (1948
Manpower USA). Deutschland fand das, wie vieles aus Übersee, auch gut:
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von 1972 (Regierung Brandt) wurde
dann von Schröder bzw. Clement weiter verbessert.
(2003 hatte Deutschland Schwierigkeiten mit der EU-Verschundungsgrenze.)
Die Regierung Merkel wollte natürlich auch etwas tun, also ermöglichte
sie 2011 endlich auch Menschen mit Behinderungen dieses tolle
Beschäftigungsmodell.
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmer%C3%BCberlassunghttps://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmer%C3%BCberlassungsgesetz
Joerg schrieb:> sind die Chancen auf einen Einstieg bei einem Konzern über eine> Zeitarbeitsfirma wie Ferchau oder Bertrandt aufgrund des neuen> Zeitarbeitgesetzes denn nicht gestiegen, oder gibt es noch andere> Möglichekeiten die 18 Monats beschränkung zu umgehen außer ständig die> Leiharbeiter auszutauschen.?
Die Umgehungen stehen doch schon im Gesetzesentwurf:
(1b) Der Verleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18
aufeinander folgende Monate demselben Entleiher überlassen; der
Entleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18
aufeinander folgende Monate tätig werden lassen. Der Zeitraum vorheriger
Überlassungen durch denselben oder einen anderen Verleiher an denselben
Entleiher ist vollständig anzurechnen, wenn zwischen den Einsätzen
jeweils nicht mehr als drei Monate liegen. In einem Tarifvertrag von
Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche kann eine von Satz 1
abweichende Überlassungshöchstdauer festgelegt werden. Im
Geltungsbereich eines Tarifvertrages nach Satz 3 können abweichende
tarifvertragliche Regelungen im Betrieb eines nicht tarifgebundenen
Entleihers durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung übernommen werden. In
einer auf Grund eines Tarifvertrages von Tarifvertragsparteien der
Einsatzbranche getroffenen Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann eine
von Satz 1 abweichende Überlassungshöchstdauer festgelegt werden. Können
auf Grund eines Tarifvertrages nach Satz 5 abweichende Regelungen in
einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung getroffen werden, kann auch in
Betrieben eines nicht tarifgebundenen Entleihers bis zu einer
Überlassungshöchstdauer von 24 Monaten davon Gebrauch gemacht werden,
soweit nicht durch diesen Tarifvertrag eine von Satz 1 abweichende
Überlassungshöchstdauer für Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
festgelegt ist. Unterfällt der Betrieb des nicht tarifgebundenen
Entleihers bei Abschluss einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung nach
Satz 4 oder Satz 6 den Geltungsbereichen mehrerer Tarifverträge, ist auf
den für die Branche des Entleihers repräsentativen Tarifvertrag
abzustellen. Die Kirchen und die öffentlich-rechtlichen
Religionsgesellschaften können von Satz 1 abweichende
Überlassungshöchstdauern in ihren Regelungen vorsehen.
> Ich hätte jetzt gedacht, das die Konzerne dann vielleicht doch lieber> fest anstellen, oder lieg ich da falsch.?
Betriebe die fest einstellen wollen stellen einfach fest ein. Die
anderen lassen notfalls lieber eine Position unbesetzt.
Joerg schrieb:> Hallo,>> sind die Chancen auf einen Einstieg bei einem Konzern über eine> Zeitarbeitsfirma wie Ferchau oder Bertrandt aufgrund des neuen> Zeitarbeitgesetzes denn nicht gestiegen, oder gibt es noch andere> Möglichekeiten die 18 Monats beschränkung zu umgehen außer ständig die> Leiharbeiter auszutauschen.?
Nein.
> Ich hätte jetzt gedacht, das die Konzerne dann vielleicht doch lieber> fest anstellen, oder lieg ich da falsch.?
Ja!
Wer immer nur seinen Bauchnabel als Mittelpunkt der Erde sieht, der
denkt nicht strategisch.
Die Konzernbosse wollen nur eins : Maximale Boniausbeute!
Das geht nur, wenn sie lange an der Spitze sind und Mega-Boni einsacken.
Das eine (lange an der Spitze) und das andere (Mega-Boni) geht nur wenn
die Firmen dauerhaft Gewinne machen.
Jede Gefahr für den Jahresgewinn, ist auch eine direkte Gefahr für die
Konzernbosse. Weil zum einen der Boni geringer wird, zum anderen ihr Job
wakelt weil die Kapitaleigentümer die Bosse verstärkt in Frage stellen.
Deshalb werden die Firmen in Krisenzeiten massive Ballast abwerfen.
Und die Entwickler sind der erste Ballast der über Bord geht.
Und am Iinfachsten wird man den Entwicklerballast los, wenn die
Entwicklung über Werkvertragsdienstleister erfolgt.
Aktuell wachsen die Werkvertragsdienstleister, gedünkt von de nAufträgen
der Konzerne.
Aber wenn nur eine klitzekleines dunkles Wölken am Gewinnhimmel sich
zeigen würde, werden die Aufträge bei den Werksvertrasdienstleistern
radikal zurückgefahren!
Damit die Gewinne weiter hoch bleiben und der 'Boni sicher ist!
Alles klar?
Hannes J. schrieb:> Betriebe die fest einstellen wollen stellen einfach fest ein. Die> anderen lassen notfalls lieber eine Position unbesetzt.
Um dann Fremdfirmen zu beauftragen, die der gebenden Hand (meist
ÖD-Bereich) dann einige nette "kick-backs" einbringen.
KeineChanceDem... schrieb:> Außerdem wer geht denn überhaupt zu Ferchau, Bertrandt, etc.
Genügend!
Oder haste schon vor den Arbeitsamt die Chefs von den Firmen die
Arbeitslosen anbetteln sehen!
Joerg schrieb:> sind die Chancen auf einen Einstieg bei einem Konzern über eine> Zeitarbeitsfirma wie Ferchau oder Bertrandt aufgrund des neuen> Zeitarbeitgesetzes denn nicht gestiegen,
Wer braucht denn 18 Monate, um einen Mitarbeiter zu beurteilen? Wenn
eine Firma einen guten Mann haben will, sichern die sich den sofort und
bauen ihn auf und holen ihn nicht vom Zeitarbeiter. In der Zeitarbeit
bist Du die Nummer 2. Das macht nur, wer MUSS!
KeineChanceDem... schrieb:> Du liegst falsch, es werden ständig die Leiharbeiter ausgetauscht. Es> gibt doch von vornherein gar keinen Sinn, einen Leiharbeiter über 18> Monate zu beschäftigen. Denn das würde heißen, dass sich die Leitung der> Abteilung verkalkuliert hat, die Beschäftigung eines Leiharbeiters> sollte eine kurzfristige Sache sein.
Ich war mal fast 4 Jahre als Leih-Ing. bei einem Unternehmen, zum Glück
bei mir um die Ecke und ganz gut bezahlt.
Der Laden wird gerade verkauft, alle Externen sind abgemeldet, interne
Mitarbeiter hauen ab.
Manche Firmen schauen sich Zeitarbeiter 18Monate+ an, um diese dann zu
übernehmen, eine Art verlängerte Probezeit, ohne das der Betriebsrat bei
dazwischenspringt.
Richtiger Ingenieur schrieb:> Wer braucht denn 18 Monate, um einen Mitarbeiter zu beurteilen? Wenn> eine Firma einen guten Mann haben will, sichern die sich den sofort und> bauen ihn auf und holen ihn nicht vom Zeitarbeiter. In der Zeitarbeit> bist Du die Nummer 2. Das macht nur, wer MUSS!
Och, ob der Mann gut ist, merkt man nicht sofort.
Daher stellen Firmen Mitarbeiter erstmal für 2 Jahre befristet ein.
Zumindest ist man das nicht als Leiharbeiter Nummer 2.
Das neue Gesetz trifft nur die, bei denen es keine Regelung gibt.
Also fast niemanden!
Was mir fehlt ist:
Firmen müssen bei Stellenangeboten die Stellen als Zeitarbeit
kennzeichnen.
Firmen müssen den angewendeten Tarifvertrag dort angeben.
Eine Reisekostenregelung muss im Tarifvertrag stehen.
▶ J-A von der H. schrieb:> immer an den alten FDP-Slogan denken:>> "Arbeit muss sich wieder lohnen"
Und haste die Definition der F.D.P. bzgl. "Arbeit"?
Cha-woma M. schrieb:> ▶ J-A von der H. schrieb:>> immer an den alten FDP-Slogan denken:>>>> "Arbeit muss sich wieder lohnen">> Und haste die Definition der F.D.P. bzgl. "Arbeit"?
bzw. für WEN sich das wieder lohnen muss?
KeineChanceDem... schrieb:> Du liegst falsch, es werden ständig die Leiharbeiter ausgetauscht.
Die müssen dann aber auch jedes mal wieder eingearbeitet werden.
Sekundärzementit schrieb:> KeineChanceDem... schrieb:>>> Du liegst falsch, es werden ständig die Leiharbeiter ausgetauscht.>> Die müssen dann aber auch jedes mal wieder eingearbeitet werden.
Leihingenieure werden für gewöhnlich als Hilfsingenieure eingesetzt, die
nur auf Zuruf arbeiten.
So nach dem Motto: "Hey Leiher, hast Du auf dem Prüfstand endlich die
Messreihe aufgenommen!?"