Hallo,
Die Frage wurde zwar schon in anderen Beiträgen gestellt aber nicht
wirklich beantwortet:
Wie ist das mit der Bezahlung im IG Metall Tarif.
Ist das Abstangsgebot irgendwo festgeschrieben?
Hiermit ergeben sich noch die folgenden Fragen:
Wie ist der Abstand in BW?
Wird die Leistungszulage nun berücksichtigt oder nicht bei der
Berechnung?
Grüße
Peter Meiet schrieb:> Wird die Leistungszulage nun berücksichtigt oder nicht bei der> Berechnung?
Nein, wird sie nicht. 'Zufällig' liegen die 30% Abstand aber knapp über
der maximalen LZ von 28%.
Auch entscheidend ist, auf welche Arbeitszeit sich das dann bezieht und
ob mit 13,25 Monatsgehältern gerechnet wird.
Und vielleicht schafft es auch jemand mal eine verlässliche Quelle zu
posten, auf die man sich berufen kann. Dass viele Unternehmen gerne
"AT"-Stellen unter dem Abstandsgebot vergeben (v.a. KMU) ist ja auch
bekannt.
Definition AT-Angestellter laut Manteltarifvertrag der bay. Metall und
Elektroindustrie:
Arbeitnehmer, denen auf außertrariflicher Grundlage ein garantiertes
monatliches Entgelt
zugesagt worden ist das den Tarifsatz der Entgeltgruppe 12 (Stufe B) um
30,5 % v.H.
übersteigt, oder denen auf außertariflicher Grundlage ein garantiertes
Jahreseinkommen
zugesagt worden ist, das den zwölffachen Tarifsatz der Entgeltgruppe 12
(Stufe B) um
35 v. H. übersteigt.
Also 12-fach = 12 Gehälter.
Für so wenig Geld würde ich in der Situation aber lieber EG12B bleiben
und jede Minute mehr aufschreiben als mit AT zum Affen zu machen und
andere denken nicht anders.
Das Gehalt müsste also deutlich über diesem "Mindestabstand" liegen,
damit man qualifiziertes Personal bekommt.
Ich schrieb:> 5.321 € *12 *1,305=83 326€??
* 1,14 hochgerechnet auf 40 h = 95.000
+ Urlaubs - und Weihnachtsgeld 1,3 Gehälter = 102.500
Oder wird Urlaubs und Weihnachtsgeld wie die Leistungszulage nicht
berücksichtigt?
Wurzelpeter schrieb:> Für so wenig Geld würde ich in der Situation aber lieber EG12B bleiben> und jede Minute mehr aufschreiben als mit AT zum Affen zu machen und> andere denken nicht anders.
Ja, meistens ist es eindeutig die bessere Wahl in der höchsten
Tarifstufe zu bleiben. Kein Flatrate-Arbeiten, jede Überstunde kann
abgefeiert oder alternativ mit 25% - 50% Zuschlag ausbezahlt werden.
Manche bilden sich halt ein, sie hätten einen ganz besonderen Status in
der Firma, wenn sie AT sind. Mir sind die tatsächlichen Vorteile lieber.
Wenn AT bei
EG17 12 1,3 * 40/35 = 17,82 * EG17
(EG17 = Monatsgehalt höchste Tarifstufe, 1,3 = 30% Abstandsgebot, 40/35
für die 40 Stunden pro Woche)
anfängt, die höchste Gehaltsstufe im Durchschnitt bei
EG17 * 13,25 * 1,15 * 40/35 = 17,41 * EG17
liegt, fragt man sich echt, wer so doof ist, und AT macht. Außer man hat
die ganz großen Ambitionen und glaubt, schnell weiter aufzusteigen.
DrIng schrieb:> fragt man sich echt, wer so doof ist, und AT macht. Außer man hat> die ganz großen Ambitionen und glaubt, schnell weiter aufzusteigen.
Genau, das ist die Möhre, die dem Esel vor die Schnauze gehalten wird.
Es ist ja nur das AT-Minimum und geht in Zukunft ganz sicher weiter
steil aufwärts.
Was hier allerdings nicht erwähnt wurde: bei AT gibt es erweiterte
variable Gehaltsbestandteile, die an einer entsprechenden Zielvorgabe
hängen. Man geht ja davon aus, dass ein AT-Mitarbeiter größeren Einfluss
auf den Geschäftserfolg hat als ein kleiner Tarifler.
Ingenieur schrieb:> Man geht ja davon aus, dass ein AT-Mitarbeiter größeren Einfluss> auf den Geschäftserfolg hat als ein kleiner Tarifler.
Was auch so sein dürfte, da man entsprechend Personal- und
Budgetverantwortung hat und Entscheidungen trifft und im besten Fall
auch das große Ganze gut im Überblick hat.
D. I. schrieb:> Ingenieur schrieb:> Man geht ja davon aus, dass ein AT-Mitarbeiter größeren Einfluss> auf den Geschäftserfolg hat als ein kleiner Tarifler.>> Was auch so sein dürfte, da man entsprechend Personal- und> Budgetverantwortung hat und Entscheidungen trifft und im besten Fall> auch das große Ganze gut im Überblick hat.
Nein, nicht unbedingt. Es kenne auch genügend Leute mit AT-Vertrag, die
weder Personal- noch Budgetverantwortung haben.