Steuer bei Arbeit im Ausland

OP #4645570
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Moin moin,

ich gehe wohl einige Jahre ins Außereuropäische Ausland und bin gerade 
am ausrechnen der Finanzen. Beim Punkt Steuern bin ich aber unsicher. 
Ein Teil meines Gehaltes wir weiter in Deutschland ausgezahlt. Muss ich 
darauf Steuern zahlen, auf wenn ich >90% im Ausland arbeite?
Wie läuft das mit Mieteinnahmen? Das sind dann ja eigentlich 
Kapitalerträge und werden folglich mit 25%+Soli besteuert oder? Aktuell 
gebe ich Mieteinnahmen in der Steuererklärung an, aber wenn ich nicht in 
D arbeite muss ich ja eigentlich keine Steuererklärung abgeben ?
Hat jemand schon mal Erfahrung damit gemacht?
Gast #4645582
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Fabian F. schrieb:
> Wie läuft das mit Mieteinnahmen? Das sind dann ja eigentlich
> Kapitalerträge und werden folglich mit 25%+Soli besteuert oder?

Nein, wie kommst du denn darauf? Mieteinnahmen sind keine 
Kapitalerträge.

> Aktuell
> gebe ich Mieteinnahmen in der Steuererklärung an, aber wenn ich nicht in
> D arbeite muss ich ja eigentlich keine Steuererklärung abgeben ?

Doch, denn du erzielst ja immer noch ein Einkommen in Deutschland.
Gast #4645599
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Wenn Du nicht in D unbeschränkt steuerpflichtig bist, bist Du beschränkt 
steuerpflichtig. Hört sich gut an, ist aber doof. Beschränkt 
steuerpflichtig bedeutet verkürzt gesagt Steuern auf alle in D erzielten 
Einkünfte (z.B. Mieten) ohne Freibeträge.
Gast #4645775
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Das ist sehr stark abhängig davon, in welches Land du gehst. Am besten 
machst du einen Termin bei einem Steuerberater deiner Wahl, der sich gut 
mit Doppelbesteuerungsabkommen auskennt, und lässt dir mal alles 
erklären.

Deine Frage klingt übrigens so, als würdest du für eine größere Firma im 
Ausland arbeiten. Dort ist es häufig so, dass die Firma eine 
Steuerberatungsgesellschaft für ihre Mitarbeiter engagiert, die sich 
dann um solche Dinge kümmen.
Gast #4646398
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Tuff tuff tuff wir fahren in den p.... äh wald.

Erzielte Miteinnahmen von Deutschland ist auch Einkommen bzw. Ertrag in 
Deutschland.

Evtl. hast Du Glück und musst deine Gesamteinnahmen nur in dem Land 
versteuern, wo Du dich hauptsächlich am längsten im versteuerten Jahr 
aufgehaltet hast - im Fall bei Doppelbesteuerungsabkommen wie schon 
erwähnt.
OP #4646551
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klausi schrieb:
> Tuff tuff tuff wir fahren in den p.... äh wald.
>
> Erzielte Miteinnahmen von Deutschland ist auch Einkommen bzw. Ertrag in
> Deutschland.
>
> Evtl. hast Du Glück und musst deine Gesamteinnahmen nur in dem Land
> versteuern, wo Du dich hauptsächlich am längsten im versteuerten Jahr
> aufgehaltet hast - im Fall bei Doppelbesteuerungsabkommen wie schon
> erwähnt.

Mieteinnamen kann man ja wohl weiterhin mit den Werbungskosten 
verrechnen nehme ich an? Dann wäre eine versteuerung in D an der Stelle 
Sinvoller.

Wenns dann losgeht werde ich mir schon einen Steuerberater besorgen. Ich 
wollte nur mal ausrechnen, welches Budget wir dann +/- zur verfügung 
haben, aber es gibt erstaunlich wenig brauchbare Infos zu Steuern für 
beschränkt steuerpflichtige.

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