Hallo
Ich habe vor paar Wochen einer Anfrage von meiner alten Firma bekommen
bzgl. Der Entwicklung einer Schaltung + Software + Prototyp... Gegen
Honorar...
Meine Frage ist hier nun.. Was muss ich als Privatmann (kein Gewerbe)
beachten?!
Mir gehts hier eher um Sachen wie EMV.. ElektroG... Etc.. Hafte ich für
evtl. Spätere Schäden? Oder meine alte Firma?!..
Die wollen von mir nur einen Prototyp.. Die Serie würde dann über eine
andere Firma laufen..allerdings dann auch mit meiner Schaltung und
Software.
Kann man sich hier irgendwie absichern?
Andy schrieb:> Mir gehts hier eher um Sachen wie EMV.. ElektroG... Etc.. Hafte ich für> evtl. Spätere Schäden? Oder meine alte Firma?!..> Die wollen von mir nur einen Prototyp.. Die Serie würde dann über eine> andere Firma laufen..allerdings dann auch mit meiner Schaltung und> Software.> Kann man sich hier irgendwie absichern?
Ja, in dem Du im Werkvertrag klar machsr dass du nicht für CE etc.
verantwortlich bist. Dann würde ich aber als Firma nicht dir den
Auftrag
sondern einem etablierten Ingenieursbüro/Dienstleister.
Hallo,
sofern du direkt deklarierst, dass die Schaltungsversion und der
Prototyp Laborversionen sind und nicht für den Consumer-, Industrie-
oder Automotive-Markt, etc. geeignet sind, entgeht man allen
potentiellen Zertifizierungen, usw..
Du lässt dir lediglich die Arbeitszeit und das Material bezahlen und
nicht die Produktentwicklung.
Die Produktreife für deine Schaltung kann ja die andere Firma machen.
Gruß
Migelchen
Migelchen schrieb:> Die Produktreife für deine Schaltung kann ja die andere Firma machen.
Gute Güte. Wäre es dann nicht sinnvoller, wenn die "andere Firma" gleich
die ganze Entwicklung macht?
2⁵ schrieb:> Migelchen schrieb:>> Die Produktreife für deine Schaltung kann ja die andere Firma machen.>> Gute Güte. Wäre es dann nicht sinnvoller, wenn die "andere Firma" gleich> die ganze Entwicklung macht?
Scheinbar ja nicht, wenn der TO angeblich die Aufgabe der Vorentwicklung
erhalten hat.
Das Erstellen einer Produktreife anhand einer vorhandenen Schaltung samt
Prototypen ist jedenfalls schon mal günstiger, als wenn du die externe
Firma alles machen lässt.
Zumal die Firma den TO mit seinen Kompetenzen ja kennt.
Die Sache klingt jedenfalls nicht unplausibel.
Auch wenn hier übertrieben auf die Zertifzierung und dergleichen
eingegangen wird.
Im Endeffekt ist die Firma selbst für die Marktfreigabe verantwortlich
und nicht irgendein HW-Entwickler, der eine Schaltung und Prototypen
entwickelt.
Gruß
Migelchen
Andy schrieb:> Die wollen von mir nur einen Prototyp.. Die Serie würde dann über eine> andere Firma laufen..allerdings dann auch mit meiner Schaltung und> Software.
Was mich allerdin gs noch interessiert.
Wer kümmert sich in deinem Szenario eigentlich um die
Serienunterstützung ?
Wenn es mit "deiner" Schaltung und Software laufen soll, muss es ja
jemanden geben, der etwaige Änderung in HW und SW vornimmt.
Wenn das auch wieder du bist, kann das ja ein heiteres Unterfangen
werden. :)
Deshalb lieber deine Hard- und Software offziell als nicht markttauglich
deklarieren (Laborversionen) und deine alte Firma entscheiden lassen, ob
sie die ersten Versionen von dir als Produkt für sich auf dem Markt
einführt.
Gruß
Migelchen
Migelchen schrieb:> sind und nicht für den Consumer-, Industrie-> oder Automotive-Markt, etc. geeignet sind
Gut dann halt in der Luftfahrt oder Medizintechnik...
Dito schrieb:> Migelchen schrieb:>> sind und nicht für den Consumer-, Industrie->> oder Automotive-Markt, etc. geeignet sind>> Gut dann halt in der Luftfahrt oder Medizintechnik...
Hehe,
dafür hatte ich noch das "etc." angehängt. :P
Gruß
Migelchen
Andy schrieb:> Kann man sich hier irgendwie absichern?
Bis zu einem gewissen Grad mit einer Betriebshaftpflichtversicherung,
aber ohne freiberufliche gewerbliche Anmeldung wird das nicht gehen.
Ohnehin wird es noch reichlich Stolpersteine geben, die dir den Spaß
daran verderben würden, mal von der Zahlungsmoral deines Kunden ganz
abgesehen. Wenn es nur bei dem einen Kunden bleibt, kommt noch das
Problem der Scheinselbständigkeit dazu. Besser du machst erst mal
einen Existenzgründerkurs deiner lokalen IHK mit, damit du die Basics
lernst. Das gilt natürlich nur für D. In Österreich und der Schweiz
wird das wohl etwas anders sein.
Migelchen schrieb:> Das Erstellen einer Produktreife anhand einer vorhandenen Schaltung samt> Prototypen ist jedenfalls schon mal günstiger, als wenn du die externe> Firma alles machen lässt.
Naja das würde ich nicht so pauschal stehenlassen. Ich hab schon einige
Prototypen gesehen die waren hinsichtlich EMV-Abstrahlung und ESD
Festigkeit so schlecht da half nur komplettes Re-design. Insbesonders
wenn man unbedingt mit einer Zweilagen-Platine auskommen wollte.
Eine externe Firma mit Expertise schafft das ohne komplettes Re-design
und sollte damit schneller und letzlich preislich besser sein als ein
Gelegenheitsentwickler der CE scheut wie der Teufel das Weihwasser.
Inkognito schrieb:> Bis zu einem gewissen Grad mit einer Betriebshaftpflichtversicherung,> aber ohne freiberufliche gewerbliche Anmeldung wird das nicht gehen.> Ohnehin wird es noch reichlich Stolpersteine geben, die dir den Spaß> daran verderben würden, mal von der Zahlungsmoral deines Kunden ganz> abgesehen. Wenn es nur bei dem einen Kunden bleibt, kommt noch das> Problem der Scheinselbständigkeit dazu. Besser du machst erst mal> einen Existenzgründerkurs deiner lokalen IHK mit, damit du die Basics> lernst. Das gilt natürlich nur für D. In Österreich und der Schweiz> wird das wohl etwas anders sein.
Er kann eifach eine temporäre projektbezogene Anstellung bei seiner
alten Firma machen, sofern der aktuelle Arbeitgeber nichts dagegen hat
und gut.
Da muss er nicht anmelden und die Zulassung und Huftung liegt lediglich
bei dem alten Arbeitgeber.
Ordner schrieb:> Naja das würde ich nicht so pauschal stehenlassen. Ich hab schon einige> Prototypen gesehen die waren hinsichtlich EMV-Abstrahlung und ESD> Festigkeit so schlecht da half nur komplettes Re-design. Insbesonders> wenn man unbedingt mit einer Zweilagen-Platine auskommen wollte.>> Eine externe Firma mit Expertise schafft das ohne komplettes Re-design> und sollte damit schneller und letzlich preislich besser sein als ein> Gelegenheitsentwickler der CE scheut wie der Teufel das Weihwasser.
Also ich setze voraus, dass der TO nicht umsonst das Entwicklungsprojekt
erhalten hat und das Schaltungsdesign sowie der spätere Prototyp schon
einen Stand haben sollten, der so bereits auf den Markt eingeführt
werden könnte.
Nur würde ich den Status die Version der Schalötung samt Prototyp aus
rechtlicher Sicht nicht als markttauglich "deklarieren".
Aus rein formeller bzw. offizieller Sicht. Inoffiziell kann die
Schaltung ja einwandfrei funktionieren.
Gruß
Migelchen
Andy schrieb:> Ich habe vor paar Wochen einer Anfrage von meiner alten Firma bekommen> bzgl. Der Entwicklung einer Schaltung + Software + Prototyp... Gegen> Honorar...>> Meine Frage ist hier nun.. Was muss ich als Privatmann (kein Gewerbe)> beachten?!
Auch wenn du kein Gewerbe angemeldet hast: Abhängig von Art und Umfang
kann trotzdem gewerbliche Tätigkeit vorliegen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
Anonsten: Ggf. Anmeldung bei FA und KK notwendig. Umsatzsteuer.
Jahressteuererklärung mit Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit. Evtl.
Gerwerbesteuererklärung.
> Mir gehts hier eher um Sachen wie EMV.. ElektroG... Etc.. Hafte ich für> evtl. Spätere Schäden? Oder meine alte Firma?!..
Das hängt davon ab, was ihr vertraglich vereinbart. Hier eine
Vertragsvorlage, die auf Anhieb ok aussieht (Anstellung auf
Honorarbasis, ohne Haftung):
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/freie_mitarbeiter/index.html
Mikro 7. schrieb:> Auch wenn du kein Gewerbe angemeldet hast: Abhängig von Art und Umfang> kann trotzdem gewerbliche Tätigkeit vorliegen.
Sollte eher Freiberuflich sein, ist ja deutlich "Ingenieurshaft", die
Tätigkeit, und der Hauptaugemerk liegt nicht auf dem Verkauf des
Prototypen.
Spart zumindest die Gewerbesteuer.
Planlos schrieb:> Spart zumindest die Gewerbesteuer.
Und die IHK!
Andy schrieb:> Mir gehts hier eher um Sachen wie EMV.. ElektroG... Etc.. Hafte ich für> evtl. Spätere Schäden? Oder meine alte Firma?!..
Du entwickelst eine Schaltung und kein Gerät.
Für die Einhaltung von Normen ist derjenige verantwortlich, der sie in
Verkehr bringt.
Das hat aber nichts damit zu tun, daß man das Gerät im Auto durch die
Gegend fährt ;-)
Migelchen schrieb:> Er kann eifach eine temporäre projektbezogene Anstellung bei seiner> alten Firma machen, sofern der aktuelle Arbeitgeber nichts dagegen hat> und gut.> Da muss er nicht anmelden und die Zulassung und Huftung liegt lediglich> bei dem alten Arbeitgeber.
So ein Konstrukt halte ich für äußerst problematisch.
Einen Arbeitsvertrag ruhen lassen und einen neuen
temporär abschließen? Klingt irgendwie machbar, aber
da werden wohl Interessenkonflikte auftreten, die
sich nicht so einfach lösen lassen.
Ich weiss nicht was hier alle mit ce und so haben... Meine sein wir mal
ehrlich, vielen firmen in verschiedenen Industriebereichen ist das sowas
von egal... (sicher, medizin, militär, automotive werden das nicht
sein...). Da beschränkt sich CE auf das erstellen einer
Konformitätserklärung. Welche Normen erfüllt sein müssen, erfährt man,
wenn der Zoll meckert weil einige nicht erfüllt sind. Dann wird die
CE-Konformitätserklärung angepasst, und weiter gehts...
Wenn die entsprechenden Anforderungen gemäss CE nicht explizit verlangt
werden, kommt kein CE Zeichen drauf, und gut... (geh davon aus, dass
wenn der Bereich in welchem die Firma angesiedelt ist heikel wäre
diesbezüglich, kämen sie nicht auf die idee dich zu fragen...). Solange
du nichts unterschreibst, und kein CE vorlügst, bist du auch nicht
haftbar...
P.S. ich red jetzt hier nicht von Klitschen mit 50 Angestellten, wenn
auch nicht von einem Konzern...
Daniel schrieb:> Welche Normen erfüllt sein müssen, erfährt man,> wenn der Zoll meckert weil einige nicht erfüllt sind.
Kann ich nicht nachvollziehen. Der Zoll ist nur bei Importen/Einfuhren
beteiligt. Wenn hier was entwickelt und dann exportiert
wird, wird das Europaintern keinen Zoll jucken und Europaextern
auch keinen, weil dort kein CE Gültigkeit hat.
Daniel schrieb:> Ich weiss nicht was hier alle mit ce und so haben
Es geht hier letztlich um die Produkthaftung. Produkte müssen sicher
sein, d.H. sie dürfen der Umgebung (Menschen, Umwelt, usw) keinen
Schaden zufügen. Dazu gehören z.B auch Vermögensschäden. Wenn eine
selbst gebastelte Waage falsch wiegt und der Benutzer deshalb 10.000
Beutel mit Erdnüssen zurückrufen muss, weil zu wenig drin ist, dann ist
das ein Vermögensschaden.
Dann hilft es auch nicht, dass die Waage direkt nebem dem Rüttelantrieb
für die Erdnüsse stand, und wegen dessen EMV-Emissionen die Waage 20% zu
viel anzeigte. Deswegen ist EMV so wichtig.
Es stimmt im übrigen nicht, dass wenn keine Konformitätserklärung
vorliegt, man dafür auch nicht haftbar ist.
Aber zurück zum Thema: Der TO sollte sich ein genaues Lastenheft geben
lassen, dieses entsprechend verhandeln (also: Punkt 1 kann ich, Punkt 2
auch, Punkt 3 (EMV) muss ein Dienstleister machen usw.) Und dann muss
man sehen, ob man zusammmenkommt.