Ich bin langsam fassungslos in was für einen Überwachungsstaat wir
leben. Mein Vermieter macht nun ernst und lässt fernwartbare
Funkrauchmelder anbringen und brummt uns Mietern 25EUR/Jahr für die
Wartung auf.
Vorab um unnötige Diskussionen zu vermeiden: Rauchmelder halte ich für
eine wichtige Sache, die Leben rettet! Deshalb habe ich auch schon seit
Jahren selbstinstallierte Rauchmelder in meiner Mietswohnung. Die
gesetzliche Rauchmelderpflicht ab 2017 begrüße ich!
Doch das man die Sache jetzt wieder so pervertiert geht gar nicht. Ich
habe nun viele Urteile zu Rauchmeldern gelesen, die alle zu Gunsten der
Vermieter entschieden wurden. So muss man die Installation und Wartung
der Rauchmelder durch den Vermieter dulden, auch wenn man schon eigene
Rauchmelder hat. Damit hätte ich zähneknirchend ja noch leben können,
obwohl ich 25EUR/Jahr schon happig finde, um einmal im Jahr ein Knöpchen
an jedem Rauchmelder zu drücken (was durch die Fernwartbarkeit wohl auch
entfällt, obwohl die DIN wohl eine Auslösung der Sirene vorschreibt!).
Aber wenn ich per Rauchmelder fernüberwacht werden kann, hört der Spass
auf: Der zu installierende Rauchmelder erkennt wohl Gegenstände in 60cm
Abstand laut BDA. Wenn man so ein Urteil liest, ist "1984" echt nicht
mehr weit:
BVerfG: Kein Verstoß gegen allgemeines Persönlichkeitsrecht aufgrund
bloßer Möglichkeit der Überwachung durch Rauchwarnmelder:
http://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_1-BvR-292115_BVerfG-Kein-Verstoss-gegen-allgemeines-Persoenlichkeitsrecht-aufgrund-blosser-Moeglichkeit-der-Ueberwachung-durch-Rauchwarnmelder.news22212.htm
Nach der Logik kann der Vermieter demnächst dann wohl auch in jedem Raum
Kameras installieren, wenn er versichert sie nicht zu benutzen. :(
Nächstes Problem: Ich habe wohl keine Möglichkeit diese Melder
ausschalten: Meine eigenen Melder im Flur schalte ich immer aus, wenn
ich in der Küche elektrisch grille oder brate, da es dadurch schon zu
Fehlalarmen gekommen ist. Ebenso wenn ich länger abwesend bin
(Urlaub/Firmenreise).
Laut Urteil aus Frankfurt muss ein Mieter zudem die Kosten für
Feuerwehreinsätze übernehmen, welche durch Rauchmeler in Fluren beim
Kochen ausgelöst wurden.
So genug Vorgeplänkel, auch wenn man dazu noch viel mehr schreiben
könnte. Und bitte seht auch von irgendwelchen unsinnigen negativen
Vergleichen ab (nach dem Motto: hier und dort wirst Du doch eh schon
überwacht). Zum Thema: Könnte ein "RFID-Zapper" auch einen Rauchmelder
zerstören (zumindest den HF-Teil, am liebsten aber die komplette
Elektronik/Mikrocontroller)?
Hat jemand eine bessere Version/Anleitung als der vom CCC vor über 10
Jahren
https://events.ccc.de/congress/2005/static/r/f/i/RFID-Zapper_de61.html
Sollte ich besser eine große Spule um den Rauchmelder legen? oder eine
kleine daneben?
Wer die Absicht nicht verstanden hat: Ich möchte den
Vermieterrauchmelder OHNE äußerliche, mechanische Einwirkung außer
Gefecht setzen und meine eigenen weiterverwenden. Meinetwegen soll der
Vermieter dann jährlich neue installieren.
Wegen Abschaltung:
Auch dein eigener Raucmelder wird keinen Schalter haben, sondern
vvermutlich simpel durch abstecken der Batterie abgeschaltet. Dazu musst
du das Ding aber von der Decke holen, und entsprechend hantieren. Was
hindert dich denn daran, das selbe (von der Decke holen, woanders
hinlegen oder batterie abstöpseln) bei dem "Vermieter-Rauchmelder) zu
machen?
Wegen Gegenstands-Erkennung:
Die bezieht sich darauf, daß der Rauchmelder "frei" im Raum hängen muss,
und nicht von irgendwas verschattet wird. ANdernfalls kann der Rauch gar
nicht bis zum Rauchmelder vordringen (wenn deser z.B. hinter einem
Vorhang hängt)
Details z.B.
https://www.brunata-metrona.de/unternehmen/newsroom/aktuelle-meldungen/detail/news/rauchmelder-star-die-fakten.pdf
Heinrich schrieb:> Wenn man so ein Urteil liest, ist "1984" echt nicht mehr weit:
In Orwells Roman "1984" wird die Elite überwacht. Da du nicht dazu
gehörst, brauchst du dir auch keine Sorgen machen.
Der Rest von deinem Beitrag ist auch unwichtig.
Hm kann dinge in 60cm Entfernung erkennen, würde stark davon ausgehen
wen ehr richtig montiert ist in 60cm außer Decke und eventuell einer
Leuchte nix ist, wofür solch ein Mechanismus gut ist KA. halte das für
unnötig.
Und gute Melder brauchst du nicht ausschalten die lösen beim Grillen
nicht aus.
Aus Erfahrung kann ich sagen nach dem x-ten mal auslösen mit
Feuerwehreinsatz die Vermietung ganz schnell sich drum kümmert sowas
kann schnell sehr teuer werden, hab ich jetzt zweimal gehabt einmal bei
meiner Wohnung und bei der meiner Partnerin war das so das die
Vermietung dafür Haften müsste weil wir mehrfach mitgeteilt habe das die
Brandmelder untauglich sind, wenn dir 2-4x im Jahr die Feuerwehr die Tür
aufmacht weil der Dienstleister meint alles ist in Ordnung mit denen.
Erfahrungsgemäß haben die Jung der Feuerwehr auch keinen Bock vom ihren
Pausenschnitzel wegen einem Fehlalarm weggeholt zu werden. Und die
wissen auch sehr genau, auf wen sie Druck ausüben müssen, dass das
Problem behoben wird.
Wie gesagt, Erfahrung (O-Ton "Chef": "Nein, die Rauchmelder in der
Schlosserei werden nicht durch Wärmemelder ersetzt, sonst raucht ihr da
immer.")
Heinrich schrieb:> Mein Vermieter macht nun ernst und lässt fernwartbare> Funkrauchmelder anbringen und brummt uns Mietern 25EUR/Jahr für die> Wartung auf.
gut, um die 25 Thaler kommst wohl nicht rum,
aber gegen die Fernwartbarkeit kannst trotzdem was tun.
Mach ein Drahtgitter rum, schon ist die potentielle Überwachung dahin.
● J-A V. schrieb:> gut, um die 25 Thaler kommst wohl nicht rum,> aber gegen die Fernwartbarkeit kannst trotzdem was tun.>> Mach ein Drahtgitter rum, schon ist die potentielle Überwachung dahin.
Das ist doch Quatsch...
Es gibt irgendwo ein Urteil, das besagt, dass ein Wohnungseigentümer
nicht verpflichtet ist, neue Rauchwarnmelder einbauen zu lassen, wenn er
schon welche hat.
Allerdings erzählen Ista - die sind das mit den ferngewarteten Meldern -
& Consorten den Verwaltern, dass - aus durchsichtigen Gründen - neue
eingebaut werden müssen, selbst wenn schon welche vorhanden sind.
Leider sind die Verwalter durch kostenpflichtige(!) "Seminare", die von
den Abrechnungsunternehmen "angeboten" werden, auf diese Linie
eingeschworen. Auf dieses Weise sind sie zu Agenten dieser
Abrechnungshalunken gemacht worden, obwohl sie eigentlich die
Geschäftsführer der Eigentümergemeinschaften sind, die sie gewählt haben
und damit ausschließlich den Eigentümern verpflichtet.
Die Sauerei geht so weit, dass den Verwaltern empfohlen wird, beim
Beschluss, einen Abrechnungsladen mit den Rauchwarnmeldern zu
beauftragen, sich auch gleich noch bevollmächtigen lassen, gerichtlich
gegen Eigentümer oder Mieter vorzugehen, die dem Abrechnungsunternehmen
keinen Zutritt zur Wohnung gewähren, um die Dinger zu montieren.
Das ist eine ganz perfide Form von Korruption. Würde ein Anwalt sich auf
sowas einlassen, wäre er wegen Parteienverrat fällig.
Das Problem im Fall hier ist der Eigentümer, der dem Verwalter gefügig
ist.
Uhu U. schrieb:> ● J-A V. schrieb:>> gut, um die 25 Thaler kommst wohl nicht rum,>> aber gegen die Fernwartbarkeit kannst trotzdem was tun.>>>> Mach ein Drahtgitter rum, schon ist die potentielle Überwachung dahin.>> Das ist doch Quatsch...
erstmal, das war Sarkasmus.
Dann: warum Quatsch? Technisch ist das ja wohl effektiv.
Metallschirme behindern Funkverbindungen.
und sonst: ... wenn das die Seele beruhigt?
aber @TO sei mal ehrlich, Du surft im Web, Du telefonierst.
Du hast zudem bestimmt auch ein schlaues Mobiltelefon.
EC+Kreditkarte etcpp(...)
Wir kriegen in jeder "Aktenzeichen XY" -Sendung breitgetreten,
dass man in bar bezahlen muss, um nicht verfolgbar zu sein.
Der Geldautomat kreiert schon Daten (und Fotos) genug.
äh... Kalorimeter gibts doch auch schon fernauswertbar, nech?
wat wissu eing'lich?
● J-A V. schrieb:> Metallschirme behindern Funkverbindungen.
Per Funk vernetzte Rauchmelder in Mehrfamilienhäusern durch Anbringung
von Abschirmungen zu sabotieren dürfte ziemlich eindeutig
behördlicherseits umstritten sein.
● J-A V. schrieb:> Dann: warum Quatsch? Technisch ist das ja wohl effektiv.> Metallschirme behindern Funkverbindungen.
Weil das Problem beim Vermieter - der müßte sich gegen die Zumutung
wehren, dass schon wieder neue Melder eingebaut werden, aber das hatte
ich oben beschrieben - liegt und eine Sabotage der Fernwartung
garantiert einen größeren Rattenschwanz an Unannehmlichkeiten nach sich
zieht.
ich sehe das eher so, dass hier eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen
wird, dem Vermieter eine Zustandskontrolle der Wohnung zu ermöglichen.
Oder wer wechselt dann die Batterie aus?
Uhu U. schrieb:> und eine Sabotage der Fernwartung> garantiert einen größeren Rattenschwanz an Unannehmlichkeiten nach sich> zieht.
och... Klage, Gegenklage. Gleichheitsgrundsatz.
Gutachten, Gegengutachten, da gehen noch Jahre ins Land,
bis was final rechtsgültiges steht.
da kann sich mal ein Hartzler ransetzen und sich durchklagen,
der kriegt das schliesslich vom Staat bezahlt.
Zeit genuch für sowas hätte der ja auch ;)
Heinrich schrieb:> Ich bin langsam fassungslos in was für einen Überwachungsstaat wir> leben. Mein Vermieter macht nun ernst und lässt fernwartbare> Funkrauchmelder anbringen und brummt uns Mietern 25EUR/Jahr für die> Wartung auf.
Mal aus Neugier.
Ich habe fernauslesbare "Verdunstungsröhrchen" und Wasserzähler.
Wie kann ich über einen Rauchmelder fernüberwacht werden, ich gehe mal
davon aus, das da weder ein Mikrophone, noch eine Kamera eingebaut ist?
Fernüberwachung, die Kontrolle, ob das Teil noch betriebsbereit ist?
Oder vor was hast Du Angst?
Sind die 25€/a Wartungskosten für das ganze Haus oder für jede einzelne
Wohnung?
● J-A V. schrieb:> dem Vermieter eine Zustandskontrolle der Wohnung zu ermöglichen.
Das ist völliger Blödsinn.
Die Ista-Rauchwarmmelder habe einen Funkmodul eingebaut, über den
drahtlos die Funktionsfähigkeit des Melders getestet wird. Über diesen
Kanal gehen keine Rauchmeldungen.
Batterien werden bei den Teilen nicht gewechselt. Die haben eine
Lithium-Batterie, die 10 Jahre hält und wenn sie leer ist, wird der
ganze Melder weggeschmissen.
Der Vermieter hat keine Möglichket, die Wartungsfunktion anzuwerfen -
der beauftragt Ista ja, weil er eben damit nichts zu tun haben will. Das
ist Bequemlichkeit und Wurstigkeit und außerdem eine kriminelle
Geringschätzung des Grundrechtes des Mieters auf Unverletzlichkeit der
Wohnung, die wie oben beschrieben von den Abrechnungsunternehmen mit
Hilfe bequemer und wurstiger Verwalter gefördert wird.
Rick M. schrieb:> Sind die 25€/a Wartungskosten für das ganze Haus oder für jede einzelne> Wohnung?
Für die Wartung eines Gerätes verlangt Ista irgendwas um 2 €/Jahr.
Uhu U. schrieb:> ● J-A V. schrieb:>> dem Vermieter eine Zustandskontrolle der Wohnung zu ermöglichen.>> Das ist völliger Blödsinn.>> Die Ista-Rauchwarmmelder habe einen Funkmodul eingebaut, über den> drahtlos die Funktionsfähigkeit des Melders getestet wird. Über diesen> Kanal gehen keine Rauchmeldungen.>> Batterien werden bei den Teilen nicht gewechselt. Die haben eine> Lithium-Batterie, die 10 Jahre hält und wenn sie leer ist, wird der> ganze Melder weggeschmissen.>> Der Vermieter hat keine Möglichket, die Wartungsfunktion anzuwerfen -> der beauftragt Ista ja, weil er eben damit nichts zu tun haben will. Das> ist Bequemlichkeit und Wurstigkeit und außerdem eine kriminelle> Geringschätzung des Grundrechtes des Mieters auf Unverletzlichkeit der> Wohnung, die wie oben beschrieben von den Abrechnungsunternehmen mit> Hilfe bequemer und wurstiger Verwalter gefördert wird.
Als Vermieter würde ich das aber auch so machen. Es gibt beliebig viele
Dinge, die man falsch machen kann und die einem böse auf die Füsse
fallen, wenn was schief geht. Also wird ein Unternehmen beauftragt
(welches ja der Mieter sowieso zahlen muss) und man ist den Schlamassel
los.
Für die Mieter ist das ein riesen Mist, aber die Vollkaskofraktion
unserer Bevölkerung findet sowas ja geil.
Gruss
Axel
Axel L. schrieb:> Für die Mieter ist das ein riesen Mist, aber die Vollkaskofraktion> unserer Bevölkerung findet sowas ja geil.
Das soll 2€/a kosten = 20€/a in 10 Jahren.
Ein Rauchmelder mit 10-Jahres-Batterie habe ich letztes Jahr für 25€
gekauft.
Der Vermieter kann nur die Wartung auf die Nebenkosten umlegen.
Der Vermieter hat seine Schuldigkeit getan, Rauchmelder zu installieren.
Der Mieter hat nachweislich einen Rauchmelder in der Wohnung, der
gewartet wird, falls die Hausratversicherung so einen Nachweis will.
Alle 10 Jahre muss einer vorbeikommen und das Teil austauschen.
Uhu U. schrieb:> Das Problem im Fall hier ist der Eigentümer, der dem Verwalter gefügig> ist.
Das hat eher weniger mit Gefügigkeit zu tun.
In meiner selbstbewohnten ETW wurden heuer auch diese Melder
installiert, ich habe dem zugestimmt weil es die bequemste und billigste
Art ist der gesetzlichen Pflicht nachzukommen, so wieder jeder andere in
der Eigentümerversammlung auch.
Und wenn die Wohnung dann mal vermietet wird dann werden die da immer
noch drin sein.
Gefügig bin ich deswegen bestimmt keinem, eher pragmatisch.
Axel L. schrieb:> Für die Mieter ist das ein riesen Mist, aber die Vollkaskofraktion> unserer Bevölkerung findet sowas ja geil.
Das hat nichts mit Vollkaskomentalität zu tun.
Ich bin gewiss kein Fan von Lobby-Gesetzen, Reglementierung und
Bürokratie.
Aber bevor ich mich selbst um den Mist kümmere zahl ich meine 2€ im Jahr
und hab mit dem Thema nie wieder Streß.
Ich hab echt besseres zu tun als irgendwelche Melder zu Montieren/zu
Testen und mich in irgendwelche Regelwerke einzulesen.
Le X. schrieb:>> Axel L. schrieb:>> Für die Mieter ist das ein riesen Mist, aber die Vollkaskofraktion>> unserer Bevölkerung findet sowas ja geil.>> Das hat nichts mit Vollkaskomentalität zu tun.> Ich bin gewiss kein Fan von Lobby-Gesetzen, Reglementierung und> Bürokratie.> Aber bevor ich mich selbst um den Mist kümmere zahl ich meine 2€ im Jahr> und hab mit dem Thema nie wieder Streß.> Ich hab echt besseres zu tun als irgendwelche Melder zu Montieren/zu> Testen und mich in irgendwelche Regelwerke einzulesen.
Das hast Du doch mit dem Gesetz erst bekommen. Früher hast Du
Rauchmelder installiert oder es gelassen, war Dein Leben und Deine
Verantwortung. Mieter haben das genauso gehalten. Wenn das Teil gepiept
hat, wurde halt mal die Batterie gewechselt, wer das nicht wollte, hat
eben die etwas teureren genommen.
Jetzt musst Du Dich darum kümmern, dass die Rauchmelder entsprechend der
Gesetze installiert und gewartet werden, und die Batterie permanent
kontrolliert wird. Und weil da keiner drauf Bock hat, machen das jetzt
Dienstleister gegen gutes Geld. Statt jetzt also einen Rauchmelder für
5€ selbst an die Decke zu kleben, wird der jetzt also professionell an
die Decke gedübelt und für 2€/Jahr regelmässig gewartet. Und glaub mal
nicht, dass der Vermieter den Rauchmelder und die fachmännische
Installation bezahlt. Und wenn der dann einen Fehlalarm hat, schmeisst
Du den nicht einfach weg und kaufst einen neuen, sondern rufst den
Vermieter an, der dann zu einem Termin einen Fachmann schickt, für den
du einen halben Tag Urlaub nehmen kannst.
Und wozu das Ganze ?
Damit die paar Mieter, denen die 5€ für einen Rauchmelder zu
teuer/sinnlos waren, jetzt vielleicht gerettet werden, falls es bei
ihnen brennt.
Gruss
Axel
Le X. schrieb:> Aber bevor ich mich selbst um den Mist kümmere zahl ich meine 2€ im Jahr> und hab mit dem Thema nie wieder Streß.
Das ist doch lachhaft... Der "Streß" besteht darin, jährlich einmal die
Prüftaste zu drücken.
Wenn das Teil mal nicht mehr funktioniert, beauftragst du den
Kaminfeger, dir ein neues zu installieren.
Rufus Τ. F. schrieb:> Warum nicht den Busfahrer?
Wenn du einen Busfahrer kensst, der diese Dienstleistung anbietet,
kannst du natürlich auch den beauftragen...
Zumindest in Baden-Württemberg bieten die Kaminfeger den Einbau von
Rauchwarnmeldern an - man ist dann nicht auf selbstbasteln oder die
Abrechnungsganoven angewiesen.
Uhu U. schrieb:> Zumindest in Baden-Württemberg bieten die Kaminfeger den Einbau von> Rauchwarnmeldern an
Darf denn dann in Baden-Württemberg überhaupt noch irgendjemand nicht in
der Schornsteinfegerinnung organisiertes die Dinger anbringen? Und
darfst Du zwischen verschiedenen Schornsteinfegern aussuchen, oder ist
eh' nur der jeweilige Bezirksschornsteinfegermeister zuständig, der das
Monopol auf Abgasprüfungen etc. in Deinem Kehrbezirk hat?
Ich hab mir mal nicht alles durchgelesen, aber ich verstehe die
Aufregung nicht, jedenfalls nicht aus Vermieter- / Verwaltersicht.
Es gibt mittlerweile auch Fernablesbare Heizkostenverteiler, der Mieter
muss nicht zum Ablesen der Heizung zuhause sein -> Spart kosten und
Zeit.
Hängt man als Vermieter Rauchwarnmelder auf, kann man nicht davon
ausgehen das diese hängen bleiben, hatte entsprechenden Zirkus in div.
Studenten-WGs miterlebt.
Händigt man Endkunden Rauchmelder aus mit der Bitte diese selbst an
passender Stelle zu installieren, landen diese im Schlafzimmerschrank.
Wo ist jetzt das Problem, wenn der Melder seine Funktion selbst
überwacht und schaut ob sein Bereich frei ist.
Solange der Melder keine Wanzen oder Kameras integriert hat, ist doch
alles gut oder?
Und zur Ergänzung noch kurz...
Es gibt Leute, die sich über Rauchmelder aufregen, welche sich selbst zu
deren Schutz monitoren, aber diese Leute posten auf Facebook, wann sie
auf's Klo gehen, wohin Sie in der Urlaub fahren, mit wem Sie ins Bett
gehen oder geben bei Gewinnspielen freiwillig Adresse, Telefonnummer und
Mail-Adresse an.
Grade besagte Studenten aus dem Bsp. von oben =)
Axel L. schrieb:> Früher hast Du> Rauchmelder installiert oder es gelassen, war Dein Leben und Deine> Verantwortung.
„Dein Leben” ist gut. Abgesehen von den Profis (Feuerwehr,
Rettungsdienst) die dann ihren Arsch riskieren dürfen um solche „ist
doch mein Leben” Spackos zu retten, geht es bei der Melderpflicht ja
wohl in 99% (oder mehr) der Fälle um Gebäude mit einer ganzen Reihe von
Wohnungen.
„Dein Leben und Deine Verantwortung” zeigt mir, dass der Schreiber das
Prinzip von Gemeinschaft nicht verstanden hat, denn die Nachbarwohnungen
sind mindestens auch mit dran, wenn nicht sogar große Teile des ganzen
Hauses, bekanntermaßen geht von den Rauchgasen die größte Gefahr aus.
Sven L. schrieb:> welche sich selbst zu deren Schutz monitoren
Solche Wunder-Rauchwarnmelder gibts nicht.
Die Geräte mit Fernwartungsfunktion werden von außen per Funk
angesprochen und starten dann und nur dann einen Wartungszyklus. Und das
wird genau einmal jährlich veranstaltet und kostet den werten Bewohner
ca. 2 € je Melder. Dazu kommen dann noch die Leasinggebühren, denn die
sind auch umlagefähig - im Gegensatz zu gekauften Meldern, die muss
nämlich der Vermieter bezahlen.
Uhu U. schrieb:> Zumindest in Baden-Württemberg bieten die Kaminfeger den Einbau von> Rauchwarnmeldern an
das erste was die Gugel ausspuckt, wenn man nach Brandmelder und
Fernwartung sucht. Schornsteinfeger-Seiten.
is' genauso quer wie Tischler, die einen auf Energieberatung machen.
● J-A V. schrieb:> is' genauso quer wie Tischler, die einen auf Energieberatung machen.
Wieso? Dann arbeiten die Brüder Schornsteinfeger doch endlich mal was
;-)
Sven L. schrieb:> Ich hab mir mal nicht alles durchgelesen, aber ich verstehe die> Aufregung nicht, jedenfalls nicht aus Vermieter- / Verwaltersicht.>> Es gibt mittlerweile auch Fernablesbare Heizkostenverteiler, der Mieter> muss nicht zum Ablesen der Heizung zuhause sein -> Spart kosten und> Zeit.>> Hängt man als Vermieter Rauchwarnmelder auf, kann man nicht davon> ausgehen das diese hängen bleiben, hatte entsprechenden Zirkus in div.> Studenten-WGs miterlebt.>> Händigt man Endkunden Rauchmelder aus mit der Bitte diese selbst an> passender Stelle zu installieren, landen diese im Schlafzimmerschrank.>
Ja trotzdem ist das einfach ne Geldmaschine für ISTA z.b. bei uns sind
Wasserzähler, HK-Verteiler und Brandmeldeanlage, Heizung in deren
Wartung das kostet je Gerät 25€/Jahr also 100 Taken dazu kommen noch 1-2
Tage Urlaub die man investieren muss die machen das nicht alles auf
einmal sondern schön einzeln.
Das einzige was ich sinnvoll dabei erachte ist das mit den Brandmeldern
die werden nicht nur per Prüfkopf kontrolliert sondern richtig per Rauch
getestet, da muss ich mir keine Gedanken machen ob das Teil noch leuft.
Zähler, Heizung geht per funk finde in einem 30 Personen Haus
rechtfertigt das keine je 25€ für das ablesen.
Bei der Heitzungsprüffung werden einfach die Ollen Schutzkappen
abgenommen von der Belüftungsanlage und geschaut ob sich da irgendwas
angesammelt hat total sinnlos bei min 20cm Rohr, hab es die letzten 2
Jahre auch nicht mitgemacht da ich den Luxus habe das die Vermietung
erst 2-3 Tage vorher bescheid sagt und daher ich keine
Anwesenheitspflicht habe kosten tut es Trotzdem.
So, habe mich jetzt extra mal angemeldet, da mein Beitrag einfach in
offtopic verschoben wurde, wo ich nicht ohne Registrierung schreiben
kann und mein 2.Beitrag im HF-Forum wurde offenbar einfach gelöscht.
Ich habe keine Lust alles noch einmal zu schreiben. Nur soviel: Es
handelt sich um einen Rauchmelder mit eingebauter Lithium-Batterie. Die
Fa. ist nicht ista, sondern tachem.
Der Rauchmelder von tachem wurde hier schon recht ausführlich
analysiert:
http://www.opengeiger.de/BoesesErwachenRauchmelder.pdf
Er sendet wohl Funktelegramme im 3-Minuten Takt raus.
K. J. schrieb:> Das einzige was ich sinnvoll dabei erachte ist das mit den Brandmeldern> die werden nicht nur per Prüfkopf kontrolliert sondern richtig per Rauch> getestet, da muss ich mir keine Gedanken machen ob das Teil noch leuft.
Die "ferngewarteten" von Ista? Sicher nicht. Die "Wartung" geht per
Funk.
Heinrich F. schrieb:> Fa. ist nicht ista, sondern tachem.
Techem heißt der Laden. Sind aber auch nicht besser, als Ista.
> Der Rauchmelder von tachem wurde hier schon recht ausführlich> analysiert:
Das verlinkte Pamphlet ist unseriös.
Uhu U. schrieb:> K. J. schrieb:>> Das einzige was ich sinnvoll dabei erachte ist das mit den Brandmeldern>> die werden nicht nur per Prüfkopf kontrolliert sondern richtig per Rauch>> getestet, da muss ich mir keine Gedanken machen ob das Teil noch leuft.>> Die "ferngewarteten" von Ista? Sicher nicht. Die "Wartung" geht per> Funk.
Die kommen vorbei halten nen kasten dran der das mit dem Rauch macht,
und gehen wieder die Kontrolle ist Manuell, Brandmelder Fernwarten ist
in etwa wie den Testknopf Drücken da weiß man das er Piept und der Akku
voll ist mehr aber auch nicht, zumal meine weder Prüfkopf noch Akku
haben (ka ob da vielleicht eine für den Notfall drinnen ist), angebunden
ist der Quatsch per CAN-Bus.
Dass das ein Quatsch ist, sehe ich auch so. Aber er verkauft sich gut...
Alles in allem scheinen sich die Abrechnungsunternehmen mit den
Rauchwarnmeldern verkalkuliert zu haben - das erhoffte große Geschäft
schein es nicht zu sein und zuweilen sind sie mit der Montage der Dinger
hier ein gutes Jahr im Verzug gewesen. Ihre Drohkulissen scheinen sie
selbst nicht ernst zu nehmen...
K. J. schrieb:> Uhu U. schrieb:>> K. J. schrieb:>>> Das einzige was ich sinnvoll dabei erachte ist das mit den Brandmeldern>>> die werden nicht nur per Prüfkopf kontrolliert sondern richtig per Rauch>>> getestet, da muss ich mir keine Gedanken machen ob das Teil noch leuft.>>>> Die "ferngewarteten" von Ista? Sicher nicht. Die "Wartung" geht per>> Funk.>> Die kommen vorbei halten nen kasten dran der das mit dem Rauch macht,> und gehen wieder die Kontrolle ist Manuell,
Megacool.
Kenne ich noch von meiner Zeit als Mieter, da hat man dann irgendwann so
kleine Zettelchen im Briefkasten, dass man bitteschön übermorgen
zwischen 12 Uhr und 18 Uhr zu Hause sein muss, weil dann der
Rauchmeldermann kommt. Und wenn man den dann verpasst hat, weil der um
18:30 kam und man weg musste, hat man noch ein schönes Zettelchen, auf
dem steht, dass man den nächsten Termin selber bezahlen muss.
Bin ich froh, dass mich das nicht betrifft.
Gruss
Axel
Sven L. schrieb:> Ich hab mir mal nicht alles durchgelesen, aber ich verstehe die> Aufregung nicht, jedenfalls nicht aus Vermieter- / Verwaltersicht.
Als Vermieter würde ich mich auch nicht aufregen. Ich ruf jemanden, der
kümmert sich um den Quatsch, bin mit allem ausm Schneider und den Ärger
und die Kosten hat der Mieter.
Sven L. schrieb:> Es gibt mittlerweile auch Fernablesbare Heizkostenverteiler,
Noch besser. Jemand kann jederzeit unbemerkt meine Heizung auslesen und
weiß, wann sie wie lange an war - super. Von der Sicherheitsseite ob der
Funkverbindung mal ganz zu schweigen.
> der Mieter> muss nicht zum Ablesen der Heizung zuhause sein -> Spart kosten und> Zeit.
Spart Zeit und damit kosten vor allem auch den Ableseunternehmen.
Warum muss der Mieter dann also über 20€ mehr bezahlen?
Vlad T. schrieb:> Noch besser. Jemand kann jederzeit unbemerkt meine Heizung auslesen und> weiß, wann sie wie lange an war - super. Von der Sicherheitsseite ob der> Funkverbindung mal ganz zu schweigen.
Die ISTA teile nicht die haben nicht den Speicher dafür, hab mir so ein
teil mal angeschaut (bei meinem ist das Zählwerk per rs485 mit dem
Funksender verbunden) das einzige was da drüber gesendet wird ist das
was auch am Display zugänglich ist und die Dinger werden von außen
Aktiviert, auf dem Elektronischen weg komme ich genau 1x im Jahr an
meine Daten indem ich die Verbindung vom Zähler zum Funksender
mitschneide allerdings lässt sich die Abfrage nicht wiederholen da ist
ne menge Keyquatsch drinnen nur die Werte sind Klartext und nach dem
auslesen scheint der Zähler ein Wiederholtes auslesen zu verhindern.
Das Messwerk an sich hat ne interessante Funktion weil direkt nach dem
Abfragen der alte wert in ne 5 Jahres History geht mit Ablese-datum d.h.
würde das ding Permanent ausgelesen werden würde man das ziemlich
schnell sehen anhand des Timestaps des Letzten Ablesens und an die sich
ständig Resettenden Aktuellen Wertes, ansonsten sind die Teile recht
Dumm von der Logic her wahrscheinlich ist das auch Absicht damit sie
nicht Manipuliert werden.
Heinrich schrieb:> Laut Urteil aus Frankfurt muss ein Mieter zudem die Kosten für> Feuerwehreinsätze übernehmen, welche durch Rauchmeler in Fluren beim> Kochen ausgelöst wurden.
Das gilt nur bei aufgeschalteten Brandmeldeanlagen. Und die finden sich
nicht in Privatwohnungen. Falls jemand einen Rauchmelder hört und die
Feuerwehr alarmiert kostet es nichts, ob der Einsatz notwendig war oder
nicht ist egal! Die einzige Ausnahme ist Mißbrauch.
Hast du einen Link zu diesem ominösen Urteil?
Heinrich schrieb:> Aber wenn ich per Rauchmelder fernüberwacht werden kann, hört der Spass> auf:
Überlege dir mal wie lange eine solche Überwachung überhaupt im Betrieb
sein könnte bevor die Batterie leer ist.
Georg W. schrieb:> Falls jemand einen Rauchmelder hört und die> Feuerwehr alarmiert kostet es nichts, ob der Einsatz notwendig war oder> nicht ist egal!
Nur auf der eingetretenen Wohnungstür bleibt der Eigentümer dann
sitzen...
Georg W. schrieb:> Heinrich schrieb:>> Aber wenn ich per Rauchmelder fernüberwacht werden kann, hört der Spass>> auf:>> Überlege dir mal wie lange eine solche Überwachung überhaupt im Betrieb> sein könnte bevor die Batterie leer ist.
Was kann fernüberwacht werden?
Ich meine jetzt von einem normalen Rauchmelder.
- Meine Batteriespannung ist OK
- Ich hatte keine Auslösung die letzten XX Tage
OK, MAD, BKA, NSA, XYZ könnten dich über einen Rauchmelder abhören!
Die Wahrscheinlichkeit, das die dich über dein Handy oder smartes Phone
effektiver abhören, ist deutlich höher.
In die Küche eines Haushaltes gehört kein normaler Rauchmelder.
Ich habe so ein Ding seit über 10 Jahren im Flur zum Durchgang zur
Küche.
Das hat noch nie ausgelöst.
Einen weiteren Rauchmelder habe ich im Schlafzimmer - bin Nichtraucher
und auch die Übernachtungsgäste.
Georg W. schrieb:> Falls jemand einen Rauchmelder hört und die> Feuerwehr alarmiert kostet es nichts, ob der Einsatz notwendig war oder> nicht ist egal! Die einzige Ausnahme ist Mißbrauch.> Hast du einen Link zu diesem ominösen Urteil?
Sehe ich auch so.
Ansonsten Aluhüte bereitlegen und das WLAN abschalten.
Mal ne frage,
weiss hier jemand wie/wo ich einen Techem Funkrauchwarnmelder bekommen
kann? Da sich bei einem Techem Modell eine Kamera und ein Mikrofon und
ein Funkmodul verbaut ist, wuerde ich wenigstes gern wissen, was
uebertragen wird. Da diese Geraete im Raum verplombt sind ist ein
Abbauen relativ auffaellig.
VG Help
Rick M. schrieb:> OK, MAD, BKA, NSA, XYZ könnten dich über einen Rauchmelder abhören!
Das kann man leicht umgehen, indem man beim Rauchen die Schnauze hält...
Matthias S. schrieb:> (O-Ton "Chef": "Nein, die Rauchmelder in der> Schlosserei werden nicht durch Wärmemelder ersetzt, sonst raucht ihr da> immer.")
Ich habe in einer Schlosserei nie ETWAS rauchen sehen, außer die
Arbeitsgeräte:-)
Auch kein "Rauchen verboten" und kein "Nicht mit offener Flamme und
Licht hantieren" ...
Dafür aber "Bitte unnötigen Lärm vermeiden" .-)
Help_for_higher H. schrieb:> Da sich bei einem Techem Modell eine Kamera und ein Mikrofon und> ein Funkmodul verbaut ist,
Gibts dafür auch einen Beleg? ich hab jetzt auf die Schnelle eine Seite
gefunden:
https://mainstreamsmasher.wordpress.com/2015/07/31/george-orwells-ueberwachungsstaat-die-naechste-stufe-die-techem-funk-rauchmelder-big-brother-bojespionage-schuessel/
die man sich durchaus zu Gemüte ziehen kann.
ist zuerst von Mikrofon und Kamera die Rede, wird nach Auseinanderbauen
weder das eine noch das andere gefunden, aber eine Photodiode, die
angeblich das öffnen des Gerätes erkennen soll. Ich würde eher vermuten,
daß die dazu da ist um festzustellen, ob es Tag oder Nacht ist und eine
entsprechende Batteriewarnung nur tagsüber abgibt. Meine Rauchmelder
haben sowas auch. Öffnen des Gerätes kann man viel besser und sicherer
mittels Mikroschalter detektieren.
Natürlich sind die Links auf der Seite (zumindest die, unter denen man
sinnvolle Informationen vermutet) alles dead links.
Ich wüsste auch nicht, wieso eine Kamera oder ein Mikrofon in einen
Rauchmelder eingebaut werden sollte.
Daß der Preis dafür auf die Miete umgelegt wird ist halt so, einen Tod
muss man sterben. Wenn dir das nicht passt, steht es dir ja frei, in ein
Eigenheim zu ziehen. Da zahlst du dann keine Miete und kannst die
Rauchmelder auch getrost weglassen oder dir die günstigsten einbauen die
du finden kannst.
Christian B. schrieb:> Ich wüsste auch nicht, wieso eine Kamera oder ein Mikrofon in einen> Rauchmelder eingebaut werden sollte.
vielleicht ja doch irgendwann und man verkauft es als
"Flackererkennung" einer Flamme.
-was ja längst schon mit anderen Mittel realisiert wurde.
Georg W. schrieb:> Heinrich schrieb:>> Laut Urteil aus Frankfurt muss ein Mieter zudem die Kosten für>> Feuerwehreinsätze übernehmen, welche durch Rauchmeler in Fluren beim>> Kochen ausgelöst wurden.>> Das gilt nur bei aufgeschalteten Brandmeldeanlagen. Und die finden sich> nicht in Privatwohnungen. Falls jemand einen Rauchmelder hört und die> Feuerwehr alarmiert kostet es nichts, ob der Einsatz notwendig war oder> nicht ist egal! Die einzige Ausnahme ist Mißbrauch.> Hast du einen Link zu diesem ominösen Urteil?>
Ich vermute, es geht um diese Geschichte:
http://www.fr-online.de/gericht/aus-dem-gericht-aerger-ueber-rauchmelder,1472814,31837518.htmlhttps://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/urteileffm/Q087.htm
Demnach gab es in dieser Privatwohnung (ungewöhnlicherweise) einen
aufgeschalteten Melder. Fraglich ist, ob sich das Urteil bei diesem
speziellen Fall so einfach, wie von Heinrich geschrieben,
verallgemeinern lässt.
J.-u. G. schrieb:> Ich vermute, es geht um diese Geschichte:
Wow, da hat wohl wieder mal ein Richter voll den Vogel abgeschossen.
Wird natürlich die Akzeptanz von Rauchmeldern in Mietwohnungen
schlagartig erhöhen.
Was bin ich froh, daß ich mich mit solchem Mist nicht mehr rumärgern
muß.
Die Frage ist wenn der Melder beim Nachbarn losgeht und ich telefonisch
die Feuerwehr rufe?
Es gibt Rauchmelder extra für die Küche, die bei Wasserdampf nicht (so
schnell) reagieren sollten.
Ich habe keinen Rauchmelder in meiner kleinen Küche, aber im Flur vor
der Küche, bisher keinen Fehlalarm.
In der Küche ist auch kein Rauchmelder vorgeschrieben.
Direkt über dem Herd oder Esstisch würde ich so ein Teil eh nicht
montieren.
Uhu U. schrieb:> Beweise erspart er sich, ihm> reicht wilde Spekulation.
klingt nach Kurt
Uhu U. schrieb:> Nur in einem Punkt hat er Recht: die Dinger sind sowas von häßlich.
ein Markt für Single-Frauen oder Haushalte,
in denen die Herren nix zu sagen haben.
Ansprechend designte Rauchmelder. z.B. Mit wechselbaren Deckeln,
damit man das farblich auf die Bude oder je nach Geschmack anpassen
kann.
gibt genuch Schwachsinn in der Welt,
aber da wo's noch halbwegs Sinn macht, Fehlanzeige
Ich habe das Urteil gefunden: LG Frankfurt/Main Az.: 2-11S/153/14
(leider wurde es nicht vollständig veröffentlicht)
Leitsatz:
"Nach Ansicht des Landgerichts verletze ein Mieter seine Obhutspflicht,
wenn sein Kochverhalten zu einer übermäßigen Rauch-, Dunst- oder
Hitzeentwicklung führt und dadurch ein ordnungsgemäß installierter und
intakter Rauchwarnmelder einen Feueralarm auslöst. So habe der Fall hier
gelegen. Der Mieter habe aufgrund der fehlenden Dunstabzugshaube durch
Öffnen des Fensters oder Schließens der Küchentür dafür Sorge tragen
müssen, dass Rauch, Dunst oder Hitze nicht aus der Küche in den Flur und
damit Richtung Rauchwarnmelder zieht. Dies habe insbesondere deshalb
gegolten, da dem Mieter die Verbindung des Melders mit der Feuerwehr
bekannt war."
Es wurde um die Kosten von 2 Einsätzen gestritten.
Aus der von Uhu verlinkten Bedienungsanleitung: "Der Techem
Funk-Rauchwarnmelder 2 dient der Früherkennung von
Brändenund zur lokalen akustischen Alarmierungim privaten Bereich
und in der Wohnungswirtschaft. – Für darüber hinausgehende Anwendungen
ist er nicht geeignet."
Er kann also nicht in eine aufgeschaltete Anlage integriert werden, das
obige Szenario ist ausgeschlossen.
Georg W. schrieb:> wenn sein Kochverhalten zu einer übermäßigen Rauch-, Dunst- oder> Hitzeentwicklung führt
Soso, und wer definiert, wann beim Essenkochen die Dunstentwicklung
"übermäßig" ist?
Wenn der Eierkuchen in der Pfanne verkohlt, ist das ärgerlich, aber noch
kein Fall für die Feuerwehr. Wenn der Rauchmelder diese trotzdem
aktiviert, soll der Rauchmelder gefälligst auch den Einsatz bezahlen.
Oder der, der ihn installieren ließ.
Mich würde interessieren, welche Person dahinter steht: Glaubt der das
selbst was er da schreibt und kann nicht einordnen, daß es Unsinn ist
(weil er es nicht gelernt hat oder ignoriert) oder ist das jemand, der
sich des Unsinns durchaus bewusst ist, den er da verzapft und der nur
möglichst viele auf den Leim gehen lassen will, der klassische Populist
also.
nö ich glaub das ist bloss zum Geldverdienen da.
genau wie YT Videos mit angeblich
achsotollen Basteleien mit Glühdraht als Lötkolben
und das ganze dann an einer 9V-Batterie.
aber Millionen Klicks innerhalb von 3 Tagen.
und Seiten die beim Runterscrollen immer länger werden,
immer mehr nachladen,
kannst schon mal komplett vergessen.
Christian B. schrieb:> und der nur möglichst viele auf den Leim gehen lassen will
Dann hätte er nicht einen derat dilettantischen Blödsinn verzapft. Da
hat einer aus seiner Not - gediegenes Halbwissen in Elektronik und
psychologisches Durcheinander im Rest der Birne - eine Tugend gemacht.
Dass dann tausende Schwachköpfe auf den Zug aufspringen, bestärkt ihn
natürlich in seinem Durcheinander und inspiriert ihn auch nicht dazu,
sein Halbwissen zu vervollständigen - voraussichtlich ein hoffnungsloser
Fall...