Keine Umsatzsteuer auf hoheitliche Tätigkeiten

#4755882
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Martin A. schrieb:
> Der bevollmächtigte Schornsteinfeger verlangt für seine hoheitlichen
> Tätigkeiten Umsatzsteuer. Bei Notaren normalen Behörden ist das nicht
> so.

Der Notar steigt i.d.R. auch nicht aufs Dach und putzt deinen Kamin. 
Aufgrund der völlig verschiedenen Aufgabengebiete sehe ich keine Gefahr 
der Wettbewerbsverzerrung, wie sie bspw. bei Paketdiensten durch die 
Ausnahmeregelung für DHL gegeben ist.
Gast #4756240
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Icke ®. schrieb:
> Der Notar steigt i.d.R. auch nicht aufs Dach und putzt deinen Kamin.
> Aufgrund der völlig verschiedenen Aufgabengebiete sehe ich keine Gefahr
> der Wettbewerbsverzerrung, wie sie bspw. bei Paketdiensten durch die
> Ausnahmeregelung für DHL gegeben ist.

der Paketbote von DHL hat auch noch nie meinen Schornstein gereinigt.

Bei den Notaren untereinander gibt es das Problem allerdings schon. Als 
ich einen Erbschein benötigte, habe ich diesen vom Notar beim 
Nachlassgericht ausstellen lassen. Wäre ich zu einem anderen gegangen, 
hätte ich MwSt bezahlen müssen. Und der Notar wollte deutlich mehr, als 
der Schornsteinfeger.

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