kinox.to legal?

Gast #4767777
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Das reine Anschauen ist Grauzone. Ja du kannst dir Schadsoftware 
reinziehen, aber mit Adblock / Noscript und unter Linux hält sich die 
Gefahr in Grenzen.
Steht halt auf einer Stufe mit bs.to
Manchmal muss man halt zu solchen Portalen greifen, wenn es legal keine 
Möglichkeit gibt, weil irgendein Rechteverwerter meint 
landesspezifischen Lizenzzirkus aufführen zu müssen.
Gast #4769126
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In Deutschland ist das Konsumieren von Material, das offentsichtlich 
illegal zustande gekommen ist, eine Strafbare Handlung.

Wenn Du dem Richter glaubhaft machen kannst, dass dir bei der Nutzung 
dieser Seite keinerlei Bedenken aufkamen, dann wird er Dich 
warscheinlich midle bestrafen.

Allerdings hast du diese Chance gerade vertan. Ein fleißiger Anwalt wird 
genau diesen Thread finden und dem Richter damit vorführen, dass Du 
bereits Bedenken hattest.
Gast #4769152
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Joachim B. schrieb:
> Stefan U. schrieb:
>> In Deutschland ist das Konsumieren von Material, das offentsichtlich
>> illegal zustande gekommen ist, eine Strafbare Handlung.
>
> 
https://www.wbs-law.de/urheberrecht/nach-eugh-urteil-sind-jetzt-alle-streaming-seiten-legal-53574/
> 
https://www.wbs-law.de/urheberrecht/justizministerium-sieht-im-streaming-keine-urheberrechtsverletzung-49574/

Richtig, der aktuelle Stand ist, dass es nicht klar ist, also 
umstritten. Eine klare Aussage wie stefanus sie trifft ist falsch, daher 
Grauzone.
Gast #4769256
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Ich habe nur geschrieben, dass es eine strafbare Handlung ist. Nicht, 
dass sie bestraft werden muss.

In unklaren Fällen hat der jeweilige Richter die Freiheit, zu 
entscheiden. Eeben deswegen habe ich darauf hingeweisen, dass man den 
Richter von "ich wusste nicht, dass das illegal ist" überzeugen muss.
Gast #4769272
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Stefan U. schrieb:
> Ich habe nur geschrieben, dass es eine strafbare Handlung ist.

Und das ist nicht richtig. Es kann eine strafbare Handlung sein, aber 
nicht mal das ist klar, da strittig. Die Frage der Bestrafung ist erst 
nachgelagert.

Wissen oder Nichtwissen spielt da kaum eine Rolle, höchstens beim 
Strafmaß.
#4770256
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Stefan U. schrieb:
> Ich habe nur geschrieben, dass es eine strafbare Handlung ist.

Und das ist falsch. Das deutsche Recht hält Downloads von offensicht- 
lich nichtlegalen Quellen mittlerweile für strafbar. Und kinox.to kann 
man angesichts der ausführlichen Berichterstattung sicherlich als 
offensichtlich illegal ansehen.

Streaming zählt aber nicht als Download. Nicht daß es da technisch einen 
Unterschied gäbe. Was ich mit Daten mache, die bei mir aufschlagen, kann 
kein Außenstehender kontrollieren ...

Ja, Juristerei ist oftmals hochgradig dämlich. An dieser Stelle ist es 
ausnahmsweise mal zu unserem Vorteil. Wollen wir froh sein.
#4770583
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Axel S. schrieb:
> Streaming zählt aber nicht als Download. Nicht daß es da technisch einen
> Unterschied gäbe. Was ich mit Daten mache, die bei mir aufschlagen, kann
> kein Außenstehender kontrollieren ...
>
> Ja, Juristerei ist oftmals hochgradig dämlich. An dieser Stelle ist es
> ausnahmsweise mal zu unserem Vorteil. Wollen wir froh sein.

Sie hatten aber schon mal versucht und die Leute, die davon betroffen 
wurden, dürften natürlich diese Ganoven (aka Anwälte) bezahlen.
#4772378
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Matthias L. schrieb:
> Black J. schrieb:
> Sie hatten aber schon mal versucht und die Leute, die davon betroffen
> wurden, dürften natürlich diese Ganoven (aka Anwälte) bezahlen.
>
> WER bitte hat WAS versucht??

Redtube Fall,  davon wurden auch einige Leiten betroffen,  die online 
stream auf deren Plattform angeschaut hatten. Die Kläger hatte zwar kein 
Recht dazu,  genauso wie der Richter,  der es erlaubt hat,  den Anwälten 
Daten von Provider zu holen. Aber wen kümmert es,  das Internet ist doch 
ein Neuland für Deutschland. Wenn diese Männchen in der Regierung 
wirklich gewollt hätte,  gäbe es keine solche Schlupflöcher.

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