Gast
#4823280
Moin, ich habe eine kurze Frage zum Prinzip des Verlustvortrags wenn man seine Studiumskosten als Werbungskosten absetzen möchte. Vielleicht hat das hier jemand schon gemacht und kann mir weiterhelfen. Folgendes Szenario: 2014: - Zweitstudium beginnt im März 2014 - 2014 fallen Werbungskosten in Höhe von 5.500€ an - 2014 beträgt der Jahresverdienst 1.300€ (Werkstudententätigkeit 300 €/Monat bzw. 435 €/Monat) Mein Verständnis wäre nun, dass ich die vollen 5.500€ per Antrag auf Verlustfeststellung rückwirkend feststellen lassen kann. Ist das richtig? 2015: - 2015 beträgt der Jahresverdienst 9.500€ (Werkstudententätigkeit 435 €/Monat und neue Werkstudententätigkeit 960 €/Monat). - Bei der 960€-Stelle fallen Lohnsteuer (~2€ Monat & RV i.H.v. ~90€) fällig) Wie wird in diesem Jahr mit dem Verlustvortrag aus 2014 umgegangen? Der Jahresverdienst liegt ja über dem Grundfreibetrag von 8.652€. Werden jetzt die ganzen 5.500€ vom Jahresverdienst abgezogen oder nur bis zur Grenze des Grundfreibetrags? Bei ersterem wäre der finanzielle Nutzen aus dem Verlustvortrag äußerst gering? 2016: - 2016 beträgt der Jahresverdienst 14.000€ (Werkstudententätigkeit 750 €/Monat und Festanstellung 4000 €/Monat). Sofern die Werbungskosten nicht in 2015 komplett verrechnet werden, wird der Rest hier angesetzt? Wie wird hier der finanzielle Nutzen errechnet? Ich reduziere mein steuerpflichtiges Einkommen um X €. "Spare" also X€ + Steuerklasse1-Satz ? Gruß und vielen Dank im Voraus!