Aufbewahrung von Mustergeräten

#4834983
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Auf keinen Fall aufbewahren !

das Mustergerät sollte in jedem Fall bei einem Internet-Auktionshaus 
versteigert werden...

Sollte irgendwann, irgendjemand darauf bestehen das Mustergerät sehen zu 
wollen dann einfach den Link zum Käufer angeben.

So spart man sich auch lästige Besuche von irgendwelchen Leuten und auch 
das Absaugen der Fußmatte im Eingangsbereich des Entwicklungscontainers.

Tja - Kosten minimieren = Extra Sprit für den GF-Porsche !


Frohes Fest !

P.S.: die Alufolie der Schoko-Hohlkörper muß man auch nicht aufheben...
(Firma: www.wolfgangrobel.de) #4835111
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Das ist grundsätzlich eine Frage der Randbedingungen (Ortsumstände...):

EMV-Muster müssen im Rahmen der erstellten CE-Konformitätserklärung 
aufbewahrt werden, weil man im Streitfall nachweisen muss, dass am 
Muster richtig gemessen wurde.

Sicherheitskritische Geräte (IEC 61508 etc...) müssen zwingend 
archiviert werden weil die Muster Teil des Zulassungsprozesses sind.

Normale Ware kann, muss aber nicht, meist ist eh kein Platz für sowas.
#4835877
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Mmmm, alle bemühen sich ´was mehr oder weniger sinnvolles beizutragen,
doch der Thread-Opener hat gar nix mehr geschrieben...


Das ist ja d(t)rollig!

Räumt wahrscheinlich gerade die ganzen Mustergeräte (ganz dolles Zeugs 
!)
in den neu eingerichteten Mustergeräteraum ein.

Auf jeden Fall ist das eine ganz flüssige Sache,  nämlich überflüssig...

Aber das ist nur meine persönliche Meinung. Aber manchmal liegt man ja
auch richtig damit.
z.b. hatte ich in diesem Jahr beschlossen Weihnachtsmärkte zu meiden...

Mögen die unschuldigen gestorbenen ihren Frieden finden !
Die Angehörigen werden es wohl kaum können.

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