Kündigung zurücknehmen und erneut zu füheren Termin Kündigen

Gast #4857509
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Kann ein Unternehmen, dass einem Mitarbeiter nicht zum nächst möglichen 
Termin, sondern zu einem späteren Termin gekündigt hat die Kündigung 
zurücknehmen und zu einem früheren Termin kündigen?
Das ganze noch vor dem Hintergrund, dass der Arbeitnehmer, der ersten 
Kündigung nicht widersprochen hat. Grund für die zweite Kündigung könnte 
zum Beispiel sein, dass der Arbeitnehmer doch nicht mehr so lange 
benötigt wird, wie gedacht.
(Firma: mechapro GmbH) Persönliche Seite #4857548
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Es geht im Arbeitsrecht zum Glück nicht nur darum, wen die Firma wann 
braucht, sondern auch um die Interessen der Arbeitnehmer. Aber das ist 
eh' keine Rechtsberatung hier. Kein Geld die Mitarbeiter ein paar Wochen 
länger zu bezahlen? Und für eine ordentliche Rechtsberatung reicht es 
offenbar auch nicht? Da kann der MA ja froh sein, wenn er bald woanders 
arbeiten darf. Kopfschüttel

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann
Gast #4857727
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Die müssen dich solange beschäftigen und bezahlen (oder nur das)
wie du nicht rechtmäßig fristgerecht gekündigt bist.
Zurück Datieren wird wohl nicht gehen, weil die Kündigung schriftlich
erfolgen MUSS und den Zugang muss der Arbeitgeber dann auch beweisen.
Ist z.B. die Kündigung ohne Nachweis/Eingangsbestätigung beim AN
eingegangen oder unter Zeugen (dürfen nicht abhängig sein) überreicht
worden, kann die Kündigung genauso rechtswidrig sein, wie wenn die
Begründung (nach der Probezeit) fehlt. So einfach mal von AG-Seite
zu kündigen, ist gar nicht so einfach.
Wenn die Bonzen es drauf anlegen, bleibt eigentlich nur das
Arbeitsgericht zu bemühen und die ziehen den Bossen schon die Hosen
stramm. Dann muss der Lohn nämlich nach gezahlt werden bis das Gericht
entschieden hat.
(Firma: --------------) #4857814
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Paco schrieb:
> Kann ein Unternehmen, dass einem Mitarbeiter nicht zum nächst möglichen
> Termin, sondern zu einem späteren Termin gekündigt hat die Kündigung
> zurücknehmen und zu einem früheren Termin kündigen?
Kündigung ist Kündigung!
Wenn die "früher kündigen" dann brauchen die nix zurücknehmen!

> Das ganze noch vor dem Hintergrund, dass der Arbeitnehmer, der ersten
> Kündigung nicht widersprochen hat. Grund für die zweite Kündigung könnte
> zum Beispiel sein, dass der Arbeitnehmer doch nicht mehr so lange
> benötigt wird, wie gedacht.
Nenn die Wahrheit!

Oder vllt. so, das der AN  nach der ersten ordentlichen Kündigung eine 
"ausserordentliche" Kündigung  sich eingefangen hat!
Weil er offenbar einen solchen Grund den AG geliefert hat!
Gast #4857977
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Paco schrieb:
> Kann ein Unternehmen, dass einem Mitarbeiter nicht zum nächst möglichen
> Termin, sondern zu einem späteren Termin gekündigt hat die Kündigung
> zurücknehmen und zu einem früheren Termin kündigen?
> Das ganze noch vor dem Hintergrund, dass der Arbeitnehmer, der ersten
> Kündigung nicht widersprochen hat. Grund für die zweite Kündigung könnte
> zum Beispiel sein, dass der Arbeitnehmer doch nicht mehr so lange
> benötigt wird, wie gedacht.

Nach meinem Verständniss behält der Arbeitsvertrag auch nach einer 
ausgesprochenen Kündigung seine Gültigkeit; bis zum letzten Vertragstag. 
Also kann auch eine weitere Kündigung mit einem kürzerenen Termin 
ausgesprochen werden, wenn es die Regelungen des Arbeitsvertrages 
zulassen.
Wobei die widerspruchsfristen neu mit der zweite Kündigung beginnen. Ein 
Aufheben der ersten Kundigung ist m.E. nicht erforderlich.

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