Gast
#4857509
Kann ein Unternehmen, dass einem Mitarbeiter nicht zum nächst möglichen Termin, sondern zu einem späteren Termin gekündigt hat die Kündigung zurücknehmen und zu einem früheren Termin kündigen? Das ganze noch vor dem Hintergrund, dass der Arbeitnehmer, der ersten Kündigung nicht widersprochen hat. Grund für die zweite Kündigung könnte zum Beispiel sein, dass der Arbeitnehmer doch nicht mehr so lange benötigt wird, wie gedacht.