Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit?

Gast #4865411
Lesenswert?

Merkel schrieb:

> Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Arbeit. Auf Teilzeitarbeit also
> auch nicht.

Doch es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit,
ein paar Details mehr findet man da: 
https://www.heise.de/resale/artikel/Teilzeitanspruch-Was-Arbeitnehmer-und-Arbeitgeber-wissen-muessen-1125178.html


Da finden sich auch Hinweise zu fristen und Inhalt des Teilzeitantrages 
und unter welchen Umständen der AG den Antrag ablehnen kann.
Gast #4865431
Lesenswert?

Merkel schrieb:
> Ordner schrieb:
>> Doch es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit
>
> Schaff dir Kinder an, dann klappt es vielleicht auch mit dem Antrag auf
> Teilzeit.

Nein Teilzeit muss nicht begründet werden, der Anspruch ist unabhängig 
vom Familienstand:

"Der Anspruch muss nicht mit Kinderbetreuung oder der Wahrnehmung 
anderer familiärer Pflichten begründet werden. Wenn auch der Wunsch, 
mehr Zeit für die Familie zu haben, der wichtigste Beweggrund für eine 
Arbeitszeitreduzierung sein wird, so kommen durchaus auch andere Motive 
für die Teilzeitarbeitswünsche in Betracht, wie z. B. Aus- und 
Weiterbildungszwecke, gesundheitliche Gründe, Wahrnehmung ehrenamtlicher 
Tätigkeiten, Übergang in den Ruhestand."

aus 
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a263-teilzeit-alles-was-recht-ist.pdf?__blob=publicationFile

"Im Alter kürzer treten" dürfte der häufigste Grund für die Herren 
Ingenieure sein.
Gast #4865436
Lesenswert?

Merkel schrieb:

> Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Arbeit. Auf Teilzeitarbeit also
> auch nicht. Falls es sowas geben sollte, dann nur tarifvertraglich, z.B.
> bei einem IG Metall Unternehmen.

Falsch!

Schon mal §8 des TzBfG gelesen?

> Schaff dir Kinder an, dann klappt es vielleicht auch mit dem Antrag auf
> Teilzeit.

Ebenso einfach aus der Luft gegriffen. Siehe ebenso das TzBfg.

Warum verbreitest Du hier so einen Unsinn und verunsicherst den TO damit 
unnötig. Wenn man keine Ahnung hat, vllt. doch lieber mal nichts posten.

@Michael:

Ja, Du hast im Rahmen des o.g. Gesetzes einen Anspruch auf 
Teilzeitarbeit. Es gibt Einschränkungen und Möglichkeiten des 
Arbeitgebers einen Antrag auf Teilzeit abzulehnen.


Gruß
Chris
#4865461
Lesenswert?

chris_pi schrieb:
> Warum verbreitest Du hier so einen Unsinn und verunsicherst den TO damit
> unnötig. Wenn man keine Ahnung hat, vllt. doch lieber mal nichts posten.

Er hat völlig recht. Es gibt keinen Anspruch auf Arbeit und damit auch 
nicht auf Teilzeit. Der von dir genannte Paragraph zieht nur, wenn man 
bereits unbefristet arbeitet.

Die Frage war aber so allgemein formuliert, dass deine einfache Antwort 
auch so interpretiert werden könnte, jeder Arbeitslose hätte auch 
Anspruch auf Teilzeitarbeit, und somit auf Arbeit i.A, was natürlich 
falsch ist.
Gast #4865466
Lesenswert?

chris_pi schrieb:
> Falsch!
>
> Schon mal §8 des TzBfG gelesen?

Die Antwort von Merkel war wohl so gemeint, dass man übrhaupt keinen 
gesetzlichen Anspruch auf einen Job hat, egal ob Voll- oder Teilzeit.
Diese Aussage stimmt zwar, sorgt in dem Zusammenhang aber für 
Verwirrung.

---


Grundsätzlich kann man aus einem Vollzeitjob raus einen Antrag auf 
Teilzeit stellen, und der darf nur aus ganz wenigen Gründen abgelehnt 
werden. "Zu viel zu tun" und "Bei uns geht Teilzeit grundsätzlich nicht" 
zählt z.B. nicht.

Die Frage ist halt, ob man das wirklich machen will. Ich habe mich mit 
dem Thema auch schon auseinandergesetzt; mir ist halt mehr Freizeit 
wichtiger als das Vollzeit-Gehalt.
Das Problem ist wohl, dass das bei den Kollegen zu sehr viel Neid führt. 
Außerdem kann's natürlich passieren, dass man kaum noch interessante 
Projekte (die zeitkritisch sind) bekommt und nur noch Nebentätigkeiten 
machen darf.
Gast #4865473
Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:
> chris_pi schrieb:
>> Warum verbreitest Du hier so einen Unsinn und verunsicherst den TO damit
>> unnötig. Wenn man keine Ahnung hat, vllt. doch lieber mal nichts posten.
>
> Er hat völlig recht. Es gibt keinen Anspruch auf Arbeit und damit auch
> auf Teilzeit.

Doch es gibt einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, sogar einen auf Arbeit.

Einfach mal recherchieren und nicht auf das vertrauen was der 
SED-Parteisekretär zu DDR-Zeiten über den sterbenden Imperialismus 
schwadronierte.
#4865474
Lesenswert?

Wurzelpeter schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Es gibt keinen Anspruch auf Arbeit
>
> Klar gibt es den.

Ja? Zitierst du dann bitte die entsprechende Norm?

> Einfach zum AA. Dann gibt es schon Arbeit.
> Keiner muss arbeitslos sein.

Mag sein. Trotzdem gibt es keinen gesetzlichen Anspruch drauf.

> PS:
> Zu Art, Umfang und Bezahlung der Arbeit wurden ja keine Aussagen
> getätigt.

Außer dass sie überhaupt bezahlt wird und in D gibt es den Mindestlohn. 
Somit gibt es implizit schon Aussagen dazu.
Außerdem gibt es auch keinen Anspruch auf eine Ehrenamtliche Tätigkeit 
oder unbezahlte Praktika.

> Doch es gibt einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, sogar einen auf Arbeit.
Auch du bist eingeladen die Norm dazu zu zitieren.
Gast #4865589
Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:
> §12 GG regelt die freie ArbeitsplatzWAHL.
>
> Daraus ergibt sich nur leider keinerlei Anspruch auf Arbeit.

Eigentlich schon, Kommunisten sehen das natürlich anders. Die haben es 
in der DDR geschafft, Wahlen abzuhalten die keine wirkliche 
Wahlmöglichkeiten enthielten.

Und wenn dir das GG nicht genug ist, dann schau in die 
Landesverfassungen etc.. Oder presentiere eine statische signifikante 
Anzahl von Personen, die trotz besten Willen und Vermögen nicht Arbeiten 
konnten.


> Bist du und Wurzelpeter in der selben Sonderschule (Leistungsklasse
> "Texte lesen und verstehen")?

Alles klar, wenn man mit seiner Argumentation gescheitert ist kann man 
es immer noch mit Diffamierieung oder "argumentum ad hominem" versuchen.

Du tust mir leid, ich schließe Dich in meine Gebete ein, wenn ich das 
nächste Mal den Herrgott anflehe er solle Hirn vom Himmel schmeißen.
Gast #4865602
Lesenswert?

Ordner schrieb:
> Du tust mir leid, ich schließe Dich in meine Gebete ein, wenn ich das
> nächste Mal den Herrgott anflehe er solle Hirn vom Himmel schmeißen.

Ich habe den Herrgott angefleht mir eine Arbeitsstelle anzubieten. Er 
hat mich nicht erhört. Vielleicht kennt er auch die aktuelle 
Gesetzeslage nicht!
Gast #4865682
Lesenswert?

Merkel schrieb:

> Ich habe den Herrgott angefleht mir eine Arbeitsstelle anzubieten. Er
> hat mich nicht erhört. Vielleicht kennt er auch die aktuelle
> Gesetzeslage nicht!

Man fleht den HerrGott nicht um eine Arbeitstelle an, man krempelt die 
Ärmel hoch und legt los. Merke: Hilft dir selbst, dann hilft dir Gott.

Es gehört nicht zum Thema Teilzeit, deshalb kurz und ein letztes mal:
Falls hier jemenscht keine Arbeitsstelle findet, dann liegt es nicht 
daran das es hier keine Arbeitsstellen gäbe!
Das ist jedenfalls meine Meinung und ich weiss das eine solche Meinung 
von Drückebergern nicht geteilt wird. Deshalb möchte ich nicht darüber 
diskutieren.
Gast #4865701
Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:
> chris_pi schrieb:
>> Warum verbreitest Du hier so einen Unsinn und verunsicherst den TO damit
>> unnötig. Wenn man keine Ahnung hat, vllt. doch lieber mal nichts posten.
>
> Er hat völlig recht. Es gibt keinen Anspruch auf Arbeit und damit auch
> nicht auf Teilzeit. Der von dir genannte Paragraph zieht nur, wenn man
> bereits unbefristet arbeitet.
>
> Die Frage war aber so allgemein formuliert, dass deine einfache Antwort
> auch so interpretiert werden könnte, jeder Arbeitslose hätte auch
> Anspruch auf Teilzeitarbeit, und somit auf Arbeit i.A, was natürlich
> falsch ist.

Herr, schmeiss Hirn vom Himmel.

Es ist nun einmal Blödsinn, dass es Teilzeit "nur" tariflich geben kann! 
Das hast Du in deiner Hektik wohl übersehen.

Wenn man ein wenig logisch denken kann, sollte man aus der unvollständig 
formulierten Frage des TO erkennen, dass es eher um einen Anspruch auf 
einen Wechsel in die Teilzeit geht, als auf einen grundsätzlichen 
Anspruch auf Arbeit.

Warum macht Ihr mit solchen Trollbeiträgen das Forum so unangenehm?
Wortklauberei ist einfach aber selten zielführend!
Gast #4866328
Lesenswert?

progr schrieb:
> Michel schrieb:
>> Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit?
>
> ja den gibt es.
>
> Sicherlich schwer in der Firma durchzubekommen darüber freut sich i.d.r.
> keine Firma.

Durchbekommen ist kein Problem, weil das Gesetz dazu eindeutig ist.
Man muss halt nur mit EDEKA (Ende der Karriere) leben, und man ist der 
Erste, der fliegt, wenn es mal eng wird.
Gast #4866372
Lesenswert?

Qwertz schrieb:
> progr schrieb:

> Man muss halt nur mit EDEKA (Ende der Karriere) leben, und man ist der
> Erste, der fliegt, wenn es mal eng wird.

Nö, wieso das denn? Teilzeitler kosten dem AG nur ein Teilgehalt aber 
liefern die bessere Performance pro Stunde.

Wenn's eng wird fliegen eher die ausgebrannten mit X Überstunden.

Antwort schreiben

Bitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben.

oder

Mit Google-Account einloggen

Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.

Jetzt registrieren