Fällt ein Elektoauto mit seinen 2 t Gewicht eigentlich unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Gast #4866966
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Immerhin gibt es da ja die WEEE Registrierungspflicht und die damit 
einhergehende Verpflichtung, dass man dann Containerweise Tonnen an 
Elektroschrott entsorgen muss und das ganze hängt so weit ich weiß vom 
Gewicht der ELektrogeräte ab, die man verkauft.

Ein E-Auto wiegt ca. 2 Tonnen, das bedeutet also im Worst Case Fall eine 
entsprechend hohe Menge an Containern mit Fernsehgeräten aus Bleiglas 
die man als Elektroautohersteller entsorgen müsste.

Darum geht es:
http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung#Beispielrechnung_f.C3.BCr_Kleinunternehmen
#4866983
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Warum sollte das Elektro-Auto anders als ein Benziner/Diesel behandelt 
werden? Da sind auch Kilometerweise Kabel, haufenweise Elektronik usw. 
verbaut.

Gibt's evtl. eine Regelung nach "Elektronik-Anteil" im Gesamtprodukt?

Drucker-Tintenpatronen fallen z.B. m.W. nicht unter das WEEE, obwohl sie 
eine Platine+Chip tragen.

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