Hallo liebe Gemeinde,
ich hoffe jemand von euch hat ähnliche Erfahrungen oder hatte das
gleiche erlebt und kann seine Erfahrungen hier schildern.
Meine Situation:
Ich bin Student, aber bald fertig. Nach ein paar VGs habe ich nun einen
Arbeitsvertrag vorliegen (als Software Consultant .NET) mit sagen wir
mal ausreichendem Gehalt.
Mein Problem:
ich habe während meines Studiums ein Nebengewerbe angemeldet und habe
mir durch IT-Dienstleistungen (Hauptsächlich das Erstellen von
Webseiten) am WE bisschen Geld durch sehr (für mich) einfache Arbeit
verdient. Es waren ca. 3-4k Gewinn pro Jahr in den letzten 3 Jahren.
Daneben habe ich auch noch eine echte Werkstudentenstelle als .NET
Entwickler (16-18 Stunden pro Woche).
Der neue Arbeitgeber hat im Vertrag folgendes stehen, oder so ähnlich
(ich vermeide die exakte Wortwahl): "alle Aktivitäten im Bereich
Softwareentwicklung, die auch außerhalb des Unternehmens und außerhalb
der Arbeitszeiten durchgeführt werden, sind im Besitz des Unternehmens".
D.h. alles was ich nebenher Softwaretechnisch erstelle, soll das
Eigentum der Firma sein!?!
Wie komme ich da raus? Muss ich das angeben, was ich nebenher mache? Ich
habe es nicht erwähnt, dass ich echte Rechnungen schreibe geschweige
denn so etwas überhaupt mache und es als Nebengewerbe führe. Wäre es
ratsam, der GF zu sagen, er sollte es aus dem Vertrag streichen? Oder
soll ich das Nebeng. auf jemand anders schreiben und es dann undercover
machen? Teilweise habe ich Kunden, die mich öfters mal engagieren.
Hoffe jemand hat evtl. ähnliches erlebt und kann mir einen guten
Rat/Tipp geben.
Vielen Dank im Voraus
.Net Junior schrieb:> (ich vermeide die exakte Wortwahl): "alle Aktivitäten im Bereich> Softwareentwicklung, die auch außerhalb des Unternehmens und außerhalb> der Arbeitszeiten durchgeführt werden, sind im Besitz des Unternehmens".
ist prinzipiell übers BGB abgedeckt. Es soll vermieden werden, dass du
quasi Ideen vom AG raus trägst und selber damit Kohle machst.
Tja Pech, entweder du holst dir die Einverständnis deines AGs (den du ja
sowieso über Nebentätigkeiten aufklären musst), oder du lässt den
anderen Scheiss. Die 3-4k sind leicher im Unternehmen zu verdienen, wenn
du dafür ein klein wenig mehr arbeitest.
P.S. heute ist noch gar nicht Freitag, warte doch noch bitte einen Tag.
.Net Junior schrieb:> Ich> habe es nicht erwähnt, dass ich echte Rechnungen schreibe geschweige> denn so etwas überhaupt mache und es als Nebengewerbe führe. Wäre es> ratsam, der GF zu sagen, er sollte es aus dem Vertrag streichen? Oder> soll ich das Nebeng. auf jemand anders schreiben und es dann undercover> machen?
Das kann ein Kündigunggrund sein. Normalerweise steht irgendwo im
Vertrag eine Klausel, dass du alle Nebentätigkeiten mit dem AG abstimmen
musst. Das ist auch legal. Frag den Chef doch einfach ob das ok ist,
oder hoffe das das Ganze nicht auffliegt. Wenn er ja sagt und dir
schriftlich erlaubt weiter auf eigene Rechnung Webseiten zu bauen ist
doch alles in Butter. Ich fürchte nur die "uns gehören deine Ideen"
Klausel wird er in keinem Fall streichen.
Aufpassen musst du auch darauf, dass du deinem AG keine Konkurenz machst
(z.B. gleicher Kundenbereich / ähnliche Dienstleistung) - Das wäre auch
ein Grund für eine Kündigung.
waflija schrieb:> Ich fürchte nur die "uns gehören deine Ideen"> Klausel wird er in keinem Fall streichen.
Die gilt sowieso nicht. Völlig abstrus.
Nebentätigkeit muss beim AG gemeldet werden, ablehnen darf der aber nur
aus wichtigem Grund, z.B. direkte Konkurrenz o.ä. Einfach so NICHT.
ui schrieb:> ist prinzipiell übers BGB abgedeckt. Es soll vermieden werden, dass du> quasi Ideen vom AG raus trägst und selber damit Kohle machst.
Gibt es dafür Belege bzw. kennst du den/die Paragraphen? Gibt es da ggf.
schon Gerichtsurteile?
Wenn das wahr wäre, dürfte ich ja ein bestimmtes Hobby nicht mehr
ausüben. Und das stünde dann m. E. dem Recht auf freie Selbstbestimmung
entgegen.
Ich glaube kaum, das z.B. ein Konstrukteur seinem AG die Rechte an
seinem in der Freizeit selbst entwickelten Modellflugzeug "schenken"
muss...
Dann wären ja auch ggf. viele hier entwickelte und vorgestellte Platinen
Eigentum irgendeines AG. Oder in diesem Fall: Alleine die Hilfe bei der
Lösung eines Softwareproblems in diesem Forum ist "Softwareentwicklung".
Damit wäre diese "Hilfe" dann sogar "strafbar" ;D
Das kann nicht sein. Obwohl, in DE ist sowas möglich...
waflija schrieb:> Das kann ein Kündigunggrund sein.
Was alles so als Kündigungsgrund kursiert, ist oft kurios.
Besser wäre es natürlich einen Anwalt für Arbeitsrecht um Rat
zu fragen. Der ist sicher billiger als nachher einen kostspieligen
Rechtsstreit zu führen.
Ich würde versuchen die Klausel zu streichen oder einen
finanziellen Ausgleich auszuhandeln. Alles andere
regelt ersatzweise sowieso wohl das Arbeitgebererfindungsgesetz
über das man denken kann, wie man will.
Die Beweislast würde ohnehin der Arbeitgeber tragen müssen.
Wenn die Software der Nebentätigkeit nichts gemein hat mit
der Software des Arbeitgebers sehe ich da keine Gefahr.
Ansonsten könnte ein Altlast aus einer früheren Tätigkeit
ja mal den TO zur Unzeit einholen, was mir ziemlich
unverhältnismäßig vor kommt.
Eine unangemeldete Nebentätigkeit die im Geschäftsfeld des Arbeitgebers
(Konzern) liegt hat bei Kollegen neulich dazu geführt das sie sich
zwischen Abmahnung und Aufhebungsvertrag entscheiden durften.
Dragi schrieb:> Damit wäre diese "Hilfe" dann sogar "strafbar" ;D
Das wohl nicht, aber Schadenersatz könnte das schon bedeuten,
was im schlimmsten Fall in die Millionen gehen kann. Allerdings
wäre das in D schon außergewöhnlich.
Cyborg schrieb:> Dragi schrieb:>> Damit wäre diese "Hilfe" dann sogar "strafbar" ;D>> Das wohl nicht, aber Schadenersatz könnte das schon bedeuten,> was im schlimmsten Fall in die Millionen gehen kann. Allerdings> wäre das in D schon außergewöhnlich.
Die Klausel ist komplett unwirksam und sowieso nicht existent weil
Troll, warum wird da überhaupt noch drüber diskutiert? Gut von Michi
erwarte ich kein Wissen in solchen Dingen, aber dem Rest könnte da
langsam ein Licht aufgehen.
.Net Junior schrieb:> mal ausreichendem Gehalt.> Der neue Arbeitgeber hat im Vertrag folgendes stehen, oder so ähnlich> (ich vermeide die exakte Wortwahl): "alle Aktivitäten im Bereich> Softwareentwicklung, die auch außerhalb des Unternehmens und außerhalb> der Arbeitszeiten durchgeführt werden, sind im Besitz des Unternehmens".
Das passt schon mal nicht zusammen. Wenn irgend welche Klauseln dich
derart einschränken, dann muss da eine entsprechende Kompensation durch
den AG erfolgen. Die Klausel wäre bei 100k/a ok, aber so...
> Daneben habe ich auch noch eine echte Werkstudentenstelle als .NET> Entwickler (16-18 Stunden pro Woche).
Die müsstest du natürlich kündigen.
Hast du den Vertrag schon unterschrieben? Wenn ja, hast du ein großes
Problem. Wenn nicht, nachverhandeln, Streichung der Klauseln oder
notfalls großzügige Kompensation vereinbaren oder wenn alles nix hilft,
was neues suchen. Solche Arbeitsverträge sind Garant für Ärger zur
Unzeit. Wenn ein AG derartige Besitzansprüche selbst für die Freizeit
der AN stellt, kann man sich schon mal ausrechnen, wie der Job aussieht.
Reguläre 50+ Wochenstunden und so. Suche dir was neues...
ui schrieb:> P.S. heute ist noch gar nicht Freitag, warte doch noch bitte einen Tag.
Solche Bemerkungen lassen, diese zeugt von mangelnder geistiger
Fähigkeit und stellt somit den ganzen Kommentar in Frage!
An den TO:
Bespreche dein Vorhaben mit dem neuen Arbeitgeber. Wenn das Themengebiet
deines Nebengewerbes und die Festanstellung sich nicht überschneiden,
dann sehe ich kein Problem. Am Besten schriftlich im Arbeitsvertrag
festhalten, um Problemen vorzubeugen.
Vielen Dank für eure Hilfe. :-) ich werde mich mit dem neuen AG in
Verbindung setzen und es ihm erzählen, ggf. an jemanden aus der Familie
abgeben das NG.
Was meine Werkstudentenstelle angeht... Da werde ich dann wohl kündigen,
da die Perspektive nicht optimal ist, wenig Herausforderung, weniger
Gehalt, aber für Studenten optimal
Wie Cyborg schon schreibt, mit BGB hab ich mich wohl vertan -.-
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbnerfg/gesamt.pdf
Ist leider so. Inwieweit das jeden einzelnen von euch betrifft steht auf
nem anderen Stern. In meinen Augen trifft das aber hauptsächlich
"Erfindungen" mit denen Geld verdient wird.
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Nebentaetigkeit.html#tocitem2
Die lange Primärquelle steht drunter.
"Eine Nebentätigkeit kann ohne weiteres, d.h. ohne dass es
hierzu auf tarifliche oder vertragliche Regelungen ankommt,
unzulässig sein, wenn der Arbeitnehmer durch die Nebentätigkeit so
sehr beansprucht wird, daß er seinen (Haupt-)Arbeitsvertrag nicht
oder nicht ausreichend erfüllen kann, weil er z.B. ständig zu müde
ist."
-> Und as OHNE dass der Vertrag etwas dazu sagt. Wenn es explizit drin
steht, dass Tätigkeiten gemeldet werden müssen -> Abschnitt "Sind
arbeitsvertraglich Klauseln wirksam, die Nebentätigkeiten
beschränken?"
Alles andere regelt u.a. das ArbNErfG (Ja das gibts :) )
lang: https://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/inhalts_bersicht.html
kurz: http://www.abitz.de/De/Arbeitnehmererfindergesetz
Karmafee schrieb im Beitrag #4879792:
> Wo ist der Job denn? Hoffentlich München?
Ist ein kleines U. im Rhein-Main-Gebiet (östlich). Ich habe damals nach
.NET Ausschau gehalten und mich initiativ beworben. Ging schnell und
vorher hatte das U. keinen Studenten eingestellt, war quasi der erste.
Ich würde empfehlen einfach nach offenen Stellen (Festanstellungen) zu
suchen und sich aber nicht explizit auf diese bewerben, sondern sich
quasi initiativ als Student anbieten. Man kann auch nach kleinen U. in
der Umgebung suchen und evtl. kurz durchklingeln, fragen ob Bedarf
besteht und so sein Glück versuchen. Wer suchet der findet :-)