Amateurfunk im Auto

Gast #4920758
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Hallo,
ich habe eine Frage:
Ich möchte mir ein Amateurfunkgerät(2,0m/0,7m) in mein Auto (Oktavia 1Z 
Bj. 2011) einbauen.

Seite 109 Betriebsanleitung:
ŠKODA lässt den Betrieb von Mobiltelefonen und Funkanlagen mit 
fachgerecht
installierter Außenantenne und einer maximalen Sendeleistung von bis zu
10 Watt zu.
http://ws.skoda-auto.com/OwnersManualService/Data/de/Octavia_1Z/11-2012/Manual/Octavia/A5_Octavia_OwnersManual.pdf

Sind diese 10W am Ausgang am Funkgerät, ERP oder EIRP?

vy 73 (leider noch kein Rufzeichen da Prüfung erst am 07.06.2017)
Gast #4920778
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Im Zweifelsfall EIRP, weil das das ist, was in die "Luft" geht und somit 
evtl. mit der Bordelektronik interferieren könnte.
Die Leckverluste entlang der Leitung sollten nur einen Bruchteil 
betragen.
Du solltest ferner drauf achten, dass der Transceiver ein "e-Mark" hat 
und diese Bescheinigung mitführen.

73!
Gast #4920781
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Am Funkgerät, nehm ich mal an.
Wir produzieren hier auch für die Automobilen. Hier hat noch niemand was 
von EIRP gehört, glaube ich ;) ...
1
Über Möglichkeiten hinsichtlich Montage und Betrieb von Mobiltelefonen und
2
Funkanlagen mit einer Sendeleistung von mehr als 10 W informieren Sie sich bei
3
einem ŠKODA Vertragspartner.

steht aber auch da. Fahr doch mal hin und frag deinen ŠKODA-Mann.

StromTuner
Gast #4920795
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Falk Branz schrieb:
> Kann ich davon ausgehen dass die Transceiver  von ICOM, Yaesu, Kenwood
> sowas haben?

zu 99,99% ja, wenn es ein halbwegs aktuelles Gerät ist.
Ich habe mir 2003 den IC706mk2G geholt und der hatte das glaub ich noch 
nicht (brauchte es aber auch noch nicht, weil es noch nicht diese 
Regelung gab), aber 2005 der FT8900 hatte schon ein e-Mark.
#4921003
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Wenn du DARC Mitglied bist kannst du auf den Mitgliederwebseiten vom 
DARC einiges erfahren was du darfst.


z.B. gibt es dort ein Papier aus der ersichtlich ist, das auch bei 
modernen Autos ein Funkgerät ohne CE Zeichen eingesetzt werden darf.

Hier wird zwischen Fahrzeugen bis drei Rädern und ab 4 Rädern 
unterschieden.

Bis 3 Räder gilt die CE Vorraussetzung bei Fahrzeugen ab Baujahr 2002 
zwingend. bei vierrädrigen Fahrzeugen nicht.

Auserdem gibt es im DARC Mitgliederbereich jede Menge Informationen zu 
den einzelnen Fahrzeugherstellern was für maximale Sendeleistungen unter 
welchen Vorraussetzungen erlaubt ist. die 10W gelten nur pauschal.

beim Golf6 Bj 2012 ist es z.B. erlaubt auf 2m und 70cm mit 50 W zu 
senden, wenn die Antenne fest auf Dachmitteoder hinten mittig montiert 
ist. bei anderen Antennenstandorten eben nur 10 W.

Ralph Berres
#4922932
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Ich lese das so, als das es sich um eine Leistung am Wattmeter handelt.
Ist EIRP bzw. ERP nicht angegeben, ist es auch nicht gemeint.
Dann sollte es auch klar sein, das es ungünstiger ist, auf irgendwas 
inneres zu strahlen, also eine kleinere Leistung als bereits störend 
gilt, bzw. auch der Empfang schlechter ist.
Den Beitrag von Ralph Berres fand ich informativ.
Gast #4922966
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Falk Branz schrieb:
> und Funkanlagen mit fachgerecht installierter Außenantenne

Man sollte etwas Wert auf das Wort "fachgerecht" legen. Ein Kollege 
hatte vor Jahren sein C-Netz-Handy im Peugeot NUR auf dem Beifahrersitz 
liegen. Folge war, daß öfter der Motor ausging. Ob heute alles besser 
ist?
Gast #4923142
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M.N. schrieb:
> Im Zweifelsfall EIRP, weil das das ist, was in die "Luft" geht und somit
> evtl. mit der Bordelektronik interferieren könnte.

Welch Unsinn.

EIRP ist das Produkt aus Sendeleistung und Antennengewinn in der 
Richtung des maximalen Antennengewinns. Im Nahfeld, also da wo sich das 
Auto und die Bordelektronik befinden, hat die Feldstärke wenig mit dem 
Antennengewinn zu tun. Das Richtdiagramm gilt nur für das Fernfeld.

Falk Branz schrieb:
> ŠKODA lässt den Betrieb von Mobiltelefonen und Funkanlagen mit
> fachgerecht
> installierter Außenantenne und einer maximalen Sendeleistung von bis zu
> 10 Watt zu.
> 
http://ws.skoda-auto.com/OwnersManualService/Data/de/Octavia_1Z/11-2012/Manual/Octavia/A5_Octavia_OwnersManual.pdf

Dann frage die Zulassungsbehörde, welche Leistung laut Typzulassung des 
Fahrzeuges genehmigt ist.

Hoffentlich wissen die damit besser Bescheid, als mit Abgasmessungen bei 
Diesel-Fzg
Gast #4923146
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Ralph B. schrieb:
> Bis 3 Räder gilt die CE Vorraussetzung bei Fahrzeugen ab Baujahr 2002
> zwingend.

Heißt das, dass sich jeder Funkamateur, der als Amateurfunker ein 
Selbstbau-Funkgerät in einem 3-rädrigen Fahrzeug betreiben möchte, 
zusätzlich zur Einhaltung der Vorgaben nahc $7 AFuG ein CE-Kennzeichen 
"ausdrucken" muss?
Gast #4923149
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Wolfgang schrieb:
> eißt das, dass sich jeder Funkamateur, der als Amateurfunker ein
> Selbstbau-Funkgerät in einem 3-rädrigen Fahrzeug betreiben möchte,
> zusätzlich zur Einhaltung der Vorgaben nahc $7 AFuG ein CE-Kennzeichen
> "ausdrucken" muss?

Ich würde sogar noch weiter gehen: wenn die Anwendbarkeit der RED 
(früher RTTE) bejaht ist, dann ist doch für Sendeanlagen keine 
Selbstdeklaration (Modul A) möglich, oder? Also würde ich von einer 
zwangsläufigeb Beiteiligung einer notofizierten Stelle ausgehen. D.h. es 
muss auch eine Nummer hinter die CE.(und viel Geld auf ein anderes 
Konto)

Sehr ihr das auch so?

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