Steuererklärung als Student?

OP #4922897
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Nabend

Bei uns an der Uni gibt es gerade viele Kommilitonen,
die der Meinung sind, dass sich eine Steuererklärung auch für 
Studierende lohnt.

MMn ist das nicht so, da ja die meisten keine Lohnsteuer zahlen.

Hat jemand Erfahrungen auf diesem Gebiet?

Meine Situation:

Bachelor: 2010 bis 2014 (7 Semester)
jedes Semester 500€ Studiengebühren und 300 Euro Semesterbeiträge
jedes Semester 680€ elternunabhängiges Bafög
keine Ausgaben für Bücher, Computer, Fahrten etc
2 Semester 400€ Verdienst beim AStA
PKV: ca 200€ im Monat

Master: 2014 bis jetzt (7 Semester)
jedes Semester 300€ Semesterbeiträge
4 Semester Bafög 680€
3 Semester Studienkredit (kfw) 680€
keine Ausgaben für Bücher, Computer, Fahrten etc
6 Semester 400€ Verdienst stud. Hilfskraft an der Uni
PKV: ca 300€ im Monat

Also kann ich nichts angeben, und Lohnsteuer habe ich auch keine Gezahlt


Wenn es etwas "zu holen" gäbe, würde ich es dennoch gerne tun.
Gerade weil die PKV seit meinem 35. Lebensjahr teurer geworden ist.

Danke für eure Hilfe

Kolja
#4923403
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Kolja L. schrieb:
> Wenn es etwas "zu holen" gäbe, würde ich es dennoch gerne tun.
> Gerade weil die PKV seit meinem 35. Lebensjahr teurer geworden ist.

Du hast erst mit 28 angefangen zu studieren, das klingt danach als ob 
das deine zweite Ausbildung ist.

Und JA, das IST wesentlich bei der steuerlichen Bewertung

http://www.finanztip.de/zweitstudium/

Du kannst rückwirkend für (ich glaube 4) Jahre noch Steuerklärungen 
abgeben.
#4923420
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Verlustvortrag geht sogar noch 7Jahre rückwirkend ! Wenn du noch keine 
Steuererklärung gemacht hast, mach unbedingt zuerst die für die Jahre 
davor, hake den Verlustvortrag an. Du kannst Werbungskosten für eine 
Zweitausbildung anrechnen lassen (studienhebühren, spritgeld, 
Arbeitsmittel usw),  akkumulieren und bekommst in deinem ersten 
Lohnsteuer pflichtigen Jahr ne ordentliche Rückzahlung.
OP #4924928
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Eine Antwort dazu:

Bei den 7 Jahren handelt es sich um eine Regelung zu gesonderten 
Verlustfeststellung. Diese ist möglich, wenn die Ausgaben in einem Jahr 
die Einkünfte überstiegen haben.
Schau am besten noch einmal in das Schreiben vom Finanzamt, möglicher 
Weise steht das Ganze unter einem Vorläufigkeitsvermerk. Wurde der 
Bescheid unter einem Vorläufigkeitsvermerk erlassen, wird er von Amts 
wegen geändert werden, wenn der Rechtsstreit zur Erststudienfrage 
geklärt wurde. Sollte dies nicht so sein, dann hast Du die Möglichkeit 
gegen den Ablehnungsbescheid Einspruch einzulegen. Hier erfährst Du wie 
man Einspruch dagegen einlegen kann: 
https://studentensteuererklaerung.de/ratgeber-steuern/einspruch-gegen-den-steuerbescheid-einlegen-so-gehts.

Hier erklären wir auch noch einmal ausführlich warum die Bescheide 
manchmal unter einem Vorläufigkeitsvermerk erlassen werden: 
https://studentensteuererklaerung.de/ratgeber-steuern/erststudium-vs-zweitstudium.
OP #4925045
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Noch mal eine Zusatzfrage:

Da ich als Student ja keine Lohnsteuer gezahlt habe,
bekomme ich auch nix wieder.
Ich kann aber die Steuerlast in meinem ersten Arbeitsjahr mindern.

Mal angenommen mein Studium kostete mich 5.000€
und ich würde im ersten Arbeitsjahr 50.000€ verdienen,
wie berechne ich die Rückzahlung?

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