Nabend Bei uns an der Uni gibt es gerade viele Kommilitonen, die der Meinung sind, dass sich eine Steuererklärung auch für Studierende lohnt. MMn ist das nicht so, da ja die meisten keine Lohnsteuer zahlen. Hat jemand Erfahrungen auf diesem Gebiet? Meine Situation: Bachelor: 2010 bis 2014 (7 Semester) jedes Semester 500€ Studiengebühren und 300 Euro Semesterbeiträge jedes Semester 680€ elternunabhängiges Bafög keine Ausgaben für Bücher, Computer, Fahrten etc 2 Semester 400€ Verdienst beim AStA PKV: ca 200€ im Monat Master: 2014 bis jetzt (7 Semester) jedes Semester 300€ Semesterbeiträge 4 Semester Bafög 680€ 3 Semester Studienkredit (kfw) 680€ keine Ausgaben für Bücher, Computer, Fahrten etc 6 Semester 400€ Verdienst stud. Hilfskraft an der Uni PKV: ca 300€ im Monat Also kann ich nichts angeben, und Lohnsteuer habe ich auch keine Gezahlt Wenn es etwas "zu holen" gäbe, würde ich es dennoch gerne tun. Gerade weil die PKV seit meinem 35. Lebensjahr teurer geworden ist. Danke für eure Hilfe Kolja
https://www.google.de/#q=verlustvortrag+studium&* Weiterer Text würde die Zensur nicht überstehen. Arno
Aber das gilt nur für die Anrechnung im ersten Einkommensjahr nach dem Studium, oder?
Arno H. schrieb: > Weiterer Text würde die Zensur nicht überstehen. Willst Du hier irgendjemanden irgendwas unterstellen?
Kolja L. schrieb: > Wenn es etwas "zu holen" gäbe, würde ich es dennoch gerne tun. > Gerade weil die PKV seit meinem 35. Lebensjahr teurer geworden ist. Du hast erst mit 28 angefangen zu studieren, das klingt danach als ob das deine zweite Ausbildung ist. Und JA, das IST wesentlich bei der steuerlichen Bewertung http://www.finanztip.de/zweitstudium/ Du kannst rückwirkend für (ich glaube 4) Jahre noch Steuerklärungen abgeben.
Verlustvortrag geht sogar noch 7Jahre rückwirkend ! Wenn du noch keine Steuererklärung gemacht hast, mach unbedingt zuerst die für die Jahre davor, hake den Verlustvortrag an. Du kannst Werbungskosten für eine Zweitausbildung anrechnen lassen (studienhebühren, spritgeld, Arbeitsmittel usw), akkumulieren und bekommst in deinem ersten Lohnsteuer pflichtigen Jahr ne ordentliche Rückzahlung.
Noch bis zum 31.12.2016 kannst Du Deine Steuererklärung als Student bis zu 7 Jahre rückwirkend einreichen. Ab dem 01.01.2017 wirst Du nur noch 4 Jahre dafür Zeit haben. Kann das jmd bestätigen?
Oh, Mist. Woher hast du das? Es gab Änderungen, aber glaube das stand nicht drin.
Eine Antwort dazu: Bei den 7 Jahren handelt es sich um eine Regelung zu gesonderten Verlustfeststellung. Diese ist möglich, wenn die Ausgaben in einem Jahr die Einkünfte überstiegen haben. Schau am besten noch einmal in das Schreiben vom Finanzamt, möglicher Weise steht das Ganze unter einem Vorläufigkeitsvermerk. Wurde der Bescheid unter einem Vorläufigkeitsvermerk erlassen, wird er von Amts wegen geändert werden, wenn der Rechtsstreit zur Erststudienfrage geklärt wurde. Sollte dies nicht so sein, dann hast Du die Möglichkeit gegen den Ablehnungsbescheid Einspruch einzulegen. Hier erfährst Du wie man Einspruch dagegen einlegen kann: https://studentensteuererklaerung.de/ratgeber-steuern/einspruch-gegen-den-steuerbescheid-einlegen-so-gehts. Hier erklären wir auch noch einmal ausführlich warum die Bescheide manchmal unter einem Vorläufigkeitsvermerk erlassen werden: https://studentensteuererklaerung.de/ratgeber-steuern/erststudium-vs-zweitstudium.
Noch mal eine Zusatzfrage: Da ich als Student ja keine Lohnsteuer gezahlt habe, bekomme ich auch nix wieder. Ich kann aber die Steuerlast in meinem ersten Arbeitsjahr mindern. Mal angenommen mein Studium kostete mich 5.000€ und ich würde im ersten Arbeitsjahr 50.000€ verdienen, wie berechne ich die Rückzahlung?
Vor allem sind die 5% über Basiszins die das Finanzamt zahlt im Moment unschlagbar. Deswegen nur keine Eile mit der Steuererklärung.
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