Elektrocheck

OP #4923645
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Hier im Haus wurde kürzlich ein Elektrocheck durchgeführt. Dabei wurde 
bemängelt, dass  der Hausanschluss auf zwei Phasen mit 63 A abgesichert 
ist, auf der dritten nur mit 50 A.

Offenbar ist das schon seit Jahrzehnten so, also offenbar kein Problem.

Frage: warum ist das ein Mangel, dem abgeholfen werden muss?
#4923663
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Vorweg: Ich selber führe auch E-Check durch. Normalerweise ist der 
Hausanschlusskasten verplombt, und nicht durchsichtig. Was also hat der 
E-Checker da verloren? Sollte er die Plombe entfernt haben, so muss er 
das Zuständige Stromversorger Benachrichtigen, dass der wieder 
verplombt. War die Plombe schon weg, ist das ein Mangel.
Laut den Stromversorger, sollte jedem 63 A im Haus zur Verfügung stehen. 
Deine 50 A Sicherung ist in meinen Augen kein Mangel. Ich würde so was 
unter Bemerkung / Empfehlung schreiben.
Hat dein Haus, den E-Check bestanden? Würde mich schon interessieren, 
was er noch als Mangel aufgeschrieben hat. Messprotokoll?
OP #4923680
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Ich liste mal die weiteren Mängel auf:

1. KG: Schleuse-Heizungsvorraum: Wandleuchte. Die Glasabdeckung bzw.
   die Wandleuchte muss durch eine feuchtraum-geeignete Wandleuchte,
   zweckmäßiger Weise als LED - Version ersetzt werden.
2. KG: Heizungsraum hinten, oben: offene Leitungsenden, unsachgemäß
   Die Leitungen müssen in eine Verteilerdose eingebracht werden.
3. KG: Heizungsraum vorne, oben: offene Leitungsenden, unsachgemäß
   Die Leitungen müssen in eine Verteilerdose eingebracht werden.
4. KG: Heizungsvorraum: Heizungs-Notschalter Kontrollleuchte defekt
   Die Kontrollleuchte des Heizungs-Notschalters ist defekt und muss
   erneuert werden.
5. KG: HM-Abstellraum b. Hzg.-Raum: Wandleuchte Glasabdeckung fehlt
   Die Glasabdeckung bzw. die Wandleuchte muss durch eine feuchtraum-
   geeignete Wandleuchte, zweckmäßiger Weise als LED - Version ersetzt
   werden.
6. TG: 5 Stück Leuchtstofflampen: kein Feuchtraumschutz mehr vorhanden

Der Rest sind Hinweise und Empfehlungen, z.T. über Dinge, die mit 
Elektrik rein gar nichts zu tun haben.

Die Punkte 2 und 3 sind echte Klopper: da sind zwei Kabel verbunden und 
die Enden einfach mit Isolierband verpappt.
Punkt 5 ist in einem knochentrockenen Raum im Keller
1 und 6 sind auf jeden Fall Mängel. (Die Leuchtstoffröhren wurden durch 
dünnere ersetzt, der Feuchtigkeitsschutz ist unwirksam.)

Darüber, ob der E-Check bestanden ist, oder nicht, steht im Prüfbericht 
nichts.
OP #4923706
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Michael B. schrieb:
> Das kann sich schnell ändern, Stichwort Überschwemmung.

Dagegen würde aber die Feuchtraum-Installation auch nicht helfen...

> (ich halte jetzt die geringere Absicherung von 50A auch für kein
> Problem, aber vielleicht sind ja die 63A illegalerweise hochgerüstet
> worden ?)

Die 63 A sind hier die übliche Absicherung solcher Häuser. (Wäre das 
anders, hätte der E-Checker das bemängeln müssn - hat er aber nicht.)
#4923773
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Was ist denn heutzutage noch tatsächlich ein Feuchtraum im Wohnhaus?
-Badezimmer kann man als Feuchtraum durchgehen lassen
-Küche schon nicht mehr
-Kellerräume ja auch eher nicht - wenn irgendwo ne feuchte Ecke 
auftaucht, kommen ja schon die Leute in Vollschutz, um den 
höchstbedohlichen Schimmel zu entfernen (am gefährlichsten ist der den 
man noch gar nicht sieht :-)

Als Kindererinnerung kenne ich noch die Waschküche samt kohlegeheiztem 
Waschkessel - das war ein Feuchtraum :-), Sichtweite unter 50cm. Trotz 
vorhandener Waschmaschine wurde einmal im Monat tatsächlich Kochwäsche 
gemacht.
#4923852
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Uhu U. schrieb:
> Die Punkte 2 und 3 sind echte Klopper: da sind zwei Kabel verbunden und
> die Enden einfach mit Isolierband verpappt.

Im Prinzip egal, so lange nicht Kinder daran kommen...

Eine Verteilerdose für Aufputz lässt sich leicht darüber montieren,
ein Loch in der Rückwand und weg ist die Gefahr...

Natürlich würde ich das auch als Mangel beurteilen, allerdings nur
ein leichter wie etwas Rost am Auspuff...
#4923969
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Hi

Uhu U. schrieb:
> 5. KG: HM-Abstellraum b. Hzg.-Raum: Wandleuchte Glasabdeckung fehlt
>    Die Glasabdeckung bzw. die Wandleuchte muss durch eine feuchtraum-
>    geeignete Wandleuchte, zweckmäßiger Weise als LED - Version ersetzt
>    werden.

Warum sollte hier LED zweckmäßig sein?
Läuft dort das Licht so lange, daß ich dort ein sparsames Leuchtmittel 
brauche?

Nebenbei: Die Schiffsamatur in meinem Heizungsraum ist zur Hälfte in der 
Decke verschwunden (dort wurde wohl Mal die Decke begradigt, Altbau) und 
Glas ist auch nur am Leuchtmittel vorhanden - ne ganz normale Glühbirne.
Für die anzusetzende Jahresbrenndauer wohl aber nicht die schlechteste 
Wahl ;)
So viel Geld kann ich durch Austausch gar nicht sparen oder ich muß die 
neue Lampe dann wirklich Tag und Nacht durchleuchten lassen, daß ich 
irgend wann zumindest theoretisch ins Plus komme ...
OP #4924251
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Patrick J. schrieb:
> Läuft dort das Licht so lange, daß ich dort ein sparsames Leuchtmittel
> brauche?

Nein, natürlich nicht, aber money, money makes the world go round und 
vernünftiges Denken ist eben nicht jedermanns sache.

In der TG ist auch noch sowas: da laufen die Versorgungskabel von einer 
offenen Kabelbühne im Keller durch ein Brandschott rein, hängen dort ca. 
1,5 m in einem dicken, mit Kabelbindern zusammengerafften Bündel, um 
dann durch ein weiteres Brandschott im zentralen Kabelschacht des Hauses 
zu verschwinden.

Der E-Checker empfielt nun:
1
Die Leitungen sollten in einen brandsicheren Kanal eingebracht bzw.
2
brandsicher ummantelt werden, da bei einem Brand in der TG die kompletten
3
Leitungen der Wohnungen zerstört werden könnten und ein Brand sich im
4
Versorgungs Schacht hocharbeiten könnte.

Nun habe ich einfach mal gerechnet:
- Wie oft kommen Garagenbrände vor? Schätzen wir mal grob, alle 1000
  Betriebsjahre und
- an den Kabeln entsteht ein Schaden von 100.000 €

Der Schaden hat also einen Erwartungswert von 100 €.

Wenn die brandsichere Verwahrung des Kabelbündels weniger als 100 € 
kostet, hat die Eigentümergemeinschaft gut investiert - und wenn sie den 
Schaden selbst bezahlen müsste, statt der Gebäudeversicherung.

Nun ist aber diese brandsichere Verwahrung garantiert nicht für 100 € zu 
haben und die Gebäudeversicherung ist vorgeschrieben.

M.a.W: Der gute Rat des E-Checkers ist eine schlechter...
#4924406
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Uhu U. schrieb:
> Die Leitungen sollten in einen brandsicheren Kanal eingebracht bzw.
> brandsicher ummantelt werden, da bei einem Brand in der TG die
> kompletten
> Leitungen der Wohnungen zerstört werden könnten und ein Brand sich im
> Versorgungs Schacht hocharbeiten könnte.

Humbug! Die Brandabschottung verhindert das. Und das ist auch der Sinn 
der Brennabschottung. Voraussetzung ist natürlich die Brandabschottung 
ist Fachgerecht ausgeführt. (Firmen die darauf Spezialisiert sind, 
machen neben dem Brandschott ein Schildchen ran, mit Einbaudatum und 
verwendetes Produkt)
OP #4924627
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Markus M. schrieb:
> Wenn in allen Garagen die Verkabelung so freizügig wäre, dann käme ein
> Brand wohl eher alle 10 Betriebsjahre vor -> Der Schaden hat also einen
> Erwartungswert von 10000 €.

Das ist jetzt aber nicht sehr logisch, denn von den Kabeln geht keine 
Brandgefahr aus. Sie sind lediglich selbst gefährdet, wenn in der TG ein 
Brand ausbrechen würde. An der Wahrscheinlichkeit für den Schaddensfall 
ändern sie also nichts.

> dann käme ein Brand wohl eher alle 10 Betriebsjahre vor

Die Garage und die Kabel sind übrigens 45 Jahre alt...
Gast #4925149
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H.Joachim S. schrieb:
> -Badezimmer kann man als Feuchtraum durchgehen lassen

Nope, ist keiner. Gelten aber verschärfte Bedingungen die Elektrik.

Uhu U. schrieb:
> 1. KG: Schleuse-Heizungsvorraum: Wandleuchte. Die Glasabdeckung bzw.
>    die Wandleuchte muss durch eine feuchtraum-geeignete Wandleuchte,
>    zweckmäßiger Weise als LED - Version ersetzt werden.

Fraglich, ob der Raum überhaupt ein Feuchtraum ist. Aber kaputte 
Abdeckung sollte schon ersetzt werden.

> 4. KG: Heizungsvorraum: Heizungs-Notschalter Kontrollleuchte defekt
>    Die Kontrollleuchte des Heizungs-Notschalters ist defekt und muss
>    erneuert werden.

Fraglich, ob Schalter überhaupt erforderlich, ist erst ab 50kW 
Heizleistung vorgeschrieben. Aber wenn sollte die Lampe schon gehen.

> 5. KG: HM-Abstellraum b. Hzg.-Raum: Wandleuchte Glasabdeckung fehlt
>    Die Glasabdeckung bzw. die Wandleuchte muss durch eine feuchtraum-
>    geeignete Wandleuchte, zweckmäßiger Weise als LED - Version ersetzt
>    werden.

Siehe 1.

> 6. TG: 5 Stück Leuchtstofflampen: kein Feuchtraumschutz mehr vorhanden

Siehe 1.

Allerdings setze ich auch in trockenen Räumen gern Feuchtraummaterial 
ein, weil es einen guten Staubschutz bietet.
OP #4925297
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Die TG mit ihren Leuchtstofflampen würde ich schon als Feuchtraum 
bezeichnen - das Dach ist stellenweise nicht ganz dicht...

Kann man die Vorschriften, nach denen die Prüfnug angeblich vorgenommen 
wurde - VDE 0105 und DGUV-Vorschrift 3 - irgendwo einsehen, oder 
zumindest eine Beschreibung, was dort drin steht?
#4925512
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Harald W. schrieb:
> Ja, so etwas würde ich eindeutig als Feuchtraum bezeichnen:
> 
http://06.live-radsport.ch/images/09101714646-cancun-mexiko---rio-secreto---eine-trpofsteinhoehle-durch-die-man-schwimmen-kann-hier-die-gruppe-mit-florencio-ramos-angel-vicioso-und-paco-mancebo.jpg

Genau so habe ich mir das auch gedacht. Den Humor-Befreiten aber steht 
das Wasser schon wieder Oberkante Unterlippe. Nur keine Wellen machen...
:)

MfG Paul
Gast #4925567
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Christoph K. schrieb:
> Schmelzsicherungen haben unterschiedliche Durchmesser, damit
> man keine falschen Werte bestücken kann. Ist das zwischen 50A und 63A
> nicht so?

Du kannst keine 63A Rundsicherung in einen 50A Einsatz schrauben, Du 
kannst aber 50A in einen 63A Einsatz schrauben.

Dürften aber NH Sicherungen sein.

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