Kindersicherung Wasserbecken.

OP #4974636
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Aufgabe:

Zwei Wasserbecken, ebenerdig eingebaut, brauchen eine Kleinkinder-
sicherung.

Die Becken sind 80 cm breit und 4 Meter lang.

Nun möchte ich da Schutzgitter aus Edelstahl bauen und 1cm
unter Wasserstand montieren.

Soweit einfach, aber welcher Stababstand wäre angebracht?
6 cm???

Ich finde nichts über Vorschriften. Falls da mal was passiert?
Auch dem Kunden ist klar, dass Kleinkinder nicht ohne Beaufsichtigung
im Garten krabbeln dürfen. Aber.....

Grüße Bernd
OP #4974711
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Was haltet ihr davon?

Der Kunde bekommt unterschiedliche Halter für die Schutzgitter.

Version A: Das Gitter ist 2 cm über der Wasserfläche.
Version B: Das Gitter ist unterhalb der Wasserfläche.

Nun kann der Kunde, abhängig dem Alter seiner Enkel, entscheiden,
wie die Sicherung aussehen soll.

Grüße Bernd
(Firma: ...) #4974730
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Warum rufst du nicht einfach bei einer Berufsgenosenschaft, meinetwegen 
die BG Chemie in Heidelberg, ja ich weiss, die ist nicht zustaendig, an, 
schilderst drin Problem und fragst, wer dir weiterhelfen kann.

Oder für ganz Verwegene: Nachfrage in einer öffentlichen Badeanstalt 
deines Vertrauens.

Ich hatte eigentlich gedacht, dass ein Vollprofi eie du sich nicht auf 
irgendwelches Halbwisswn aus diesem Forum verlässt.
Moderator (Firma: Titel) Persönliche Seite #4974756
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Magnus M. schrieb:
> Lothar M. schrieb:
>> Stäbe senkrecht
> Willst Du das Kind aufspießen?
Uuups, falsch gedacht. Ich hatte den Schutz um die Becken gesehen.

Kara B. schrieb:
> Warum rufst du nicht einfach bei einer Berufsgenosenschaft, meinetwegen
> die BG Chemie in Heidelberg, ja ich weiss, die ist nicht zustaendig, an,
> schilderst drin Problem und fragst, wer dir weiterhelfen kann.
Dann kommt ein Zaun rum. Denn für den privaten Bereich hilft eine BG 
nicht viel.

Bernd F. schrieb:
> Version A: Das Gitter ist 2 cm über der Wasserfläche.
> Version B: Das Gitter ist unterhalb der Wasserfläche.
Das ist m.E. die beste Idee.
Gast #4974781
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> Ich hatte eigentlich gedacht, dass ein Vollprofi eie du sich nicht auf
> irgendwelches Halbwisswn aus diesem Forum verlässt.

Selbstverständlich weiß er das selbst, aber seine Firma muss in der 
öffentlichen Wahrnehmung bleiben.
OP #4974800
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Bernd G. schrieb:
>> Ich hatte eigentlich gedacht, dass ein Vollprofi eie du sich nicht auf
>> irgendwelches Halbwisswn aus diesem Forum verlässt.
>
> Selbstverständlich weiß er das selbst, aber seine Firma muss in der
> öffentlichen Wahrnehmung bleiben.

So ein Quatsch.

Es ist schlichtweg so, daß jeglicher gewerbliche Bereich durch
irgendwelche Vorschriften geregelt ist.

Informationen, wegen Ersaufen von Kleinkindern, sind dagegen
äußerst rar.

Da ich selbst Opa mit zwei Enkeln bin, sehe ich die Verantwortung
einer solchen Abdeckung durchaus bei mir.

Grüße Bernd
OP #4974812
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Michael B. schrieb:
> Kara B. schrieb:
>> Oder für ganz Verwegene: Nachfrage in einer öffentlichen Badeanstalt
>> deines Vertrauens.
>
> Ich glaube nicht, daß die ihre Wasserbecken gegen Benutzung sichern.
> Wie tief sind eigentlich diese ebenerdigen Wasserbecken?

Wie geschrieben: 1,20 Meter.

Der Hausbesitzer (Opa) zahlt ja auch die Schutzgitter.

Soweit also kein Problem, aber diese Teile sollten möglichst dezent 
sein.

Hier wird es für mich schwierig. Dezent heisst möglichst filigran.
Die Funktion steht aber im Vordergrund.

Für jedes Geländer gibt es Werte. Hier stochere ich bis jetzt im
Nebel.

Grüße Bernd
#4974817
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@Bernd Funk (metallfunk)

>> Wohl dem, der solche Luxusprobleme hat . . .

>Ähh?

>Was wäre die Alternative?

Was macht nur der Rest der Welt in so einer Lage?
Die meisten haben keine solche Wasserbecken, Pools, etc.
Und wenn doch, ist da meistens keine idiotensichere Sicherung drumherum.

Aber im Land der Fahrradhelme und des Vollkaskodenkens ist das normal . 
. .
OP #4974827
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Falk B. schrieb:
> @Bernd Funk (metallfunk)
>
>>> Wohl dem, der solche Luxusprobleme hat . . .
>
>>Ähh?
>
>>Was wäre die Alternative?
>
> Was macht nur der Rest der Welt in so einer Lage?
> Die meisten haben keine solche Wasserbecken, Pools, etc.
> Und wenn doch, ist da meistens keine idiotensichere Sicherung drumherum.
>
> Aber im Land der Fahrradhelme und des Vollkaskodenkens ist das normal .
> . .

Du hast natürlich recht. Der Rest der Welt lässt die Kinder ersaufen
und macht sich Neue ?!?

Ernsthaft:
Ich überlege mir schon, ob ich Kinder im Alter von 1,5 bis
3 Jahre unbeaufsichtigt im Garten allein lassen kann?

Natürlich nicht, und zwar keine Sekunde.

Grüße Bernd
Gast #4974837
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Falk B. schrieb:
> Und wenn doch, ist da meistens keine idiotensichere Sicherung drumherum.
> Aber im Land der Fahrradhelme und des Vollkaskodenkens ist das normal.

Uuuh, Vorsicht, die Amis können das noch locker toppen. Was ich da schon 
gesehen habe.

Bernd F. schrieb:
> Soweit also kein Problem, aber diese Teile sollten möglichst dezent
> sein.

Dann bau sie nur auch stabil. Du kannst davon ausgehen, dass irgendwann 
eines der dann größer gewordenen Kinder auf die Idee kommt, "übers 
Wasser zu laufen".
(Firma: Companion 41) #4974890
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Aloha
Warum schaust du dir nicht in einen entsprechenden Geschäft (Baby Walz), 
die Absperrgitter für Treppen verkaufen, mal die Maße an, ich habe in 
schwacher Erinnerung, das die Gitterabstände um die 6 cm sind.
Und was für Treppen gut genug ist, dürfte auch für ein Wasserbecken gut 
genug sein.

Tödlich können beide sein, auch für Erwachsene.

https://www.baby-walz.de/p/reer-treppengitter-basic-zum-schrauben-p1251071/?variantId=P1251071_95124421&&ff_origPos=4&ff_origPageSize=60&ff_pos=2&ff_page=1&ff_query=Treppenschutzgitter&ff_mid=148762

Gruß
#4974899
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Hi

Bernd F. schrieb:
> Was wäre die Alternative?

Wie haben wir es nur geschafft, bis heute überlebt zu haben?
Ok, zu dem hier genannten Alter habe ich keine Erinnerungen mehr - vll. 
wurde einfach nur auf mich aufgepasst?
Vll. hatten meine Eltern aber auch kein Handy, mit Dem Sie laufend 
spielen mussten ...
Auch einige Jahre später bin ich im Ackergraben nicht ersoffen, 
wenngleich ich nicht immer völlig trocken zuhause aufschlug - oder eben 
ungeplant aus diesem Grund zuhause 'vorbeischaute'.

Hier geht es im Moment darum, daß ein Gitter o.Ä. an/um ein Becken 
angebracht werden soll, sogar ganz ohne Schwarzarbeit!!! (1elf und so).

Es ist halt nur nicht klar, welche Bestimmungen hier greifen, wie groß 
die Zwischenräume sein dürfen ect.pp.

... eine gummierte Edelstahlplatte würde das Becken zwar bestens 
abdecken und gegen das Drauffallen durch die Gummischicht auch 
schlimmeres verhindern, aber weder ist dann das Becken benutzbar noch 
der Schutz ohne Kran (de)montierbar.

MfG
#4974905
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Ich habe den kleinen  Teich hier vor Jahren  ganz einfach durch auflegen 
von Doppelstegmatten  gesichert.
Inzwischen ist das so praktisch weil man einfach drüber laufen kann dass 
man es gar nicht mehr abbauen will.
Katzen und Vögel kommen nicht so einfach an die Fische, können aber die 
Aussicht genießen ?
#4974930
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Patrick J. schrieb:
> Wie haben wir es nur geschafft, bis heute überlebt zu haben?

Hab ich auch mal gesagt. Bis es dann einem selbst passiert. Vier 
Erwachsene auf dem Grundstück und der noch nicht einmal Zweijährige 
fällt in den Teich. Ist am Ende gut gegangen. Aber es war knapp. 
Zumindest hat er die nächsten zwei Tage grüne Algen geschissen.

Für mich gibt es seit diesem Vorfall nur eine Lösung bei der 
Teichsicherung. Und zwar die hundertprozentige mit dem Kieslaster. Hilft 
dem TO nicht weiter, aber ich wollte nur mal sagen, daß man es nicht 
unbedingt auf die leichte Schulter nehmen sollte.

Albträume habe ich da heute noch von.
Gast #4974952
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Patrick J. schrieb:
> Wie haben wir es nur geschafft, bis heute überlebt zu haben?

Weil die, die es nicht überlebt haben, heute keine doofen Fragen im 
Forum stellen können.

Der Opa, in dessen Gartenteich der Enkel ersoffen ist wird sich kaum 
hier rumdrücken und schreiben: Shit happens.
#4976020
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DIN-Norm EN 716-1 und EN 716-2 beschreiben (laut google) die 
Sicherheitsanforderungen an Kindermöbel, evtl sagen die etwas aus.

ich kann die Sorgen durchaus verstehen, mein Neffe ist verdammt flott 
unterwegs (v.a. wenn man mal blinzelt ;-) ), meine Kleine ist dafür noch 
nicht alt genug ;-)
OP #4976621
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Gekaufte Lösungen fallen grundsätzlich aus.
Die Schutzgitter müssen wir selbst herstellen.

Das hat zwei Gründe:
A: Von irgendwas müssen wir leben.
B: Das Wasser ist chlorhaltig ( blitzsauber, weil der Kunde
Chemiker ist).

Da kommt das Material ins Spiel.
Die Gitter müssen mindestens aus 1.4571 (V4A) werden, sonst kann man
da beim Rosten zuschauen.

Wenn wir diese Gitter selbstbauen, ist es finanziell keine
große Sache, den Stababstand zwischen 6 bis 3 cm zu machen.

Andererseits soll da kein Grillrost im Wasser liegen.

Weniger ist mehr!

Aber wie wenig ist gut?

Grüße Bernd
OP #4976667
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Harald W. schrieb:
> Bernd F. schrieb:
>
>> Informationen, wegen Ersaufen von Kleinkindern, sind dagegen
>> äußerst rar.
>
> M.E. sollte es da spezielle Vorschriften für Kindergärten/
> Krippen geben. Und die BG sollte wissen, wo man die findet.

Harald, es gibt anscheinend für jeden Dreck eine Vorschrift.
Aber hier?

( Die Becken sind 1,20 Meter tief! )

Grüße Bernd
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Gast #4976711
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Bernd F. schrieb:
> Aber hier?

Warum?

Ich mein, warum macht man sowas?

Welchen tieferen - hihi - Sinn haben diese Becken?

Dass der Eigentümer auf der nassen Veranda ausrutscht, sich den Kopf 
stößt und langsam untergluckert?

Gechlort heisst, die sind biologisch tot. Zum Baden scheinen sie auch 
nicht zu sein.

Unten ein paar Löcher rein, Kies rein, Vliesmatte, Rest mit Spielsand 
auffüllen. Dann haben wenigstens die Enkel was davon.
Gast #4976785
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Bernd F. schrieb:
> Die Schnittstelle macht Probleme.

Nicht nur die. Bei dieser Konstellation würde ich als Firma da tunlichst 
die Finger von lassen.

Ich mein, wie blöd kann man den sein, zwei Becken derart an die Terasse 
zu bauen. Ja, ich weiss, in vielen "Gartenratgebern" war das mal eine 
Weile todschick*, die Terassenbretter bis an und über den Teich zu 
führen.

Aber da muss nur mal bei einer Party ein Gast mit dem Gartenstuhl zu 
weit hinterrutschen, da reinkippen und sich den Kopf anschlagen.

Und dann bist Du der Depp, weil Deine Abdeckung nicht verhindert hat, 
dass das Stuhlbein durchrutscht.

Nee, es gibt Sachen, die muss man nicht tun. Wenn das andere so wollen, 
deren Problem. Ich schließ doch auch niemanden einen E-Herd an, wenn ich 
weiss dass die Hausverkabelung Schrott ist.

*) Hach, wieder so doppeldeutig...
Persönliche Seite #4976796
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Bernd F. schrieb:

> Nein, man muss nicht alles hinterfragen.

Muss man nicht, aber sich informieren wäre ganz nützlich:

http://www.pooldoktor.net/forum/rote-muckenlarven-trotz-stoszchlorung-t6758.html

Chlor tötet Einzeller. Aber auch nicht alle und auch nur bei 
entsprechender regelmäßiger Dosierung. Wenn die Dosierung hoch genug 
wäre um die Larven abzutöten dann würde das Wasser so nach Chlor stinken 
dass man nicht daneben sitzen wollte.

Und selbst wenn die Dosierung so hoch wäre, dass die Larven abgetötet 
würden, Stechmücken können sich innerhalb von 5 Tagen vom Ei zum 
erwachsenen Tier entwickeln. Spätestens wenn du in den Urlaub fährst 
wird das Teil zur perfekten Brutstätte.
OP #4976809
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Was ist denn das für eine amerikanische Versicherungsmentalität?

Wenn meine Frau mit unserem Enkel über meinen Gartenteich paddelt,
habe ich auch keine Bauchschmerzen.

Es geht um Gitter, die Ersaufen verhindern.

Natürlich ist es eine andere Liga, wenn ich das gewerblich ver-
kaufe. Deswegen möchte ich ja Informationen, wegen eventueller
Vorschriften.

Wenn es keine gibt, dann wird es halt nach bestem Wissen gebaut.

Grüße Bernd
Angehängte Dateien:
Gast #4976848
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Bernd F. schrieb:
> Was ist denn das für eine amerikanische Versicherungsmentalität?

Ich hab auch zwei Kinder und einen Gartenteich, allerdings mit Grün und 
Froscheiern drin, und so gebaut, dass die Kinder nicht "mal eben" 
reinfallen können.

Ich geh mit den Kindern auch Kanufahren und Klettern.

Beim Paddeln auf dem See bist Du dabei und hast ein momentanes 
Gefahrenbewusstsein. Die Wasserbecken stellen dagegen eine latente 
Gefahr dar, die nicht permanent als solche wahrgenommen wird.

Ja klar, man kann auch einen Balkon ohne Brüstung bauen. Würde die BG 
trotzdem nicht gern sehen.

Die BG Bau hat dazu eine eindeutige Meinung: 
http://www.bgbau-medien.de/uvv/37/12.htm

Natürlich kann man das für privat ignorieren. Wenn man Pech hat, zahlt 
man dann halt ein Leben lang für den Freund mit der Querschnittslähmung, 
weil die Versicherung die Haftung ablehnt.

Eine saubere Lösung wäre ein Geländer, Brüstungshöhe 80cm, freier 
Abstand 8,9cm oder kleiner für Kinder.
#4976871
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Bernd F. schrieb:
> B: Das Wasser ist chlorhaltig ( blitzsauber, weil der Kunde
> Chemiker ist).
>
> Da kommt das Material ins Spiel.
> Die Gitter müssen mindestens aus 1.4571 (V4A) werden, sonst kann man
> da beim Rosten zuschauen.

V4A also, anderes Material ist zu anfällig?
Becken mit konzentrierter Säure gehören anders gesichert. Da muß jede 
Berührung mit dem Inhalt sicher verhindert werden. Also muß da eine 
geschlossene Abdeckung drüber.
OP #4976906
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Michael B. schrieb:
> Bernd F. schrieb:
>> B: Das Wasser ist chlorhaltig ( blitzsauber, weil der Kunde
>> Chemiker ist).
>>
>> Da kommt das Material ins Spiel.
>> Die Gitter müssen mindestens aus 1.4571 (V4A) werden, sonst kann man
>> da beim Rosten zuschauen.
>
> V4A also, anderes Material ist zu anfällig?
> Becken mit konzentrierter Säure gehören anders gesichert. Da muß jede
> Berührung mit dem Inhalt sicher verhindert werden. Also muß da eine
> geschlossene Abdeckung drüber.

Bleib auf dem Teppich.

Das Wasser ist immer noch besser, als jedes Hallenbad.

Stand der Dinge: Die Abdeckgitter bekommen unterschiedliche Halter.
Für den Anfang sind sie 2 cm über Wasser.

Später ( kann der Kunde entscheiden) sind sie 4cm länger.
Dann sind die Gitter 2 cm unter Wasser und kaum noch sichtbar.

So sollte das Problem gelöst sein.
Nicht gelöst ist der Stababstand, aber weniger ist mehr.

Grüße Bernd
Gast #4980517
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Wenn Du bei dem gezeigten Becken ein Gitter drüberlegen willst, quasi 
ebenerdig und ohne Zaun, dann muss ein Baby gefahrlos drüberkrabbeln 
können. Also keine Hand durch, keine paar cm unter Wasser auch nach 
Regen nicht. Punkt.

Und ein Erwachsener (der bei einer Gartenparty mal darauftritt) darf es 
nicht so zerstören (verbiegen), dass es für ein Baby zur Gefahr wird 
(also sich mehrere Zentimeter eindrückt). Shit happens. Punkt.

Das größere Problem wird sein, den Erwachsenen intuitiv klarzumachen, 
dass sie da nicht draufgehen sollen. Dafür ist das 1cm unter Wasser 
vermutlich ok.

Das ändert aber wohl kaum etwas daran, dass es darum für sowas keine 
gesonderten Vorschriften gibt, sondern eher "Bodenbleche" von 
Brücken/Treppen allgemein und viel wichtiger die Anfoderungen an die 
Traglast.

Leider sieht das ganze zu schön aus, als dass eine Wölbung in Frage 
käme, die die Vorwitzigen abhalten würde. Ein Kompromiss wäre vielleicht 
ein Oberfläche, die es Babys und Erwachsenen gleichsam vermiest. So 
quasi ein Nagelbett oder dünne Streifen hochkannt statt Draht. So dass 
man nicht freiwillig draufgeht/krabbelt, es aber auch keine ernsthaften 
Verletzungen hervorruft, wenn man drauf stürzt.
#4981321
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Ich hab sowas schonmal gesehen (Wenn ich mal wieder in der Stadt bin, 
kann ich ein Foto machen wenn gewünscht), dort sind das aber Gitter mit 
2-3cm Kantenlänge und mindestens 2cm dick. Also eher so Gitterplatten, 
welche man auch für die Abdeckungen von Kellerschächten verwendet. Auf 
jeden Fall sind die alles andere als Unauffällig.

Zu den Kollegen, die der Meinung sind, ein 3 jähriges Kind im Garten 
jede Sekunde beobachten zu können: Glaub ich nicht! Ich hab selbst 2 
Kinder, beide über 3, wir haben ein 600m² Grundstück und einen 
Gartenteich. Dieser ist mit grünem Mattenzaun eingezäunt, weil wir 2 
Dinge wissen: 1.: Die Kinder werden von Wasser magisch angezogen. 2.: 
Ertrinken ist ein leiser Tod, besonders bei Kleinkindern. Die hören 
sofort auf sich zu bewegen, wenn das Gesicht unter Wasser gerät. Habe 
ich selbst mitbekommen, als meine Schwiegermutter mit meiner Tochter (Da 
war sie in etwa in dem Alter) in dem Aufblasbaren Pool spielte, 
(Durchmesser evtl. 1,20m) Wassertiefe ca. 20cm. Sie stand im Pool, und 
quatschte mit meiner Frau, welche am Tisch saß. Zwischenzeitlich ist die 
Kleine ausgerutscht und rückwärts untergetaucht. Meine Schwiegermutter 
und meine Frau haben davon nichts mitbekommen, und ich auch nur durch 
Zufall. Ich bin hin und sah die kleine komplett unter Wasser, wie sie 
mich mit ihren Großen Augen ansah, die bewegten sich noch. Ich hab sie 
dann aus dem Wasser gezogen, erst in dem Moment fiel es meiner 
Schwiegermutter auf (obwohl sie nur 10cm entfernt war). Die Kleine war 
da vielleicht 30 Sekunden unter Wasser und ihr ist nichts passiert, aber 
das hat mir zumindest da einen gehörigen Schreck eingejagt. (p.s.: Der 
Zaun um den Teich war da schon vorhanden, den haben wir schon gebaut, 
als die Kleine noch im Kinderwagen lag)
Gast #4981702
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Stefan M. schrieb:
> Das klingt sehr nach Designergarten.
> Architektenehepaar mit Kind(ern).

Fotos hat Bernd ja gepostet, siehe 
Beitrag "Re: Kindersicherung Wasserbecken."

Dass da ein Zaun drumherum nicht gewünscht wird, sehe ich ein. Wenn der 
Kunde das Wasser darin lassen will, dann bleibt nur sicher abdecken, 
maximal 2-3cm unterhalb der Oberkante. Zu der der läuft es ja bei Regen 
voll.
Gast #4981733
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Achim S. schrieb:
> dann bleibt nur sicher abdecken,
> maximal 2-3cm unterhalb der Oberkante

Es wurde bereits gesagt: E i n   K i n d   k a n n   a u c h   i n   e i 
n e r   P f ü t z e   e r t r i n k e n.

Das sieht vielleicht schick aus. Aber es ist nur eine scheinbare 
Sicherheit. Mach es richtig oder gar nicht.
Gast #4981845
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Timm T. schrieb:
>> dann bleibt nur sicher abdecken,
>> maximal 2-3cm unterhalb der Oberkante
> Es wurde bereits gesagt: E i n   K i n d   k a n n   a u c h   i n   e i
> n e r   P f ü t z e   e r t r i n k e n.

Ja Timm. Nur sind tödlichen Pfützen doppelt so tief (ab etwa 5cm) und 
nach Regen kaum vermeidbar. Der gezeigte Behälter hingegen wird sicher 
überlaufen. Darum die Angabe ab Oberkannte, damit sich niemand am 
typischen Wasserstand oder Abflussloch orientiert.

Von mir aus aber auch gerne 1cm, 0cm oder +1cm.
#4984158
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Bernd,
ich würde über Rolläden nachdenken, die unter der Terasse sind und 
drübergefahren /zogen  werden wenn die Kinder da sind.

Eine Alternative wären ggf. Poolwächter. Eine Kiste die am Beckenrand 
einen Schnorchel ins Wasser hält und Wellen/Druckschwankungen 
detektiert. Tiere und Kinder sollen sicher erkannt werden. Die Kiste 
macht dann Rauchmeldermäßig krach. Das Reinfallen ist ja nicht das 
Problem :) nur rechtzeitig wieder rausholen.
#4992054
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Kara B. schrieb:
> Warum rufst du nicht einfach bei einer Berufsgenosenschaft, meinetwegen
> die BG Chemie in Heidelberg, ja ich weiss, die ist nicht zustaendig, an,
> schilderst drin Problem und fragst, wer dir weiterhelfen kann.
>
> Oder für ganz Verwegene: Nachfrage in einer öffentlichen Badeanstalt
> deines Vertrauens.
>
> Ich hatte eigentlich gedacht, dass ein Vollprofi eie du sich nicht auf
> irgendwelches Halbwisswn aus diesem Forum verlässt.

Das ist m. E. die beste Idee. Sowohl Berufsgenossenschaft oder auch 
Badeanstalt können genaue Auskunft über die gesetzlichen Auflagen geben. 
Die angesprochenen 6 cm sind definitiv zu weit auseinander.

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