Die neue Funkverordnung reglementiert vieles neu. Sollte man daher noch schnell ESP, LoRa, NRF-Module in Fernost ordern und sich in der Bastelkiste horten oder muss man sich zukünftig nur noch bei den üblichen Kartellen von HomeMatic, ZWave usw versorgen?
Mach' mich nicht schwach :-( Hast Du da eine Quelle für, was genau geregelt werden soll?
Ganz ehrlich, erwartest du, daß die die neue Verordnung irgend etwas am Angebot auf Alibaba ändern wird? Die Anbieter kümmert ja nicht mal die alte... Oliver
Gast
#4996404
Oliver S. schrieb: > Ganz ehrlich, erwartest du, daß die die neue Verordnung irgend etwas am > Angebot auf Alibaba ändern wird? Nö, aber der Filter beim Zoll dürte etwas dichter werden. Martin K. schrieb: > Hast Du da eine Quelle für, was genau geregelt werden soll? Die "Richtlinie über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt" http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32014L0053&from=EN und die deutsche Umsetzung http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/116/1811625.pdf sollen u.a. dafür sorgen, daß auf WLan-Geräten etc nur von Hersteller freigegebene Software aufgespielt werden kann.
Dem TO geht es aber nicht um fertige Geräte, sondern explizit um "Module". Also nicht laienmontierbare Bauteile, die z.B. auf- oder eingelötet werden müssen. Laienmontierbar wäre z.B. steckbar. Die müssen kein CE tragen und fallen auch nicht unter die Richtlinie, da ja der Inverkehrbringer des fertigen Geräts drum kümmern muss. Daher sehe ich an dieser Front keine Veränderungen kommen. Probleme könnte es z.B. mit Smartphones geben: Es könnten noch mehr Hersteller wegen dieser Richtlinie auf die Idee kommen, das Rooten der Geräte zu erschweren.
Gast
#4996534
Die neue Richtlinie ist zum Teil einfach Technischer Quatsch aus der Bürowelt. Wenn wer wirklich Unfug treiben will dan schaft er dass auch. Dem hift dann auch kein Gesetz dagen ihn aufzuhalten... Für Funkamateure könnte es schwer werden Geräte fürn Afu Betrieb zu modifizeren. Obohl diese das Legal dürfen.
Beitrag #4997605 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast
#4997933
Horst schrieb: > Die "Richtlinie über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der > Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt" > http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32014L0053&from=EN > und die deutsche Umsetzung > http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/116/1811625.pdf > sollen u.a. dafür sorgen, daß auf WLan-Geräten etc nur von Hersteller > freigegebene Software aufgespielt werden kann. Das ist die rechtliche Seite. Die Folgen, die befürchtet werden: https://netzpolitik.org/2017/code-red-funkabschottung-rueckt-naeher-unklarheit-bleibt/
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