Hallo
Ich war über etwa ein Jahrzehnt vor allem als Programmierer in einer
größeren Firma beschäftigt, die im Maschinenbau tätigt ist. Seit einigen
Monaten habe ich nun eine eigene Firma und entwickle Kundenspezifische
Softwarelösungen.
Nun wurde ich von einem Kunden meines ehemaligen Arbeitgeber kontaktiert
und gefragt ob ich bei einer ihrer erworbenen Maschine eine
Generalinspektion durchführen kann. Die Software der Machinen ist duch
eine Reihe verschiedener Passwörter geschützt. Diese kennen im Grunde
nur Mitarbeiter des Herstellers.
Meine Frage ist nun ob ich diese Kenntnis verwenden darf um den Auftrag
durchzuführen.
Warum fragt der Kunde dich und nicht den Hersteller ?
Und wenn du SOFTWARElösungen entwickelst, dann frage ich mich wie der
Kunde denkt, dass du qualifiziert bist seine Maschine zu beurteilen (die
ja primär eigtl. erstmal HW ist). Welche Garantie lieferst du denn durch
diese "Inspektion" ggü. dem Kunden ?
Die HW kann ja theoretisch jeder inspizieren und wenn du klar die SW von
deiner Inspektion ausschließt, dann kann der Kunde ja schlecht was
sagen....
Wer so eine Frage stellt ist wohl eher nicht selbstständig. Zumindest
Betriebsgeheimnis, Compliane usw. sollte bekannt sein.
Ich tippe mal auf einen Troll.
genervt schrieb:> Das fällt unter Betriebsgeheimnis und du könntest Probleme kriegen, wenn> du das ausplauderst.
dies ist ja genau das Thema, ich gebe im Grunde ja keine
Betriebsgeheimnise weiter, sondern wende sie lediglich bei meiner
Tätigkeit an.
Warum kommt der Kunde zu mir.. ersten kenne ich ihn über Jahre und
schlussendlich denke ich ist es eine Kostenfrage
Der Kunde kann sich auch auf den Standpunkt stellen, dass er die
Maschine bezahlt hat, und es nicht akzeptabel ist, dass der Hersteller
eine Wartung durch nur ihm bekannte Passwörter verhindert...
Man könnte ihm raten, die Passwörter vom Hersteller anzufordern, und
dann bist du aus dem Schneider.
Joe F. schrieb:> Der Kunde kann sich auch auf den Standpunkt stellen, dass er die> Maschine bezahlt hat, und es nicht akzeptabel ist, dass der Hersteller> eine Wartung durch nur ihm bekannte Passwörter verhindert...
Wir wissen doch gar nicht um welche Maschine es sich handelt und in
welchem Verhältnis die Maschine zum Hersteller und Kunden steht.
Vielleicht hat der Kunde die Maschine (noch) (gar) nicht (ganz) bezahlt.
Trotzdem schließe ich mich der Mehrheit hier an: lass es lieber bleiben.
Entweder es kommt raus uns du hast ne Klage am Hals oder es kommt
erstmal nicht raus aber du hast dann den Kunden am Hals und musst immer
fürchten das in Zukunft irgendwann was raus kommt und du Probleme am
Hals hast...
Meister E. schrieb:> Die Software der Machinen ist duch> eine Reihe verschiedener Passwörter geschützt. Diese kennen im Grunde> nur Mitarbeiter des Herstellers.
Manch ein Kunde soll vor der Inspektion das Zusatzmodul
"Hardware-Keylogger" temporär eingerüstet haben...
...oder die Firmware mal "etwas genauer" angeschaut haben.
Wenn der TO was illegales macht und der Kunde weiß das, dann
ist er für ewig erpressbar. Keine erfreuliche Perspektive.
Meister E. schrieb:> denke ich ist es eine Kostenfrage
Kann sein, muss aber nicht. Vielleicht will der Kunde einfach
der Abhängigkeit zum Hersteller ein Ende setzen. Solche
Abhängigkeiten sind nämlich gar nicht so selten. Billig kaufen
und dann beim Service und Ersatzteile zur Ader gelassen werden,
machen doch einige Branchen im großen Stil. Als kleiner Selbständiger
wäre das ein gewagtes Spiel.
Meister E. schrieb:> dies ist ja genau das Thema, ich gebe im Grunde ja keine> Betriebsgeheimnise weiter, sondern wende sie lediglich bei meiner> Tätigkeit an.
Als juristischer Laie würde ich trotzdem sagen das ist ein Minenfeld.
Sowohl für dich, als auch den Kunden.
Wie sieht es zum Beispiel mit den Eigentumsverhältnissen der Maschine
aus? Ist die gekauft, gemietet oder geleast? "Darf" der Kunde dich
überhaupt mit der Wartung beauftragen? Was steht in seinem jetzigen
Wartungsvertrag? Das gleiche noch mal für die Software.
Was stand in deinem alten Arbeitsvertrag? Unter welchen Bedingungen hat
man dir die Passwörter überlassen? (Für mich als Laie sind das
Betriebsgeheimnisse).
Ebenfalls nicht zu verachten, wer übernimmt die Haftung, wenn nach
deiner Inspektion etwas schief geht, z.B. jemand an der Maschine
verletzt wird?
Das von einem Juristen im Voraus klären lassen kann teurer werden als
was du eventuell an dem Auftrag verdienst.
Alternative: Kannst du mit deinem ehemaligen Arbeitgeber reden und ihm
eine Geschäftsidee unterbreiten? Du möchtest in Eigenregie Wartung für
deren Maschinen anbieten. Das du bereits einen Kunden hast musst du ja
nicht sagen.
Der Deal wäre, du bekommst offiziell die Passwörter. Dafür, für das
Recht dich z.B. als "Herstellerzertifizierter Wartungsbetrieb"
bezeichnen zu dürfen und für andere Dinge, wie offizielle
Wartungsanweisungen, gehen z.B. 20% an deinen ehemaligen Arbeitgeber.
Vorteile für deinen Ex-Arbeitgeber könnten sein (du musst das natuerlich
gut verkaufen): Sie sparen Kosten und bekommen 20% für Null Arbeit =
Money for nothing. Vielleicht kannst du noch mit anderen Dingen
argumentieren. Zum Beispiel, dass sie überlastet sind oder du übernimmst
zusätzlich ein Gebiet in dem sie nicht gut vertreten sind.
Jack schrieb:> Wie sieht es zum Beispiel mit den Eigentumsverhältnissen der Maschine> aus? Ist die gekauft, gemietet oder geleast? "Darf" der Kunde dich> überhaupt mit der Wartung beauftragen? Was steht in seinem jetzigen> Wartungsvertrag? Das gleiche noch mal für die Software.
Ich kenne den Kunden, die Maschine ist gekauft.
Abgesehen davon, ich glaube nicht dass ich bei einem Gerät in einem
Gebäude einer Firma dessen Eigentumsverhältnise erörtern muss, aber ich
lasse mich gern besseren belehren...
Wenn eine Person ein Auto in die Werkstatt bringt um einen Ölwechsel
durchzuführen, überprüft die Werkstatt wohl auch nicht ob es sich um
einen Mietwagen handelt, das Auto eines Freundes oder dgl.
Micky schrieb:> Wer so eine Frage stellt ist wohl eher nicht selbstständig. Zumindest> Betriebsgeheimnis, Compliane usw. sollte bekannt sein.
Ganz genau das Gegenteil trifft zu. Wer Angst davor hat, solche
Überlegungen anzustellen, ist ein kleiner, piefiger Konzernbeamte mit
dem Rückgrad eines Regenwurms. Natürlich kann sich nach Erörterung
dieses Themas herausstellen, dass die möglicherweise drohenden
juristischen Konsequenzen solch einen Schritt nicht lohnen. Oder man
schaut sich einfach einmal um, welche anderen Dienstleister derartige
Geschäftsmodelle praktizieren, und stellt fest, dass es offensichtlich
geeignete Wege gibt.
Vor ewiger Zeit (ca. 2003) hatte ich meinen damaligen Arbeitgeber eine
gebrauchte EMC² Symmetrix 8530 erwerben lassen. EMC² (mittlerweile Dell)
lehnte es jedoch ab, das gute Stück einzurichten oder auch nur ein noch
so kleines Häppchen an Dokumentation herauszurücken. Deren
Geschäftsmodell bestand darin, Symmetrix nur mit voller Wartung zu
verkaufen. Wenn der Kunde auch nur eine Sekunde keinen Wartungsvertrag
hatte, wurde die Maschine wie eine heiße Kartoffel fallengelassen.
Sehr schnell fand ich jedoch ein (damals kanadisches, mittlerweile
US-amerikanisches) Unternehmen, welches von ehemaligen EMC²-Mitarbeitern
gegründet wurde und sich auf die Wartung alter Symmetrix, CLARiiON usw.
spezialisiert hatte. Die Zusammenarbeit lief ausgesprochen gut und auch
die Kosten waren durchaus akzeptabel. Für die entsprechenden
Konfigurations- und Wartungsarbeiten wurden dabei definitiv auch
vertrauliche EMC²-Kennwörter verwendet.
Als ich mich kurz darauf selbständig machte, hatten wir beschlossen,
dass ich deren Leistungen in Europa vertreiben und z.B.
Ersatzteilservice und Hardwarereparaturen für Europa leisten sollte.
Leider schlief das ganze wieder ein. In Deutschland gibt es, ganz im
Gegenteil zu den USA und Kanada, offenbar keinen relevanten Markt für
solche Gebrauchtsystemen. Hier dominieren eben die Sesselpupser und
Bedenkenträger.
Meister E. schrieb:> Ich kenne den Kunden, die Maschine ist gekauft.> Abgesehen davon, ich glaube nicht dass ich bei einem Gerät in einem> Gebäude einer Firma dessen Eigentumsverhältnise erörtern muss, aber ich> lasse mich gern besseren belehren...
Oh, sehr viele Produktionsmaschinen werden entweder vom Hersteller oder
einem Leasingunternehmen gemietet. Gerade im Sondermaschinenbau werden
teilweise recht spezielle Verträge geschlossen, die sowohl Kaufvertrags-
als auch Werkvertrags- und Dienstvertragsanteile beinhalten. Ggf. wird
dann auch noch eine Art Lizenzvertrag geschlossen, über den für die
Nutzung der Maschine auch noch ein Obulus anfällt. Der Hersteller solch
einer Sondermaschine hat dann ggf. auch noch spezielle Verträge mit
Zulieferern; wir haben z.B. mit einem Maschinenbauunternehmen einen
Vertrag, in dem festgelegt ist, dass dieses Unternehmen erst nach einer
Abnahme von <n> Lizenzen für die von uns programmierte Steuerung das
Eigentum daran erwirbt. Für die bis dahin eingesetzten Steuerungen hat
er nur ein Nutzungsrecht erworben, aber kein Eigentum.