Forum: Offtopic Zuständigkeit - CE Kennzeichnung


von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Hallo Leute,

vor einigen Tagen habe ich ein SSD-Festplattengehäuse bei Amazon 
gekauft. Trotz 300irgendwas positiven Bewertungen hat das 10€ Teil nicht 
funktioniert. Und jetzt muckt der Verkäufer auch noch herum, sodass ich 
tatsächlich gerne dafür sorgen möchte, dass zumindest dieser Artikel aus 
dem Handel verschwindet.

IMHO hätte dieses Gehäuse so nicht verkauft werden dürfen, da es 
CE-Kennzeichnungspflichtig ist und mind. die EMV und RoHS-Richtlinie 
erfüllen muss. Nur war weder auf der Verpackung noch auf dem Gehäuse 
selbst ein CE-Zeichen drauf.

Wenn ich es richtig verstehe, kann ich als "Kunde" weder die 
Konformitätserklärung noch die zugrunde liegenden Test-Berichte 
anfordern, oder?

Die CE-Kennzeichnung soll ja von den Marktüberwachungsbehörden 
"überwacht" werden. Wer sind es denn in Deutschland? Bzw. wer wäre für 
Elektronik zuständig?

: Verschoben durch Moderator
von Hr. Vogl (Gast)


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> ... hat das 10€ Teil ...

Bist du naiv, ein Troll oder beides?

von Peter Lustig (Gast)


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von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Hr. Vogl schrieb:
> Bist du naiv, ein Troll oder beides?

In der Preisklasse findet man derartiges (2.5"-Festplattengehäuse mit 
USB3-Anschluss) auch im stationären Einzelhandel. Dann aber mit 
aufgedrucktem CE-Wapperl.

https://www.reichelt.de/?ARTICLE=170628

Das hat also nichts mit Naivität oder Trollerei zu tun.

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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Dimitri R. schrieb:

> Die CE-Kennzeichnung soll ja von den Marktüberwachungsbehörden
> "überwacht" werden. Wer sind es denn in Deutschland? Bzw. wer wäre für
> Elektronik zuständig?

GIDF

"Marktüberwachungsbehörde" findet
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/WeitereThemen/Marktueberwachung/marktueberwachung-node.html
die nach
https://webgate.ec.europa.eu/icsms/public/authoritySearch.jsp?locale=de

verlinkt.

Ansonsten ist die lokale Gewerbeaufsicht immer erster Anlaufpunkt. Die 
sind verpflichtet das weiterzuleiten.

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