Zuständigkeit - CE Kennzeichnung

OP (Firma: port29 GmbH) Persönliche Seite #5111368
Lesenswert?

Hallo Leute,

vor einigen Tagen habe ich ein SSD-Festplattengehäuse bei Amazon 
gekauft. Trotz 300irgendwas positiven Bewertungen hat das 10€ Teil nicht 
funktioniert. Und jetzt muckt der Verkäufer auch noch herum, sodass ich 
tatsächlich gerne dafür sorgen möchte, dass zumindest dieser Artikel aus 
dem Handel verschwindet.

IMHO hätte dieses Gehäuse so nicht verkauft werden dürfen, da es 
CE-Kennzeichnungspflichtig ist und mind. die EMV und RoHS-Richtlinie 
erfüllen muss. Nur war weder auf der Verpackung noch auf dem Gehäuse 
selbst ein CE-Zeichen drauf.

Wenn ich es richtig verstehe, kann ich als "Kunde" weder die 
Konformitätserklärung noch die zugrunde liegenden Test-Berichte 
anfordern, oder?

Die CE-Kennzeichnung soll ja von den Marktüberwachungsbehörden 
"überwacht" werden. Wer sind es denn in Deutschland? Bzw. wer wäre für 
Elektronik zuständig?
#5112535
Lesenswert?

Dimitri R. schrieb:

> Die CE-Kennzeichnung soll ja von den Marktüberwachungsbehörden
> "überwacht" werden. Wer sind es denn in Deutschland? Bzw. wer wäre für
> Elektronik zuständig?

GIDF

"Marktüberwachungsbehörde" findet
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/WeitereThemen/Marktueberwachung/marktueberwachung-node.html
die nach
https://webgate.ec.europa.eu/icsms/public/authoritySearch.jsp?locale=de

verlinkt.

Ansonsten ist die lokale Gewerbeaufsicht immer erster Anlaufpunkt. Die 
sind verpflichtet das weiterzuleiten.

Antwort schreiben

Bitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben.

oder

Mit Google-Account einloggen

Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.

Jetzt registrieren