Hallo, ich habe ein IGM Arbeitsangebot in Bayern erhalten, in dem mit keinem Wort die Probezeit erwähnt wird. Es wird lediglich auf den Manteltarifvertrag verwiesen unter der Rubrik "Vertragsbeendigung". Ich habe auch versucht, den Manteltarifvertrag im Internet zu finden, aber leider vergeblich. Vielleicht kann hier auch jemand helfen? Heißt die Nichterwähnung der Probezeit explizit, dass es die Probezeit und die 2 wöchige Kündigungsfrist nicht gibt, sodass ich gleich mit einem unbefristeten Vertrag beginne? Danke!
In meinem IGM-Konzern ist am Standort in den letzten 10 Jahren noch nie jemand in der Probezeit entlassen worden. Nach der Probezeit praktisch auch nicht (außer schwerwiegendem Diebstahl oder ähnliches). Ist das normal?
HDA schrieb: > https://www.igmetall.de/metall-und-elektro-monatse... > > --> Kündigungsfristen Ja, das kenne ich, aber hier steht ja explizit in der Probefrist 2 Wochen. In meinem AV ist keine Probezeit vermerkt.
Tim A. schrieb: > Heißt die Nichterwähnung der Probezeit explizit, dass es die Probezeit > und die 2 wöchige Kündigungsfrist nicht gibt, sodass ich gleich mit > einem unbefristeten Vertrag beginne? Ja. Kündigungsschutz besteht aber erst nach 6 Monaten, siehe § 1 Abs. 1 KSchG.
Hans schrieb: > Tim A. schrieb: >> Heißt die Nichterwähnung der Probezeit explizit, dass es die Probezeit >> und die 2 wöchige Kündigungsfrist nicht gibt, sodass ich gleich mit >> einem unbefristeten Vertrag beginne? > > Ja. Kündigungsschutz besteht aber erst nach 6 Monaten, siehe § 1 Abs. 1 > KSchG. Okay, danke dir. Also gelten auch die 4 Wochen Kündigungsfrist von Beginn an?
Tim A. schrieb: > Okay, danke dir. Also gelten auch die 4 Wochen Kündigungsfrist von > Beginn an? Korrekt.
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