Probezeit IGM

Gast #5168575
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Hallo,

ich habe ein IGM Arbeitsangebot in Bayern erhalten, in dem mit keinem 
Wort die Probezeit erwähnt wird. Es wird lediglich auf den 
Manteltarifvertrag verwiesen unter der Rubrik "Vertragsbeendigung". Ich 
habe auch versucht, den Manteltarifvertrag im Internet zu finden, aber 
leider vergeblich. Vielleicht kann hier auch jemand helfen?
Heißt die Nichterwähnung der Probezeit explizit, dass es die Probezeit 
und die 2 wöchige Kündigungsfrist nicht gibt, sodass ich gleich mit 
einem unbefristeten Vertrag beginne?

Danke!
Gast #5168643
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In meinem IGM-Konzern ist am Standort in den letzten 10 Jahren noch nie 
jemand in der Probezeit entlassen worden. Nach der Probezeit praktisch 
auch nicht (außer schwerwiegendem Diebstahl oder ähnliches).

Ist das normal?
Gast #5168692
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Tim A. schrieb:
> Heißt die Nichterwähnung der Probezeit explizit, dass es die Probezeit
> und die 2 wöchige Kündigungsfrist nicht gibt, sodass ich gleich mit
> einem unbefristeten Vertrag beginne?

Ja. Kündigungsschutz besteht aber erst nach 6 Monaten, siehe § 1 Abs. 1 
KSchG.
Gast #5168734
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Hans schrieb:
> Tim A. schrieb:
>> Heißt die Nichterwähnung der Probezeit explizit, dass es die Probezeit
>> und die 2 wöchige Kündigungsfrist nicht gibt, sodass ich gleich mit
>> einem unbefristeten Vertrag beginne?
>
> Ja. Kündigungsschutz besteht aber erst nach 6 Monaten, siehe § 1 Abs. 1
> KSchG.

Okay, danke dir. Also gelten auch die 4 Wochen Kündigungsfrist von 
Beginn an?

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