Reicht ein OEM-Key für eine legale Office-Version?

Gast #5175540
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Hallo zusammen,

ich möchte MS Office legal auf dem Rechner haben und über eine bekannte 
Handelsplattform wird für die 2016er Version ein OEM-Key für etwa 13 € 
verkauft. Ist das ein Schnäppchen oder eine Falle?

Wenn das ok ist, wo bekäme man die Software her?
Gast #5175579
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Das ist Glückssache, also echt für 13 Euro, ich habe auch schon seinen 
gekauft, Office lief dann vier Wochen und war dann wieder deaktiviert.
Es kommt immer darauf wo die Keys her stammen, die einen laufen, die 
anderen eben nicht. Ich habe dann noch mal einen für 35 Euro gekauft, wo 
der Händler mir zusicherte das der Key okay sei, wenn nicht bekomme ich 
einen anderen.
Läuft jetzt seit 5 Monaten.
Die Software dafür bieten Händler einen Link an wo diese herunter 
geladen werden kann.
Gast #5175659
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Oh man... schrieb:
> Der Key allein ist keine gültige Lizenz. Googel down?

Hmmm... Was gehört denn noch dazu? Eine Quittung zum Kauf und/oder ein 
schriftliches Gültigkeitszertifikat von MS?

Bei meiner Suche habe ich keine passende Antwort gefunden (obwohl es 
zweifellos welche gibt).
#5175796
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Sven L. schrieb:
> Mir hat man mal erklärt, das es ja laut div. Urteilen erlaubt ist
> Volumenlizenzen zu splitten.

Es ist wohl ein wenig komplizierter. Die Konzerne versuchen natürlich 
was immer sie können, um den Gebrauchtmarkt auszudünnen. Und so kommt es 
möglicherweise darauf an, ob eine vermeintliche Volumenlizenz wirklich 
genau die Lizenzform ist, die im entsprechenden Urteil beurteilt wurde. 
Da gibts subtile aber juristisch relevante Unterschiede.
http://www.crn.de/software-services/artikel-105176.html
https://www.ratgeberrecht.eu/internetrecht-aktuell/warnung-vor-aufgespaltenen-volumenlizenzen-zulaessig.html
#5175804
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Traurige Daumenregel: So lange die Original-Lizenz billiger ist als der 
Psychodoktor, dem man bei inniger Beschäftigung mit Lizenzfragen 
irgendwann in die Hände fällt, lohnt sie sich. ;-)

Oder man erspart sich diese Fragen mit "Augen zu und durch". Wenns 
klappt ok, wenn nicht wars Lehrgeld. Microsoft ist bisher gegenüber 
Privatkunden m.W. noch nicht als Massenabmahner in Erscheinung getreten.
Persönliche Seite #5175956
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Sven L. schrieb:
> Mir hat man mal erklärt, das es ja laut div. Urteilen erlaubt ist
> Volumenlizenzen zu splitten.

Das hilft Dir nur nichts, wenn der Aktivierungszähler der jeweiligen 
Volumenlizenz abgelaufen ist, denn die teilen sich dann alle, die so 
etwas "gesplittetes" gekauft haben.

Der Volumenlizenzvertrag selbst sieht ein "Splitting" nicht vor.

Und da Volumenlizenzverträge keine Verträge sind, die mit Privatkunden 
abgeschlossen werden, dürften die "div. Urteile" möglicherweise etwas im 
Regen stehen.
Gast #5176360
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Marc G. schrieb:
> Such mal nach "coa Office 2016" und schalte um auf Bildersuche....
>
> Auch beim Office gehört der Aufkleber dazu...


Bei meinem alten Arbeitgeber gabs ein Programm über die Volumenlizenzen, 
bei denen man Office für Privatnutzung für knapp 10€ legal kaufen 
konnte, sofern man auf der Arbeit bereits eine Lizenz hat.
Da gabs dann nur eine eMail mit dem Key dazu.
Lizenzaufkleber gab es nicht. Optinal habe ich damals original MS 
Datenträger mit den integrierten Hologrammen bestellt.
Gast #5176556
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Tilo L. schrieb:
> Bei meinem alten Arbeitgeber gabs ein Programm über die Volumenlizenzen,
> bei denen man Office für Privatnutzung für knapp 10€ legal kaufen
> konnte, sofern man auf der Arbeit bereits eine Lizenz hat.
> Da gabs dann nur eine eMail mit dem Key dazu.
> Lizenzaufkleber gab es nicht.

Genau so war's bei mir. Aber das war damals und hilft mir jetzt nicht 
mehr.
#5176595
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Rufus Τ. F. schrieb:
> Das hilft Dir nur nichts, wenn der Aktivierungszähler der jeweiligen
> Volumenlizenz abgelaufen ist, denn die teilen sich dann alle, die so
> etwas "gesplittetes" gekauft haben.
Da ist wohl leider etwas dran.

Bei "normalen" Lizenzen wird der Counter auf dem Aktivierungsserver 
scheinbar von zeit zu Zeit zurück gesetzt, wie das bei Volumenlizenzen 
ist, weiß ich nicht.

Die wenigsten Verläufer geben an, um welche Art der Lizenz es sich 
handelt.

>
> Der Volumenlizenzvertrag selbst sieht ein "Splitting" nicht vor.
Das mag sein, man kann bei Microsoft wohl sogar Füllizenzen kaufen, die 
keine Funktion haben, außer auf eine Mindestanzahl zu kommen.
>
> Und da Volumenlizenzverträge keine Verträge sind, die mit Privatkunden
> abgeschlossen werden, dürften die "div. Urteile" möglicherweise etwas im
> Regen stehen.
Als Privatmann mkt wenig Geld gegenüber einem Konzern mit viel Geld 
steht man immer im Regen, wer verklagt denn schon gern sein Geld wegen 
einer 99 Euro Lizenz oder so?

Das ist ja am Ende wie immer, Recht haben und Recht bekommen sind zwei 
paar Stiefel.

Generell haben Lizenzen, die beim Hersteller aktiviert werden müssen den 
bitteren Beigeschmack, das wenn der Hersteller das lizenzsierte Produkt 
aus dem Portfolio nimmt, man dieses irgend wann nicht mehr aktivieren 
kann.

Leider kann man was Office betrifft ja auch nicht mehr einfach in den 
Laden gehen und sich eine Schachtel kaufen, wo eine CD und eine 
Aufkleber mit einer Seriennummer drin ist, man muss seine Lizenz mit 
einem Microsoftkonto verknüpfen usw.

Wenn der Anwender dann nicht mehr weiß, mit welchem Konto er die Lizenz 
verknüft hat, kann man die legal erworbene Lizenz wegschmeisen.

Bei Ebay ist mir schon mehrfach aufgefallen, da Händler die die Lizenzen 
so günstig verkaufen oft nur wenige Bewertungen und scheinbar mehrere 
Profile haben. Bei allem was gewerblich verkauft aber den Schein von 
Hinterhof hat, würde ich die Finger weglassen.
Gast #5177039
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Sven L. schrieb:
> Bei allem was gewerblich verkauft aber den Schein von
> Hinterhof hat, würde ich die Finger weglassen.

Kann man leicht feststellen, kostet aber etwas Geld: wenn man für einen 
weiteren PC noch so eine Billiglizenz braucht, bekommt man vom Händler 
den gleichen Key nochmal - m.a.W. er verschickt an alle zahlenden Kunden 
den gleichen Key und macht sich nach kurzer Zeit aus dem Staub.

Ob das dazu führt, dass MS den Key sperrt, kann man nicht sicher sagen, 
aber möglich ist es natürlich und auch rechtmässig.

Georg
Persönliche Seite #5177082
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Sven L. schrieb:
> Als Privatmann mkt wenig Geld gegenüber einem Konzern mit viel Geld
> steht man immer im Regen

Als Privatnutzer kommt man nicht an einen Volumenlizenzvertrag, und also 
auch nicht an Volumenlizenzen.

Die Urteile beziehen sich aber auf Produkte, die an Privatnutzer 
abgegeben werden, denn nur da ist so etwas wie "Verbraucherschutz" 
überhaupt relevant.

Also behandeln die Urteile keine Volumenlizenzen, sondern OEM-, 
Systembuilder- oder Retaillizenzen.

Gebrauchte OEM-, Systembuilder- oder Retaillizenzen zu verkaufen scheint 
aber den Gebrauchtlizenzhändlern zu ... umständlich zu sein.
Beitrag #5177092 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5177097 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #5177346
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Rufus Τ. F. schrieb:
> Gebrauchte OEM-, Systembuilder- oder Retaillizenzen zu verkaufen scheint
> aber den Gebrauchtlizenzhändlern zu ... umständlich zu sein.

Gebrauchte Systembuilder-Lizensen gibts eher für Windows, wenn es die 
ersten gebrauchten Computer als Leasingrückläufer gibt. Oder wenn die 
große Aktualisierungswelle anrollt, aber nur für alle die nicht 
aktualisieren wollen...
#5177452
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Rufus Τ. F. schrieb:
> Als Privatnutzer kommt man nicht an einen Volumenlizenzvertrag, und also
> auch nicht an Volumenlizenzen.

Wenn ein Händler gebrauchte Lizenzen splittet u.U. schon.

Ich kann einem Key nicht ansehen aus welchem Lizenzmodell er stammt.

Was einzelne Firmen an Privatkunden veräußern mag ich nicht zu 
beurteilen.

Wenn man den selben Ke zweimal bekommt wie Georg es schreibt, dann 
könnte ich mir schon vorstellen, das es Volumenlizenzen sind.

Die lassen sich dann exakt so oft aktivieren, bis der Counter voll ist, 
wie Du oben ja geschrieben hast.
Persönliche Seite #5177764
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Sven L. schrieb:
> Wenn ein Händler gebrauchte Lizenzen splittet u.U. schon.

Und genau das darf der Händler nicht, das untersagen die 
Lizenzbedingungen für MS. Man kann bei MS Lizenzen umschreiben lassen 
(dann gibt es neue Lizenznummern und auch jeweils COAs), aber das kostet 
natürlich zusätzliches Geld, was wirtschaftlich weniger attraktiv 
erscheint.

Als Privatnutzer ist man mit einer "gesplitteten" Volumenlizenz 
jedenfalls angearscht.

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