Gast
#5276728
Ich bin Softwareentwickler und habe ein Gewerbe, über das Ich Software vertreiben darf und abrechne. Das Gewerbe ist bei der Gemeinde gemeldet und wird steuerlich parallel mit der SW abgerechnet, was so 10% der Umsatzes bringt, aber alles unter der Gewerbesteuergrenze. Der Rest ist Freiberufler. Ein Kunde von mir hat aber jetzt was anderes bekommen, nämlich eine Kunstinstallation. Es handelt sich um ein von mir mit dem Computer gemaltes und dann auf Leinwand übertragenes Gemalde. Das ist coloriert, wofür Ich aber kein Material bezahlen musste. Das hat alles der Kunde gestellt. Frage: Wie rechnet man das jetzt ab? Der Kunde möchte ein Honorar von 2000,- bezahlen, aber es passt in keinen Geschäftsgegenstand. Zudem komme Ich dann über die Gewerbesteuergrenze. Muss Ich das jetzt extra anmelden oder kann Ich das unter Nebeneinkünften verbuchen? Wie verhält es sich mit der Mehrwertsteuer? Muss Ich die aufrechnen oder wird die dann abgezogen? Wie hoch ist die? Kann Ich dem einfach eine Rechnung schreiben? Ich möchte es vermeiden, für diesen einmaligen Vorgang extra ein Gewerbe oder sowas anzumelden, oder mich als Künstler zu registrieren, weil Ich dann in die Künstlerkasse zahlen muss und gar keiner bin. Ich habe keine Ausbildung als Maler oder Designer, werde diesbezüglich auch nicht als Freiberufler anerkannt.