Abrechnung artfremder Leistungen

Gast #5276728
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Ich bin Softwareentwickler und habe ein Gewerbe, über das Ich Software 
vertreiben darf und abrechne. Das Gewerbe ist bei der Gemeinde gemeldet 
und wird steuerlich parallel mit der SW abgerechnet, was so 10% der 
Umsatzes bringt, aber alles unter der Gewerbesteuergrenze. Der Rest ist 
Freiberufler.

Ein Kunde von mir hat aber jetzt was anderes bekommen, nämlich eine 
Kunstinstallation. Es handelt sich um ein von mir mit dem Computer 
gemaltes und dann auf Leinwand übertragenes Gemalde. Das ist coloriert, 
wofür Ich aber kein Material bezahlen musste. Das hat alles der Kunde 
gestellt.

Frage: Wie rechnet man das jetzt ab? Der Kunde möchte ein Honorar von 
2000,- bezahlen, aber es passt in keinen Geschäftsgegenstand. Zudem 
komme Ich dann über die Gewerbesteuergrenze.

Muss Ich das jetzt extra anmelden oder kann Ich das unter 
Nebeneinkünften verbuchen?

Wie verhält es sich mit der Mehrwertsteuer? Muss Ich die aufrechnen oder 
wird die dann abgezogen? Wie hoch ist die?

Kann Ich dem einfach eine Rechnung schreiben?

Ich möchte es vermeiden, für diesen einmaligen Vorgang extra ein Gewerbe 
oder sowas anzumelden, oder mich als Künstler zu registrieren, weil Ich 
dann in die Künstlerkasse zahlen muss und gar keiner bin. Ich habe keine 
Ausbildung als Maler oder Designer, werde diesbezüglich auch nicht als 
Freiberufler anerkannt.
Gast #5276754
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Ich präzisiere nochmal ein wenig, weil Ich denke, daß es auch für andere 
von Interesse sein könnte.

1) Es gibt ein Thema mit der Künstlerkasse. Leistungen in dem Bereich 
werden von dort als Einnahmequelle gesehen. Mein Auftraggeber wird dem 
genügen und etwas zahlen, wann nötig. Ich aber kriege - auch wenn Ich 
was zahle - von denen keinen Cent, weil Ich kein Künstler bin.

2) Ich will das nicht dauerhaft machen. Es muss aber abgerechnet werden 
und als Einnahme in die Kasse. Ich kann es aber nicht, wie ein 
Privatverkauf, einfach als PV buchen lassen

3) Mein Einkommen ist zu klein, als dass Ich einen Steuerberater benühen 
möchte, weil der nur abkassiert ohne mir was zu bringen.
Gast #5276806
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> Muss Ich das jetzt extra anmelden oder kann Ich das unter
> Nebeneinkünften verbuchen?

Du hast eine Dienstleistung erbracht, damit sollte das nach BilRUG 
(Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU zu den üblichen Erlösen 
deiner Unternehmung zählen.

Keine Panik. Normal einbuchen und gut isses.
Gast #5276874
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Sorgen haben die Leute... Ich wuerd's als Kunst verkaufen. Aber wenn der 
administrative Aufwand zu hoch wird..  Ich kann mir nicht vorstellen, 
dass man in einer Kuenstlervereinigung sein muss.
Gast #5278971
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Geheim schrieb:
> Verkaufe Das Bild als "Doku" zu Deiner Software ;-)
Geht nicht, weil es keine Doku ist und das Bild ausserdem eine Art Chaos 
darstellt. Das passt nicht zur Software.


Sinnsucher schrieb:
> Das Problem lirgt schon darin, dass das hier das komplett falsche Forum
> ist. Ein Steuer- oder Künstlerforum wäre richtiger.
Dort hängen aber nur Künstler rum, die als Künstler anerkannt sind und 
die auch nichts mit Software machen. Den Fall kennen die da nicht.

Barfusstroll schrieb:
> Sorgen haben die Leute... Ich wuerd's als Kunst verkaufen.
Genau das möchte Ich ja. Das Geld soll als Honorar laufen.

> Aber wenn der
> administrative Aufwand zu hoch wird..  Ich kann mir nicht vorstellen,
> dass man in einer Kuenstlervereinigung sein muss.
Muss man sicher auch nicht. Die kosten wahrscheinlich eh nur Geld.

Werde dann morgen mal beim Finanzamt fragen.
Gast #5279205
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Freizeit - Picasso schrieb:
> Es ist Schade, dass man hier immer wieder Antworten von Trotteln erhält,
> statt den Faden freizulassen für die, die etwas dazu sagen könnten.

Naja, wenn Du solche Fragen in einem _Elektronik_forum stellst dann bist 
Du schon irgendwie selber schuld.

Und - keine Sorge: der Faden ist dick genug das sich die anderen daran 
vorbeiwurschteln können.

mit solchen Fragen geht man übrigens zum Steuerberater oder noch besser: 
zum Finazamt und klärt das mit den Wissenden dort - oder findet selber 
eine kreative Lösung, es gibt genügend Spielraum, nutze ihn.

MiWi

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