Hallo, ich habe hier eine Software, die ich gerne verkaufen möchte. Da ich das aber vermutlich nicht ewig machen werde, frage ich mich, wie lange muss ich für die fehlerfreie Funktion der Software gerade stehen? Selbstverständlich ist es mir wichtig, das alles funktioniert. Wenn ich aber irgendwann den Verkauf einstellen sollte, dann möchte ich viele Jahre später keine Bugs mehr fixen müssen oder irgendwie anders dafür zur Verantwortung gezogen werden. Wie kann man sowas angehen? Gruß Peter
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Ich habe noch nie den Begriff "Garantie" im Zusammenhang mit Software gehört. Natürlich sollte Software "grundlegend fehlerfrei" sein wenn man sie auf den Markt bringt - aber alle über den Begriff "grundlegend fehlerfrei" hinaus ist nahezu nicht möglich - das schafft weder MS, noch Apple, Oracle und nicht einmal die Linux-Community. Abhängig von der Komplexität Deiner Soft kann/wird es auf anderen Systemen nicht so laufen wie bei Dir - das sind dann z.B. Treiberinkompatibilitäten die direkt bei der Installation auftreten. Wenn es dann läuft wird erstmal Ruhe einkehren. Und dann stellt sich die Frage wie lange Du fixen möchtest - Software die heute Verkauft wird ist eben mit Windows 10 Build xx.yy.zz. kompatibel - und Du wärst nicht der Erste oder Einzige dessen Software dann nach einem größeren ServiePack von MS nicht mehr funktioniert. Dann lass den Support bleiben und erkläre, dass Du die Software nie für den Win10-SP2 geschrieben hast oder migriere Deine Software dann weiter und bringe ein Upgrate heraus. Das ist ja das tolle /schlimme an Software - Es gibt keine Garantie wie lange der scheiß läuft! Alles andere darüber hinaus wird im professionellen Umfeld über Wartungsverträge geregelt - im privaten consumerbereich kräht da kein Hahn danach - leider... Ansonsten würde ich es imho wie bei anderen Konsumartikeln handhaben: ein halbes Jahr Gewährleistung dass die Soft läuft muss drin sein - danach gilt die Beweislastumkehr und der Kunde muss nachweisen, dass der Bug an Deiner Software liegt und nicht am verkorksten System seinerseits...
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Peter schrieb: > Da ich das aber vermutlich nicht ewig machen werde, frage ich mich, wie > lange muss ich für die fehlerfreie Funktion der Software gerade stehen? Die Gewährleistungsfrist in der EU beträgt 24 Monate. Ob Du Deinen Kunden freiwillig eine Garantie gibst ist Deine Sache, ebenso die Bedingungen derselben.
soul e. schrieb: > Die Gewährleistungsfrist in der EU beträgt 24 Monate. Sehe ich bei Software kritisch. Auf was 24 Monate Gewährleistung? - darauf dass die Software keinen (einzigen!?) Programmierfehler hat? - dass sie mit allen erdenklichen Treiber und deren Updates sowie allen kommenden Windowsupdates kompatibel sein wird? - dass sie bei einem Hardwaretausch noch problemlos funktioniert?
Peter schrieb: > Da ich das aber vermutlich nicht ewig machen werde, frage ich mich, wie > lange muss ich für die fehlerfreie Funktion der Software gerade stehen? Gar nicht. Software ist ein urheberrechtsgeschütztes Werk wie ein Buch. Du kannst zwar beim Verlag eine mangelhafte Fertigung, wie rausblätternde Seite und fehlende Druckerfarbe zur Gewährleistung zählen, verlangen, aber ob dir das Buch vom Inhalt her gefällt oder fehlerfrei ist ist dein Problem als Kunde. So ist es demnach im Analogieschluss auch bei Software, es sei denn, du verkaufst sie unter weitergehender Gewährleistung. Wäre Software ein Produkt, wie ein Cassettenrecorder, dann könntest du Mängel rügen. Das wollten die Sowfatrehersteller nicht, so kommt es zu Produkten wie "Windows" & Co. die nicht funktionieren.
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