Rückfahrscheinwerfer KFZ von Glühbirne zu LED

OP #5342087
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Hallo .
Ich wollte gerne bei meinem kfz die Rückfahrscheinwerferbirnen gegen 
LED-Birnen tauschen. Das geht auch gut und funktioniert auch super, aber 
das Auto hat ein check-Impuls, der alle 30sec. die Birne überprüft, aber 
dabei kommt es immer zum Aufblitzen der led´s. Jetzt habe ich halt schon 
einen Widerstand angebracht, der 1ko hat, aber leider hatte ich noch 
keinen Erfolg. Die Originalbirne ist eine 12V mit 18W. Hab mir auch eine 
passene LED organisiert, ohne CAN-Error. Diese funktioniert auch. Würde 
es etwas bringen, wenn ich einen Kondensator mit dem Widerstand 
zusammenbringen, sodass das Aufblitzen aufhört und das System denkt, 
dass alle Birnen ganz sind? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit? 
Falls dieses Thema schon bekannt ist, könnt ihr mich gerne weiter 
verlinken. Hab schon im Forum gesucht, habe aber nichts richtig dazu 
gefunden. Danke euch im Voraus. MFG Nico
Gast #5342129
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Auch mit E-Prüfzeichen hat man das selbe Problem. Das einzige was ich 
noch gelesen habe ist von einem,der verkauft das unter dem Namen Check 
Terminator (v...)Irgend was und verlangt pro Seite gute 16€ plus 
Versand. Und ich möchte es lieber selber rausbekommen und basteln bevor 
Ich es mir kaufen soll.
Gast #5342155
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oszi40 schrieb:
> nf320vr schrieb:
>> selber rausbekommen
>
> Eine Halogenbirne hat einen bis zu 16-fachen Einschaltstrom im
> Kaltzustand
> und Deine LED ...?

Das weiß er selber.
Und doch gibt es LED-Leuchtmittel, die diesen Blink-Effekt nicht zeigen.
Genau das will er ja wissen. Wie wird das bei denen vermieden?
Gast #5342166
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Wenn es unbedingt eine Bastellösung ohne E-Zulassung werden soll, dann 
wäre ein 120 Ohm Widerstand ein Versuch wert. Der heizt gleich ein 
bißchen bei Frost, was bei LED-Leuchten durchaus nützlich sein könnte 
gegen Kondenswasser.
Gast #5342172
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Man kann ja durch das basteln und probieren nur schlauer werden. Und ich 
bin halt ein Bastler. Aber ein großen Dank an Euch!!!! Werde euch auf 
dem laufenden halten ob es funktioniert. Danke noch mal.
Gast #5342248
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Das ist die Abfrage ob die Lampen ganz sind oder Defekt wenn die Zündung 
eingeschaltet ist und während der Fahrt. Das macht das CAN System alles 
30 sec . Nicht nur die kaltAbfrage. Das ist permanent. Und während der 
Fahrt das dass auf blitzt ist für den dahinter fahrenden etwas 
irritiert!
Gast #5342295
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nf320vr schrieb:
> Nicht nur die kaltAbfrage. Das ist permanent. Und während der
> Fahrt das dass auf blitzt ist für den dahinter fahrenden etwas
> irritiert!

Deswegen sollte das auscodiert werden alles andere ist und bleibt 
Pfusch. Oder man läßt es eben original mit Glühobst. Diese Lampe ist ja 
doch wichtig im Verkehr. Bei Kennzeichen und Angel Eyes ist das was 
anderes.
Gast #5342730
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guter Rat schrieb:

> Finde ich alles andere als sinnvoll. Die Energieeinsparung ist sehr
> gering. Wieviele Sekunden im Leben eines Autos fährt dieses denn
> rückwärts?

Ich denke, es geht hierbei nicht um das Einsparen von Energie, eher um 
sowas wie: je greller, desto heller... ;-)
Gast #5342759
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Michael W. schrieb:
> Ich denke, es geht hierbei nicht um das Einsparen von Energie, eher um
> sowas wie: je greller, desto heller... ;-)

Wenn er schon die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ignoriert, 
kann er auch gleich XENON Scheinwerfer als Rückfahrlicht installieren. 
Damit ist er der King auf Deutschlands Strassen!

Dass es in Deutschland eine Hauptuntersuchung (HU) für Kraftfahrzeuge 
gibt, hat sich wohl auch noch nicht herumgesprochen.
Gast #5342817
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Junge Junge . Es gibts schon bei VW Audi und BMW und weis der Geier wo 
noch bei den neuen Autos, die led verbaut haben mit tüv Zulassung. Und 
ich wollte nur wissen warum das aufblitzt und wie man das löst.
(Firma: matzetronics) #5342828
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nf320vr schrieb:
> Und
> ich wollte nur wissen warum das aufblitzt und wie man das löst.

Der Check nutzt die Eigenart, das eine Glühlampe ein wenig Zeit braucht, 
bis sie anfängt, sichtbar zu leuchten. Eine LED hingegen hat so gut wie 
keine Verzögerung, deswegen sieht mans blitzen.
Ich sehe nur recht komplizierte Methoden, sowohl das Blitzen zu 
unterdrücken, als auch den Lampen-Check zufrieden zu stellen. So 
kompliziert zumindest, das sich das für einen Rückfahrlicht nicht lohnt. 
Man könnte die Nummer über einen RC Tiefpass probieren, aber ich 
befürchte, das man damit nicht das erreicht, was man sich von LED 
verspricht - mal abgesehen von der Inkompatibilität bei Rückbau auf 
Glühlampe.
#5342831
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nf320vr schrieb:
> Es gibts schon bei VW Audi und BMW und weis der Geier wo
> noch bei den neuen Autos, die led verbaut haben mit tüv Zulassung

Mit den kleinen, aber feinen Unterschied, dass die LEDs auf das System 
abgestimmt sind, und eben auch eine Zulassung haben.

Dein Bastlergedöns ist halt meilenweit entfernt von Fahrzeugen mit 
Werksseitig integrierten LED Lichtern...
#5342851
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Das muss ich leider auch bestätigen, alle Lichter sind mit einem 
bestimmten Leuchtmittel ausgestattet und nur damit gilt deren 
Prüfprotokoll.
Überspitzt ausgesagt aber eigentlich korrekt: Mit dem Einbau nicht 
zulässiger Leuchtmittel erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Dies nur als Hinweis, denn so lange die Lautstärke nur bei 50 km/h in 
der Vorbeifahrt ermittelt wird und es Fahrzeuge mit werksseitigem 
Klappenauspuff gibt kann ich persönlich den Gesetzgeber sowieso nicht 
für zurechnungsfähig erachten und dennoch muss ich mich an seine 
Vorgaben halten.
Gast #5342855
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Das war eine normale Frage. Ich wollte nur wissen ob es funktioniert 
oder nicht. Und wenn es nicht funktioniert dann ist es auch in Ordnung 
und dann soll es so sein! Ich brauche es nicht,ich wollte es lediglich 
testen bzw. wissen .
Gast #5342867
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nf320vr schrieb:
> Das war eine normale Frage. Ich wollte nur wissen ob es funktioniert
> oder nicht.

Es funktioniert nicht und es ist nicht zulässig!
Damit sollte dieses Thema erledigt sein.
Such dir ein anderes Aufgabengebiet. Wie wäre es mit einer LED-basierten 
Unterbodenbeleuchtung? Das ist zwar auch Schwachsinn, aber wohl 
rechtlich erlaubt!
Persönliche Seite #5342939
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Matthias S. schrieb:
> M. W. ist es leicht möglich und auch zulässig,

Ja. Solange das Licht nicht nach Außen gelangt und den Fahrer nicht 
ablenkt, darf nach belieben LED-Licht im Innenraum verwendet werden.
Im Falle eines Unfalls könnte es aber passieren, dass die Gegenpartei 
behaupten wird, dass die Selbstbau-Innenbeleuchtung den Fahrer abgelenkt 
hat.
Gast #5342985
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Ich hatte auch Mal mit helleren Rückfahrscheinwerfern geliebäugelt. 
Allerdings war die 100% Lösung dann folgende:
2 Zusatzscheinwerfer mit richtig Dampf in die Heckstoßstange eingebaut. 
Schalter ans Amaturenbrett. Gilt dann als Arbeitsscheinwerfer und ist 
nicht Tüv-Relevant. Braucht also auch keine E-Nummer.
Wenn man das Licht wirklich braucht, und sicher ist, niemanden zu 
Blenden ist es auf Knopfdruck hell (2x 8W bringen schon was...)
Alles andere bringt auf Dauer nur Frust.
Gast #5343220
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Wenn ich sehe wie viele alte Möhren mit LED Kennzeichenbeleuchtung herum 
fahren, weil das Obst gegen LED getauscht wurde, frage ich mich was der 
TÜV und die Rennleitung überhaupt den ganzen Tag lang machen.... 
scheinen schon länger mit den Dieseln ausgelastet zu sein  :-)
Gast #5343233
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Ich habe den TÜV erheblich toleranter erlebt, als hier oft geschrieben 
wird. Nach meiner Erfahrung arbeiten die nicht stur nach Vorschrift, 
sondern setzen den gesunden Menschenverstand ein. Da kann durchaus mal 
die eine oder andere Bastelei Ok sein.

Im Zweifelsfall fahre ich einfach hin und sage "guck mal, ist das so 
Ok?" Das kostet 5 Euro für die Kaffee oder 15 Euro mit Rechnung, dafür 
spart man sich später Stress bei der offiziellen Kontrolle. Und wenn man 
sehr freundlich ist, bekommt man auch einen fachkundigen Ratschlag.

Die Mitarbeiter vom TÜV sind auch nur Menschen wie du und ich. Die haben 
keinen Grund, ihre eigenen Kunden in die Pfanne zu hauen.
(Firma: matzetronics) #5343338
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Andrew T. schrieb:
> Die "üblichen" Ersatzwiderstand bei Umrüstung auf LED haben so 10..12
> Ohm,

Der Parallelwiderstand wird zwar den Lampencheck zufriedenstellen, das 
Blitzen aber nicht verhindern, denn er sorgt ja nur für höheren Strom, 
aber nicht für ein langsameres Ansprechen der LED. Das wird also nur 
funktionieren, wenn der Lampencheck mit sehr viel geringerem Strom als 
der Betrieb erfolgt.
Denkbar wäre evtl. sowas:
1
+        R1
2
+--+---|===|---+--------+
3
   |    10-22  |+       |
4
   -          ---C1    ---
5
  | |Rp       ---      \ / LED
6
  | |          |       ---
7
   -           |        |
8
   |           |        |
9
---+-----------+--------+
10
GND
wobei Rp der Parallelwiderstand ist und R1 und C1 zusammen einen 
Tiefpass zum langsameren Ansprechen der LED darstellen. C1 muss man 
testen - so gross wie nötig, so klein wie möglich.
Gast #5343352
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den Lampencheck interessiert ja nur das Auto selber um es Dir im Tacho 
anzuzeigen das Du nach den Lampen schauen sollt. Du hast die 
ordnungsgemäße Funktion zu prüfen VOR Fahrtantritt ! Wann hast Du das 
letztmalig getan ? :-oo
(Firma: matzetronics) #5343359
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Wie wir vom TE wissen, läuft der Lampencheck ja sowieso ohne Probleme 
durch, der kleine Strom durch die LED scheint die Kiste 
zufriedenzustellen. Er wird also evtl. den Parallelwiderstand gar nicht 
brauchen, höchstens dann, wenn der Tiefpass den Check unwirksam macht.
Oder wie es so schön heisst: Gott schütze mich vor Schnee und Wind und 
Autos, die voll Elektronik sind.
#5343738
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nf320vr schrieb:
> Junge Junge . Es gibts schon bei VW Audi und BMW und weis der Geier wo
> noch bei den neuen Autos, die led verbaut haben mit tüv Zulassung. Und
> ich wollte nur wissen warum das aufblitzt und wie man das löst.

Es ist kein stichhaltiges Argument, daß es nun schon serienmäßig 
verbaute LED gibt.
Du irrst Dich auch mit der TÜV-Zulassung.
Mit den TYP-Prüfungen beim KBA, die auch Gegenstand der Erteilung der 
ABE sind, wurden auch diese LED mit erfasst.

Deine ABE enthält aber keine LED; d.h. wenn Du LED einbaust, erlischt 
dadurch "automatisch" Deine ABE.
Leider ist das so, und man darf das auch nicht unterschätzen.
Denn wenn es im evtl. Schadensfall "hart auf hart" geht, suchen v.a. 
Versicherungen danach, ob am KFZ Veränderungen vorgenommen wurden, die 
es ihnen erlauben, Schadenssummen auf ihre Kunden "abwälzen" zu können.

Du kannst das schon machen.
Besprich das aber am besten vorher mit einem TÜV, der abnahmeberechtigt 
ist und die Änderung auch eintragen kann.
So lange die Änderung nicht eingetragen ist, Du aber mit LED 
herumfährst, fährst Du mit erloschener ABE herum.

Deshalb auch das vorherige Gespräch mit einem TÜV, weil dann diese 
Interimszeit rechtlich "abgedeckt" ist.
Der TÜV kennt Dein Vorhaben und Du mußt ja schließlich das Fahrzeug auch 
umbauen, damit der TÜV die Änderung abnehmen und auch eintragen kann.

Läuft übrigens auch z.B. bei Motorumbauten analog.
Da muß der Motor ja auch erst mal drin sein, damit Leistungsmessungen 
gemacht werden können, die dann vom TÜV zur Kenntnis genommen werden.
Und Grundlage der Änderungs-Eintragungen sind.

Grüße
Gast #5343906
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L. H. schrieb:
> So lange die Änderung nicht eingetragen ist, Du aber mit LED
> herumfährst, fährst Du mit erloschener ABE herum.

Vollkommen klar. Aber so ein Risiko, wegen einer Kleinigkeit ruiniert zu 
sein, weil man Unfallfolgen selbst zahlen muss, macht doch das Leben 
erst interessant. No Risc no Fun.

Ob das für den Unfall ursächlich war, ist völlig unwichtig, ohne 
Betriebserlaubnis zahlt die Versicherung nicht, Punkt. Die lachen sich 
krank über solche naiven Idioten, die wegen ein paar Euro oder dem 
Nervenkitzel den Versicherungsschutz mutwillig aufs Spiel setzen.

Georg
Gast #5343918
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georg schrieb:
> L. H. schrieb:
>> So lange die Änderung nicht eingetragen ist, Du aber mit LED
>> herumfährst, fährst Du mit erloschener ABE herum.
>
> Vollkommen klar. Aber so ein Risiko, wegen einer Kleinigkeit ruiniert zu
> sein, weil man Unfallfolgen selbst zahlen muss, macht doch das Leben
> erst interessant. No Risc no Fun.
>
> Ob das für den Unfall ursächlich war, ist völlig unwichtig, ohne
> Betriebserlaubnis zahlt die Versicherung nicht, Punkt. Die lachen sich
> krank über solche naiven Idioten, die wegen ein paar Euro oder dem
> Nervenkitzel den Versicherungsschutz mutwillig aufs Spiel setzen.

Das stimmt nur für die Kaskoversicherung, die ggf. eigene Schäden 
bezahlt (oder eben nicht).

Die Haftpflichtversicherung, die Fremdschäden bezahlt, muss zahlen. Kann 
allerdings bis zu 5000 Euro Regress vom Versicherungsnehmer fordern. 
Eventuell swiw auch mehrfach, wenn mehrfach gegen Bedingungen verstoßen 
wurde (z.B. mit kaputtgetunten Bremsen und alkoholisiert einen Unfall 
gebaut => 2x Regress)

Da sind die Kosten der Unfallfolgen also deutlich begrenzt (Wert des 
eigenen Autos plus Ladung plus 5000 Euro).

MfG, Arno
#5344111
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Die Haftpflichtversicherung muß jedenfalls einen Geschädigten schadlos 
halten, weil das ja schließlich der Sinn von ihr ist.

Und sicher wird auch bzgl. evtl. erloschener ABE danach unterschieden, 
wie gravierend der Zusammenhang zur Unfall-Verursachung sein kann.

Tatsache ist aber auch jedenfalls, daß selbst die läppischsten An- oder 
Umbauten, wie z.B. LED-Taglicht-Zusatzstrahler eine ABE haben müssen.

Es geht ja hier auch nicht darum, dem TE etwas zu "vermiesen", sondern 
nur darauf aufmerksam zu machen, was er dabei evtl. gar nicht bedacht 
hat.

Der TÜV ist i.d.R. "weit offen", was Umbauten anbelangt.
So lange sie ordentlich ausgeführt sind und v.a. die Sicherheit eines 
KFZ dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Arno schrieb:
> Da sind die Kosten der Unfallfolgen also deutlich begrenzt (Wert des
> eigenen Autos plus Ladung plus 5000 Euro).

Denke, da kann man sich leicht täuschen.
Setzen wir mal den Fall:
Du baust in ein Auto einen wesentlich stärkeren Motor ein, rüstest aber 
gleichzeitig damit NICHT auch die Bremsen nach.
An Abstimmung mit dem TÜV über Dein Vorhaben dachtest Du nicht.

Und nun baust Du einen Unfall, der trotz des stärkeren Motors durch 
entspr. bessere Bremsen hätte verhindert werden können.

Der Personenschaden des Geschädigten ist so gravierend, daß er nach dem 
Unfall den Rest seines Lebens im Rollstuhl verbringen muß und nicht mehr 
richtig arbeiten kann.

Dann hast zweifellos Du grob fahrlässig gehandelt.
Und was glaubst Du, wer dem Geschädigten danach lebenslang eine 
Erwerbsminderungs-Rente o.ä. (im Endeffekt) zu bezahlen hat?
Die Versicherung oder Du?

Gut - wir reden hier nur von "lächerlichen" LED im 
Rückfahr-Scheinwerfer.
Wenngleich das technisch sicher irgendwie machbar ist, sollte man selbst 
dabei das Vorgehen mit dem TÜV abstimmen.
Im Eigeninteresse und auch deshalb, weil der TÜV sofort sagen kann, ob 
das Vorhaben Chancen hat, auch "abgenommen" werden zu können.

Bzw. was dabei zu beachten ist, daß es auch abgenommen werden kann.

Grüße
Gast #5344162
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L. H. schrieb:
> Arno schrieb:
>> Da sind die Kosten der Unfallfolgen also deutlich begrenzt (Wert des
>> eigenen Autos plus Ladung plus 5000 Euro).
>
> Denke, da kann man sich leicht täuschen.
> Setzen wir mal den Fall:
> Du baust in ein Auto einen wesentlich stärkeren Motor ein, rüstest aber
> gleichzeitig damit NICHT auch die Bremsen nach.
> An Abstimmung mit dem TÜV über Dein Vorhaben dachtest Du nicht.
>
> Und nun baust Du einen Unfall, der trotz des stärkeren Motors durch
> entspr. bessere Bremsen hätte verhindert werden können.
>
> Der Personenschaden des Geschädigten ist so gravierend, daß er nach dem
> Unfall den Rest seines Lebens im Rollstuhl verbringen muß und nicht mehr
> richtig arbeiten kann.
>
> Dann hast zweifellos Du grob fahrlässig gehandelt.
> Und was glaubst Du, wer dem Geschädigten danach lebenslang eine
> Erwerbsminderungs-Rente o.ä. (im Endeffekt) zu bezahlen hat?
> Die Versicherung oder Du?

In diesem theoretischen Fall: Meine Haftpflichtversicherung tut das. Sie 
kann bis zu 5000 Euro Regress von mir bekommen - mehr darf sie nicht. 
Das steht in den Bedingungen, die ich beim Abschluss des 
Versicherungsvertrags tatsächlich gelesen habe - und die gesetzlich so 
stark reguliert sind, dass sie sich an solchen wesentlichen Stellen von 
Versicherer zu Versicherer kaum unterscheiden (bei einigen allerdings 
fällt die Deckungssumme auf die gesetzliche Mindestdeckung, was u.U. 
tatsächlich dazu führt, dass ich den darüber hinaus gehenden Betrag 
zahlen müsste). Frag google nach AKB KFZ Haftpflicht und du wirst genau 
das ebenfalls herausfinden, typischerweise im Abschnitt D.

MfG, Arno
Gast #5344245
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So nun mal was erfreuliches. Ich war heute beim tüv und bei der Dekra 
die haben beide die led RückfahrtLeuchte abgesegnete, da die led‘s nicht 
über den erlaubten helllichkeits Pegel kommen und ein e-Prüfzeichen 
haben, Man muss sie nur eintragen lassen und schon ist man Komplet auf 
der sicheren Seite! Man muss nur ein Bau geleiche led verbauen wie zb MB 
oder VW . Dann hat man es leichter mit der Eintragung. So wurde es mir 
heute erklärt vom Dekra Mann so wie vom tüv Mann. So war das auch mit 
den Kennzeichen Beleuchtung die sehr viel dann verbaut hatten wo das 
raus kam . Z.B. man hat einen Audi a6 bj 2010 der kann die Kennzeichen 
Beleuchtung vom Audi A8 nehmen die led hat. So hofe ich könnte etwas 
Licht ins dunkle bringen.
Gast #5344270
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Michael W. schrieb:
> Ich denke, es geht hierbei nicht um das Einsparen von Energie, eher um
> sowas wie: je greller, desto heller... ;-)

Man kann den Scheinwerfer auch zusätzlich manuell einschalten.
Bei einem Bekannten hat sich dieses nette Feature schon oft in
der Praxis bewährt (hier jedoch ein Halogen-Fernlicht): Wenn
beispielsweise nachts auf der Autobahn wieder mal einer zu dicht
auffährt und aggressiv die Lichthupe betätigt.
Gast #5344331
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Fahrer schrieb:
> Man kann den Scheinwerfer auch zusätzlich manuell einschalten.
> Bei einem Bekannten hat sich dieses nette Feature schon oft in
> der Praxis bewährt (hier jedoch ein Halogen-Fernlicht): Wenn
> beispielsweise nachts auf der Autobahn wieder mal einer zu dicht
> auffährt und aggressiv die Lichthupe betätigt.

Jau - DAS kenne ich auch noch! Ich hatte damals(tm) einen 
Nebelscheinwerfer (mittels Relais) mit an die serienmäßigen 
Rückfahrleuchten gehäkelt - da konnte man dann beim Rückwärtsfahren 
wenigstens die Fahrbahn respektive das rückwärtige Gelände auch sehen 
:-) (was bei den heutigen Fahrzeugen weiß Gott nicht immer der Fall ist) 
und als Schmankerl der 'Schalter zur Maßregelung allzu aufdringlicher 
Verkehrsteilnehmer' - ein kurzes, freundliches 'AN-AUS' wurde eigentlich 
fast immer verstanden... ;-)
#5344340
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nf320vr schrieb:
> So nun mal was erfreuliches. Ich war heute beim tüv und bei der Dekra...
>... So hofe ich könnte etwas
> Licht ins dunkle bringen.

Klingt gut und erfreulich.
Und ja, Du hast etwas dazu beigetragen, die Dinge zu erhellen.
Mit richtiger Vorgehensweise.

Interesseshalber:
Wurde der Helligkeitspegel irgendwie gemessen/kontrolliert?

Arno schrieb:
> In diesem theoretischen Fall: Meine Haftpflichtversicherung tut das. Sie
> kann bis zu 5000 Euro Regress von mir bekommen - mehr darf sie nicht.

Das wage ich zu bezweifeln, wenn grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Was sind da schon 5000 Euro Regress im Verhältnis zu einer lebenslangen 
Rente?

Arno schrieb:
> Frag google nach AKB KFZ Haftpflicht und du wirst genau
> das ebenfalls herausfinden, typischerweise im Abschnitt D.

Das brauche ich nicht zu tun, weil die Zeiten, in denen ich - wie so 
viele - mit erloschener ABE herumfuhren, längst vorbei sind.
Vor ca. 50 Jahren frisierten nahezu alle ihre Autos.
In jugendlichem Leichtsinn scherten sie sich dabei "den Teufel dabei" 
darum, was das für (evtl.) Folgen haben könnte.
"Glück gehabt" - mehr braucht man dazu eigentlich nicht zu sagen.

Zumal seinerzeit mit dem Frisieren keineswegs zimperlich vorgegangen 
wurde.
100% Leistungssteigerung waren da "schon drin".
V.a. bei Fiats, weil Abarth ein "großes Herz" für "Frisierer" hatte.
Lieferte Auspuff-Anlagen und auch "scharfe" Nockenwellen mit ABE.

Äußerlich waren nur geänderte Auspuff-Anlagen erkennbar.
Leistungssteigerung war innerhalb der zulässigen 10%.
Ließ man auch eintragen.
Innerlich wurden dann aber scharfe Nockenwellen und ganz andere Motoren 
"verschwiegen".
Konnten nur "Insider" auseinander halten.

Der TÜV schaute seinerzeit auch gar nicht so genau hin.
Naja, Glück gehabt, daß nichts Ernsthaftes passierte. :)

Grüße
Gast #5344351
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L. H. schrieb:
> Arno schrieb:
>> In diesem theoretischen Fall: Meine Haftpflichtversicherung tut das. Sie
>> kann bis zu 5000 Euro Regress von mir bekommen - mehr darf sie nicht.
>
> Das wage ich zu bezweifeln, wenn grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Du darfst gern zweifeln, solange du willst - das ändert nichts an der 
Gesetzeslage, die sich in den AKB der KFZ-Versicherer widerspiegelt. Und 
wenn du diese nicht nachlesen möchtest, könntest du zumindest aufhören, 
FUD zu verbreiten.

> Arno schrieb:
>> Frag google nach AKB KFZ Haftpflicht und du wirst genau
>> das ebenfalls herausfinden, typischerweise im Abschnitt D.
>
> Das brauche ich nicht zu tun, weil die Zeiten, in denen ich - wie so
> viele - mit erloschener ABE herumfuhren, längst vorbei sind.

Unabhängig davon, dass ich (soweit ich weiß) noch nie mit erloschener 
ABE herumgefahren bin, kenne ich trotzdem die Bedingungen meiner 
Versicherungsverträge...

MfG, Arno
#5344368
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Waaas? „Lohnt der Selbstbau nicht“ ?! Was soll denn da drin sein was 30€ 
Wert ist? Höchstens die Entwicklungskosten. Oder ist da ein 
Kleincomputer verbaut?
Also bei dem Preis hätte ich das Teil sofort zerlegt und versucht es für 
ein 30tel der Anschaffungskosten für die restlichen Lampen nachzubauen.
#5344381
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adshvccgh schrieb:
> nf320vr schrieb:
>> Man muss nur ein Bau geleiche led verbauen wie zb MB
>> oder VW .
>
> Und genau DAS kannst Du nicht, weil die keine LEDs mit Sockel
> verwenden, sondern nur komplette Leuchten mit fest eingebauten LEDs.

Soweit ich das verstanden habe, meint er nicht das einzelne 
Leuchtmittel, sondern die ganze Einheit. Wenn es die vom 
Fahrzeughersteller auch in einer LED-Variante gibt, die ins Auto passt, 
kann man die nehmen.
#5344387
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Olli Z. schrieb:
> Waaas? „Lohnt der Selbstbau nicht“ ?! Was soll denn da drin sein was 30€
> Wert ist? Höchstens die Entwicklungskosten. Oder ist da ein
> Kleincomputer verbaut?
> Also bei dem Preis hätte ich das Teil sofort zerlegt und versucht es für
> ein 30tel der Anschaffungskosten für die restlichen Lampen nachzubauen.

Für 30 Euro bekommt man etwas, das auch verwendet werden darf. Und Du 
bekommst einen Hersteller, der dann dafür haftet, wenn ein Gutachter 
feststellt, dass der Umbau Auslöser eines Unfalls war!

Die Materialkosten sind schom IMMER der kleineste Anteil der 
Produktkosten gewesen ;-)
(Firma: mechapro GmbH) Persönliche Seite #5344396
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Hallo "nf320vr"

> So nun mal was erfreuliches. Ich war heute beim tüv und bei der Dekra
> die haben beide die led RückfahrtLeuchte abgesegnete, da die led‘s nicht
> über den erlaubten helllichkeits Pegel kommen und ein e-Prüfzeichen
> haben, Man muss sie nur eintragen lassen und schon ist man Komplet auf
> der sicheren Seite!

Das glaube ich erst, wenn du uns hier die Eintragung gezeigt hast. Es 
mag (Zusatz)-Leuchten als Rückfahrscheinwerfer mit LED geben, die ein 
E-Prüfzeuchen haben. Aber ganz sicher keine Leuchtmittel zum Einbau in 
vorhandene Leuchten.

Im Übrigen kann der TÜV noch so offen sein, Änderungen an der 
Beleuchtung sind nur auf zwei Wegen möglich: Entweder die Leuchte hat 
ein für die jeweilige Funktion gültiges E-Zeichen, oder man benötigt ein 
lichttechnisches Gutachten. Das ist so teuer, dass das niemand für einen 
einzelnen Umbau machen wird.

> Man muss nur ein Bau geleiche led verbauen wie zb MB
> oder VW . Dann hat man es leichter mit der Eintragung.

Das ist eine andere Nummer, weil da die ganze leuchte getaucht wird, und 
nicht nur das Leuchtmittel. Und die Leuchte hat ein E-Zeichen. Eine 
Eintragung ist dann auch nicht notwendig.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann
Gast #5344408
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Rolf M. schrieb:
> adshvccgh schrieb:
> nf320vr schrieb:
> Man muss nur ein Bau geleiche led verbauen wie zb MB
> oder VW .
>
> Und genau DAS kannst Du nicht, weil die keine LEDs mit Sockel
> verwenden, sondern nur komplette Leuchten mit fest eingebauten LEDs.
>

Das stimmt so nicht mit fest verbauten LEDs . Sondern du kannst dir die 
LEDs bei MB oder VW kaufen einzeln da sie das Patent auf die LEDs haben 
für ihre Sockel mit LEDs. Da sie ja die Entwicklungs kosten reinholen 
wollen.In der heutigen Zeit werden immer die schnelle Lösung verkauft 
und hoch angepriesen das ist leicht und schneller aber teurer ist! Die 
meisten wollen sich doch heut zu Tage nicht mehre die Finger schmutzige 
machen,sie wollen eine schnelle und einfache Lösung! Und das kann es 
nicht sein,einfach mal die grauen Zellen benutzen.
#5344434
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nf320vr schrieb:
> Rolf M. schrieb:
>> adshvccgh schrieb:
>> nf320vr schrieb:
>> Man muss nur ein Bau geleiche led verbauen wie zb MB
>> oder VW .
>>
>> Und genau DAS kannst Du nicht, weil die keine LEDs mit Sockel
>> verwenden, sondern nur komplette Leuchten mit fest eingebauten LEDs.
>>
>
> Das stimmt so nicht mit fest verbauten LEDs .

Bitte das mit dem Zitieren nochmal üben. Ich hab das nicht geschrieben.
Gast #5344438
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Es geht eigentlich um die Rückfahrscheinwerfer. Wenn man eine led Birne 
ein baut kommt ein blitzen auf wenn man nicht den Rückwärtsgang drin 
hat,und ob man das verhindern kann ohne das dass Auto mäckert das eine 
Birne defekt ist. Um mehre geht es eigentlich nicht. Aber man muss ja 
auch andere Blickwinkel in Betracht ziehen ;-) .
#5344533
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batman schrieb:
> Also Fazit, man darf jetzt alle Birnen im Auto rausschrauben und
> durch
> LEDs ersetzen, wenn diese (1) nicht zu hell (zu dunkel is egal?) und (2)
> eine E-Nummer drauf haben?

Nein, LEDs haben nämlich keine E-Nummern.
Es gibt aber (externe) Hersteller, die komplette Rücklichter mit LEDs 
anbieten und dafür eine E-Nummer haben. Die darf man verwenden.

mfg
Gast #5344569
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nf320vr schrieb:
> So nun mal was erfreuliches. Ich war heute beim tüv und bei der Dekra
> die haben beide die led RückfahrtLeuchte abgesegnete, da die led‘s nicht
> über den erlaubten helllichkeits Pegel kommen und ein e-Prüfzeichen
> haben, Man muss sie nur eintragen lassen und schon ist man Komplet auf
> der sicheren Seite!

Frage 1: Was kostet eine Eintragung, falls überhaupt möglich?
Frage 2: Was sagen TÜV und Dekra dazu, wenn der Supa Dupa 
Rückfahrscheinwerfer beim Vorwärtsfahren ständig aufblitzt?
Frage 3: Wann beendet endlich ein Moderator diesen sinnlosen Thread?
#5344624
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nf320vr schrieb:
> Es geht eigentlich um die Rückfahrscheinwerfer. Wenn man eine led Birne
> ein baut kommt ein blitzen auf wenn man nicht den Rückwärtsgang drin
> hat,und ob man das verhindern kann ohne das dass Auto mäckert das eine
> Birne defekt ist. Um mehre geht es eigentlich nicht. Aber man muss ja
> auch andere Blickwinkel in Betracht ziehen ;-) .

Daher mein Tipp. Über das für und wieder kann man streiten. Vor mir ist 
neulich ein blitzender BMW gefahren. War kurz davor, ihn anzuzeigen, 
weil die Dinger so dermaßen hell geblitzt haben (nachts)... Aber - Leben 
und Leben lassen.
Gast #5344647
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> Wann beendet endlich ein Moderator diesen sinnlosen Thread?

Für mich ist das Thema erst beendet, wenn der TO seine Leuchten montiert 
hat und der TÜV zufrieden ist. Ob es dazu kommt, und ob bis dorthin 
eventuell weitere Schwierigkeiten zu überwinden sind, möchte ich schon 
gerne erfahren.

Denn bisher haben wir überwiegen gut gemeinte und 100x wiederholte 
Bedenken. Es wäre schade, wenn dieser Thread mit Bedenken ohne Ergebnis 
endet.
Gast #5344662
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Na jetzt mal davon abgesehen ob rechtens oder nicht...

Warum Rückfahrscheinwerfer????
Dort ne LED einzubauen und sich tagelang über eine Anti-Blitz-Schaltung 
Gedanken zu machen halte ich für total bescheuert!
#5344844
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Dominik schrieb:
> Warum Rückfahrscheinwerfer????

Weil das Teil genau so heißt! Und weil eine total hinrissige Norm aus 
einer grauen Vorzeit der Carbid-Lampen eine Maximalleistung vorsieht, 
mit der man nichtmal im Dunklen das Schlüsselloch findet.

> Dort ne LED einzubauen und sich tagelang über eine Anti-Blitz-Schaltung
> Gedanken zu machen halte ich für total bescheuert!

Wieso ist das bescheuert?
#5344894
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Martin S. schrieb:
> Dominik schrieb:
>> Warum Rückfahrscheinwerfer????
>
> Weil das Teil genau so heißt! Und weil eine total hinrissige Norm aus
> einer grauen Vorzeit der Carbid-Lampen eine Maximalleistung vorsieht,
> mit der man nichtmal im Dunklen das Schlüsselloch findet.
>
>> Dort ne LED einzubauen und sich tagelang über eine Anti-Blitz-Schaltung
>> Gedanken zu machen halte ich für total bescheuert!
>
> Wieso ist das bescheuert?

Hä? Wieso??

RÜCKFAHRSCHEINWERFER!! Der geht an wenn man den Rückwärtsgang einlegt!!
Und der TO hat auch bestätigt, dass es sich um den RÜCKFAHRSCHEINWERFER 
handelt.

Aus welchem Grund baut man dort eine LED ein?
Fährt man den ganzen Tag nur Rückwärts?

ich habe nicht gefragt warum der so heißt, sondern warum man dort eine 
LED verbauen will!

Ich tausche doch auch nicht meine Lampe im Kühlschrank gegen eine LED. 
Aus welchem Grund auch?
#5344982
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Dominik K. schrieb:
> Martin S. schrieb:
>> Dominik schrieb:
>>> Warum Rückfahrscheinwerfer????
>>
>> Weil das Teil genau so heißt! Und weil eine total hinrissige Norm aus
>> einer grauen Vorzeit der Carbid-Lampen eine Maximalleistung vorsieht,
>> mit der man nichtmal im Dunklen das Schlüsselloch findet.
>>
>>> Dort ne LED einzubauen und sich tagelang über eine Anti-Blitz-Schaltung
>>> Gedanken zu machen halte ich für total bescheuert!
>>
>> Wieso ist das bescheuert?
>
> Hä? Wieso??
>
> RÜCKFAHRSCHEINWERFER!! Der geht an wenn man den Rückwärtsgang einlegt!!
> Und der TO hat auch bestätigt, dass es sich um den RÜCKFAHRSCHEINWERFER
> handelt.

Wenn Du Deine Inkompetenz noch lauter in die Welt brüllst, machst Du 
Dich halt nur noch mehr zum Affen ;-)

Das Teil heißt nunmal so, auch wenn das nur ein Lämpchen in einer 
Rückleuchtenkombination ist.

Aber wenn man von Fahrzeugtechnik keinerlei Ahnung hat (wie auch Dein 
folgender Text beteuert), sollte man halt etwas zurückfahren und leisere 
Töne anschlagen ;-)

> Aus welchem Grund baut man dort eine LED ein?
> Fährt man den ganzen Tag nur Rückwärts?

Nein, natürlich nicht herrgott nochmal! Les, was ich oben geschrieben 
hab!

Und wenn Du wüsstest, wie eine Ausfallerkennung mit Impulsen 
funktioniert (übrigens ein von Hella entwickeltes Patent), dann wüsstest 
Du, warum er gegen das Blitzen eine Lösung braucht!
#5344994
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Martin S. schrieb:
> Das Teil heißt nunmal so, auch wenn das nur ein Lämpchen in einer
> Rückleuchtenkombination ist.

das teil heißt so, weil:
 (StVZO) § 52a „eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls 
neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, 
daß das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu fahren beginnt.“

Und jetzt frage ich dich nochmal: Warum tauscht man die Glühlampe im 
Rückfahrlicht, welches nur leuchtet wenn man rückwärts fährt, gegen eine 
LED?
Wo ist der Sinn?
Erkläre es mir doch mal bitte mit deiner Kompetenz in der 
Fahrzeugtechnik, bitte!

Nochmal: Rücklicht, Glühlampe gegen LED, kann ich verstehen!
Rückfahrscheinwerfer, Glühlampe gegen LED, versteh ich nicht!
Gast #5344996
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Lieber Martin Schwaikert

du solltest aufhören Stuss zu erzählen zeig mal ein Foto von deinem Ach 
so legalen Anti Blitz Gerät für 30 € was für Nachrüst-LEDs die 
benötigten Genehmigungen besitzt bevor du hier andere angehst..
Erst dann bist du berechtigt über die Ahnungslosigkeit von anderen dich 
zu echauffieren.

P.S. Gerne auch Quellen zu der Legalität der LEDs in nichtLED 
Scheinwerfern

nf320vr gilt für deinen Besuch beim TÜV auch da hätte ich gerne einen 
Beweis...
Gast #5345009
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Troll schrieb:
> nf320vr gilt für deinen Besuch beim TÜV auch da hätte ich gerne einen
> Beweis...

Nur 3 Trollfragen in einem Post, das rechtfertigt den Namen aber noch 
nicht. Warum fragst du nicht nach der Erklärung der Menschenrechte und 
den ersten 100 Paragraphen der deutschen Verfassung? Als Troll musst du 
noch viel lernen. Z.B. könntest du dir das Abiturszeugnis von jedem 
Poster hier vorlegen lassen.

Georg
Gast #5345014
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Lieber Troll ich bin dir keinen Beweis Schuldig !!! Wenn dann mach dich 
selber auf dem Weg zum tüv oder Dekra!!!! Wollte nur hilfsbereit sein 
aber man merkt es ja das so was mit Füßen getreten wird!!! Habe auch 
keine Lust mehr auf Kommentar zu antworten die kein Nutzen haben für das 
eigentliche Problem !!!
#5345042
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Dominik K. schrieb:
> Wo ist der Sinn?

Martin S. schrieb:
> weil eine total hinrissige Norm aus einer grauen Vorzeit der
> Carbid-Lampen eine Maximalleistung vorsieht, mit der man nichtmal im
> Dunklen das Schlüsselloch findet.

> weil eine total hinrissige Norm aus einer grauen Vorzeit der
> Carbid-Lampen eine Maximalleistung vorsieht, mit der man nichtmal im
> Dunklen das Schlüsselloch findet.

> weil eine total hinrissige Norm aus einer grauen Vorzeit der
> Carbid-Lampen eine Maximalleistung vorsieht, mit der man nichtmal im
> Dunklen das Schlüsselloch findet.

Hab es jetzt sogar drei mal kopiert unter der Hoffnung, dass mindestens 
33 1/3 % ankommen.
#5345045
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Martin S. schrieb:
> Martin S. schrieb:
>> weil eine total hinrissige Norm aus einer grauen Vorzeit der
>> Carbid-Lampen eine Maximalleistung vorsieht, mit der man nichtmal im
>> Dunklen das Schlüsselloch findet.
>
>> weil eine total hinrissige Norm aus einer grauen Vorzeit der
>> Carbid-Lampen eine Maximalleistung vorsieht, mit der man nichtmal im
>> Dunklen das Schlüsselloch findet.
>
>> weil eine total hinrissige Norm aus einer grauen Vorzeit der
>> Carbid-Lampen eine Maximalleistung vorsieht, mit der man nichtmal im
>> Dunklen das Schlüsselloch findet.
>
> Hab es jetzt sogar drei mal kopiert unter der Hoffnung, dass mindestens
> 33 1/3 % ankommen.

Beantwortet immer noch nicht meine Frage!
Warum will man die Glühlampe im Rückfahrscheinwerfer gegen eine LED 
tauschen?
Weil eine Norm aus der Zeit von gaslampen (Karpid) eine Maximalleistung 
vorsieht!

Was'n das für eine Antwort?

Also ich tausche jetzt die Glühlampe meiner Leseleuchte im Auto gegen 
eine LED, weil eine Norm aus der Zeit von Gaslampen eine Maximalleistung 
vorsieht?

Ok, danke...
Gast #5345170
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Rufus Τ. F. schrieb:
> Vermutlich will er damit zum Ausdruck bringen, daß ihm die herkömmliche
> Glühlampe nicht hell genug leuchtet.
> Beweggründe dafür gibt es viele, keine Lust, die coole Sonnenbrille
> abzusetzen, eine dunkelschwarz gestrichene Garage

Lach... ja das kann sein.
Beim rückwärtsfahren muss man ja auch was sehen können.
Vlt gibts ja bald adaptives Kurvenrückfahrlicht
Gast #5345244
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Hey Georg,
 du könntest recht haben ein vorgelegtes Abiturzeugnis , Mittlere Reife, 
oder Hauptschulabschluss könnten von Vorteil sein. Komisch ist nur dass 
du nur auf den letzteren Teil den ich wohl eher Trollteil bezeichnen 
würde antwortest. Fällt dir kein AntiTroll Argument gegen meine erste 
Aussage ein ?

Frage an den TE

Hast du jetzt eigentlich noch das Problem das die LED Lampe blinkt wenn 
die Prüfung kommt ?

Zu dem Flash Prevent:
meint sirnails vermutlich das hier:

https://www.briechle.de/Leuchtdioden-Anpassung/Anhaenger/FP-12-2.html

sehe hier aber eher die Anwendung in Richtung LED Beleuchtung für 
Anhänger und nicht für PKWs mit LED Lampen in normalen Scheinwerfern.
#5345254
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Ich finde: Es wird überhaupt viel zu sorglos mit den Lampen und Leuchten 
an Fahrzeugen umgegangen! Ich fordere darum: Bei Temperaturen um bzw. 
unterhalb des Gefrierpunktes sind Rundumleuchten mit Pudelmützen gegen 
Zugluft zu schützen. Darum sollten sich die Überwachungs- und 
Genehmigungsstellen kümmern, nicht um belanglose Dinge.
Gast #5346074
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Mein "Rückfahrscheinwerfer" war ne 10W Funzel und brachte nichts. Das 
Leuchtmittel gegen China LED getauscht und man kann auch in tiefer Nacht 
nach hinten fahren. ;-) Das Ding blendet nicht, der CAN hat nichts 
gemerkt.

Damit gings schon 2mal problemlos durch den TÜV.
#5346214
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Ich Frage mich eh warum die Onkels immer um die ganze Karre schleichen 
und schauen ob die Lichter funktionieren.
Heutzutage reicht bei den meisten Autos ein Blick ins Kombiinstrument.

Das mit dem im Thread erwähnten "zu Hell" gilt wohl nicht für alle 
Autohersteller. Ich könnte heute noch kotzen wenn ich hinter einem 
Mercedes der Baureihe 212 vormopf herfahre. Die haben mehr Bremslicht 
als manche an Scheinwerferlicht verbaut haben...

MfG
#5346386
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Armin X. schrieb:
> Ich Frage mich eh warum die Onkels immer um die ganze Karre schleichen
> und schauen ob die Lichter funktionieren.

Wenn ich mir ansehe, dass aktuell jedes 10te Auto mit Standlicht oder 
komplett dunkel einseitig fährt, dann sollte der TÜV eher auf alle 6 
Monate ausgeweitet werden! Scheinbar ist jeder 10te zu dumm dafür, ein 
Mindestmaß von Verantwortung zu zeigen!
Gast #5346413
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> Ich Frage mich eh warum die Onkels immer um die ganze Karre schleichen
> und schauen ob die Lichter funktionieren.

Weil man das in der Fahrschule so lernt, und so ist es auch sinnvoll. 
Bei Sicherheit genügt es nicht, alleine der Technik zu vertrauen.
#5347046
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Martin S. schrieb:
> Armin X. schrieb:
>> Ich Frage mich eh warum die Onkels immer um die ganze Karre schleichen
>> und schauen ob die Lichter funktionieren.
>
> Wenn ich mir ansehe, dass aktuell jedes 10te Auto mit Standlicht oder
> komplett dunkel einseitig fährt, dann sollte der TÜV eher auf alle 6
> Monate ausgeweitet werden! Scheinbar ist jeder 10te zu dumm dafür, ein
> Mindestmaß von Verantwortung zu zeigen!

Ich hab letztens abends im Dunkeln ein Auto gesehen, wo das ganz extrem 
war. Der Nebelscheinwerfer wurde als Behelfslicht missbraucht, war aber 
auch schon nicht mehr vollständig funktionsfähig.
Auf einer Seite war das normale Licht komplett(!) ausgefallen, also 
nicht mal Standlicht. Auf der anderen Seite ging immerhin noch das 
Standlicht. Auf der komplett ausgefallenen Seite war dann der 
Nebelscheinwerfer an, aber nur auf der Seite.
Das heißt, das Auto ist mit Standlicht only auf der einen und mit 
Nebelscheinwerfer only auf der anderen Seite unterwegs gewesen.
(Und nein, der Nebelscheinwerfer war hier nicht als Abbiegelicht aktiv - 
es war auf gerader Strecke).
Gast #5347487
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Martin S. schrieb:
> Armin X. schrieb:
>> Ich Frage mich eh warum die Onkels immer um die ganze Karre schleichen
>> und schauen ob die Lichter funktionieren.
>
> Wenn ich mir ansehe, dass aktuell jedes 10te Auto mit Standlicht oder
> komplett dunkel einseitig fährt, dann sollte der TÜV eher auf alle 6
> Monate ausgeweitet werden! Scheinbar ist jeder 10te zu dumm dafür, ein
> Mindestmaß von Verantwortung zu zeigen!

100% Zustimmung
#5347545
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Erhellter schrieb:
> Und was stand auf dem Kennzeichen?

Weiß nicht. Das vordere Kennzeichen ist eher selten beleuchtet.

Stefan U. schrieb:
>> Ich Frage mich eh warum die Onkels immer um die ganze Karre schleichen
>> und schauen ob die Lichter funktionieren.
>
> Weil man das in der Fahrschule so lernt, und so ist es auch sinnvoll.
> Bei Sicherheit genügt es nicht, alleine der Technik zu vertrauen.

Eigentlich müsste man vor jeder Fahrt einen kurzen Check der wichtigsten 
Komponenten machen, ähnlich wie in der Fliegerei (auch bei 
Sportflugzeugen) üblich. Macht beim Auto nur keiner.
Gast #5347637
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Na die Haftung liegt immer beim Betreiber des Gerätes, wie schon immer. 
Ob die Versicherungen das dann für die Halter übernehmen, und/oder auch 
den Hersteller haftbar machen wer weiß. Bei Fahrlässigkeit des 
Betreibers/Halters/Herstellers gibts ja auch noch den Tatbestand der 
fahrlässigen Tötung, Körperverletzung etc.
Gast #5347666
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Armin X. schrieb:
> Ich Frage mich eh warum die Onkels immer um die ganze Karre schleichen
> und schauen ob die Lichter funktionieren.
> Heutzutage reicht bei den meisten Autos ein Blick ins Kombiinstrument.

Zum einen haben die normalerweise Spiegel, so dass sie vom Fahrersitz 
aus alle Leuchten sehen können, zum anderen zeigt der Computer nur an, 
dass ein Widerstand an der Leitung hängt. Wenn da eine Kupferlitze oder 
nasser Dreck im Scheinwerfer hängt, aber die Lampe defekt ist, merkt der 
Computer das nicht.

MfG, Arno
#5347877
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Arno schrieb:
> Armin X. schrieb:
>> Ich Frage mich eh warum die Onkels immer um die ganze Karre schleichen
>> und schauen ob die Lichter funktionieren.
>> Heutzutage reicht bei den meisten Autos ein Blick ins Kombiinstrument.
>
> Zum einen haben die normalerweise Spiegel, so dass sie vom Fahrersitz
> aus alle Leuchten sehen können, zum anderen zeigt der Computer nur an,
> dass ein Widerstand an der Leitung hängt.

Bei klassischem Leuchtobst ja. Aber das ist am aussterben. Bei LEDs 
funktioniert das etwas anders.
#5348208
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zum Thema, dass Steuergerät prüft die Lampen mit einem Mindeststrom. 
Wenn der nicht da ist, ist sie defekt. Der einzigste Unterschied der 
Glühbirne zur LED ist bei dir der Stromfluss. Der Widerstand parallel 
zur LED muss den Prüfstrom der einer Glühlampe zulassen. Damit sollte 
sich das Steuergerät zufrieden zeigen.
#5348213
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Veit D. schrieb:
> Damit sollte
> sich das Steuergerät zufrieden zeigen.

Nur funktioniert dabei die vorgeschriebene Ausfallerkennung nicht mehr. 
Klar ... wen interessierts... Aber lass mal den Blinker verrecken. Der 
Fahrer wird das vermutlich monatelang nicht merken. Wenn es deshalb noch 
einen Unfall gibt (Hintermann knallt drauf - Blinker tut nichts (die 
überleben dankbarerweise Unfälle ziemlich gut, sodass ein Ausfall vor 
Ort schnell geprüft wird (wird nebenbei auch gemacht - ich spreche da 
aus Erfahrnung!)), dann sieht es mit der Schuldfrage schnell nicht mehr 
100:0 sondern 50:50 oder gar 70:30 aus.

Den wirtschaftlichen Schaden sollte man sich bei den gesparten 30 Euro 
natürlich auch vor Augen führen.
Gast #5348288
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Ausfallerkennung sollte bei LEDs genauso überflüssig sein wie bei jedem 
anderen Leistungshalbleiter. Man muß die ja nicht unbedingt parallel 
oder sonstwie doof verschalten oder überlasten.

Zwecks Blitzerunterdrückung müßte dann eine simple 50ms Ein- bzw. 
Umschaltverzögerung reichen. Im Startzustand ist ein kleiner (für 50ms 
Beheizung mit 10W ausreichend) Lastwiderstand (und/oder Elko) parallel 
geschaltet. Nach den 50ms wird der Widerstand getrennt und die LED 
eingeschaltet und alle sind zufrieden.
#5348295
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batman schrieb:
> Ausfallerkennung sollte bei LEDs genauso überflüssig sein wie bei jedem
> anderen Leistungshalbleiter. Man muß die ja nicht unbedingt parallel
> oder sonstwie doof verschalten oder überlasten.

Hätte hätte Kanzlerkette. Die Realität ist kein Wunschkonzert, sondern 
das Abbild mangelnder Fertigung, Planung, Konzeption, unberücksichtigter 
Umwelteinflüsse, Störparameter u.v.m. Keine LED hält die versprochenen 
1.000.000h. Erst recht nicht, wenn sie in einem Auto verbaut ist. 700 
Euro Ersatzteilpreis sind viel zu verlockend für den Hersteller.

> Zwecks Blitzerunterdrückung müßte dann eine simple 50ms Ein- bzw.
> Umschaltverzögerung reichen. Im Startzustand ist ein kleiner (für 50ms
> Beheizung mit 10W ausreichend) Lastwiderstand (und/oder Elko) parallel
> geschaltet. Nach den 50ms wird der Widerstand getrennt und die LED
> eingeschaltet und alle sind zufrieden.

Genau so macht man das. Man kann sich jetzt natürlich hinsetzen, und 
etwas heraustüfteln, oder man kauft es fertig.
Gast #6433740
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Da hast Du absolut recht, man wendet sich mit einem Problem an ein Forum 
in der Hoffnung möglichst qualifizierte Hilfe zu bekommen, aber statt, 
dass der ein oder andere sich raus hält, oder wenigstens sagt sorry, 
auch keine Ahnung, wenn er sich unbedingt zu der Thematik äußern möchte, 
gibt es leider immer wieder diese Schlaumeier, die auch keine Ahnung 
haben, aber meinen die fragenden, wegen ihrer Ahnungs- und/oder 
Hilfslosigkeit als blöde Trottel darstellen und eigentlich für 
gegenseitige Hilfe gedachten Foren, mit ihren unnötigen und teils dummen 
Kommentaren vollmüllen zu müssen.

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