Gast
#5363657
Hallo, Der "normale" Kündigungsschuz laut Arbeitsvertrag beträgt 2 Monate zum Monatsende. Ich habe nun eine Frage bzgl. des besonderen Kündigungsschutzes als Kandidat bei einer BR Wahl. Wer sich zur Wahl in den Betriebsrat aufstellen lässt, der genießt bis zu 6 Monate nach Bekanntgabe der Wahl einen besonderen Kündigungsschutz. Wenn die Bekanntgabe des Wahlergebnisses nun am 30.3. liegt, kann der Arbeitgeber eine Kündigung dann zum 30.9. aussprechen, oder kann überhaupt erst ab dem 01.10. eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden, mit der Folge dass die normalen Kündigungsfristen somit eine Kündigung erst zum 31.11 ermöglichen?