Besonderer Kündigungsschutz

Gast #5363657
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Hallo,

Der "normale" Kündigungsschuz laut Arbeitsvertrag beträgt 2 Monate zum 
Monatsende.

Ich habe nun eine Frage bzgl. des besonderen Kündigungsschutzes als 
Kandidat bei einer BR Wahl.

Wer sich zur Wahl in den Betriebsrat aufstellen lässt, der genießt bis 
zu 6 Monate nach Bekanntgabe der Wahl einen besonderen Kündigungsschutz.

Wenn die Bekanntgabe des Wahlergebnisses nun am 30.3. liegt, kann der 
Arbeitgeber eine Kündigung dann zum 30.9. aussprechen, oder kann 
überhaupt erst ab dem 01.10. eine ordentliche Kündigung ausgesprochen 
werden, mit der Folge dass die normalen Kündigungsfristen somit eine 
Kündigung erst zum 31.11 ermöglichen?

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