Hallo Leute, welchen maximalen Strom darf man fremden Personen zumuten, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen? Beispiel wäre ein Phasenprüfer, der (glaube) so irgendwas um 300K als Vorwiderstand eingebaut hat, plus natürlich die Glimmlampe. Der scheint ja offenbar zulässig zu sein, nur wo liegt das Limit? Doch nicht etwa bei ganzen 30mA?
Agathe Bauer!!! schrieb: > welchen maximalen Strom darf man fremden Personen > zumuten, > ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen? siehe DIN60601, Auszug: https://medtech-ingenieur.de/elektrische-sicherheit-in-der-medizintechnik-nach-60601-1/
Agathe Bauer!!! schrieb: > Hallo Leute, welchen maximalen Strom darf man fremden Personen zumuten, > ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen? Was hast du vor? Sag doch gleich du möchtest dir einen Taser bauen um dich von deinen (liebgewonnenen ;-) Kollegen zu erwehren :-)
Schutzklasse II Geräte dürfen 0,5mA Ableitstrom haben
Mister 10.000V schrieb: > Agathe Bauer!!! > Was hast du vor? Sag doch gleich du möchtest dir einen Taser bauen um > dich von deinen (liebgewonnenen ;-) Kollegen zu erwehren :-) Ein Bauer hat keine Kollegen, nur Konkurrenten!
Also 0,5mA scheint die magische Grenze zu sein, aha. Die ich allerdings nicht bewusst ausnutzen will, sondern nur im Fehlerfall auf diesen Wert begrenzen werde. Frage geklärt, vielen Dank!
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