Gast
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>Holm T. schrieb: >> Bekomme ich nun irgendwie mal eine Antwort auf meine Frage: > >Nur mal prinzipiell: > >Du hast überhaupt kein Anrecht auf eine Begründung einer Löschung oder >einer Nicht-Löschung. Denn Du bist hier auch als Angemeldeter lediglich >ein Gast. Hier schreiben zu dürfen ist ein Privileg, dass man nicht >überspannen sollte. Das gilt für alle gleichermaßen. > Nein Frank, Du bist auf dem Holzweg. Wenn ich einen Post deswegen melde das ich mich öffentlich beleidigt fühle und ihr mir die Möglichkeit dazu nehmt passend zu antworten, dann habe ich ein Recht auf eine Stellungnahme, da mir eine Gegendarstellung nicht möglich ist. Es hilft auch nicht mir öffentlich mitzuteilen das ich keine Rechte hätte und mir danach einen Maulkorb umzuhängen. >Ich habe den Beitrag, den Du offenbar beanstandest, gelöscht. Danke, warum nicht gleich so? > Damit kann >der Thread hier geschlossen werden. Das ist Deine Ansicht der Sache, aber nicht meine. Entweder Ihr legt Euch eine grundsätzlich neue Verfahrensweise zu mit Nutzern umzugehen oder wir geraten noch aneinander, das verspreche ich hiermit. Das hier auch viele andere ein Problem mit der von Euch Mods an den Tag gelegten Verfahrensweise haben ist doch offensichtlich wenn man sich die Beiträge auf dieser Seite mit den Schlössern dran ansieht. Jetzt kann der Thread wieder mal "geschlossen werden". Gruß, Holm