Wenn man getätigte Bahn-Fahrten nachweisen will (z.B. bei
Auftraggeber/Finanzamt) hatte ich bisher ein Ticket aus Papier, dass vom
Zugbegleiter mit Uhrzeit und Zugnummer abgestempelt wurde.
Ist der Nachweis auch möglich bei Handytickets?
Dass man eine Fahrkarte gebucht hat, kann man durch das PDF-Dokument
sicherstellen.
z.B.
https://community.bahn.de/questions/1072966-beleg-handyticket-fur-fahrkostenabrechung
Aber dass man die Fahrt tatsächlich angetreten ist?
(Man könnte ja viele Fahrten irgendwo hin ganz billig als Spartickets
buchen, aber das sagt ja nicht, dass man dann gefahren ist)
Progger schrieb:> Zugbegleiter mit Uhrzeit und Zugnummer abgestempelt wurde
Ist ja auch kein Nachweis. Vielleicht hast du einen Kumpel bei der Bahn,
der so ein Stempelgerät hat und dir das abstempelt. Als Finanzbeamter
wäre ich bei dir vorsichtig.
Abgestempeltes Ticket ist auch kein sicherer Nachweis solange man sich
diese im Dutzendpack aus dem Papierkorb angeln kann und fremdgehenden
Ehepartner noch genügend übrig lassen ?
> Vielleicht hast du einen Kumpel bei der Bahn, der so ein Stempelgerät hat und
dir das abstempelt.
Das macht er bestimmt nicht, dass wäre Urkundenfälschung und kostet
seinen sicheren Job.
Progger schrieb:> bestimmt
Bestimmt und ganz sicher macht er das nicht :-) Und so eine
fadenscheinige Begründung soll ein Finanzbeamter glauben? Da kann ja
jeder daher kommen...
Bei einer Steuer-ERKLÄRUNG bürgt man ja mit seiner Unterschrift für die
Richtigkeit seiner Angaben. Strenggenommen könnte das Finanzamt alles
was Du behauptest auch ohne wasserdichte unumstößliche Beweise
Deinerseits akzeptieren denn in dem Augenblick in dem Du unterschreibst
übernimmst DU die volle Verantwortung dafür daß alle Einzelbelege
bereits ordnungsgemäß geprüft sind (nämlich von Dir) und nun quasi zu
einem einzigen Beleg zusammengefasst sind den Du ausgestellt hast, auf
dem allein Deine Unterschrift prangt und für dessen Richtigkeit allein
DU haftest (und nicht mehr die Bahn oder sonstwer).
> fadenscheinige Begründung soll ein Finanzbeamter glauben?
Bei mir hat das FA die (abgestempelten) Fahrkarten angefordert und
anscheinend geglaubt.
> solange man sich diese im Dutzendpack aus dem Papierkorb angeln kann
Bestimmt nicht, wo Start- und Ziel-Ort exakt übereinstimmen.
Bei den selbstausgedruckten Tickets hat man auch noch den Namen drauf,
die findet man sicher nicht im Papierkorb.
Progger schrieb:> Bei mir hat das FA die (abgestempelten) Fahrkarten angefordert und> anscheinend geglaubt.
Hört sich an als ob du die "ausgetrickst" hättest!
Ich bin schon >20 Jahre im Berufsleben. In der Anfangszeit hatte ich
Steuerberater, die mir das Sammeln von allen möglichen Belegen immer
empfohlen hatten. Ich Ratgebern stand das auch drin, z.B. die von Franz
Konz.
Gebraucht habe ich die fast nie.
Man könnte grundsätzlich den Sinn hinterfragen, weil sowieso alles
gefälscht werden kann.
Aber in diesem Thread hatte ich ja gefragt, ob die Bahn so eine Art
Beleg für digitale Handytickets bereitstellt, dass man die "Leistung
abgenommen hat" (§ 640 BGB )
Progger schrieb:> Aber in diesem Thread hatte ich ja gefragt, ob die Bahn so eine Art> Beleg für digitale Handytickets bereitstellt, dass man die "Leistung> abgenommen hat" (§ 640 BGB )
Nein, die wollen nur die Kohle haben!
oszi40 schrieb:> Handy-Foto vom Schaffner mit Geo-Daten bis eine gescheitere Lösung> eintrifft?
Wenn schon, dann ein Selfie mit dir UND dem Schaffner :-)
Cora schrieb:> oszi40 schrieb:> Handy-Foto vom Schaffner mit Geo-Daten bis eine gescheitere Lösung> eintrifft?>> Wenn schon, dann ein Selfie mit dir UND dem Schaffner :-)
Mit aktueller Tageszeitung
Zocker_54 schrieb im Beitrag #5525135:
> Du hast das Ticket bezahlt also> egal ob du nun fährst.
Der TO könnte die Tickets ja weiter veräußern und so mehrfach
kassieren.
Beim FA erhält man ja nur den Steueranteil und nicht den vollen
Ticketpreis.
Progger schrieb:> Aber in diesem Thread hatte ich ja gefragt, ob die Bahn so eine Art> Beleg für digitale Handytickets bereitstellt, dass man die "Leistung> abgenommen hat" (§ 640 BGB )
Müsste das nicht auf der Handyabrechnung auftauchen?
Der Anscheinsbeweis sollte da reichen. Ohne Unterschrift sind
solche Dokumente eh nur eingeschränkt rechtsverbindlich.
Onlinetickets sind Personengebunden und die Tickets vom Automaten wird
man wohl kaum schnell los. Ich würde zumindest fragen warum da einer
steht und gerade gezogene Tickets verkaufen will. Ganz davon abgesehen
von der Zeit, die man dazu verschwendet. Also nein, weiterverkaufen ist
kein Argument.
Progger schrieb:> Wenn man getätigte Bahn-Fahrten nachweisen will (z.B. bei> Auftraggeber/Finanzamt) hatte ich bisher ein Ticket aus Papier, dass vom> Zugbegleiter mit Uhrzeit und Zugnummer abgestempelt wurde.
Im Rheingold und im Orientexpress war das sicher so. 100% Zugbegleiter
im Regionalzugverkehr ist schon sehr sehr lange her. Im Fernverkehr
kommt es auch sehr oft vor, dass die Zugbegleiter nicht durchkommen.
> Ist der Nachweis auch möglich bei Handytickets?
s.u. ansonsten Wozu? Bist du in einem Strafprozess angeklagt und braucht
ein Alibi?
> Dass man eine Fahrkarte gebucht hat, kann man durch das PDF-Dokument> sicherstellen.
Eben, und da steht sogar dein Name oder eine andere Indentifikation
drauf, die zu deiner Person führt. Warst du nun am Ziel oder nicht?
> Aber dass man die Fahrt tatsächlich angetreten ist?
Tja. Wenn der Zug Verspätung hat, rennen alle zum Zugbegleiter um den
Stempel zu bekommen. Ausser denen mit Sparpreistickets. Das hat ja
Zugbindung. Da braucht man keinen Stempel.
Wenn du am Ziel warst, wie sollst du sonst dahin gekommen sein? Zu Fuss
gehen? Fahrrad fahren?
> (Man könnte ja viele Fahrten irgendwo hin ganz billig als Spartickets> buchen, aber das sagt ja nicht, dass man dann gefahren ist)
Warum billig buchen, wenn man eh das Geld zurückfordern will? Dann buche
doch Normalpreis. Aber du bekommst davon eh nur Auslagen und Erstattung
der Auslagen, aber kein Einkommen. Das bekommt die DB und freut sich.
Andersrum wird doch ein erschwindeltes Einkommen draus: Strecke im
Eigen-KFZ abrechnen und per DB-Sparpreis reisen. War der Zug wieder mal
verspätet, trotzdem Reiseabrechnung und dazu Fahrgastrechteerstattung in
die eigene Börse.
Wer sich wirklich langweit kauft für Hauptreisewochenenden ein paar
Tickets für den ICE Basel-Kiel oder Basel-Stralsund. Die haben
Verspätungsgarantie und über das Fahrgastrechteformular bekommt dann die
tollen Gutscheine, die du bei eBay verkaufen kannst... / scnr
>> Ist der Nachweis auch möglich bei Handytickets?> s.u. ansonsten Wozu?
Z.B. wenn man ein Alibi bei der Polizei braucht.
Man muss kein Krimineller sein, das kann schnell passieren, dass man
nachweisen muss, dass man irgendwo war, oder irgendwo nicht gewesen sein
konnte zu einer bestimmten Zeit.
Es ist ja üblich, dass jeder Vorgang in der digitalen Welt bestätigt
wird.
Homebanking z.B.: da wird bestätigt, von welcher IP aus man sich
eingeloggt hat, welche TAN zu welcher Zeit verbraucht wurde, usw.
(Dass man mit diesen Infos kriminelles Einloggen aufdeckt, ist ja sowie
fast ausgeschlossen)
Es wäre ja sehr einfach, solche Infos in das private-Bahn Portal
einfliessen zu lassen: Welche digitale Fahrkarte in welchem Zug wann
kontrolliert wurde.
Ohne irgendwelchen nennenswerten technischen Mehraufwand.
Aber die zeigen nur die gekauften Fahrkarten an.
Was ist zB mit diesem "Fairparking.de", wo man vor seinem
Lieblingsbaumarkt im Auto zwingend die Parkscheibe ins Fenster legen
muss, um einer Strafzahlung von 29.95€ zu entgehen. Auch hier hilft ein
Kassenbon aus jenem Zeitfenster. Blöd nur, wenn man eigentlich ins
Fitnessstudio wollte, aber den gleichen Parkplatz benutzt hatte. Hier
muss man dann auch erst die elektronischen Daten der Zutrittskontrolle
des FitneßStudios anfragen
(jahreskarte) und auf Kulanz dieser dämlichen
Parkraumbewirtschaftungs"firma" hoffen...
(Gut . okay - am Thema vorbei - sry für OT)
Du musst die ganze Bahnfahrt filmen und dem FA dann auf analoger
Laserdisk zusenden. Woanders könnten ja Computerviren drauf sein! Aber
pass auf dass du beim Filmen nicht gegen das Bundesdatenschutzgesetz
verstößt. Die Disk wird viermal gestempelt, gelocht und dann ungesehen
geschreddert.