Hallo, Leute.
Ich habe ein Vorstellungsgespräch an einer Hochschule für eine
Teilzeitstelle als WiMi. Ich habe vor, neben dieses Jobs freiberuflich
bzw. gewerbetreibend tätig zu werden (in Gefilden, die nichts mit dem
Job zu tun haben).
Hört der Arbeitgeber soetwas gerne oder nicht gerne im
Vorstellungsgespräch?
Werden evtl. Leute bevorzugt eingestellt, die z.B. familiäre Gründe
angeben für eine Teilzeitstelle?
Danke für hilfreiche Antworten.
Promotion? Stell' dich mal darauf ein, dass dein Prof dich deutlich
länger sehen will, als es im TZ Vertrag steht.
Zur eigentlichen Frage: Würde ich beim VS nicht angeben, es sei denn, du
wirst danach gefragt, und dann würde ich im Konjunktiv bleiben. Aber
wenn die Stelle eh als TZ ausgeschrieben ist, dürften die Uni eigentlich
nichts dagegen haben, es sei denn, wie gesagt, Promotion...
Hallo,
schau doch einfach in den Tarifvertrag wie das geregelt ist. Wenn Du
Glück hast gibt es nur eine Anzeige- keine Genehmigungspflicht.
Viele Grüße,
Martin Laabs
SeppAusOberbayern schrieb:> Hallo, Leute.>> Ich habe ein Vorstellungsgespräch an einer Hochschule für eine> Teilzeitstelle als WiMi. Ich habe vor, neben dieses Jobs freiberuflich> bzw. gewerbetreibend tätig zu werden (in Gefilden, die nichts mit dem> Job zu tun haben).
Lass es weg!
Wenn du teilzeit machst, kann niemand dir vorschreiben noch eine zweit
Teilzeittätigkeit auszuüben.
Es muß halt in dem gesetzlichen Rahmen passen, max 48h/w Durchschnitt in
6 Monaten.
Dennis schrieb im Beitrag #5527308:
> Wieso sollte der Prof einen länger sehen wollen. Man hat eine> Stundenzahl vertraglich vereinbart.
Früher (tm) war das durchaus üblich... 50% TZ Stelle aber 100%
Anwesenheit.
Wenn sich das geändert hat, wäre es ja gut. Allerdings bist du bei einer
Promotion in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Doktorvater, das über das
übliche Maß eines Angestellten zum Chef deutlich hinausgeht. Ich könnte
mir gut vorstellen, dass jemand, der als WiMi mit Promotionsabsichten
nur nach Stechuhr arbeitet, Schwierigkeiten bekommt. Bei so einer TZ
Stelle an einer Uni sollte man vorher mal genau mit dem Prof über die
Arbeitszeit reden, also ob nur bestimmte Tage dafür dann aber 8h oder
jeden Tag, dafür nur 4 h usw.
2⁵ schrieb:> ja g2⁵ schrieb:> Dennis schrieb:>> Wieso sollte der Prof einen länger sehen wollen. Man hat eine>> Stundenzahl vertraglich vereinbart.>> Früher (tm) war das durchaus üblich... 50% TZ Stelle aber 100%> Anwesenheit.> Wenn sich das geändert hat, wäre es ja gut. Allerdings bist du bei einer> Promotion in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Doktorvater, das über das> übliche Maß eines Angestellten zum Chef deutlich hinausgeht. Ich könnte> mir gut vorstellen, dass jemand, der als WiMi mit Promotionsabsichten> nur nach Stechuhr arbeitet, Schwierigkeiten bekommt. Bei so einer TZ> Stelle an einer Uni sollte man vorher mal genau mit dem Prof über die> Arbeitszeit reden, also ob nur bestimmte Tage dafür dann aber 8h oder> jeden Tag, dafür nur 4 h usw.
Man ist in der Hinsicht in einem Abhängigkeitsverhältnis, in der einem
der Prof bezüglich seiner Promotion diese einfach vermiesen kann und das
ganze nicht bewertet. Man muss da aber auch Stärke zeigen und sich nicht
alles gefallen lassen, denn es ist immer noch ein Arbeitsverhältnis und
hier gilt das Arbeitsrecht. Mitarbeiter können hier durchaus mal Stärke
beweisen, denn die Personalräte an der Uni sind ziemlich mächtig.
Zocker_54 schrieb im Beitrag #5528034:
> So wird das nichts ! Reichlich verworren !
Mich verwirrt eigentlich nur, woher Ihr alle wisst, dass es um eine
Promotion und dann auch noch an einer Uni geht ;-)
Volker S. schrieb:> Zocker_54 schrieb im Beitrag #5528034:>> So wird das nichts ! Reichlich verworren !>> Mich verwirrt eigentlich nur, woher Ihr alle wisst, dass es um eine> Promotion und dann auch noch an einer Uni geht ;-)
... manche vermischen die Antworten in dem Thread zu neuen Fragen die
nie gefragt worden sind. Manche ziehen aus einer Antwort neue Fragen.
Irgendwo schreibt einer der antwortet etwa die Vermutung Promotion und
andere fahren darauf ab.
Wie im richtigen Leben in einer Sitzung in der Firma.
Ich glaube Trump macht es auch so.
SeppAusOberbayern schrieb:> Hört der Arbeitgeber soetwas gerne oder nicht gerne im> Vorstellungsgespräch?
Wenn die Stelle explizit (mit Prozentsatz) als TZ-Stelle ausgeschrieben
ist, dann darfst du entweder für jemanden anders den Lückenfüller
spielen oder es ist schlicht nicht genug Geld für dich da. Solange dein
Arbeitgeber bekommt was er will sind ihm deine Interessen völlig egal.
Wenn die Stelle nicht explizit als TZ-Stelle ausgeschrieben ist
(irgendein Satz wie "Der rechtlichen Daumenschrauben wegen ist eine
Tätigkeit grundsätzlich auch in Teilzeit möglich", dann kannst du deine
Tz-Träume gleich beerdigen.
> Werden evtl. Leute bevorzugt eingestellt, die z.B. familiäre Gründe> angeben für eine Teilzeitstelle?
Es werden bevorzugt Leute eingestellt, die
- jung, gesund und formbar sind
- die gesuchte Erfahrung mitbringen
- nicht schwanger werden können
- nicht in Elternzeit gehen können
baldBeamter schrieb:> - nicht in Elternzeit gehen können
Na das letzte kann man ja wohl streichen, es sei denn es werden nur
sterile Menschen eingestellt...
Danke für eure Hinweise.
Es geht NICHT um eine Promotion, sondern um eine gewöhnliche
Teilzeit-Stelle als WiMi an einer Hochschule.
Da meines Wissens die Verwaltung (einschließlich Frauenbeauftragte)
einer Einstellung zustimmen muss, könnte ich mir vorstellen, dass der
Prof. Rapport über das Vorstellungsgespräch ableisten muss. Die
Verwaltung hört dann sicher "familiäre Gründe" lieber als alles andere.
SeppAusOberbayern schrieb:> Es geht NICHT um eine Promotion, sondern um eine gewöhnliche> Teilzeit-Stelle als WiMi an einer Hochschule.
Frag am Besten gleich Mal nach der Einstufung und was dabei als Netto
raus kommt.
Dann wird vermutlich schnell klar, dass nicht viele Interessenten übrig
bleiben und ein weiteres Einkommen fast schon erforderlich ist ;-)
SeppAusOberbayern schrieb:> Hört der Arbeitgeber soetwas gerne oder nicht gerne im> Vorstellungsgespräch?> Werden evtl. Leute bevorzugt eingestellt, die z.B. familiäre Gründe> angeben für eine Teilzeitstelle?
Also bitte. Du arbeitest doch nicht bei einem Unternehmen, dass durch
deine Nebentätigkeit eine Konkurrenz sieht.
Da du ja auch schriebst, dass sich beide Tätigkeiten inhaltlich
unterscheiden. Es liegt somit üblicherweise kein Konflikt vor, es sei
denn du kannst du deine Nebentätigkeit deinen Hauptjob nicht mehr
ausüben...
Gib das erst an, wenn Du in Lohn und Brot bist. Das reicht völlig. Die
Genehmigung hängt eh nur davon ab, ob die Nebentätigkeit in inhaltlicher
Konkurrenz zu deiner Haupttätigkeit steht und ob evtl. deine Arbeitszeit
davon berührt wird.
Gerade bei einer TZ-Beschäftigung geht das den Arbeitgeber erstmal gar
nichts an, womit Du sonst deine Brötchen verdienst, abgesehen von den
o.g. Punkten.
Gruß
>> Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst sind anzeigepflichtig.
... sollten aber unbedingt verschwiegen werden, wenn man zum
Beispiel interne Informationen an einen (ausländischen) Nach-
richtendienst verkauft. :-D
Mach Dich locker, wie gesagt, beim Bewerbungsgespräch musst Du sowas
nicht angeben und mit der reinen Anzeigepflicht ist es getan. Selbst
wenn Du´s erzählts, wird da auf die Auswahl zumindest keinen fördernden
Einfluss haben, negativen aber auch nur dann, wenn jemand aus der Runde
Zweifel bekommt, Du könntest den Uni-Job nicht gescheit ausfüllen. Sowas
kann immer mal vorkommen, in einer Uni findest Du nicht immer nur Profis
in solchen Runden, die das richtig beurteilen können ;-)
Meine Expertise dazu : Bin seit langer Zeit selbst Uni-Mitarbeiter und
schon in verschiedenen Postitionen auch auf Arbeitgeberseite gesessen.
Überfordere dein Gegenüber nicht mit überflüssigem Wissen ;-)
Achso, wenn deine Nebentätigkeit eh im CV steht und die Frage darauf
kommt, ob Du das noch aktiv machst, dann ist das was anderes, klar.
Gruß