Forderung an Arbeitgeber. Gebührentabelle.

Gast #5529019
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Eine Forderung gegenüber einem Arbeitgeber beträgt 25.000 Euro.

Als Anwaltskosten entnehme ich aus der Gebührentabelle:

https://dejure.org/gesetze/RVG/13.html

- bis 500 Euro beträgt die Gebühr 45 Euro

- die Gebühr erhöht sich bei einem Gegenstandwert bis 25.000 Euro
für jeden angefangenen Betrag von weiteren 3.000 Euro um 46 Euro.

- Ergibt nach meiner Rechnung 459 Euro.

Klicke ich auf den Link unten rechts der obigen Tabelle (Anlage 2), so 
ergibt sich eine anderer
Betrag (788 Euro). https://dejure.org/gesetze/RVG/Anlage_2.html

Wo kommt die Diskrepanz her?
Gast #5529094
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Ist wie die Rechnung mit dem Fußball.

Drei Jungen kaufen sich einen Fußball. Der Fußball kostet 30,- . Jeder 
hat 10,- , sie legen zusammen, kaufen den Fußball und gehen weg.

Da stellt der Verkäufer fest das der Fußball nur 25,- gekostet hat, ruft 
den Lehrjungen und sagt ihm er solle den dreien nachlaufen und ihnen die 
5,- geben.

Der denkt sich, 5,- geteilt durch 3 ist schlecht, ich behalte 
2,-und gebe denen jedem 1,- zurück.

Also hat von denen jeder nur noch 9,- bezahlt, mal drei ist 27,- und die 
2,- Trinkgeld vom Lehrling ist 29,- .

Wohin ist die 1,- verschwunden ?
Gast #5529134
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> Autor: Taschenrechner (Gast)
> Datum: 20.08.2018 18:20

> Zocker_54 schrieb:
> > Wohin ist die 1,- verschwunden ?

> Hier geht es nicht ums Rechnen,

Natürlich nicht.

> Deine Logik ist falsch.

Aber mit Absicht.

> 3 x 9,00 € sind 27,00 € minus 2,00 € ergibt 25,00 €, die der Ball gekostet > 
hat.

Richtig erkannt. Die 2,- sind von den dreien mitbezahlt worden und 
bereits in den 27,- enthalten. Also ist 27,- und 2,- falsch !
Beitrag #5529329 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #5529470
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Achim S. schrieb:
> Taschenrechner schrieb:
>> Deine Logik ist falsch. 3 x 9,00 € sind 27,00 € minus 2,00 € ergibt
>> 25,00 €, die der Ball gekostet hat. Was willst Du da mit 30,00 €?
>
> Wenn Du das allein herausgefunden hast, bist Du gut. Wenn das nur ein
> Spoiler sein sollte, ....

Häää? Wir sind in einem technisch orientierten Forum, da ist das kein 
Spoiler. Und mit „gut“ hat das auch nichts zu tun.

Vielleicht übersehe ich einfach den Smiley.
Gast #5529612
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> Autor: Niemand (Gast)
> Datum: 20.08.2018 23:57

> Autor: Zocker_54 (Gast)
> Datum: 20.08.2018 18:30
> Kommt man mit solchen Rechnungen auf die 150 tsnd € Jahres Brutto auf
> weltweiter IBN ?

Ja !
Gast #5529669
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Zocker_54 schrieb:
> Also ist 27,- und 2,- falsch !

Kann man so nicht sagen.
Die 27€ ist der tatsächlich bezahlte Betrag - also nicht falsch.
Die 2€ sind das Trinkgeld - also auch nicht falsch.

Der einzige falsche Betrag sind die 30€, denn die gibt es nach der 
Preiskorrektur nicht mehr und haben in der Rechnung damit nichts mehr zu 
suchen.
#5529679
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Wenn der Arbeitgeber noch Einforderungsfähig ist
(was ja bei einer GMBH nicht unbedingt der Fall ist)
so darf man gleich über Anwaltskosten nachdenken.
Ansonsten versucht man beim Arbeitsamt (mir fällt jetzt nicht das 
richtige Wort ein) ob es Konkursausfallsgeld ist, nachfragen.
Weil fragen darf man immer.
#5534480
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Bogdan schrieb:
> Eine Forderung gegenüber einem Arbeitgeber beträgt 25.000 Euro.
>
> Als Anwaltskosten entnehme ich aus der Gebührentabelle:
>
Dann sieh Dir auch noch die Anlage I dazu an, insbesondere Nrn 2300 ff 
und 3100 ff. Setz Dich vorher aber hin.

Zu den knapp 2.500 € kommen auch noch vergleichsweise geringe 
Gerichtskosten.

Dies alles für den Fall, dass die Sache vor Gericht geht.

Die Pointe kommt zum Schluss; In Arbeitssachen gibt es keine 
Kostenüberwälzung, vgl § 12 a ArbGG.

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