Bundesanzeiger Verlag verdoppelt Gebühren (?)

Gast #5536824
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Die Verpflichtung zur Offenlegung der Jahresabschlüsse z.B. einer GmbH
erfüllt der (private) Bundesanzeiger Verlag in Köln gegen saftige 
Gebühr,
die sich bei mir dieses Jahr (für die Offenlegung von 2017). verdoppelt 
hat.

Einen nachvollziehbaren Grund für diese Verdopplung sehe ich nicht.

Wie sieht es bei Euch aus, auch verdoppelt?

Pikantes Detail:
Aufsichtsratvorsitzende des privaten Verlags ist eine Dame aus dem 
Bundes-Justizministerium.
Gast #5536887
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Josef Beuss schrieb:
> Die Verpflichtung zur Offenlegung der Jahresabschlüsse z.B. einer GmbH
> erfüllt der (private) Bundesanzeiger Verlag in Köln gegen saftige
> Gebühr,
> die sich bei mir dieses Jahr (für die Offenlegung von 2017). verdoppelt
> hat.

Für Kleinunternehmen besteht eine Verpflichtung zur Hinterlegung, aber 
nicht für die Offenlegung. Für die Hinterlegung als XML werden 
Dreiundzwanzig(?!) Euro fällig. Das ist nun wahrlich kein betrag worüber 
mensch als Unternehmer gross Geschrei drum macht.
Für die Offenlegung nimmt man 33€uro, also den Bruchteil der 
Handy-Jahresrechnung. Wer darum Geschrei drum macht, hat halt Freude am 
Rumblöken und sonst nix.
Gast #5537253
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Früher konnte man es auf dem Amtsgericht lesen, als Papier. Diese vielen 
doppel-GmbHs. Dann kam das Registerportal irgendwo in Hagen mit der 
Nachnahmerechnung. Aber es muss außer dem Bundesanzeiger noch ein 
weiteres Portal geben wo man Informationen über Firmen lesen kann. Ich 
will es jetzt nicht suchen weil mein DSL frühestens am Mittwoch kommt. 
Dass es kein gerichtliches Portal ist stört mich nicht, es gibt mehr 
Infos und die GmbHs passen schon untereinander auf dass Zucht und 
Ordnung herrscht.
Gast #5537360
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Finde seit vier Jahren keinen besseren Job. In meiner Stadt hängen an 
mehreren Bushaltestellen Werbeplakate mit dem Title "Außenwerbung trifft 
jeden". Letzte Brutto-Erhöhung war 2016. Hier ist Bauland derart knapp, 
dass eigentlich keine Fabrik entstehen kann.

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