Hallo,
hier geht aber einiges Durcheinander:
1.) Es gibt erst einmal keinen "ASIL B" oder "ASIL QM" Sensor, es sei
denn, er ist als Safety Element Out Of Context (SEOOC) mit ASIL B
qualifiziert worden (eher selten).
2.) Es gibt Sicherheitsziele, die hier mit ASIL B(D) erfüllt werden
müssen. Dazu wird eine (oder mehrere) Sicherheitsfunktion entwickelt,
die (zusammen) die Anforderungen des Sicherheitszieles erfüllen
muss/müssen.
3.) Bestandteil dieser Anforderungen sind Aussagen zur kritischen
Fehlerrate, zur Latentfehlererkennung und zum diagnostischen
Deckungsgrad. Dazu sieht die ISO 26262-2011 zwei verschiedene Methoden
vor, die man wahlweise anwenden kann: Entweder eine
Einzelfehlerbetrachtung, oder die Bestimmung der Metriken für das
Gesamtsystem.
4.) Wenn die entsprechenden Fehlerraten eingehalten werden, kann auch
ein einfacher einzelner Sensor Bestandteil eines ASIL B, C oder
D-Systems sein.
Erschwerend kommt hier in diesem Fall allerdings hinzu, dass das
Gesamtsystem die Anforderungen des übergeordneten
ASIL-D-Sicherheitsziels erfüllen muss; damit dürfte die
Einzelfehlerbetrachtung nahezu ausgeschlossen sein. Dies liegt daran,
dass im Gegensatz zur IEC 61508 bei der ISO 26262 zum Schluss immer das
Gesamtsystem betrachtet wird. Eine einfache Substitution (2* ASIL A oder
QM für ein ASIL B) ist ohne zusätzliche Nachweise nicht zulässig.
Geht man davon aus, dass die Dekomposition korrekt durchgeführt wurde,
müssten Dir also von Deinem Auftraggeber Grenzwerte für die kritische
Fehlerrate, die Latentfehlermetrik und den diagnostischen Deckungsgrad
vorgegeben worden sein (denn nur so kann er sicherstellen, dass die
Gesamtfehlerraten und Diagnosemöglichkeiten den ASIL D-Anforderungen
entspricht).
Falls Du diese Grenzwerte nicht hast, frag nach - später könnte es sonst
zu Überraschungen kommen: ASIL B erlaubt z.B. 100 FIT; es kann aber
sein, dass andere Teilsysteme ähnliche Systemfehler erzeugen könnten und
schon schrumpft Dein "Etat" auf 50 oder 30 FIT.
Als Größenordnung: Die Gesamtfunktion ASIL D darf höchstens 10 kritische
Fehler alle 10^9 Stunden aufweisen (10 Failures in Time, FIT), bei einer
Diagnoseabdeckung von 99%. Dein Teilsystem (ASIL B) darf irgendwo bis
100 kritische Fehler alle 10^9 Stunden bei einer Diagnoseabdeckung von
mehr als 90% aufweisen. Der Anteil der diagnostizierbaren Latentfehler
darf dabei nicht unter 60% liegen.
Diese Fehlerraten und Diagnosemöglichkeiten muss nun Dein System
bereitstellen. Wie das geschieht, hängt ganz von den verwendeten
Komponenten ab. Es müssen z.B. nicht zwangsweise alle Einzelfehler
erkannt werden, wenn z.B. der Einzelfehler nicht zu einem kritischen
Ausfall führt oder so selten vorkommt, dass er die kritische Fehlerrate
nicht über die Grenze erhöht (und es noch genügend andere
diagnostizierte kritische Fehler gibt, so dass mindestens 90% der
kritischen Fehler erkannt werden).
Wird z.B. ein Sensor mit hochwertigen Diagnosemöglichkeiten verwendet
(z.B. eine "intelligente" Hall-Zelle wie die Melexis MLX90372), dann
wird keine zusätzliche Redundanz benötigt (die Melexis-Zelle ist sogar
als SEOOC ASIL-C-Qualifiziert).
Wird hingegen nur ein einfaches Reed-Relais verwendet, so wird man
mehrfache Redundanzen benötigen (deutlich mehr als 2 Sensoren), um die
Anforderungen zu erfüllen.
Zum Schluss musst Du dann noch die entsprechenden Nachweise führen, d.h.
eine vollständige quantitative Fehlerbetrachtung mit einer FTA oder
einer FMEDA durchführen und die entsprechenden Metriken bestimmen. Dazu
musst Du die Ausfallraten jedes einzelnen Fehlermodes kennen oder (über
etablierte Standardwerte) abschätzen. Auch das ist nicht ganz trivial -
ich hab' schon einmal über ein Jahr mit einem Zulieferer über seine FTA
diskutiert, bis sie keine offensichtlichen Fehler mehr aufwies.
Wohlgemerkt: der Zulieferer gehört zu den ganz großen
Automotive-Electronics-Zulieferern.
Damit komme ich zu einem weiteren Problem von Dir: Die Norm schreibt
vor, dass nur Mitarbeiter an Sicherheitsthemen arbeiten dürfen, die
entsprechende Kenntnisse haben. Damit darfst Du zum jetzigen Zeitpunkt
aber nicht ohne "Aufsicht" an diesem Thema arbeiten, da Deine Frage
zeigt, dass Du die entsprechenden Kenntnisse nicht besitzt. Tust Du es
trotzdem, kannst Du Dich in die persönliche Haftung begeben (straf- und
zivilrechtlich). Frage also Deinen Chef nach einer entsprechenden
Fortbildung.
Schöne Grüße,
Martin
P.S.: Verweigert Dein Chef die Fortbildung, begibt er sich in die
persönliche Haftung...