Gast
#5539795
Folg. Situation. AÜG-Mitarbeiter (Mehrzahl) sind frustriert, weil der Kunde Ihnen nicht sagen will, ob es nach dem 01.10.2018 für Sie beim Kunden weitergeht. Bekanntlich beginnt dann (falls keine Sonderregelung zw. Kunde u. Gewerkschaft vereinbart) die Pflicht das AÜG-Verhältnis drei Monate und 1 Tag pausieren zu lassen. Mein Standpunkt ist folgender: Zw. dem Kunden XYZ und dem AÜG-MA besteht gar kein direktes Vertragsverhältnis, insofern darf der eigentlich gar nix zum Thema sagen. Das muss die Leihbude bzw. das verleihende Unternehmen machen. Diesen liegt ja die Kündigung (bzw. Aussetzung) des Leihvertrags schriftlich vor.