Kündigungsfrist IG Metall

Gast #5632981
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Hallo zusammen,

ich bin offensichtlich zu blöd meine Kündigungsfrist herauszufinden und 
bitte euch daher um kurze Hilfe.

Folgende Situation:
- Arbeit seit 2012 (= ca. 6 Jahre) in IG Metall Betrieb in der nähe von 
Stuttgart.
- Im Arbeitsvertrag steht lediglich "Die Kündigungsfrist richtet sich 
nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen".


Folgende Optionen gibt es:

a. 3 Monate zum Quartalsende (Aussage der HR bei telefonischer 
Nachfrage!)

b. 2 Monate zum Monatsende (M+E Manteltarifvertrag ERA 
Nordwürttemberg/Nordbaden) 
http://www.bw.igm.de/tarife/tarifvertrag.html?id=5206

c. 6 Wochen zum Quartalsende (M+E Manteltarifvertrag 
Nordwürttemberg/Nordbaden) 
http://www.bw.igm.de/tarife/tarifvertrag.html?id=5188

Für euch Experten wahrscheinlich leicht zu beantworten. Bin aber sehr 
durch die Aussage der HR verunsichert. Vielen Dank.
Gast #5633093
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HansWurst schrieb:
> - Im Arbeitsvertrag steht lediglich "Die Kündigungsfrist richtet sich
> nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen".

Für dich bindend ist das, was im Arbeitsvertrag steht. Also wenn das 
Unternehmen aktuell noch tarifgebunden ist, dann gilt die tarifliche 
Kündigungsfrist. Frag bei der zuständigen IGM-Geschäftsstelle nach und 
überprüfe die Angaben beim Personalbüro.

Im deutschen Juristenwirrwarr kann man keine exakten Antworten geben.

Wenn du ganz sicher sein willst, dann füge ins Kündigungsschreiben 
folgen Passus hinzu:
>> Die Personalverantwortlichen bestätigen die Richtigkeit der 
Kündigungskonditionen, insb. den Kündigungstermin. <<

Das muß aber nicht sein.

Wünsche viel Erfolg im neuen Job!
                                   Jo S.
Gast #5633128
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Wie gesagt, bei IGM fragen. Für das Kündigungsschreiben an sich trotzdem 
kein Beendigungsdatum nennen, nur die Angabe "zum nächstmöglichen 
Zeitpunkt".

Jo S. schrieb:
> Die Personalverantwortlichen bestätigen die Richtigkeit der
> Kündigungskonditionen, insb. den Kündigungstermin.

Sowas wird niemand sofort gegenzeichnen, wenn überhaupt. Nachteil: Kein 
schriftlicher Nachweis über den Zugangszeitpunkt der Kündigung.

Aufhebungsvertrag?
Gast #5650987
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HansWurst schrieb:
> Die Kündigungsfrist war übrigens 2 Monate! Traurig, dass es nicht
> möglich war das vor einreichen der Kündigung von der HR zu erfahren.

Man schau doch ins BGB für Gesetzliches Regelungen. Zu Diplomzeiten 
gehörte eine Vorlesung "Gesettzliche Regelungenen für Ingenieure" noch 
ins Pflichtprogramm. Musste noch beim HR anfragen um zu erfahren das 
1+1=2 ist?
Typen schickt das Arbeitsamt.
Gast #5650988
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Ing. 4.0 schrieb:
> HansWurst schrieb:
>> Die Kündigungsfrist war übrigens 2 Monate! Traurig, dass es nicht
>> möglich war das vor einreichen der Kündigung von der HR zu erfahren.
>
> Warum hat du nicht vorher Cheffe gefragt?

Wer sowas dämliches nachfragen muss entwertet sein Diplom ;-)

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